Nackt in der Öffentlichkeit
Man schont die eigenen Ressourcen, kann von überall auf seine Daten zugreifen und wenn doch mal der eigene Rechner kaputt geht, sind die Daten immer noch vorhanden. Also eigentlich eine sichere Sache, oder?
Im Prinzip stimmen diese Argumente. Allerdings sollten die hochzuladenden Daten erst auf dem eigenen PC verschlüsselt und danach in die Cloud oder auf einem externen Server gesichert werden. Sollten sich dann Dritte den Zugang zu den Daten verschaffen, müssen Sie diese erst entschlüsseln. Ohne Kenntnis des Schlüssels würde das derzeit noch viele Jahre dauern und die Daten wären veraltet und damit wertlos.
Laut BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) gab es allein im 3. Quartal 2024 in Deutschland 14,6 Millionen gehackte Benutzerkonten. Niemand ist also davor gefeit. Umso wichtiger ist es deshalb, die Daten nicht unverschlüsselt irgendwo abzulegen.
Vor einigen Jahren gab es mal eine Werbung, in der ein Mann in einem Bus einsteigt und an alle Insassen persönliche Bilder von seiner Familie verteilt und dabei private Stories erzählt. Diese Werbung sollte den Umgang mit persönlichen Daten bewusster machen und die Nutzer von Social Medien wie Instagram, Facebook, TikTok & Co. sensibilisieren.
Dieses Thema ist immer noch sehr aktuell. Derzeit ist nämlich die XRechnung in aller Munde, welche ab 01.01.2025 im B2B-Bereich verpflichtend eingeführt werden soll.
Wir selbst nutzen ein Warenwirtschafts- bzw. Buchhaltungsprogramm, welches bereits das XRechnungsformat unterstützt. ABER: Jede Rechnung muss zur Umwandlung in eine XRechnung auf den Server des Programmanbieters hochgeladen werden. Zuvor muss man seine Erlaubnis erteilen, dass der Programmhersteller und weitere an diesem Prozess beteiligte und nicht weiter erwähnte Drittfirmen Zugriff auf diese Daten haben dürfen. Das bedeutet für uns, dass unbekannte Personen wissen, an wen wir wann welche Leistungen oder Artikel in welcher Menge zu welchem Preis verkauft haben. Würden Sie das an unserer Stelle wollen? Das erinnert doch sehr an die Werbung mit dem Bus, in dem wir dann nackt sitzen.
Das gleiche Gefühl überkommt uns, wenn man XRechnungen auf Online-Portalen erstellt. Das entspricht nicht dem Gebot der Datensparsamkeit gemäß DSGVO. Da stellt sich uns die Frage, ob wir noch das Einverständnis unseres Vertragspartners einholen müssen, denn schließlich sind es ja auch seine Daten, die an Dritte weitergegeben werden.
Zum Glück sind wir Software-Entwickler und konnten in unserer selbst entwickelten Software „GAEB-Konverter“ eine Schnittstelle einbauen, welche die Daten aus unserem Warenwirtschaftssystem einliest und als XRechnung wieder ausgibt, natürlich ohne den Umweg durch die Cloud. Der Import funktioniert auch mit anderen Warenwirtschaftssystemen, die ihre Daten im XML-, Excel- oder GAEB-Format ausgeben können. Der Anwender muss lediglich die bestehende Konfigurationsdatei an seine Warenwirtschaft anpassen. Es ist sogar möglich, die XRechnung vollautomatisch im Hintergrund erstellen zu lassen, Voraussetzung: die Warenwirtschaft exportiert alle notwendigen Daten. Einmalkosten für diese Software: ab 198,-€ zzgl. USt..
Zum Thema „XRechnung“ führen wir regelmäßig einen einstündigen Online-Kurs durch, bei dem die Fragen: „Was ist eine XRechnung?“, „Wie wird sie erstellt?“ praxisnah und verständlich beantwortet und gleichzeitig Tipps zur Vermeidung von Problemen zwischen XRechnung und GAEB gegeben werden. Alle Termine finden Sie auf unserer Homepage unter www.t-t.de oder unserem Anmeldeformular.
Profitieren Sie von unserer über 30-jährigen Erfahrung mit GAEB-Software im Bauwesen
Die T&T Datentechnik GmbH ist seit 1990 als Softwareentwickler und Dienstleister im Bauwesen tätig. Schwerpunkt ist die Softwareentwicklung im Bereich GAEB-Datenaustausch.
Unsere GAEB-Software ist sowohl für kleine Firmen als auch für größere Handwerksunternehmen und Konzerne ein ideales Werkzeug für die Erstellung, Bearbeitung und Konvertierung von GAEB-Dateien im AVA-Bereich (Ausschreibung, Vergabe, Abrechnung). Anhaltend arbeiten wir bis heute an der Optimierung unserer GAEB-Software, um sie an die neuen Anforderungen der Branche, des Gesetzgebers und unserer Kunden anzupassen.
