Intelligente Vernetzung von Fahrzeugen mit Verkehrsinfrastruktur: TÜVIT entwickelt neues Schutzprofil für Roadside ITS Station Gateways mit
Ein nahendes Stauende, eine umspringende Ampel oder eine bevorstehende Gefahrensituation: Fahrzeuge, die untereinander sowie mit der straßenseitigen Infrastruktur kommunizieren und Fahrer:innen ereignisgesteuert informieren, stellen die vernetzte Mobilität von morgen dar. Von hoher Bedeutung ist dabei jedoch, dass die dahinterstehende Informations- und Kommunikationstechnologie sicher und vertrauenswürdig ist. Denn verarbeitet sowie übertragen werden Verkehrsdaten, die vor Manipulation geschützt werden müssen. Aus diesem Grund hat TÜVIT gemeinsam mit der Bundesanstalt für Straßenwesen ein Schutzprofil für ein Roadside ITS Station Gateway nach Common Criteria (CC) entwickelt (BSI-CC-PP-0122-2024).
Das RGW ist ein wesentlicher (Software-)Bestandteil einer Roadside ITS Station (R-ITS-S), das heißt einer elektronischen Vorrichtung, die beispielsweise an Ampeln, Wechselverkehrszeichen oder mobilen Baustellenwarnern montiert ist. Von dieser werden Nachrichten an Fahrzeuge versendet, um diese u. a. vor bestimmten Ereignissen zu warnen (beispielsweise einer Baustelle) oder über den Straßenverkehr zu informieren. Ebenso empfängt die R-ITS-S Nachrichten, um zum Beispiel den Verkehrsfluss zu analysieren.
Die Informationen der übermittelten Nachrichten können aus Sensoren stammen oder von einer Verkehrszentrale übermittelt worden sein. Damit dient die R-ITS-S als wichtige Schnittstelle für die Kommunikation zwischen verschiedenen Verkehrstelematiksystemen. Dass diese Kommunikation sowie der dahinterstehende Austausch von Informationen sicher sind, können Hersteller durch eine Evaluation und Zertifizierung auf Grundlage des neu entwickelten Schutzprofils „Protection Profile for a Roadside ITS Station Gateway“ ab sofort belegen. Es enthält die Mindestanforderungen, die an die Sicherheitsfunktionalitäten eines RGW gestellt werden, beispielsweise an Kryptographie oder Authentifizierung.
„Das von uns gemeinsam mit der Bundesanstalt für Straßenwesen entwickelte Schutzprofil bildet einen wichtigen Grundpfeiler für den sicheren Einsatz von kooperativen intelligenten Verkehrssystemen (engl. Cooperative intelligent transport systems – C-ITS) und ist ein Meilenstein für die direkte Vernetzung von Fahrzeugen mit der Verkehrsinfrastruktur“, so Maximilian Wahner, IT-Sicherheitsexperte für Softwareprüfung bei TÜVIT. „Mit Blick darauf, dass es sich gleichzeitig um eines der ersten Schutzprofile weltweit nach der neuen Common Criteria Version CC:2022 handelt, hat es zudem einen besonderen Pioniercharakter.“
Das Schutzprofil wurde mit öffentlichen und privaten Partnern aus insgesamt 19 europäischen Mitgliedsstaaten im Kontext der von der EU geförderten C-Roads Plattform erarbeitet und abgestimmt. Es ermöglicht zukünftig die volle Konformität zu den einschlägigen Policy-Dokumenten der Europäischen Kommission, in denen die Zertifizierung der C-ITS Stationen nach Common Criteria gefordert wird.
Mit der Veröffentlichung von BSI-CC-PP-0122-2024 sind die künftigen Mindeststandards an die Sicherheit der Softwareteile von Roadside ITS Station Gateways offiziell gesetzt. Als vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) anerkannte Prüfstelle führt TÜVIT ab sofort entsprechende CC-Sicherheitsevaluierungen nach dem neuen Schutzprofil durch und begleitet Hersteller auf dem Weg bis zur erfolgreichen Zertifizierung.
Die TÜV Informationstechnik GmbH ist auf die Prüfung und Zertifizierung der Sicherheit in der Informationstechnik ausgerichtet. Als unabhängiger Prüfdienstleister für IT-Sicherheit ist die TÜV Informationstechnik GmbH international führend. Zahlreiche Kunden profitieren bereits von der geprüften Sicherheit des Unternehmens. Zum Portfolio gehören Cyber Security, Evaluierung von Software und Hardware, IoT/Industrie 4.0, Datenschutz, ISMS, Smart Energy, Mobile Security, Automotive Security, eID und Vertrauensdienste sowie die Prüfung und Zertifizierung von Rechenzentren hinsichtlich ihrer physischen Sicherheit und Hochverfügbarkeit.
