Autor: Firma TÜV-Verband

EU-Regulierung von KI: TÜV-Verband sieht Verbesserungspotenzial

EU-Regulierung von KI: TÜV-Verband sieht Verbesserungspotenzial

Zur vorläufigen Einigung der Fraktionen im EU-Parlament über die Regulierung von Künstlicher Intelligenz (KI) sagt Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands:

„Der TÜV-Verband begrüßt zwar grundsätzlich, dass sich die Fraktionen im EU-Parlament auf eine gemeinsame Position einigen konnten, sieht aber weiteres Verbesserungspotenzial bei der Gestaltung des AI Acts. Es braucht klare Rechtsgrundlagen, um die Menschen vor den negativen Folgen der Technologie zu schützen und gleichzeitig den Einsatz von KI in der Wirtschaft zu fördern. Europa kann mit einem ambitionierten Rechtsrahmen für KI seine Rolle als führender Wirtschaftsstandort ausbauen.“

„Der Entwurf des AI Act sieht zwar vor, dass KI-Anwendungen bestimmte Anforderungen wie beispielsweise mehr Transparenz von Algorithmen erfüllen müssen. Es muss aber sichergestellt werden, dass die Vorgaben auch eingehalten werden. Eine unabhängige Überprüfung ist nur für einen kleinen Teil der KI-Systeme mit hohem Risiko vorgesehen. Die meisten kritischen KI-Anwendungen wie zum Beispiel Gesichtserkennung, Recruiting-Software oder Kreditwürdigkeitsprüfungen sollen weiter mit einer reinen Herstellerselbsterklärung auf den Markt gebracht werden dürfen. Darüber hinaus soll die Einstufung als Hochrisiko-Anwendung teilweise über eine Selbsteinschätzung der Anbieter erfolgen – Fehleinschätzungen sind vorprogrammiert. Hier besteht aus Sicht des TÜV-Verbands weiterer Handlungsbedarf, um Eingriffe in die Privatsphäre oder automatisierte Diskriminierung zu verhindern.“

„Besser wäre es, alle Hochrisiko-KI-Systeme vor dem Marktstart von einer unabhängigen Stelle überprüfen zu lassen. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Anwendungen den Sicherheitsanforderungen entsprechen. Das gilt besonders, wenn KI-Anwendungen in kritischen Bereichen wie der Medizin, in Fahrzeugen, der Energieinfrastruktur oder in bestimmten Maschinen eingesetzt werden.“

Aus Sicht des TÜV-Verbands muss bereits jetzt die praktische Umsetzung der KI-Vorgaben vorbereitet werden. Eine wichtige Grundlage sind Normen, Standards und Qualitätskriterien. Darüber hinaus müssen entsprechende Prüfverfahren und -kriterien entwickelt werden. Der TÜV-Verband engagiert sich seit längerem für die Einrichtung von interdisziplinären „AI Quality & Testing Hubs“ auf Länder- und Bundesebene. Die TÜV-Unternehmen bereiten sich derzeit intensiv auf die Prüfung von KI-Systemen vor und haben dafür das „TÜV AI Lab“ gegründet.

Über den TÜV-Verband e.V.

Als TÜV-Verband e.V. vertreten wir die politischen Interessen der TÜV-Prüforganisationen und fördern den fachlichen Austausch unserer Mitglieder. Wir setzen uns für die technische und digitale Sicherheit sowie die Nachhaltigkeit von Fahrzeugen, Produkten, Anlagen und Dienstleistungen ein. Grundlage dafür sind allgemeingültige Standards, unabhängige Prüfungen und qualifizierte Weiterbildung. Unser Ziel ist es, das hohe Niveau der technischen Sicherheit zu wahren, Vertrauen in die digitale Welt zu schaffen und unsere Lebensgrundlagen zu erhalten. Dafür sind wir im regelmäßigen Austausch mit Politik, Behörden, Medien, Unternehmen und Verbraucher:innen.

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TÜV-Verband: Appell für KI-Moratorium zeigt politischen Handlungsbedarf

TÜV-Verband: Appell für KI-Moratorium zeigt politischen Handlungsbedarf

Zum Vorschlag eines sechsmonatigen Moratoriums für die Weiterentwicklung bzw. das Training besonders leistungsfähiger KI-Systeme sagt Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands:

„Weltweit führende KI-Expert:innen, Wissenschaftler:innen und KI-Unternehmer:innen weisen eindringlich darauf hin, dass die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgen mächtiger KI-Systeme noch nicht beherrschbar sind. Dieser Appell zeigt den politischen Handlungsbedarf: für eine klare gesetzliche Regulierung Künstlicher Intelligenz. Nur so können wir die Risiken besonders leistungsfähiger KI-Systeme in den Griff bekommen. Gleichzeitig schaffen wir mit einer KI-Gesetzgebung die Grundlage, um die immensen Chancen dieser Technologie ausschöpfen zu können.“