Unser Tätigkeitsprofil umfasst:
– Entwicklung von Software für Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung
– Schulung im Bereich GAEB-Datenaustausch
– Konzeption, Anpassung und Schulung des CRM-Systems Cobra
– Dienstleistung in GAEB-konformer LV-Erstellung, Prüfung, Korrektur und Konvertierung
– Anpassung unserer Software an individuelle Kundenwünsche
T&T Datentechnik GmbH
Jägerstraße 4
14974 Ludwigsfelde
Telefon: +49 3378 20279-0
Telefax: +49 3378 20279-29
https://www.t-t.de
Vertriebsleitung
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Geschäftsführung
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Digitalisierung in der Aufmaßerfassung
Eigentlich soll die Digitalisierung alles vereinfachen, vereinheitlichen und vor allem alle Prozesse schneller machen. Aber manchmal führt die Digitalisierung auch zur Undurchsichtigkeit und Verwirrung, insbesondere wenn es um Datenformate geht.
Wie läuft die Aufmaßerfassung bisher?
Damit der Bauausführende am Ende eines Bauprojektes korrekte Rechnungen stellen kann, müssen zunächst während der Bauphase die bereits verbauten Mengen auf der Baustelle mit den beauftragten Mengen verglichen werden. Dazu wird in der Regel noch ganz klassisch das Auftrags-Leistungsverzeichnis (LV) ausgedruckt und dem Bauleiter in die Hand gedrückt. Dieser trägt auf dem Papier handschriftlich die aufgemessenen Mengen gleich zu den Positionen gehörig ein. Im Büro müssen diese Mengen dann manuell in das Rechnungsprogramm des Auftragnehmers übertragen werden, damit sie anschließend zur Prüfung an den Auftraggeber gesandt werden können. Dieser Prozess ist damit ein sehr wichtiger Bestandteil der Abrechnung.
Was kann geändert werden?
Während die meisten Prozesse in Handwerkerbetrieben (von der Angebotserstellung bis zur Rechnungslegung) schon digitalisiert sind, gibt es einige Prozesse, die sich einfach nicht digitalisieren lassen. Angefangen vom Bauen selbst, aber auch die Aufmaßerfassung auf der Baustelle gehört dazu.
Der gesamte Prozess der Abrechnung richtet sich nach dem EVA-Prinzip:
- Erfassung der verbauten Mengen auf der Baustelle (Aufmaß),
- Verarbeitung der Aufmaße im Büro und
- Ausgabe / Übertragung der Mengen zum Auftraggeber.
Den ersten Teil kann man nur bedingt vereinfachen. Eine Variante wäre beispielsweise, dem Bauleiter das Auftrags-LV nicht in gedruckter Form, sondern als Excel-Tabelle mit einer Aufmaßerfassungsvorlage in die Hand zu geben. So können die Mengen mit dem Laptop oder Tablet erfasst und später via Import direkt ins Rechnungsprogramm übertragen werden. Damit entfällt das manuelle Abtippen der Mengen, was die Fehlerquote drastisch reduziert.
Die Übertragung der aufgemessenen Mengen erfolgt in dem vom Auftraggeber vorgegebenen Format; dies kann noch ganz klassisch in gedruckter Form, als PDF oder als D11-, D12- oder X31-Datei sein. Entscheidend hierfür ist, welche Software vom Auftraggeber eingesetzt wird. Sinnvoll sind natürlich auch hier digital einlesbare Formate, damit der Auftraggeber sich ebenfalls das Abtippen der Mengen in sein Programm erspart und somit die Prüfung der Mengen wesentlich schneller geht.
Warum gibt so viel verschiedene Formate und wo liegen die Unterschiede?
Manch Auftragnehmer fragt sich an dieser Stelle, was diese verschiedenen Formate bedeuten und warum es überhaupt verschiedene Formate gibt. Warum konnte man sich hier nicht auf EIN Format einigen?
Dies ist historisch gewachsen. So wurden diese Formate von unterschiedlichen Institutionen zu unterschiedlichen Zeiten entwickelt und veröffentlicht.
Ende der 70iger Jahre (!) hat die Bundesanstalt für Straßenwesen (BAST) vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) den Auftrag bekommen, die bis dahin zur Aufmaßerfassung genutzte Lochkarte zu digitalisieren – das ist die heutige D11-Datei. Da es zu dieser Zeit noch kein Windows gab, war dieses Format ein sehr einfaches, primitives und auf DOS basiertes Datenformat. Der GAEB-Ausschuss hat über 20 Jahre später versucht, das Format weiterzuentwickeln und veröffentlichte die D12-Datei. Da sich dieses Format allerdings in der Praxis nicht durchsetzte, entwickelte der GAEB-Ausschuss 2020 ein neues Aufmaß-Format – die X31-Datei. Die X31 basiert auf dem D11-Format, hebt jedoch durch Erweiterungen viele Beschränkungen des D11-Formates aus den 70iger Jahren auf, z.B. die Begrenzung des Messtextes auf 9 Zeichen.
Fazit
Als Auftragnehmer muss man heutzutage in der Lage sein, alle Aufmaß-Formate liefern zu können. Hier empfiehlt sich eine Software, mit der man entweder die auf der Baustelle erfassten Aufmaße importieren und in das vom Auftraggeber gewünschte Format ausgeben oder die mit dem eigenen Programm übertragenen Mengen in das vom Auftraggeber gewünschte Format konvertieren kann.
Ein solches Tool ist beispielsweise der von uns entwickelte „GAEB-Konverter“. Dieser unterstützt alle GAEB-Formate (GAEB90, GAEB 2000 und GAEB-XML), alle Aufmaß-Formate (D11, D12 und X31) und die Rechnungsformate (pdf, GAEB, ZUGFeRD und XRechnung).