Die 1995 gegründete TÜV Informationstechnik GmbH mit Sitz in Essen ist ein Unternehmen der TÜV NORD GROUP, die mit über 14.000 Mitarbeitenden und Geschäftsaktivitäten in weltweit 100 Ländern als einer der größten Technologie-Dienstleister agiert.
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TÜVIT erhält Akkreditierung für neues Prüf- & Zertifizierungsverfahren für Videodienstanbieter „Trusted Site Video Consultation“ (TSVC)
Telemedizin wird in der modernen Patientenversorgung zukünftig eine immer größere Rolle spielen. Schon heute kommen vermehrt Videosprechstunden zum Einsatz, die es erlauben, ärztliches Fachpersonal auch auf digitalem Wege aufzusuchen. Damit Patient:innen diese Online-Sprechstunden auch sicher nutzen können, müssen Anbieter entsprechender Videodienste objektiv belegen, dass ihre Lösung bestimmte Anforderungen an die technische Sicherheit und den Datenschutz erfüllt.
Mit Trusted Site Video Consultation (TSVC) bietet TÜV Informationstechnik (TÜVIT) Videodienstanbietern ab sofort ein neues Prüf- und Zertifizierungsprogramm an, mit dem sie den geforderten Nachweis über die Informationstechniksicherheit ihrer Videosprechstundenlösung erbringen können. Das durch TÜVIT eigens entwickelte Verfahren ist seit Anfang 2023 offiziell durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) zugelassen. Ziel ist die Überprüfung der relevanten IT-Infrastruktur im Hinblick auf die "Bestimmungen zur Informationstechniksicherheit" gemäß § 2 der "Vereinbarung über die Anforderungen an die technischen Verfahren zur Videosprechstunde gemäß § 365 Absatz 1 SGB V“ der Anlage 31b Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä).
Auf Basis von Dokumentenprüfungen sowie technischer Tests betrachten die IT-Sicherheitsexpert:innen von TÜVIT im Rahmen von TSVC unter anderem die technischen und organisatorischen Maßnahmen der Übertragung sowie die dahinterstehende Verschlüsselung. Zudem untersuchen sie, ob Daten eingesehen werden können oder entgegen der Vorgaben gespeichert werden. Mithilfe von stichprobenartigen Konfigurationsanalysen werden außerdem Löschfristen überprüft, die in Bezug auf die Speicherung von Metadaten bzw. technischen Verbindungsdaten gelten.
Da in Videosprechstunden eingesetzte Videodienste keine schwerwiegenden Sicherheitsrisiken aufweisen dürfen, umfasst das TSVC-Verfahren ebenso die Durchführung von Penetrationstests. Berücksichtigt werden in diesem Rahmen insbesondere die OWASP Top 10 Schwachstellen.
Erfüllt ein Videodienst die Prüfkriterien nach Trusted Site Video Consultation, stellt TÜVIT ein Zertifikat für den Geltungsbereich der technischen Verfahren zur Videosprechstunde aus. Dieses hat eine Gültigkeit von 3 Jahren und kann der KBV zur Nachweiserbringung vorgelegt werden.
TÜVIT führt ab sofort Prüfungen und Zertifizierungen nach Trusted Site Video Consultation durch. „Im Rahmen der durch die KBV eingeräumten Übergangslösung durften wir Videosprechstunden bereits nach TSVC prüfen und dadurch Erfahrungen mit dem neuen Verfahren sammeln. Umso mehr freuen wir uns, Anbieter von Videosprechstundenlösungen mit der Akkreditierung nach Trusted Site Video Consultation nun auch ganz offiziell auf ihrem Weg zum zertifizierten Videodienstanbieter zu unterstützen“, so Umer Bhatti, Cybersecurity-Experte bei TÜVIT. „Die TSVC-Zertifizierung stellt dahingehend einen wesentlichen Grundpfeiler dar.“
Für die offizielle Listung als zertifizierter Videodienstanbieter fordert die KBV darüber hinaus einen Nachweis über den Datenschutz einer Videosprechstundenlösung. TÜVIT befindet sich derzeit im Akkreditierungsverfahren, um Videodienstanbietern künftig auch die Zertifizierung gemäß Artikel 42 DSGVO anbieten zu können.
