Seit Anfang des Jahres 2025 gelten Neuerungen bei der elektronischen Krankmeldung
Um eine erhöhte Transparenz im eAU-Meldeverfahren zu erlangen, werden ab dem 01.01.2025 weitere Rückmeldegründe eingeführt. Diese Rückmeldungen kommen neu hinzu: Zeiten von stationären Rehabilitations- und Vorsorgemaßnahmen (Rückmeldegrund 5). Wenn ein teilstationärer Krankenhausaufenthalt vorliegt, meldet die Krankenkasse, dass ein Nachweis vorliegt, jedoch ohne Angabe der genauen Zeiten des Aufenthaltes (Rückmeldegrund 6). Bisher war es im Verfahren so, dass im Falle eines vollstationären …