Autor: Firma Trusted Shops

Online-Shopping im Büro: Ist das erlaubt?

Online-Shopping im Büro: Ist das erlaubt?

Es ist bequem, einfach und im Vergleich zu Warteschlangen an Kassen, deutlich stressfreier und zeitsparender. Während der Arbeit mal eben eine Bestellung erledigen – für viele Arbeitnehmer selbstverständlich. Dr. Carsten Föhlisch, Rechtsexperte bei Trusted Shops, erklärt, was erlaubt ist und was nicht.

1. Ich habe in einem Onlineshop Artikel für den privaten Gebrauch bestellt, bin aber am Zustellungstermin nicht zu Hause. Darf ich mir das Paket an meine Firmenanschrift liefern lassen?

Dr. Carsten Föhlisch: Diese Entscheidung variiert von Unternehmen zu Unternehmen. Laut § 106 Gewerbeordnung hat der Arbeitgeber das Weisungsrecht und kann somit entscheiden, ob er die Zustellung privater Pakete an die Firmenadresse zulässt. Man sollte in diesem Zusammenhang nicht vergessen, dass durch die Paketannahme Arbeitsabläufe behindert werden, die je nach Größe des Unternehmens sehr erheblich ausfallen können. Es ist ratsam, vor der Bestellung nachzufragen, ob die Zustellung im Ausnahmefall genehmigt ist.

2. An meinem Arbeitsplatz werden Pakete und Briefe vom Empfang entgegengenommen. Sind meine Kollegen verpflichtet, meine privaten Bestellungen anzunehmen?

Dr. Carsten Föhlisch: Grundsätzlich besteht keine Pflicht, das Paket für jemand Anderen in Empfang zu nehmen. Wird die Sendung angenommen, muss derjenige sie dem Empfänger selbstverständlich aushändigen. Sollte der Kollege in Vorleistung gehen müssen, weil es eine Bestellung per Nachnahme ist, muss die Sendung erst herausgegeben werden, wenn der Empfänger die Summe beglichen hat.

3. Aus Zeitmangel habe ich während meiner Arbeitszeit auf meinem Firmenrechner online ein Geschenk bestellt. Muss ich mit Konsequenzen rechnen?

Dr. Carsten Föhlisch: Auch hier hat der Arbeitgeber das Weisungsrecht und kann darüber entscheiden, ob das Internet und der Computer für private Zwecke genutzt werden dürfen. Gibt es im Unternehmen keine klaren Regelungen zur Internetnutzung und der Arbeitnehmer durfte über einen längeren Zeitraum (mindestens sechs Monate) mit stillschweigender Duldung des Arbeitgebers oder einer Person mit Leitungsfunktion privat im Internet surfen, kann es sein, dass sich ein Anspruch aus betrieblicher Übung ergibt. Dies ist jedoch sehr einzelfallbezogen. Verstößt man gegen bestehende Regelungen des Arbeitgebers, muss der Arbeitnehmer mit einer Abmahnung rechnen. Eine Kündigung kann erst nach einer Abmahnung erfolgen.

4. Ich habe in meiner Mittagspause online Bestellungen getätigt. Ist dies gesetzlich erlaubt?

Dr. Carsten Föhlisch: Die Ausgestaltung der Pause ist Privatsache und unterliegt nicht dem Weisungsrecht des Arbeitgebers. Aber auch hier gilt: Die private Nutzung des Internets am Arbeitsplatz ist grundsätzlich nicht erlaubt und auch die private Nutzung des Firmen-PCs muss vom Arbeitgeber genehmigt werden.

5. Ich habe meinen Online-Einkauf via Smartphone während meiner Arbeitszeit getätigt. Kann mein Arbeitgeber mich dafür trotzdem abmahnen?

Dr. Carsten Föhlisch: Für den Arbeitgeber ist schwer nachvollziehbar, in welchem zeitlichen Rahmen der Arbeitnehmer sein Smartphone für persönliche Zwecke nutzt. Grundsätzlich werden durch die private Nutzung des Smartphones die arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt, weshalb dazu geraten wird, diese so weit wie möglich einzuschränken. Der Arbeitgeber kann bei wiederholtem Fehlverhalten eine Abmahnung aussprechen, die gegebenenfalls zu einer Kündigung führen kann.