Die TÜV Informationstechnik GmbH ist auf die Prüfung und Zertifizierung der Sicherheit in der Informationstechnik ausgerichtet. Als unabhängiger Prüfdienstleister für IT-Sicherheit ist die TÜV Informationstechnik GmbH international führend. Zahlreiche Kunden profitieren bereits von der geprüften Sicherheit des Unternehmens. Zum Portfolio gehören Cyber Security, Evaluierung von Software und Hardware, IoT/Industrie 4.0, Datenschutz, ISMS, Smart Energy, Mobile Security, Automotive Security, eID und Vertrauensdienste sowie die Prüfung und Zertifizierung von Rechenzentren hinsichtlich ihrer physischen Sicherheit und Hochverfügbarkeit.
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TÜViT bietet neuen Evaluierungsservice für Mikrochips von eingebetteten Systemen
Die Firmware ist ein wichtiger Bestandteil der heutigen eingebetteten Elektronik. Ihre Authentizität und Integrität stellt einen Schlüsselfaktor dar, der die Betriebs- und Angriffssicherheit eingebetteter Systeme gewährleistet, z. B. bei intelligenten x-IoT-Produkten, die mit dem Internet verbunden werden. Obwohl Firmware-Updates die Funktionalität von Produkten auf einem Gebiet verbessern sollen, stellen sie auch den idealen Mechanismus für Angreifer dar, um ein Produkt zu hacken. Dies haben Sicherheitsforscher im Jahr 2015 demonstriert: Sie waren in der Lage, Lenkrad und Bremsen eines SUV fernzusteuern. Obwohl die originale Firmware des Fahrzeugs einen solchen Zugriff nicht erlaubt hatte, konnten die Angreifer problemlos ihre eigene, bösartige Firmware laden und erhielten so vollständigen Zugriff auf das Fahrzeug.
Aus diesem Grund hat TÜViT einen neuen Ansatz entwickelt, der es ermöglicht, den isolierten Firmware-Updater unabhängig von der eigentlichen lösungsspezifischen Firmware zu prüfen und zu zertifizieren. Das liegt daran, dass dieser Update-Mechanismus zur Hauptangriffsfläche für jedes eingebettete Produkt werden kann, wenn er nicht sorgfältig entworfen und implementiert wird.
Bestehende Zertifizierungsprogramme berücksichtigen stets die gesamte Sicherheit der produkt- oder branchenspezifischen Funktionalitäten der Komponente oder des Systems und fügen als Voraussetzung schließlich einen (sicheren) Firmware-Uploader als Teil der Zertifizierung hinzu. Dadurch wird es für Hersteller von Universalchips schwierig, ihr Produkt zertifizieren zu lassen: Während der Chipentwicklung und sogar während der Produktion ist der tatsächliche Anwendungsfall (und die entsprechende Firmware) oftmals noch nicht vollständig bekannt, doch die Chips werden für den zukünftigen Verkauf auf Vorrat hergestellt. Um die Initialisierung solcher Chips zu einem späteren Zeitpunkt zu ermöglicht, muss jedoch zumindest ein grundlegender Firmware-Updater ab Werk enthalten sein. Dieser Firmware-Updater kann nun von TÜViT geprüft und zertifiziert werden.
Um die Aspekte im Hinblick auf Markteinführungszeit und Kosten zu erfüllen, setzt der neue Evaluierungsservice von TÜViT auf ein zeitgesteuertes Evaluierungskonzept. Drei verschiedene Sicherheitsstufen (niedrig, erheblich, hoch) spiegeln das unterschiedliche Angriffspotenzial durch verschiedene Zeitspannen wider. Zusätzlich zu einigen Pflichtanforderungen kann die Evaluierung durch die Auswahl optionaler Anforderungen, z. B. Verschlüsselung von Updates oder Verwendung von sicheren Post-Quantum-Algorithmen, erweitert werden. Einzigartig am Konzept von TÜViT ist das (optionale) Hinzufügen einer Fehlerbehandlungsroutine für fehlgeschlagene Updates: Während das Abschalten bei Standard-Sicherheitshardware (z. B. Kreditkartenchips) eine sinnvolle Option darstellt, müssen eingebettete Systeme, die sicherheitskritische Funktionen steuern, möglicherweise mit eingeschränkter Funktionalität weiterarbeiten. Beispielsweise sollte weder ein Automobilsteuergerät noch ein (intelligenter) Rauchmelder aufgrund eines fehlgeschlagenen Updates aufhören zu funktionieren. Stattdessen sollte das Gerät in einen Notfunktionsmodus wechseln oder auf die zuvor verwendete Firmware zurückgreifen.