„Die Expert:innen warnen vor einer Flut von Propaganda und Fake News, der Vernichtung vieler Arbeitsplätze und einem generellen Kontrollverlust. Gleichzeitig ist klar, dass KI-Systeme verstärkt in der Medizin, in Fahrzeugen oder anderen sicherheitskritischen Bereichen eingesetzt werden. Fehlfunktionen können fatale Folgen haben. Hier braucht es rechtliche KI-spezifische Leitplanken, an denen sich die Anbieter orientieren können. Das schafft Vertrauen und fördert innovative Angebote statt sie auszubremsen.“

„Europa hat mit dem Gesetzgebungsverfahren für den AI Act die Chance, weltweit den ersten Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz zu schaffen. Mit dem Wissen um die Fähigkeiten mächtiger KI-Systeme wie ChatGPT darf Europa jetzt keine Zeit mehr verlieren und zügig den gesetzlichen Rahmen schaffen. Wie von den Unterzeichner:innen des Appells vorgeschlagen, sollten unabhängige Prüfungen und Zertifizierungen eine wichtige Rolle für Vertrauen und Akzeptanz von KI-Systemen spielen und damit dem Recht in der Praxis Geltung verschaffen.“

„Die TÜV-Unternehmen bauen derzeit mit dem ‚TÜV AI Lab‘ Kompetenzen für die Prüfung und Zertifizierung sicherheitskritischer KI-Anwendungen auf. Ziel ist es, Prüfverfahren für KI-Systeme und die Eignung ihrer Trainingsdaten zu entwickeln. Neben dem AI Lab sollten in Deutschland und in der EU weitere Kompetenzzentren für die Prüfung von KI-Systemen aufgebaut werden, um Know-how zu bündeln und Unternehmen, Forschende, Prüforganisationen und Normungsinstitute besser zu vernetzen.“

Die gesetzliche Regulierung von KI befürworten sowohl die Bürger:innen als auch die deutsche Wirtschaft. Das zeigen repräsentative Umfragen im Auftrag des TÜV-Verbands. Demnach halten 82 Prozent der Bundesbürger:innen eine Regulierung von Künstlicher Intelligenz für sinnvoll. Die größten Gefahren von KI sind aus Sicht der Befragten die Benachteiligung oder Diskriminierung von Personen (66 Prozent), die Manipulation von Menschen (62 Prozent), Intransparenz beim KI-Einsatz (61 Prozent) und die Verletzung des Datenschutzes (57 Prozent). In einer weiteren Umfrage unter Unternehmen sagten 87 Prozent der Befragten, dass KI-Anwendungen in Abhängigkeit von ihrem Risiko reguliert werden sollten.

Methodik-Hinweis: Grundlage der Angaben sind eine repräsentative Forsa-Umfrage im Auftrag des TÜV-Verbands unter 1.005 Personen ab 16 Jahren im November 2022 sowie eine Ipsos-Umfrage unter 500 Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden in Deutschland. Befragt wurden im Jahr 2020 Geschäftsführer:innen und IT-Verantwortliche.

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TÜV-Verband: Nutzer:innen verzeihen autonomen Fahrzeugen keine Fehler

TÜV-Verband: Nutzer:innen verzeihen autonomen Fahrzeugen keine Fehler

Ein Aufkleber auf einem Stoppschild – beim Autofahren lässt sich davon normalerweise niemand aus dem Konzept bringen. Übernimmt Künstliche Intelligenz (KI) das Steuer, können solche Kleinigkeiten zur Gefahr werden. „Beim automatisierten Fahren besteht die Möglichkeit, dass das System die Umwelt schon bei geringen Abweichungen nicht mehr korrekt wahrnimmt“, sagt Richard Goebelt, Bereichsleiter Fahrzeug und Mobilität beim TÜV-Verband. Dann drohen Unfälle. Besonders schwerwiegend können die Folgen sein, wenn andere Verkehrsteilnehmer:innen nicht erkannt werden. Anders als bei menschlichen Fahrer:innen, die in den allermeisten Fällen für verkehrsgefährdendes Verhalten verantwortlich sind, sind die Ansprüche an die Technik sehr hoch – so das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage des TÜV-Verbands unter 1.000 Personen in Deutschland. 46 Prozent der Bundesbürger:innen sind der Ansicht, dass eine KI für die Steuerung eines Fahrzeugs „absolut fehlerfrei“ arbeiten müsse. Weitere 27 Prozent verlangten zumindest eine höhere Sicherheit als beim Menschen. „Der Anspruch ist, dass menschliche Fehler durch Künstliche Intelligenz verhindert werden“, sagt Goebelt. Daher sollten Funktion und Wirkung sicherheitskritischer KI-Systeme während der gesamten Lebensdauer eines Fahrzeugs von unabhängigen Stellen geprüft werden. In der Umfrage befürworten das 78 Prozent der Befragten. Goebelt: „Auch KI-Systeme und die zugehörige Sensorik unterliegen dem Verschleiß oder können nach Unfällen fehlerhaft instandgesetzt werden und müssen daher regelmäßig überprüft werden.“