 

Über die Trusted Shops GmbH

Trusted Shops ist seit über 15 Jahren die bekannteste europäische Vertrauensmarke im Bereich E-Commerce. Das 1999 gegründete Kölner Unternehmen stellt mit dem Gütesiegel inklusive Käuferschutz, dem Kundenbewertungssystem und dem Abmahnschutz ein „Rundum-sicher-Paket“ bereit: Anhand von strengen Einzelkriterien wie Preistransparenz, Kundenservice und Datenschutz überprüft Trusted Shops seine Mitglieder und vergibt sein begehrtes Gütesiegel. Mit dem Käuferschutz, den jeder zertifizierte Online-Shop bietet, sind Verbraucher etwa bei Nichtlieferung von Waren abgesichert. Darüber hinaus sorgt das Kundenbewertungssystem für nachhaltiges Vertrauen bei Händlern und bei Käufern. Trusted Shops stellt die Unabhängigkeit und Echtheit der Bewertungen über eine mehrstufige Überprüfung sicher. Das Abmahnschutzpaket von Trusted Shops schützt Online-Händler vor teuren wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen aufgrund fehlerhafter Rechtstexte. http://www.trustedshops.de

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Winterreifen, Batterien und Co. aus dem Online-Shop: Das sollten Autobesitzer beim Widerruf beachten

Winterreifen, Batterien und Co. aus dem Online-Shop: Das sollten Autobesitzer beim Widerruf beachten

Der Winter steht vor der Tür. Zeit, sich um die Winterreifen zu kümmern. Egal ob Winterreifen, Autobatterie oder sogar Katalysator – Autoteile können bequem von Zuhause im Online-Shop erworben werden. Dr. Carsten Föhlisch, Rechtsexperte von Trusted Shops, erläutert, was Autofahrer beim Kauf im Netz wissen sollten.

1. Welche Stolpersteine beim Widerrufsrecht sollten Autofahrer beachten?

Dr. Carsten Föhlisch: Beim Kauf von Autozubehör wie Winterreifen im Internet gilt grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Das heißt: Der Kunde kann die Ware ohne Angabe von Gründen an den Händler zurückgeben. Aber Vorsicht: Wer Autoteile bereits an sein Auto montiert hat und damit gefahren ist, der muss damit rechnen, dass er nicht den vollen Einkaufspreis zurückerstattet bekommt. Ein Verbraucher schuldet dem Händler Wertersatz, wenn er Ware ausführlicher testet, als das im stationären Geschäft möglich gewesen wäre, und dies zur Verschlechterung der Ware führt.

2. Gilt beim Kauf von Kompletträdern ein Widerrufsrecht oder gelten diese als individualisierte Ware und sind davon ausgenommen?

Dr. Carsten Föhlisch: Beim Online-Kauf steht dem Verbraucher grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Hiervon gibt es aber zahlreiche Ausnahmen. So haben Verbraucher bei der Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation hergestellt wurden, kein Widerrufsrecht. Stellen auf Felgen aufgezogene Reifen eine Kundenspezifikation dar und sind Verträge über die Lieferung von solchen Kompletträdern damit vom Widerrufsrecht ausgenommen? Das AG Marienberg entschied: Kfz-Kompletträder fallen nicht unter diese Ausnahme. Letztlich werden nur zwei Standard-Komponenten mit einander verbunden, die dazu auch leicht wieder voneinander getrennt werden können. Nach „Kundenspezifikation“ angefertigt oder „eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse“ des Verbrauchers zugeschnitten, ist die Sache, wenn sie wegen der Berücksichtigung der Wünsche des Verbrauchers anderweitig nicht oder nur mit einem unzumutbaren Aufwand abgesetzt werden kann.