TÜViT bietet ab sofort die Prüfung und Zertifizierung von Firmware-Update-Loadern nach diesem neuen Ansatz an.
Die TÜV Informationstechnik GmbH ist auf die Prüfung und Zertifizierung der Sicherheit in der Informationstechnik ausgerichtet. Als unabhängiger Prüfdienstleister für IT-Sicherheit ist die TÜV Informationstechnik GmbH international führend. Zahlreiche Kunden profitieren bereits von der geprüften Sicherheit des Unternehmens. Zum Portfolio gehören Cyber Security, Evaluierung von Software und Hardware, IoT/Industrie 4.0, Datenschutz, ISMS, Smart Energy, Mobile Security, Automotive Security, eID und Vertrauensdienste sowie die Prüfung und Zertifizierung von Rechenzentren hinsichtlich ihrer physischen Sicherheit und Hochverfügbarkeit.
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Business Continuity Management – Wie mache ich die ersten Schritte? (Webinar | Online)
Business Continuity Management – Wie mache ich die ersten Schritte?
Für den Not- oder Krisenfall gewappnet: Unser zweistündiges INTRO zeigt Ihnen wie und macht Sie mit den ersten Schritten der BCM-Implementierung vertraut. Erfahren Sie mehr über die Grundlagen eines erfolgreichen und nachhaltigen Business Continuity Managements, dessen wirksame Umsetzung und eine mögliche Zertifizierung. Setzen Sie mithilfe des neu erworbenen Wissens Ihr eigenes BCM um und bereiten Sie Ihr Unternehmen getreu dem Motto „Hoffe das Beste und sei gefasst auf das Schlimmste“ optimal auf den Ernstfall vor.
Gerade die aktuelle Corona-Krise zeigt einmal mehr, wie wichtig es für Unternehmen ist, rechtzeitig Strategien, Prozesse und Maßnahmen festzulegen und effizient zu implementieren. Aber auch unabhängig davon sind Unternehmen kontinuierlich Risiken ausgesetzt, die die Produktivität oder die Erbringung ihrer Dienstleistungen beeinträchtigen können. Sie möchten zukünftig schnell auf derartige Notfälle und Krisen reagieren können und die Ausfallsicherheit und Robustheit Ihrer Geschäftsprozesse erhöhen? Dann machen Sie noch heute den ersten Schritt und melden sich zu unserem kostenfreien INTRO an!
Inhalt:
- Was ist BCM?
- Was sind die ersten Schritte bei der BCM-Implementierung?
- Wie kann ich mein Unternehmen nach ISO 22301 zertifizieren lassen?
Zielgruppe:
- Interessenten bezüglich des Business Continuity Managements
- Informationssicherheitsbeauftragte
- Notfallbeauftragte
- Risikomanager
Dauer:
- 2 Stunden
Eventdatum: Dienstag, 13. Juli 2021 10:00 – 12:00
Eventort: Online
Firmenkontakt und Herausgeber der Eventbeschreibung:
TÜV Informationstechnik GmbH
Langemarckstr. 20
45141 Essen
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Telefax: +49 (201) 8999-888
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Business Continuity Management – Wie mache ich die ersten Schritte? (Webinar | Online)
Für den Not- oder Krisenfall gewappnet: Unser zweistündiges INTRO zeigt Ihnen wie und macht Sie mit den ersten Schritten der BCM-Implementierung vertraut. Erfahren Sie mehr über die Grundlagen eines erfolgreichen und nachhaltigen Business Continuity Managements, dessen wirksame Umsetzung und eine mögliche Zertifizierung. Setzen Sie mithilfe des neu erworbenen Wissens Ihr eigenes BCM um und bereiten Sie Ihr Unternehmen getreu dem Motto „Hoffe das Beste und sei gefasst auf das Schlimmste“ optimal auf den Ernstfall vor.
Gerade die aktuelle Corona-Krise zeigt einmal mehr, wie wichtig es für Unternehmen ist, rechtzeitig Strategien, Prozesse und Maßnahmen festzulegen und effizient zu implementieren. Aber auch unabhängig davon sind Unternehmen kontinuierlich Risiken ausgesetzt, die die Produktivität oder die Erbringung ihrer Dienstleistungen beeinträchtigen können. Sie möchten zukünftig schnell auf derartige Notfälle und Krisen reagieren können und die Ausfallsicherheit und Robustheit Ihrer Geschäftsprozesse erhöhen? Dann machen Sie noch heute den ersten Schritt und melden sich zu unserem kostenfreien INTRO an!