Eine 7-tägige kostenlose Vollversion steht Ihnen auf unserer Homepage www.gaeb-tools.de im Downloadbereich zur Verfügung.
Den GAEB-Konverter können Sie sowohl als eigenständiges Tool, als auch im Hintergrund mit bestehenden Systemen (wie ERP-Software, Handwerkerprogramme, Kalkulationstools) über verschiedene Schnittstellen nutzen. Bei Fragen steht Ihnen unser Vertriebsteam unter +49 3378 20279-11 gern zur Verfügung.
Was uns allerdings besonders macht, ist nicht nur die 30 Jahre Erfahrung im GAEB-Datenaustausch, sondern der kompetente Service und die Schulungsangebote zu den verschiedensten Themen rund um Ausschreibung, Kalkulation, Vergabe und Abrechnung. Alle Termine und Orte finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage.
Bei Fragen zur Programmbedienung steht Ihnen unsere Hotline ohne Warteschleife unter +49 3378 20279-12 oder info@t-t.de zur Verfügung. Wir nehmen Sie an die Hand, so dass Sie sich sicher sein können, alles korrekt und vollständig ausgefüllt bzw. erstellt zu haben.
Egal, wie verwirrend also die Digitalisierung voranschreitet, man ist immer gut beraten, eine gute Software bzw. einen kompetenten Partner an seiner Seite zu haben!
Testen Sie uns und unseren GAEB-Konverter!
Wir freuen uns auf Sie!
Profitieren Sie von unserer über 30-jährigen Erfahrung mit GAEB-Software im Bauwesen
Die T&T Datentechnik GmbH ist seit 1990 als Softwareentwickler und Dienstleister im Bauwesen tätig. Schwerpunkt ist die Softwareentwicklung im Bereich GAEB-Datenaustausch.
Unsere GAEB-Software ist sowohl für kleine Firmen als auch für größere Handwerksunternehmen und Konzerne ein ideales Werkzeug für die Erstellung, Bearbeitung und Konvertierung von GAEB-Dateien im AVA-Bereich (Ausschreibung, Vergabe, Abrechnung). Anhaltend arbeiten wir bis heute an der Optimierung unserer GAEB-Software, um sie an die neuen Anforderungen der Branche, des Gesetzgebers und unserer Kunden anzupassen.
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Kostenloses Webinar zur Software „GAEB-Konverter“ (Webinar | Online)
Nehmen Sie an einer kurzen Online-Vorstellung unserer Software „GAEB-Konverter“ teil und gewinnen Sie einen ersten Eindruck von unserem speziellen „Werkzeug“ zum schnellen, effizienten und GAEB-konformen Erstellen, Bearbeiten und Reparieren von GAEB-Dateien sowie zum Konvertieren von Leistungsverzeichnissen zwischen den Formaten GAEB 90/2000/XML, Excel, Word, Access, PDF, RTF, dBase, Ö-Norm, Datanorm,UGL und REB.
Für eine Anmeldung nutzen Sie bitte den Anmeldelink:
https://attendee.gotowebinar.com/register/264018456964303627
Eventdatum: Freitag, 20. Januar 2023 10:00 – 10:30
Eventort: Online
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Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH
übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit des dargestellten Events. Auch bei
Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung
ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem
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Online-GAEB-VOB-Schnupperkurs (Vortrag | Online)
Seit Oktober 2018 ist die elektronische Vergabe (eVergabe) zur Pflicht geworden.
Bei einem dreistündigen Online-GAEB-VOB-Schnupperkurs erfahren Sie praxisnah und verständlich, worum es bei dem neuen Vergaberecht geht:
– 1,0 Stunde neues VOB-Vergaberecht/eVergabe (Referent Herr Rechtsanwalt Uwe Manker),
– 1,5 Stunden GAEB-Grundlagen,
– 0,5 Stunden Informationen zu den Programmen „GAEB-Konverter“ und „GAEB-Vergleich“.
Der nächste Kurs findet am Freitag, dem 03.03.2023 um 09:00 Uhr statt.
Sie benötigen lediglich:
– einen PC/Notebook mit Internetanschluss sowie
– PC-Lautsprecher mit Mikrofon oder Telefon/Handy.
Kosten pro Person: 95,00 Euro netto
Für eine Anmeldung nutzen Sie einfach das nachfolgende Anmeldeformular:
https://download.gaeb-tools.de/2023_Ameldung_Online-GAEB-VOB-Schnupperkurs.pdf
oder gern per Mail an info@t-t.de
Weitere Termine finden Sie auf unserer Homepage:
https://gaeb-tools.de/schulung/
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Eventdatum: Freitag, 03. März 2023 09:00 – 12:00
Eventort: Online
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Leistungsverzeichnisse erstellen und bearbeiten
Was versteht man unter einem Leistungsverzeichnis?
Leistungsverzeichnisse (LV) sind prinzipiell eine Zusammenfassung aller Leistungen, die im Rahmen eines Auftrages zu erbringen sind. Diese können zwecks Übersichtlichkeit hierarchisch gegliedert sein und enthalten eine umfassende, eindeutige und vollständige Beschreibung aller auszuführenden Leistungen.