3. Und was müssen Autofahrer beim Widerruf und Rückversand von Batterien oder Motoröl beachten?

Dr. Carsten Föhlisch: Sowohl Batterien als auch Motoröl können unter Umständen als Gefahrgut gelten. Je nach Einstufung müssen für den Versand besondere Auflagen erfüllt werden. Im Fall von Altöl hängt seine Einstufung als Gefahrgut von seinem Flammpunkt ab. Für die jeweilige Einstufung gelten Europäische Übereinkommen. Je nach Art gelten auch Batterien als Gefahrgut, z.B. Lithium-Batterien. Im privaten Bereich gibt es zwar einige Erleichterungen für Versender, die jedoch im Einzelfall für jeden Batterietypen geprüft werden müssen. Auch Kaufverträge über diese Produkte können Sie grundsätzlich widerrufen. Sie müssen bei einem Rückversand aber die besonderen Anforderungen erfüllen, die unter Umständen an den Versand von Gefahrgut zu stellen sind. Und die Kosten für den Rückversand im Widerrufsfall trägt grundsätzlich der Verbraucher, wenn er hierüber ordnungsgemäß belehrt und mit dem Händler nichts anderes vereinbart wurde.

4. Händler von Batterien und Motoröl sind verpflichtet, Altbatterien und Altöl zurückzunehmen. Gilt das auch für Online-Händler? Und wie erhalte ich mein Pfand für eine Autobatterie zurück?

Dr. Carsten Föhlisch: Ja, auch Online-Händler sind dazu verpflichtet. Allerdings muss in beiden Fällen nur die Annahme kostenlos erfolgen, die Versandkosten werden hiervon nicht erfasst. Je nach Art des Gefahrguts sind besondere Anforderungen an den Versand zu stellen. Für die Einhaltung sind Sie verantwortlich. Die Abgabe ist daher eher bei einer kommunalen Abgabestelle zu empfehlen. Eine Besonderheit gilt bei der Pfandpflicht für Fahrzeugbatterien: Wenn Sie nicht gleichzeitig eine Altbatterie abgeben, muss der Händler ein Pfand i. H. v. 7,50 € erheben. Zur Erstattung ist jedoch nur der ursprüngliche Händler verpflichtet. Haben Sie bei einem Online-Händler eine Fahrzeugbatterie gekauft, geben diese aber bei einem anderen Händler ab, können Sie darauf bestehen, eine Bestätigung hierüber zu erhalten. Wenn Sie diese Bestätigung dem Online-Händler vorlegen, muss er Ihnen das Pfand erstatten. Auf diese Weise können Sie sich den Rückversand sparen und erhalten trotzdem Ihr Pfand zurück.

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Trusted Shops ist seit über 15 Jahren die bekannteste europäische Vertrauensmarke im Bereich E-Commerce. Das 1999 gegründete Kölner Unternehmen stellt mit dem Gütesiegel inklusive Käuferschutz, dem Kundenbewertungssystem und dem Abmahnschutz ein „Rundum-sicher-Paket“ bereit: Anhand von strengen Einzelkriterien wie Preistransparenz, Kundenservice und Datenschutz überprüft Trusted Shops seine Mitglieder und vergibt sein begehrtes Gütesiegel. Mit dem Käuferschutz, den jeder zertifizierte Online-Shop bietet, sind Verbraucher etwa bei Nichtlieferung von Waren abgesichert. Darüber hinaus sorgt das Kundenbewertungssystem für nachhaltiges Vertrauen bei Händlern und bei Käufern. Trusted Shops stellt die Unabhängigkeit und Echtheit der Bewertungen über eine mehrstufige Überprüfung sicher. Das Abmahnschutzpaket von Trusted Shops schützt Online-Händler vor teuren wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen aufgrund fehlerhafter Rechtstexte. http://www.trustedshops.de

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21 SEO Tipps, die das Ranking verbessern

21 SEO Tipps, die das Ranking verbessern

Mit diesen SEO-Tipps verbessern Händler ihr Ranking und gewinnen neue Kunden.