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- Was sind die ersten Schritte bei der BCM-Implementierung?
- Wie kann ich mein Unternehmen nach ISO 22301 zertifizieren lassen?
Zielgruppe:
- Interessenten bezüglich des Business Continuity Managements
- Informationssicherheitsbeauftragte
- Notfallbeauftragte
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Eventdatum: Mittwoch, 12. Mai 2021 10:00 – 12:00
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Deep Dive IEC 62443-4-1 – Entwicklung sicherer Produkte für Industrie 4.0 & mehr (Webinar | Online)
Mithilfe der Norm IEC 62443 können Betreiber, Integratoren und Hersteller nachweisen, dass ihre industriellen Automatisierungssysteme zeitgemäße Cyber Security-Standards erfüllen. Aber welche Anforderungen sind konkret einzuhalten und was ist bei der Anwendung zu beachten? Hierzu vermittelt Ihnen unser speziell auf die IEC 62443 zugeschnittenes Webinar Grundlagen für die Umsetzung des internationalen Standards. Dieses Webinar finden Sie hier.
In diesem Deep Dive Webinar zum Teil 4-1 (Product development process requirements) der Norm IEC 62443 erhalten Sie tiefere Einblicke speziell in die Anforderungen an die Produktentwicklung. Neben dem Überblick über den Teil 4-1 und die Anforderungen an den Produktentwicklungsprozess erhalten Sie eine ausführliche Erläuterung der 8 Practices.
Inhalte:
- Kurze Rückblende auf die IEC 62443 und die Einordnung des Teils 4-1
- Beschreibung der Maturity Levels
- Beschreibung der Defense-in-Depth
- Erklärung der 8 IEC 63442-4-1 Practices
- Zertifizierungsmöglichkeiten und -prozess
Zielgruppe:
- Hersteller industrieller Automatisierungssysteme
- Sicherheitsbeauftragte von Unternehmen im industriellen Sektor
- Beteiligte in der Produktentwicklung im industriellen Sektor
Teilnahmegebühr:
- 250,- € zzgl. ges. MwSt.
Eventdatum: Donnerstag, 02. September 2021 10:00 – 12:30
Eventort: Online
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Exit aus dem Datenschutzchaos – Datenschutzgrundlagen & Special zum Brexit (Webinar | Online)
Seit dem 25.05.2018 gilt in Europa die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO), die den Datenschutz in Europa vereinheitlicht hat.
Diese Umstellung stellt auch heute noch viele Unternehmen vor Herausforderungen, vielfach besteht sogar noch erheblicher Handlungsbedarf.
Diese kostenfreie Einführung soll bestehende „Berührungsängste“ mit dem Thema Datenschutz abbauen. Hierbei werden Grundlagenwissen für Mitarbeitende und Führungskräfte mit konkreten Handlungsempfehlungen für den Unternehmensalltag kombiniert.
Auch der Ernstfall einer Datenpanne und der rechtskonforme Umgang damit werden thematisch behandelt.
Inhalte:
- Allgemeine Grundlagen des Datenschutzes
- Pflichten des Unternehmens
- Rechte des Betroffenen
- Sanktionen durch Aufsichtsbehörden
- Funktion eines Datenschutzbeauftragten
- Special zum Brexit
Zielgruppe:
Das INTRO erfordert keine Vorkenntnisse, so dass dieses grundsätzlich für jeden in Betracht kommt, der sich für das Thema Datenschutz interessiert. Im Fokus stehen aber insbesondere folgende Personen
- Mitarbeitende, die mit personenbezogenen Daten umgehen
- Führungskräfte
Eventdatum: Mittwoch, 09. Juni 2021 10:00 – 12:00
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FIT FOR IEC 62443 (Webinar | Online)
Bitte beachten Sie, dass das Seminar in Englisch gehalten wird.
Nutzen
Mithilfe der Norm IEC 62443 können Betreiber, Integratoren und Hersteller nachweisen, dass ihre industriellen Automatisierungssysteme zeitgemäße Cyber Security-Standards erfüllen. Aber welche Anforderungen sind konkret einzuhalten und was ist bei der Anwendung zu beachten? Unser speziell auf die IEC 62443 zugeschnittenes Webinar vermittelt Ihnen Grundlagen für die Umsetzung des internationalen Standards. Sie erhalten grundlegende Kenntnisse in Bezug auf die Norm IEC 62443.