Bei einem Leistungsverzeichnis kann es sich:
- um eine Ausschreibung handeln, die von einem Auftraggeber mit den gewünschten Leistungen erstellt wurde, oder
- um ein Angebot z.B. eines Bauausführenden oder
- um einen Nachtrag während der Erbringungsphase.
Während im privaten, nicht öffentlichen Bereich die Leistungsverzeichnisse frei (mit individuellen Texten) gestaltet werden, muss ein Leistungsverzeichnis z. B. bei einer öffentlichen Ausschreibung nach bestimmten Regeln erstellt werden. Je nach Auftraggeber, Leistung und Auftragswert gibt es hierfür gesetzliche Grundlagen, z. B.:
- Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB),
- Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A),
- Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) oder
- Norm für die Kostenplanung im Bauwesen (DIN 276).
Für das Format des Leistungsverzeichnisses gibt es keine EU-Richtlinie, so dass diese dem LV-Ersteller obliegt. In der Praxis hat sich hierfür das GAEB-Format durchgesetzt.
Das Vergaberecht und die Rolle von Leistungsverzeichnissen
Das Vergaberecht regelt das komplette Vergabeverfahren von der Bekanntmachung, über den Versand der Vergabeunterlagen bis hin zur Prüfung der Angebote und Zuschlagserteilung.
Das Leistungsverzeichnis ist dabei nur ein kleiner Bestandteil.
Wenn Sie mehr über das Vergabeverfahren wissen möchten, insbesondere, was sich durch die Einführung der eVergabe rechtlich alles geändert hat, nehmen Sie doch einfach an dem von der T&T Datentechnik GmbH angebotenen Online-GAEB-VOB-Schnupperkurs teil.
Was beinhaltet ein Leistungsverzeichnis?
Ein Leistungsverzeichnis besteht aus verschiedenen Elementen:
- Gliederungen (Lose oder Gruppen/Titel),
- Positionen und
- Sonstigen Elementen (z. B. Vertragliche Regelungen, Ausführungsbeschreibungen usw.).
Die häufigsten Fehler werden bei der LV-Gliederung oder in der Verwendung von Positionsarten gemacht und ziehen Fehler bzw. Mehraufwand bei der Angebotsbearbeitung nach sich.
Möchten Sie wissen, was zum Beispiel der Unterschied zwischen einem Los und einem Titel ist, oder der Unterschied zwischen Alternativ- und Eventualpositionen, können Sie an dem Online-GAEB-Basisseminar Teil 1teilnehmen.
Was ist eine Position im LV?
Die Teilleistung in einem Leistungsverzeichnis wird Position genannt. Sie besteht aus einer Positionsnummer (Ordnungszahl; kurz OZ), einer Menge, einer Einheit, einem Kurz- und Langtext sowie optional einem Preis.
Es gibt über 10 verschiedene Positionsarten (z. B. Normalposition, Bedarfsposition usw.), die miteinander auch noch kombiniert werden können (z. B.: eine Pauschalposition als Bedarfsposition ohne Gesamtbetrag mit Leit- und Unterbeschreibung). Wenn Sie die wichtigsten Positionsarten und Beschreibungsformen sowie deren Anwendungen kennenlernen wollen, können Sie an dem Online-GAEB-Basisseminar Teil 2 teilnehmen.
Wer erstellt das Leistungsverzeichnis?
Wer das Leistungsverzeichnis erstellt, hängt vom Inhalt ab.
Handelt es sich um eine Ausschreibung, dann wird diese in der Regel von dem Auftraggeber selbst bzw. seinen Bevollmächtigten (Planer, Architekten usw.) erstellt.
Handelt es sich um ein Angebot (ohne vorherige Ausschreibung), wird es von dem (Bau-) Ausführenden erstellt.
Der Nachtrag wird in der Regel vom Auftragnehmer erstellt und zur Beauftragung an den Auftraggeber übersandt.
Erstellung und Bearbeitung von Leistungsverzeichnissen
Wenn bei Ausschreibungen jeder sein eigenes Format (Word, Excel, pdf usw.) verwendet, kommt es oft zu Kommunikationsproblemen. Für eine einheitliche und vereinfachte Erstellung und Bearbeitung von Leistungsverzeichnissen hat sich deshalb in der Praxis das GAEB-Format durchgesetzt.
Da es mittlerweile 3 verschiedene GAEB-Formate gibt, ist es umso wichtiger, eine Software zu verwenden, die den kompletten GAEB-Standard unterstützt, wie beispielsweise der von der T&T Datentechnik GmbH in Ludwigsfelde entwickelte GAEB-Konverter.
Wie schreibt man ein Leistungsverzeichnis?
Leistungsverzeichnisse können manuell (mit freien individuellen Texten) oder mit Hilfe von Standardtexten (z. B. aus dem Standardleistungsbuch STLB oder dem Standardleistungskatalog für Straßen- und Brückenbau STLK) erstellt werden.
Mit dem GAEB-Konverter können Sie schnell und einfach beide Varianten realisieren.
Einfache Erstellung und Bearbeitung von Leistungsverzeichnissen mit dem GAEB-Konverter
Die Software "GAEB-Konverter" unterstützt nicht nur den kompletten GAEB-Standard, sondern hat einen Eingabeassistenten integriert, der Ihnen die auszufüllenden Pflichtfelder entsprechend des gewählten GAEB-Formats gelb markiert, so dass bereits bei der Erfassung der Leistungsverzeichnisse auf GAEB-Konformität geachtet wird.