1. Nutzen Sie kurze URLs

Achten Sie darauf, dass URLs kurz & prägnant sind. Sie sehen besser aus & werden von den Suchmaschinen bevorzugt. Bei vielen Online-Shops ist die URL-Struktur ein komplettes Chaos. Das verwirrt nicht nur Besucher, sondern auch die Crawler der Suchmaschinen. Deswegen sollte die URL möglichst kurz und prägnant sein, dabei aber den Produktnamen bzw. den Suchbegriff enthalten, für den es gefunden werden soll.

2. Unique Content gewinnt

Verwenden Sie einzigartige Texte und Bilder auf Ihrer Webseite. Schreiben Sie Ihre Produktbeschreibungen also selbst (und hauchen Sie Ihnen etwas Leben ein), anstatt sie vom Hersteller zu übernehmen wie Ihre Konkurrenz.

3. Content Update

Prüfen Sie in der neuen Google Search Console, wo einzelne Unterseiten zu finden sind und wie oft sie angeklickt werden. Ist die Zahl der Impressionen hoch, aber die Position schlechter als 3 entgehen Ihnen viele wertvolle Klicks. Die Unterseiten, die fast ein gutes Ranking haben, sollten unbedingt optimiert werden!

4. Analysieren Sie die Konkurrenz

Analysieren Sie, mit welchen Suchbegriffen die Konkurrenz Besucher gewinnt (z.B. mit Sistrix) und entwickeln Sie eine Content-Strategie, um sich diese Traffic-Quellen zu sichern.

5. Die Geschwindigkeit der Webseite verbessern

Eine schnelle Webseite sollte ganz oben auf Ihrer Prioritätenliste stehen. Die Nutzer werden immer ungeduldiger und wollen nicht lange warten. Optimieren Sie deswegen Bilder, Hosting und investieren Sie ggfs. in ein Cloud Delivery Network. Die Geschwindigkeit Ihrer Webseite können Sie auf Pingdom oder direkt bei Google prüfen.

6. Responsive Design ist Pflicht

Immer mehr Nutzer surfen auf ihrem Smartphone oder Tablet. Google weiß dies und bevorzugt Webseiten, die auf jeder Bildschirmgröße gut aussehen und leicht zu bedienen sind.

7. Nutzen Sie Metadaten

Diese Daten sind Informationen im Quelltext einer Webseite, die an Suchmaschinen übermittelt werden. Es ist empfehlenswert, den Meta-Titel und die Meta-Beschreibung für jede Seite zu setzen, um den Klick aus den Suchergebnissen heraus attraktiver zu machen.

8. Meta-Titel testen und optimieren

Wenn Sie auf der ersten Seite der Suchergebnisse zu finden sind, aber einfach nicht die Pole-Position knacken, kann das an dem Titel liegen. Testen Sie verschiedene Titel, die spannender oder interessanter sind, um Suchende auf Ihre Webseite zu leiten.

9. Strukturierte Daten

Nicht nur Meta-Daten können Ihnen einen Vorteil verschaffen, sondern auch strukturierte Daten können Suchmaschinen und Suchenden weitere Daten (Öffnungszeiten, Adressdaten, Navigationspfade und/oder Produktbewertungen) vermitteln.

10. Dedizierte Landingpages

Wer in AdWords oder andere Werbung investiert, sollte testen, ob sich die Konversionsrate erhöht, wenn der Besucher auf eine speziell für die Werbekampagne angelegte Landingpage geleitet wird.

11. Setzen Sie auf leicht konsumierbare Inhalte

Achten Sie darauf, dass die Inhalte auf Ihrer Webseite leicht konsumierbar sind. Verwenden Sie keine Textblöcke wie Wikipedia, sondern lockern Sie die Seite mit Absätzen, Bildern, Videos oder anderen Medien auf.

12. Verknüpfen Sie Social Media

Kann eine Webseite oder Produkt faszinieren, wird es auf sozialen Plattformen geteilt. Oft ein Zeichen dafür, dass eine Webseite in den Suchergebnissen ganz oben stehen sollte.

13. Bauen Sie Ihre Webseite logisch & effizient auf

Jede Unterseite sollte mit wenigen Klicks erreichbar sein und der Weg dahin sollte sinnvoll sein.