Neben allgemeinen Inhalten über die in der industriellen Sicherheit verwendeten Konzepte vermitteln wir Ihnen auch spezifisches Wissen zu jedem veröffentlichen Normteil der IEC 62443. Das umfasst unter anderem die logischen Ebenen Organisation/Prozesse, Systeme und Komponenten sowie prozessuale wie auch funktionale Anforderungen.
Inhalte:
- Motivation für Security in Industrial Automation
- Terminologie in der Cyber Security
- Unterschied zwischen IT & OT
- Inhalt und Anforderungen der IEC 62443
- Rollen & Verantwortlichkeiten
- Erläuterung der Maturity Levels und Security Levels
- Zones and Conduits
- Zertifizierungsmöglichkeiten und -prozess
Zielgruppe:
- Hersteller industrieller Automatisierungssysteme
- Integratoren industrieller Automatisierungssysteme
- Betreiber industrieller Automatisierungssysteme
- Sicherheitsbeauftragte von Unternehmen im industriellen Sektor
- Einkäufer von Industrie 4.0 Komponenten („IEC 62443 als Guideline für 3rd Party Verträge“)
Teilnahmegebühr:
- 190,- € zzgl. ges. MwSt.
Über die Grundlagen der IEC 62443 hinaus, bieten wir Ihnen auch unser vertiefendes Webinar „Deep Dive IEC 62443-4-1 – Entwicklung sicherer Produkte für Industrie 4.0 & mehr“ an. Hier erhalten Sie tiefere Einblicke speziell in die Anforderungen an die Produktentwicklung.
Eventdatum: Mittwoch, 07. Juli 2021 10:00 – 14:30
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Erste Apps „auf Rezept“: IT-Spezialisten stoßen auf Sicherheitslücken
Eine App für Patienten mit chronischer Tinnitusbelastung und eine Webanwendung für Personen mit Symptomen bestimmter Angststörungen sind die beiden ersten Anwendungen, die offiziell im DiGA-Verzeichnis gelistet sind und deren Nutzung damit zukünftig von der Krankenkasse übernommen wird. Gemäß Herstellereigenerklärung und anschließender Prüfung durch das BfArM erfüllen diese somit die notwendigen Anforderungen des DVG an den Datenschutz und die Datensicherheit einer digitalen Gesundheitsanwendung.
IT-Sicherheitsexperten stoßen auf Sicherheitslücken
IT-Sicherheitsexperten haben sich eine der beiden Apps jedoch genauer angesehen und dabei laut Handelsblatt und IT-Magazin Golem gleich mehrere Sicherheitslücken entdeckt. So konnten sie über die „Passwort vergessen“-Funktion beispielsweise ermitteln, ob eine bestimmte E-Mail-Adresse auf der Plattform für Patienten mit Angststörungen registriert war und dadurch Rückschlüsse auf entsprechende psychische Probleme ziehen. Hinzu kommt, dass der Code, der an die jeweilige Mail-Adresse zwecks Zurücksetzung geschickt wurde, nur 4 Zeichen lang und 24 Stunden gültig war. Durch das automatische Durchprobieren vieler verschiedener Codes wäre es dadurch möglich gewesen, das Passwort zu ändern und den Account zu übernehmen. Darüber hinaus konnten über eine Programmierschnittstelle sowohl die Nutzernamen als auch die E-Mail-Adressen der registrierten Personen abgefragt werden.
Die dargestellten Sicherheitsmängel wurden laut Golem mittlerweile durch den Hersteller behoben.
Kritik an Herstellereigenerklärung als Nachweis
Die Tatsache, dass eine Herstellereigenerklärung in Form eines Fragebogens ausreicht, um die Forderungen an Datenschutz und Datensicherheit nachzuweisen, wurde bereits vielfach kritisiert. Das aktuelle Beispiel zeigt, dass entsprechende Anträge auf Zulassung durch das BfArM zwar auf Plausibilität geprüft, auf Behördenseite allerdings keine IT-Security-Experten zu Rate gezogen werden. Das kann mitunter dazu führen, dass Sicherheitsmängel unentdeckt bleiben und das Vertrauen der Bevölkerung in digitale Gesundheitsanwendungen geschmälert wird. Denn Penetrationstests sind erst dann explizit gefordert, wenn eine Anwendung mit erhöhtem Schutzbedarf vorliegt.