Die Erhebung des TÜV-Verbands belegt ein beträchtliches Interesse an autonomer Mobilität. 39 Prozent der Befragten können sich vorstellen, in einem vollautomatisierten Bus oder Pkw mitzufahren. 33 Prozent lehnten dies ab, 29 Prozent waren noch unentschieden. Künstliche Intelligenz ist die Basistechnologie für selbstfahrende Autos. KI-Systeme sind für die Verarbeitung der Daten zuständig, die ihnen zur Verfügung stehen – beispielsweise über den Straßenverlauf, über Schilder, Bewegungen und andere Verkehrsteilnehmer. „Menschen benötigen die Gewissheit, dass die KI-Systeme sicher genug sind, wenn sie in ein automatisiertes oder fahrerloses Fahrzeug einsteigen“, sagt Goebelt. „Entscheidend dafür sind international gültige Normen und Standards sowie entsprechende Testbedingungen und harmonisierte Datengrundlagen für das Anlernen der Systeme.“

Deutschland wird Pioniermarkt für autonomes Fahren

Mit dem Inkrafttreten des so genannten Gesetzes zum autonomen Fahren übernahm die Bundesrepublik im Juli 2021 international eine Führungsrolle. Einer Verordnung, die die Straßenzulassung und die Betriebsbereiche detailliert regelt, hat der Bundesrat im Mai 2022 zugestimmt. „Deutschland wird zu einem der Pioniermärkte für vollautomatisiertes Fahren“, sagt Goebelt. Allerdings ziele die aktuelle gesetzliche Regelung zunächst auf die Zulassung von automatisierten Funktionen etwa im Shuttle-Verkehr in genehmigten Betriebsbereichen im Straßenverkehr. „Autonome Mobilität, bei der das Fahrzeug seinen Weg völlig frei sucht, ist das jedoch nicht“, erklärt Goebelt. Das Gesetz umfasst zudem Regelungen für sogenannte „Dual Mode Fahrzeuge“. Ein Beispiel dafür ist das Automated Valet Parking, bei dem Pkw ihren Stellplatz in einem Parkhaus ganz ohne Fahrer:in per Smartphone-App finden. Es ist damit die weltweit erste behördlich für den Alltagsbetrieb zugelassene vollautomatisierte und fahrerlose Parkfunktion nach SAE Level 4.

Handlungsbedarf sieht der TÜV-Verband bei Standards und Methoden für die Prüfung von KI-basierten autonomen Fahrzeugen. „Wir sehen einen Mangel an global harmonisierten Standards und Normen zur Prüfung der KI-Anteile und der verwendeten Datenbasis“, sagt Goebelt. Vorschläge für die Entwicklung dieser Standards treibt der Verband mit seinen Mitgliedern unter anderem in der International Alliance for Mobility Testing and Standardization (IAMTS) voran. „Es muss technische und digitale Verfahren dafür geben, mögliche Fehlfunktionen zu entdecken, bevor die Fahrzeuge auf den Markt kommen“, sagt Goebelt. „Sicherheit und Vertrauen sind beim autonomen Fahren eine globale Herausforderung.“ Wichtig sei zudem, Prüfvorgaben für die Hauptuntersuchung bei Fahrzeugen mit entsprechenden Automatisierungsfunktionen zu erlassen. Diese fehlen laut Goebelt für bereits heute im Verkehr befindliche Fahrerassistenzsysteme.

„Zudem können Software-Updates und Upgrades over the Air sicherheitsrelevante Funktionen der Autos verändern“, erläutert Goebelt. Bei nachträglichen Veränderungen eines Kraftfahrzeugs stelle sich die Frage, ob die ursprüngliche Typgenehmigung noch gültig ist oder ein Nachtrag erforderlich ist. Der TÜV-Verband unterstütze den Gesetzgeber bereits dabei, Vorgaben für die Begutachtung und Überprüfung zu entwickeln. In diesem Zusammenhang hat der TÜV-Verband mit dem „TrustCenter“ ein Modell vorgestellt, das einen sicheren und datenschutzkonformen Zugang zu den hierfür relevanten Daten des Fahrzeugs ermöglicht. „Wir brauchen den Zugriff auf die Daten, um Fahrzeuge unabhängig überprüfen und bewerten zu können“, sagt Goebelt. „Datenschutz und Cybersecurity sind elementar, damit die Vorteile, die die Technik bringen soll, nicht untergraben werden.“

Methodik-Hinweis: Grundlage der Studienergebnisse ist eine repräsentative Umfrage des Marktforschungsunternehmens Statista im Auftrag des TÜV-Verbands unter 1.000 Personen ab 16 Jahren in Deutschland. Sie wurde im Sommer 2021 durchgeführt. Die vollständige Studie mit allen Fragen ist abrufbar unter: https://bit.ly/3MRnbIn

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