14. Sicher ist sicher: SSL-Verschlüsselung

SSL-Zertifikate sorgen dafür, dass die Adresse Ihrer Domain statt mit http mit https beginnt. Wichtiger ist jedoch, dass eine SSL-Verschlüsselung die Daten Ihrer Nutzer schützt, Vertrauen in Ihre Webseite schafft und seit dem 25. Mai 2018 von Google erwartet wird.

15. Nutzen Sie Autocomplete zur Keyword-Recherche

Wer ab und zu googelt – und es nicht deaktiviert hat – wird bemerkt haben, dass Google versucht Suchanfragen für Sie zu vervollständigen. Eine praktische Hilfe. Auch für die Recherche von Suchbegriffen, denn die Vorschläge sind oft Anfragen, die andere Nutzer suchen. Nutzen Sie auch das Vorschlag-Feature von z.B. Amazon und YouTube, um weitere Ideen zu finden.

16. Legen Sie Fokus auf die ersten Sekunden

Erfahrene Werbetexter wissen, dass die Überschrift einer Werbeanzeige über Erfolg oder Misserfolg entscheidet. Ähnlich verhält es sich mit Ihrer Webseite. Wenn sie die Aufmerksamkeit Ihrer Besucher nicht halten bzw. gewinnen kann, werden sie die Webseite wieder verlassen und vielleicht nie wieder kommen. Versuchen Sie also Besucher sofort zu fesseln.

17. Kaufen Sie keine Backlinks, sondern verdienen Sie sich welche

Durch gelungene PR-Aktionen, Content- oder Guerilla Marketing, Sponsoring oder tausende andere Strategien können Backlinks effizient gewonnen werden.

18. Prüfen Sie regelmäßig auf 404 Error

Ein 404-Fehler bedeutet, dass eine Seite nicht mehr zu erreichen ist, was verschiedene Gründe haben kann. So oder so sollte dieser Fehler jedoch vermieden werden. Tools wie SEO Quake können dabei helfen diese toten Links zu finden und wieder zu reparieren.

19. Mehr Informationen = Besseres Ranking

Webseiten, die wenige Informationen liefern sind selten auf der ersten Seite der Suchergebnisse zu finden, da sie die Frage des Googlenden nicht beantworten. Ausführliche, gut recherchierte Artikel, die echten Mehrwert liefern, dominieren oft die ersten Positionen. Achten Sie darauf, Suchanfragen thematisch zu betrachten, nicht nur auf ein Keyword zu optimieren, sondern eine holistische Antwort zu liefern.

20. Legen Sie den Fokus auf den Nutzer und die Suchintention

Alle Tipps, sogar ganze SEO-Strategien, lassen sich auf den folgenden Tipp herunterbrechen.
Da Google daran interessiert ist, das bestmögliche Suchergebnis auszuspielen, sollten Sie sich darauf konzentrieren den Suchenden (& Google) das bestmögliche Suchergebnis zu liefern.

21. Unbedingt dran bleibenGutes SEO, das langfristig erfolgreich ist und stetig neue Kunden liefert, braucht Zeit. Üben Sie sich also in Geduld und bleiben Sie dran. Immer mehr Content erstellen, immer weiter optimieren.

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Was man beim Kauf von Büchern aus dem Netz beachten sollte

Was man beim Kauf von Büchern aus dem Netz beachten sollte

Morgen startet die Frankfurter Buchmesse! Wer sich nach der Messe dazu entschließt, Romane, Krimis oder Sachbücher zu kaufen, der wird im Internet fündig. Jeder zweite deutsche Onlineshopper bestellt Bücher im Internet – darunter auch elektronische. Welche Stolperfallen Lesebegeisterte dabei beachten sollten, erläutert Dr. Carsten Föhlisch, Leiter der Rechtsabteilung von Trusted Shops und Experte für Verbraucherrecht.