Der sicherste Weg für DiGA-Hersteller
Für Hersteller ist es aber grundsätzlich sinnvoll nicht nur auf den geforderten Fragebogen zu setzen, sondern von Anfang an einen Experten für IT-Sicherheit hinzuzuziehen. Dieser kann mithilfe von Penetrationstests und Assessments zu Datenschutz und Datensicherheit mögliche Sicherheitslücken aufdecken und dabei unterstützen, diese zu schließen. „Gerade bei Gesundheitsdaten wie Befunden, Blutwerten oder Medikationsplänen handelt es sich um hoch sensible Daten, die selbstverständlich auch besonders geschützt werden müssen“, weiß Dirk Kretzschmar, Geschäftsführer der TÜV Informationstechnik GmbH. „Die Bewertung der eigenen Anwendung durch einen unabhängigen Dritten sorgt für deutlich mehr Sicherheit und Vertrauen, da auch Schwachstellen ausfindig gemacht und korrigiert werden können, die dem Hersteller bis dato vielleicht gar nicht bewusst gewesen sind.“ Darüber hinaus kann auch die Einführung eines Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS) dabei helfen, das Thema IT-Sicherheit und Datenschutz nicht nur in Bezug auf einzelne Anwendungen umzusetzen, sondern ganzheitlich im Unternehmen zu verankern. Vor allem im Hinblick auf eine eventuell kommende Zertifizierungspflicht sind Hersteller mit einer ISMS-Zertifizierung optimal aufgestellt.
Mögliche Zertifizierungspflicht ab 2022?
Aktuell müssen digitale Gesundheitsanwendungen noch nicht zertifiziert werden. Im DVG ist jedoch zu lesen, dass das BfArM spätestens ab dem 1. Januar 2022 einen Nachweis der Erfüllung der Anforderungen an die Informationssicherheit in Form von Zertifikaten verlangen kann. Damit behält sich die Behörde vor, ab dem Jahr 2022 gegebenenfalls eine Zertifizierungspflicht einzuführen.
Mit TÜViT zur sicheren Kassenleistung
Wir begleiten Betreiber und Hersteller digitaler Gesundheitsanwendungen auf ihrem Weg zu einer sicheren und nach DVG erstattungsfähigen Anwendung: Von der Unterstützung bei der Bewertung der Anforderungen zu Datenschutz und Datensicherheit über die Durchführung von Penetrationstests bis hin zu GAP-Analysen, internen Audits oder Supervising im Rahmen einer geplanten ISMS-Zertifizierung.
Die TÜV Informationstechnik GmbH ist auf die Prüfung und Zertifizierung der Sicherheit in der Informationstechnik ausgerichtet. Als unabhängiger Prüfdienstleister für IT-Sicherheit ist die TÜV Informationstechnik GmbH international führend. Zahlreiche Kunden profitieren bereits von der geprüften Sicherheit des Unternehmens. Zum Portfolio gehören Cyber Security, Evaluierung von Software und Hardware, IoT/Industrie 4.0, Datenschutz, ISMS, Smart Energy, Mobile Security, Automotive Security, eID und Vertrauensdienste sowie die Prüfung und Zertifizierung von Rechenzentren hinsichtlich ihrer physischen Sicherheit und Hochverfügbarkeit. Die 1995 gegründete TÜV Informationstechnik GmbH mit Sitz in Essen ist ein Unternehmen der TÜV NORD GROUP, die mit über 10.000 Mitarbeitern und Geschäftsaktivitäten in weltweit 70 Ländern als einer der größten Technologie-Dienstleister agiert.
TÜViT ist die Dachmarke des Geschäftsbereiches IT, einem der sechs weltweit aufgestellten Geschäftsbereiche in der TÜV NORD GROUP. Der Geschäftsbereich IT wird vertreten durch die Gesellschaften TÜV Informationstechnik GmbH und der im Januar 2018 neu gegründeten Beratungsgesellschaft TÜV NORD IT Secure Communications GmbH & Co. KG mit Sitz in Berlin.