Oftmals liegen die Ausschreibungstexte bereits in anderen Formaten (wie Word oder Excel) vor, so dass lediglich geklärt werden muss, wie die Word-Texte oder Excel-Daten ins GAEB-Format konvertiert werden können. Auch hierfür können Sie den „GAEB-Konverter“ nutzen. Er kann insgesamt 9 verschiedene Formate einlesen und dadurch Zeit und Geld sparen.
Liegen Ihre Ausschreibungstexte als Datenbank (Access, SQL, ODBC) vor, können Sie diese im „GAEB-Konverter“ einbinden und direkt für die Erstellung von Leistungsverzeichnissen nutzen. Das gleiche gilt auch für die Ausschreibungstexte des Standardleistungsbuches. Auf diese Texte können Sie sowohl offline (CD) als auch online direkt vom GAEB-Konverter zugreifen. Selbst Ausschreibungstexte des STLK (Standardleistungskatalog für den Straßen- und Brückenbau) importieren Sie ganz einfach über "Datei > öffnen".
Wie genau die LV-Erstellung im GAEB-Konverter funktioniert, erfahren Sie in den nachfolgenden Youtube-Videos:
Das LV auf Korrektheit prüfen
Voraussetzung für einen reibungslosen Datenaustausch ist die Einhaltung des GAEB-Standards.
Der GAEB-Konverter hat für diese Anforderung sowohl den Eingabeassistenten als auch ein Prüfmodul (GAEB-Tester) integriert.
Bei der Ausgabe der Ausschreibung in eine GAEB-Datei (z.B. *.d83) wird diese nochmals abschließend durch den GAEB-Tester auf GAEB-Konformität geprüft, z.B. ob alle Positionsarten richtig gewählt wurden, ob die Hierarchie und damit verbunden die Ordnungszahlen korrekt sind, so dass Sie sich als LV-Ersteller sicher sein können, tatsächlich eine GAEB-konforme Datei erstellt zu haben.
Der GAEB-Tester erstellt für Sie ein ausführliches Fehlerprotokoll. Ein Doppelklick auf die Meldung springt zu der Fehlerstelle und ermöglicht Ihnen die Korrektur.
Leistungsverzeichnis – Muster zum Download
Eine kostenlose 7-Tage-Vollversion der Software „GAEB-Konverter“ mit integrierten Musterdateien können Sie sich von der Homepage der T&T Datentechnik GmbH www.gaeb-tools.de direkt herunterladen, installieren und testen.
Mit der Installation des GAEB-Konverters stehen Ihnen im Verzeichnis:
C:Programme (x86)GAEB-Konverter 10Beispieldateien
verschiedenste Muster- und Beispieldateien zum Testen zur Verfügung.
Darüber hinaus finden Sie in der Projektdatenbank des GAEB-Konverters ein Beispiel-LV, welches alle wesentlichen Elemente und Positionen eines Leistungsverzeichnisses enthält. In den Langtexten der Positionen werden zusätzlich die Merkmale der entsprechenden Positionsart aufgezeigt.
20%-Sommeraktion der T&T Datentechnik GmbH in Ludwigsfelde
Seit Oktober 2018 ist die elektronische Vergabe (eVergabe) zur Pflicht geworden.
Immer häufiger werden deshalb die Ausschreibungen im GAEB-Format erstellt.
Seien Sie bereit und nutzen Sie die von der T&T Datentechnik GmbH angebotene Sommeraktion:
Startpaket für 79,20 Euro netto
(statt 99,00 Euro netto)
Startpaket + Modul „GAEB-Tester“ für 158,40 netto
(statt 198,00 Euro netto)
Beide Angebote sind vom 01.07. – 31.08.2022 gültig!
(mehrere Rabattaktionen sind nicht kombinierbar.) Mit dem Startpaket können Sie GAEB90-Dateien erstellen, einlesen und bearbeiten (verpreisen).
Der "GAEB-Tester" prüft jede eingelesene und auch ausgegebene Datei auf GAEB-Konformität und erstellt für Sie ein ausführliches Fehlerprotokoll.
(siehe Video "GAEB-Dateien prüfen und korrigieren")
Nichts ist beruhigender als das Gefühl, alles korrekt erstellt oder ausgefüllt zu haben!
Für eine Bestellung nutzen Sie einfach das Bestellformular der T&T Datentechnik GmbH.
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Die T&T Datentechnik GmbH ist seit 1990 als Softwareentwickler und Dienstleister im Bauwesen tätig. Schwerpunkt ist die Softwareentwicklung im Bereich GAEB-Datenaustausch.
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GAEB und ÖNorm
Der GAEB-Standard wird durch den Gemeinsamen Ausschuss Elektronik im Bauwesen definiert. Dieses Bundesgremium mit Sitz in Bonn ist direkt dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zugeordnet. Mitglieder sind öffentliche und private Auftraggeber, Architekten, Ingenieure, Bausoftwarehäuser und Bauwirtschaftler, die teilweise durch ihre Kammern und Verbände vertreten sind. Mehr Informationen über die Organisationsstruktur findet man auf den Seiten des GAEB-Ausschusses.