1. Gilt für E-Books das gleiche Widerrufsrecht wie für klassische Bücher?
Dr. Carsten Föhlisch: Für klassische Bücher gilt ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem persönlichen Erhalt der Ware. Grundsätzlich gilt das Widerrufsrecht auch für E-Books. Die 14-tägige Frist beginnt in diesem Fall aber im Moment des Vertragsschlusses. Das Widerrufrecht bei E-Books kann jedoch mit Beginn des Downloads erlöschen. Bei digitalen Gütern wie E-Books, die als Download gekauft werden, erlischt das Widerrufsrecht nämlich, wenn mit dem Download begonnen wurde und der Verbraucher zuvor ausdrücklich zustimmt, dass der Unternehmer vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung des Vertrages beginnt und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert.

2. Wer trägt bei der Rückgabe von klassischen Büchern die Rücksendekosten?
Dr. Carsten Föhlisch: Online-Händler können die Kosten der unmittelbaren Rücksendung der Ware vom Kunden verlangen, sofern sie den Verbraucher vor Abgabe der Bestellung über diesen Umstand informiert haben – z.B. im Rahmen der Widerrufsbelehrung. Schweigt der Händler zur Tragung der Rücksendekosten, so muss er diese tragen.

3. Kann ich Bücher zurücksenden, die ich bei einer Privatperson über einen Marktplatz wie eBay gekauft habe?
Dr. Carsten Föhlisch: Ein gesetzliches Widerrufsrecht gibt es in diesem Fall nicht, da es beim Online-Einkauf immer nur dann gilt, wenn der Verkäufer ein Unternehmer und der Käufer ein Verbraucher ist. Ob man also das Buch auch bei einem privaten Verkäufer zurückgeben kann, lässt sich nicht pauschal beantworten, da man in diesem Fall auf die Kulanz des privaten Verkäufers angewiesen ist. In vielen privaten Angeboten bei eBay findet sich aber der Hinweis, dass eine Rücknahme ausgeschlossen sei.

4. Kann ich E-Books verleihen?
Dr. Carsten Föhlisch: Wer E-Books im Internet kauft und herunterlädt, der erwirbt beim Kauf lediglich ein Nutzungsrecht. Das bedeutet: Im Gegensatz zum Kauf von einem physischen Buch besitzt der Käufer diese digitalen Güter nicht wirklich. Dieses Nutzungsrecht ist in der Regel an eine einzelne Person gebunden. Wer also ein E-Book herunterlädt und damit eine sogenannte Lizenz erwirbt, kann diese nicht einfach an einen Freund verleihen, weitergeben oder gar an jemanden verkaufen. Dazu muss man jedoch in die jeweiligen Lizenzbestimmungen schauen, um auf Nummer sicher zu gehen. Oftmals ist darin die Weitergabe ausgeschlossen, manchmal aber auch begrenzt erlaubt.

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E-Mail-Anbieter: So ist das Postfach sicher

E-Mail-Anbieter: So ist das Postfach sicher

Was sind die Alternativen zu den „normalen“ E-Mail-Providern? Wie unterscheiden sich sichere E-Mail-Provider von unsicheren? Und können Kunden E-Mails auch bei ihrem jetzigen Provider verschlüsselt versenden? Hier die Antworten.

Anonym registrieren

Haben Sie sich schon einmal gefragt, warum Ihr E-Mail-Provider nach Geburtsdatum und Geschlecht fragt? Sicher nicht, um Ihre E-Mails besser versenden zu können. Ein E-Mail-Provider, der Wert auf Privatsphäre legt, fragt bei der Registrierung für einen E-Mail-Account keine oder nur wenig persönlichen Daten ab. Sie können für den Login auch ein Pseudonym wählen, die Server speichern bei Ihrem Login nur Datum und Uhrzeit ab und es erfolgt kein Zugriff durch den Anbieter oder durch Apps auf Ihre Kontakte.

Sicher einloggen

Passwörter können gehackt werden. Für deutlich mehr Sicherheit sorgt eine Zwei-Faktor-Authentisierung – also eine Kombination zweier unterschiedlicher und unabhängiger Komponenten für den Identitätsnachweis. Sie loggen sich also beispielsweise per Passwort ein und bestätigen Ihre Identität mit einer zugesendeten SMS, einer Tan, einem speziellen USB-Stick oder Ihrem Fingerabdruck.