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KassenSichV: TÜViT prüft erfolgreich erste cloud-basierte Technische Sicherheitseinrichtung für Kassen
Monate an Arbeit liegen hinter allen Beteiligten: Sie haben konzipiert, entwickelt, geprüft und immer wieder optimiert. Jetzt ist sie endlich abgeschlossen: Die erfolgreiche Zertifizierung nach BSI TR-03153. Erhalten hat sie die gemeinsam entwickelte cloud-basierte TSE der Bundesdruckerei-Tochter D-TRUST und der Deutschen Fiskal. Auf ihrem Weg zum BSI-Zertifikat begleitet wurden die beiden Unternehmen dabei durch die TÜV Informationstechnik GmbH (TÜViT), die die Cloud-Lösung auf die Anforderungen der TR-03153 hin geprüft und einen entsprechenden Bericht zur Vorlage beim BSI erstellt hat. Nach eingehender Prüfung hat die Behörde das TR-Zertifikat nun – und damit pünktlich zum Ende der Nichtbeanstandungsfrist – erteilt.
Die erfolgreiche Zertifizierung belegt, dass die TSE-Cloud die Anforderungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sowie die Forderungen der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) angemessen erfüllt. „Wir freuen uns und sind stolz, dass unsere komplett neue Lösung auf modernster technologischer Basis als erste zertifizierte TSE-Cloud an den Markt geht. Als Ergänzung zur Hardware-Lösung ermöglichen wir so eine von vielen Kunden gewünschte, technologieoffene Umsetzung des Kassengesetzes“, sagt Dr. Kim Nguyen, Geschäftsführer von D-TRUST GmbH. Bei der Fiskal Cloud handelt es sich um eine TSE-Lösung für auf Windows und Linux basierende Systeme, die es unabhängig vom Ort des Kassensystems ermöglicht, alle Kasseneingaben mit Beginn des Aufzeichnungsvorgangs zu protokollieren und elektronisch zu signieren. Damit einher geht gleichzeitig ein geringerer Installations- und Wartungsaufwand, da Einzelumrüstungen vermieden werden und notwendige Anpassungen nur einmal zentral in der Cloud umgesetzt werden müssen.
Freude über die abgeschlossene Zertifizierung herrscht auch auf Seiten TÜViT’s. „Da das Produkt die erste cloudbasierte TSE-Lösung ist, die sich bei uns im Zertifizierungsprozess befunden hat, war das Projekt auch für uns zunächst Neuland. Umso zufriedener sind wir, dass alle Tests erfolgreich durchgeführt und der Zeitplan bis zum 30. September eingehalten werden konnte“, so Dirk Kretzschmar, Geschäftsführer der TÜV Informationstechnik GmbH.
Wurde durch die KassenSichV zunächst gefordert, dass alle Aufzeichnungssysteme ab Januar 2020 über eine zertifizierte TSE verfügen, gab das Bundesministerium für Finanzen (BMF) Unternehmen in Form der Nichtbeanstandungsregelung für die Umsetzung noch einmal Zeit bis Ende September. Angesichts der aktuellen Corona-Situation gewähren alle Bundesländer bis auf Bremen unter bestimmten Bedingungen einen weiteren Aufschub bis zum 31. März 2021. TÜViT bietet Herstellern von Kassensystemen die gesetzlich geforderte Prüfung nach TR-03153 auch weiterhin an und begleitet sie entlang des gesamten Zertifizierungsprozesses.
Die TÜV Informationstechnik GmbH ist auf die Prüfung und Zertifizierung der Sicherheit in der Informationstechnik ausgerichtet. Als unabhängiger Prüfdienstleister für IT-Sicherheit ist die TÜV Informationstechnik GmbH international führend. Zahlreiche Kunden profitieren bereits von der geprüften Sicherheit des Unternehmens. Zum Portfolio gehören Cyber Security, Evaluierung von Software und Hardware, IoT/Industrie 4.0, Datenschutz, ISMS, Smart Energy, Mobile Security, Automotive Security, eID und Vertrauensdienste sowie die Prüfung und Zertifizierung von Rechenzentren hinsichtlich ihrer physischen Sicherheit und Hochverfügbarkeit. Die 1995 gegründete TÜV Informationstechnik GmbH mit Sitz in Essen ist ein Unternehmen der TÜV NORD GROUP, die mit über 10.000 Mitarbeitern und Geschäftsaktivitäten in weltweit 70 Ländern als einer der größten Technologie-Dienstleister agiert.
TÜViT ist die Dachmarke des Geschäftsbereiches IT, einem der sechs weltweit aufgestellten Geschäftsbereiche in der TÜV NORD GROUP. Der Geschäftsbereich IT wird vertreten durch die Gesellschaften TÜV Informationstechnik GmbH und der im Januar 2018 neu gegründeten Beratungsgesellschaft TÜV NORD IT Secure Communications GmbH & Co. KG mit Sitz in Berlin.
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