Im GAEB-Standard gibt es mittlerweile 3 verschiedene, zueinander inkompatible GAEB-Formate:
- GAEB90,
- GAEB2000 und
- GAEB-XML.
Dies ist vergleichbar mit einem Musiktitel in mehreren Datenformaten (.wav, .mp3 und .flac). Die enthaltene Musik ist immer die gleiche, aber nicht jeder Player kann jedes Format abspielen.
Genauso verhält es sich mit den GAEB-Formaten. Die genauen Unterschiede können dem Video „GAEB-Formate“ entnommen werden.
Innerhalb der GAEB-Formate gibt es verschiedene Datenaustauschphasen, die den Inhalt der GAEB-Dateien festlegen. Die Datenaustauschphasen kann man sich wie einen Workflow vorstellen, beginnend mit dem LV-Entwurf (81), der Kostenschätzung (82), der Ausschreibung (83), dem Angebot (84) bis hin zur Rechnung (89). Mehr Informationen findet man auf der FAQ-Seite „Datenaustausch im GAEB-Format“.
In Österreich wurde für den Austausch von Ausschreibungen, Angeboten und Zuschlägen von Bauleistungen ein eigenes Format von der Austrian Standards International entwickelt: die ÖNorm.
Auch hier gibt es mittlerweile 2 verschiedene Formate:
- B2063 und
- A2063.
Eine Unterteilung in Datenaustauschformate gibt es bei der ÖNorm nicht. Jedoch werden zur äußeren Unterscheidung des Inhaltes die Dateiendung *.dtn, *.dta, *.ndt und *.txt bei der B2063 sowie *.onlv, *.onlb und *.onre bei der A2063 genutzt. Weiterführende Informationen zur ÖNorm erhält man auf der FAQ-Seite der T&T Datentechnik.
Prinzipiell enthalten der GAEB-Standard und die ÖNorm die gleichen Inhalte – nämlich Positionen (Ausschreibungstexte). Aber dennoch haben beide unterschiedliche Regeln und Normen aufgestellt (z. B. hinsichtlich der Nummerierung von Positionen oder andere Elemente und Felder), so dass beide Formate zueinander inkompatibel sind. Dennoch kann man sagen, dass das Pendant zum GAEB90 die ÖNorm B2063 und zum GAEB-XML die ÖNorm A2063 ist.
Es gibt verschiedene Software auf den Markt, mit denen man ausschließlich GAEB-Dateien bzw. ausschließlich ÖNorm-Dateien einlesen und bearbeiten kann.
Darüber hinaus gibt es aber auch Programme, die beides können. Eine solches Tool ist der von der T&T Datentechnik GmbH in Ludwigsfelde entwickelte „GAEB-Konverter“, welcher Daten zwischen den Formaten GAEB, Excel, Word, Access, dBASE, DataNorm, UGL und auch ÖNorm konvertiert.
Eine kostenlose Vollversion für 7 Tage kann man sich unter www.gaeb-tools.de oder direkt über den Link herunterladen und testen.
Bei Fragen zum Programm steht eine Hotline unter +49 3378 20279-12 zur Verfügung.
JUNI-Angebot:
Die Software „GAEB-Konverter“ kann aus 24 individuell kombinierbaren Modulen und 6 vordefinierten Paketen mit Preisvorteil zusammengestellt werden.
Beim Zukauf des Moduls „ÖNorm A2063“ gewährt die T&T Datentechnik GmbH 20% Rabatt (diese Aktion ist vom 01.-30.06.2022 gültig und nicht mit anderen Rabattaktionen kombinierbar!) Für eine Bestellung genügt eine kurze Mail an info@t-t.de.
Wenn man selbst keine GAEB-Software besitzt, sich aber Ausschreibungen oder Angebote in verschiedenen GAEB- oder Ö-Norm-Formaten ansehen möchte, kann man den kostenlosen GAEB-Viewer nutzen (entweder als Offline-Version mit lokaler oder zentraler Installation oder als Online-Version mit Vorschau direkt in Browser ohne Installation).
Weitere Informationen hierzu findet man auf der Produktseite.
Wer mehr erfahren will, kann an den vielen Webinaren, Schnupperkursen und Seminaren der Firma T&T Datentechnik GmbH entweder online oder in Präsenz deutschlandweit teilnehmen (z. B. Online-GAEB-VOB-Schnupperkurs am 02.09.2022 – Anmeldung bitte mit Hilfe des Formulars). Weitere Informationen dazu erhält man unter +49 3378 20279-11 oder auf der Schulungseite der T&T Datentechnik GmbH.
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Auschreibungen einfach und schnell erstellen
Antworten hierfür bietet beispielsweise die von der T&T Datentechnik GmbH in Ludwigfelde entwickelte Software „GAEB-Konverter“. Diese hat einen Eingabeassistenten integriert, der einen die auszufüllenden Pflichtfelder entsprechend des gewählten GAEB-Formats gelb markiert, so dass bereits bei der Erfassung der Leistungsverzeichnisse auf GAEB-Konformität geachtet wird. Bei der Ausgabe der Ausschreibung in eine GAEB-Datei (z.B. *.d83) wird diese nochmals abschließend auf GAEB-Konformität geprüft, z.B. ob alle Positionsarten richtig gewählt wurden, ob die Hierarchie und damit verbunden die Ordnungszahlen korrekt sind, so dass man sich als Ausschreiber sicher sein kann, tatsächlich eine GAEB-konforme Datei den Bietern zu übersenden.