Eine sichere Verschlüsselung

Die weit verbreitete TLS- und SSL-Verschlüsselung ist besser als nichts – bietet aber keinen sicheren Schutz für Ihre E-Mails, Ihre gespeicherten Nachrichten sowie die Kalenderdaten. Zu den empfehlenswerten Verschlüsselungsmethoden gehören aufwendigere und zuverlässigere Methoden wie DANE, S/MIME und OpenPGP.

Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass die E-Mail bei TLS- und SSL-Verschlüsselungen nur auf dem Transportweg geschützt wird, auf den Servern liegt die E-Mail aber unverschlüsselt ab. DANE, S/MIME und OpenPGP sind Ende-zu-Ende-Verschlüsselungen, bei denen die E-Mail auf dem Endgerät des Absenders verschlüsselt und erst auf dem Endgerät des Empfängers wieder entschlüsselt wird.

Transparenz und Ethik

Es sind Ihre persönlichen Daten, da sollte es selbstverständlich sein, dass Sie wissen, was mit diesen Daten passiert. Deshalb informieren einige Provider ihre Kunden darüber, wie oft beispielsweise Ermittlungsbehörden Zugriff auf die Mitgliedskonten verlangen und wie sie damit umgehen. Einige Provider positionieren sich zudem als ökologisch verantwortungsvolle Unternehmen, die Ökostrom beziehen und mit Ökobanken zusammenarbeiten.

Datenschutz und Serverstandort

Achten Sie zum Schutz Ihrer Daten auf jeden Fall darauf, dass Ihr E-Mail-Provider nach dem geltenden deutschen Datenschutzrecht handelt und die Server in Deutschland stehen. Wichtig hierbei: Amerikanische Firmen wie AOL, Gmail, Outlook und Yahoo sind trotzdem mittels „Patriot Act“ dazu verpflichtet, unabhängig vom Serverstandort alle Daten an US-Behörden herauszugeben.

Auf praktikable Handhabung achtenWenn Sie nicht gleich auf die höchste Sicherheitsstufe umsteigen und dafür Ihren E-Mail-Provider wechseln möchten, haben Sie auch die Möglichkeit, eine Verschlüsselungs-Extension zu nutzen. Das funktioniert natürlich nur bei der Nutzung der Webmail-Oberfläche. Einmal im Browser installiert, können Sie so Ihre E-Mails auch bei Outlook, Gmail, Yahoo und GMX per Klick verschlüsseln. Bitte beachten Sie: E-Mail-Anhänge und der Betreff lassen sich damit nicht verschlüsseln!

Da der unverschlüsselte Versand von E-Mails leider immer noch den Standard darstellt, ist die Umstellung auf den verschlüsselten Versand in jedem Fall mit ein wenig Aufwand verbunden. Ein Aufwand, der sich jedoch lohnen kann – da Sie damit aktiv dazu beitragen, Ihre Daten und Ihre  Privatsphäre zu schützen.

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Kunde widerruft, aber schickt Ware nicht zurück – Was tun? Wie lange warten?

Kunde widerruft, aber schickt Ware nicht zurück – Was tun? Wie lange warten?

Was passiert, wenn der Kunde nach wirksam erklärtem Widerruf die Ware nicht zurück schickt? Was können Händler tun?

Was gilt?
Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Dieses Widerrufsrecht wird vom Verbraucher regelmäßig in Anspruch genommen und führt zur Rückabwicklung des Vertrages. D.h., dass Unternehmer die gelieferte Ware und der Verbraucher den Kaufpreis zurück erhalten.

Rechte und Pflichten des Verbrauchers
Nach Erhalt der Ware hat der Verbraucher 14 Tage Zeit, um den Widerruf zu erklären. Mit Absenden der Widerrufserklärung beginnt für den Verbraucher erneut eine Frist von weiteren 14 Tagen zu laufen, innerhalb derer er die Ware an den Händler zurückschicken muss. Zur Fristwahrung genügt hier die ordnungsgemäße Absendung der Ware bzw. der Nachweis, dass er die Ware abgesandt hat. Die Ware muss daher nicht innerhalb von 14 Tagen bei dem Händler eingehen. Hält der Verbraucher diese Fristen nicht ein, kann er dem Händler zum Ersatz des Schadens verpflichtet sein, der ihm durch den verspäteten Erhalt der Ware entstanden ist.