Oftmals liegen die Ausschreibungstexte bereits in anderen Formaten (wie Word oder Excel) vor, so dass lediglich geklärt werden muss, wie diese Texte ins GAEB-Format konvertiert werden können. Auch hierfür kann der „GAEB-Konverter“ genutzt werden. Er kann insgesamt 9 verschiedene Formate einlesen und dadurch Zeit und Geld sparen. Liegen die Ausschreibungstexte als Datenbank (Access, SQL, ODBC) vor, können diese im „GAEB-Konverter“ eingebunden und direkt für die Erstellung von Leistungsverzeichnissen genutzt werden. Das gleiche gilt auch für die Ausschreibungstexte des Standardleistungsbuches (STLB). Auf diese Texte kann man sowohl offline (CD) als auch online direkt vom GAEB-Konverter zugreifen. Selbst Ausschreibungstexte des STLK (Standardleistungskatalog für den Straßen- und Brückenbau) können ganz einfach über "Datei > öffnen" importiert werden.
Wie genau die LV-Erstellung im GAEB-Konverter funktioniert, kann man in den nachfolgenden Youtube-Videos anschauen:
- LV-Erstellung
- LV-Erstellung mit STLB
- Einlesen von Ausschreibungstexten aus STLK
- GAEB-Dateien prüfen und korrigieren
Der Clou des Programms: Mit Hilfe des Moduls „Vergabe“ kann die Software den Bietern KOSTENLOS zur Verfügung gestellt werden. Damit darf der Auftraggeber die Rückgabe der Angebote im GAEB-Format von den Bietern verlangen. Bei Erstellung der GAEB-Ausschreibung wird automatisch eine Vergabelizenz erzeugt. Beide Dateien (die Ausschreibung und die Vergabelizenz) werden an die Bieter gesandt. Die Bieter installieren sich den GAEB-Konverter und können nach Import der Vergabelizenz die Ausschreibung bearbeiten (siehe Youtube-Video: elektronische Vergabe).
Liegen alle Angebote im GAEB-Format vor, wird mit nur einem Klick ein kompletter Preisspiegel erstellt. Dabei wird der günstigste Anbieter grün und der Teuerste rot markiert. Dies stellt für Ausschreiber eine wesentliche Arbeitserleichterung dar (siehe Youtube-Video: Preisspiegel).
Der „GAEB-Konverter“ ist damit das perfekte Werkzeug sowohl zur schnellen und einfachen Erstellung von Ausschreibungen als auch zur zeitsparenden Auswertung der Bieterangebote. Und das Beste: jede Funktionalität ist ein eigenständiges Modul, die sich der Anwender wie bei einem Baukastensystem nach seinen Bedürfnissen selbst zusammenstellt. Damit erwirbt man also nur die Funktionalitäten, die man auch tatsächlich benötigt. Ein sehr effizientes und kostensparendes System. Eine kostenlose Vollversion für 7 Tage kann sich jeder unter www.gaeb-tools.de herunterladen. Und bei Fragen zum Programm steht eine Hotline unter +49 3378 20279-12 zur Verfügung.
Für GAEB-Einsteiger bietet die T&T Datentechnik GmbH einen dreistündigen Online-GAEB-VOB-Schnupperkurs an, auf dem nicht nur der GAEB-Standard sondern auch die neuesten Regelungen der VOB und der elektronischen Vergabe vorgestellt und erläutert werden. Man benötigt lediglich einen Rechner mit Internetanschluss sowie PC-Lautsprecher mit Mikrofon oder ein Telefon/Handy. Der nächste Termin findet am 10.06.2022 statt. Interessierte Unternehmen können sich einfach per Mail unter info@t-t.de oder mit Hilfe des beigefügten Formulars anmelden:
http://download.gaeb-tools.de/2022_Ameldung_Online-GAEB-VOB-Schnupperkurs.pdf
Für alle, die den GAEB-Standard nicht nur in der Theorie kennenlernen wollen, bietet die T&T Datentechnik GmbH zweitägige GAEB-Basisseminare entweder als Präsenzschulung deutschlandweit oder als Online-Schulung an. Diese werden als interaktive Workshops durchgeführt, bei denen die Teilnehmer selbst an ihren eigenen Notebooks die GAEB-Grundlagen anhand der Erstellung und Verpreisung eines Leistungsverzeichnisses kennenlernen.
Alle Termine und Orte der angebotenen Schulungen sind auf der Homepage der T&T Datentechnik GmbH https://gaeb-tools.de/schulung/ zu finden.
20% Frühlingsaktion (bis 30.04.2022):
Startpaket für 79,20 Euro netto bzw.
Startpaket + GAEB-XML für 158,40 Euro netto
Für eine Bestellung nutzt man einfach das Bestellformular oder schreibt eine kurze Mail an info@t-t.de
Profitieren Sie von unserer über 30-jährigen Erfahrung mit GAEB-Software im Bauwesen
Die T&T Datentechnik GmbH ist seit 1990 als Softwareentwickler und Dienstleister im Bauwesen tätig. Schwerpunkt ist die Softwareentwicklung im Bereich GAEB-Datenaustausch.
Unsere GAEB-Software ist sowohl für kleine Firmen als auch für größere Handwerksunternehmen und Konzerne ein ideales Werkzeug für die Erstellung, Bearbeitung und Konvertierung von GAEB-Dateien im AVA-Bereich (Ausschreibung, Vergabe, Abrechnung). Anhaltend arbeiten wir bis heute an der Optimierung unserer GAEB-Software, um sie an die neuen Anforderungen der Branche, des Gesetzgebers und unserer Kunden anzupassen.
Unser Tätigkeitsprofil umfasst:
– Entwicklung von Software für Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung
– Schulung im Bereich GAEB-Datenaustausch
– Konzeption, Anpassung und Schulung des CRM-Systems Cobra
– Dienstleistung in GAEB-konformer LV-Erstellung, Prüfung, Korrektur und Konvertierung
– Anpassung unserer Software an individuelle Kundenwünsche
T&T Datentechnik GmbH
Jägerstraße 4
14974 Ludwigsfelde
Telefon: +49 3378 20279-0
Telefax: +49 3378 20279-29
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Vertriebsleitung
Telefon: +49 3378 20279-11
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Geschäftsführung
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Online-GAEB-VOB-Schnupperkurs (Vortrag | Online)
Seit Oktober 2018 ist die elektronische Vergabe (eVergabe) zur Pflicht geworden.
Bei einem dreistündigen Online-GAEB-VOB-Schnupperkurs erfahren Sie praxisnah und verständlich, worum es bei dem neuen Vergaberecht geht:
– 1,0 Stunde neues VOB-Vergaberecht/eVergabe (Referent Herr Rechtsanwalt Uwe Manker),
– 1,5 Stunden GAEB-Grundlagen,
– 0,5 Stunden Informationen zu den Programmen „GAEB-Konverter“ und „GAEB-Vergleich“.
Der nächste Kurs findet am Freitag, dem 10.06.2022 um 09:00 Uhr statt.
Sie benötigen lediglich:
– einen PC/Notebook mit Internetanschluss sowie
– PC-Lautsprecher mit Mikrofon oder Telefon/Handy.
Kosten pro Person: 80,00 Euro netto
Für eine Anmeldung nutzen Sie einfach das nachfolgende Anmeldeformular:
https://download.gaeb-tools.de/2022_Ameldung_Online-GAEB-VOB-Schnupperkurs.pdf
oder gern per Mail an info@t-t.de
Weitere Termine finden Sie auf unserer Homepage:
https://gaeb-tools.de/schulung/
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Eventdatum: Freitag, 10. Juni 2022 09:00 – 12:00
Eventort: Online
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übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit des dargestellten Events. Auch bei
Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
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ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem
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Kostenloses Webinar zur Software „GAEB-Konverter“ (Webinar | Online)
Nehmen Sie an einer kurzen Online-Vorstellung unserer Software „GAEB-Konverter“ teil und gewinnen Sie einen ersten Eindruck von unserem speziellen „Werkzeug“ zum schnellen, effizienten und GAEB-konformen Erstellen, Bearbeiten und Reparieren von GAEB-Dateien sowie zum Konvertieren von Leistungsverzeichnissen zwischen den Formaten GAEB 90/2000/XML, Excel, Word, Access, PDF, RTF, dBase, Ö-Norm, Datanorm,UGL und REB.
Für eine Anmeldung nutzen Sie bitte den Anmeldelink:
https://attendee.gotowebinar.com/register/8714721884150377744
Eventdatum: Freitag, 22. April 2022 14:00 – 14:30
Eventort: Online
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Online-GAEB-VOB-Schnupperkurs 04.03.2022 (Vortrag | Online)
Seit Oktober 2018 ist die elektronische Vergabe (eVergabe) zur Pflicht geworden.
Bei einem dreistündigen Online-GAEB-VOB-Schnupperkurs erfahren Sie praxisnah und verständlich, worum es bei dem neuen Vergaberecht geht:
– 1,0 Stunde neues VOB-Vergaberecht/eVergabe (Referent Herr Rechtsanwalt Uwe Manker),
– 1,5 Stunden GAEB-Grundlagen,
– 0,5 Stunden Informationen zu den Programmen „GAEB-Konverter“ und „GAEB-Vergleich“.
Der nächste Kurs findet am Freitag, dem 04.03.2022 um 09:00 Uhr statt.
Sie benötigen lediglich:
– einen PC/Notebook mit Internetanschluss sowie
– PC-Lautsprecher mit Mikrofon oder Telefon/Handy.
Kosten pro Person: 80,00 Euro netto
Für eine Anmeldung nutzen Sie einfach das nachfolgende Anmeldeformular:
https://download.gaeb-tools.de/2022_Anmeldung_Online-Schulung.pdf
oder gern per Mail an info@t-t.de
Weitere Termine finden Sie auf unserer Homepage www.gaeb-tools.de/schulung/.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Eventdatum: Freitag, 04. März 2022 09:00 – 12:00
Eventort: Online
Firmenkontakt und Herausgeber der Eventbeschreibung:
T&T Datentechnik GmbH
Jägerstraße 4
14974 Ludwigsfelde
Telefon: +49 3378 20279-0
Telefax: +49 3378 20279-29
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