Rechte und Pflichten des Unternehmers
Mit Erhalt des Widerrufs (wichtig: Nicht mit Erhalt der Ware) beginnt für Online-Händler eine Frist von 14 Tagen, innerhalb derer sie den Kaufpreis erstatten müssen.

Eine Mahnung mit Fristsetzung seitens des Verbrauchers ist nicht notwendig und die Rückerstattung wird mit Ablauf der 14-tägigen Frist fällig. Für die Rückerstattung müssen Händler ferner dasselbe Zahlungsmittel verwenden, welches der Verbraucher bei der Zahlung verwendet hat (bspw. Überweisung bei Überweisung, Barzahlung bei Barzahlung), wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist.

Die Ware ist noch nicht da
Der Unternehmer ist nicht schutzlos dem Rückzahlungsverlangen des Verbrauchers ausgeliefert, denn der Verbraucher ist vorleistungspflichtig. D.h. Dem Händler steht ein Zurückbehaltungsrecht zu. Damit kann er die Rückzahlung verweigern, bis er die Ware oder einen Nachweis der ordnungsgemäßen Ablieferung durch den Verbraucher erhalten hat. 

Das Zurückbehaltungsrecht muss jedoch aktiv ausgeübt werden. Verlangt der widerrufende Verbraucher die Rückerstattung des Kaufpreises, ohne die Ware bislang zurückgesendet zu haben, können Online-Händler dieses Verlangen zurückweisen und sich auf ihr Zurückbehaltungsrecht berufen.

Wie lange hat der Händler auf die Rücksendung zu warten?
Wie gesehen, muss der Verbraucher die 14-tägige Rücksendungspflicht, zumindest durch fristgerechte Rücksendung einhalten. Hält der Verbraucher diese Frist nicht ein und sendet die Ware zu spät zurück, kommt er in Verzug und macht sich gegenüber dem Händler schadensersatzpflichtig. Ferner haftet der Verbraucher auch für den zufälligen Untergang der Ware während des verspäteten Rücktransportes an den Händler. Die Höhe der Schadensersatzansprüche ist immer vom jeweiligen Einzelfall abhängig.

Was gilt, wenn der Unternehmer anbietet, die Ware abzuholen?
Bietet der Verkäufer an, die Waren abzuholen, so ist der Käufer nicht mehr verpflichtet, die Waren zurückzusenden. Außerdem ist der Händler dann nicht mehr dazu berechtigt, die Rückzahlung zu verweigern. Gleichzeitig entsteht eine wechselseitige Verpflichtung zwischen dem Käufer und Händler zur Leistung Zug-um-Zug. Also Ware gegen Geld. Ohne die Ware erhalten zu haben, sind Verkäufer nicht verpflichtet, die Rückzahlung vorzunehmen.

Doch was, wenn der Käufer die Waren nicht zur Abholung bereitstellt bzw. nicht anzutreffen ist?
In diesem Fall ist der Verkäufer nicht verpflichtet, die Rückzahlung vorzunehmen, bevor er nicht auch die Ware erhalten hat und kann diese weiterhin verweigern. Der nicht angetroffene Käufer gerät, soweit er die rechtzeitige Herausgabe zum vereinbarten Termin zu vertreten hat, in Verzug. Geht die Ware zwischenzeitlich bei dem Verbraucher unter, so geht sein Anspruch auf die Rückzahlung unter.

Fazit:
Dem Verbraucher steht ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Nach wirksamer Ausübung dieses Rechts, sind die empfangenen Leistungen spätestens nach 14 Tagen zurück zu gewähren. Mit Erhalt des Widerrufs (wichtig: Nicht mit Erhalt der Ware!) beginnt für den Online-Händler eine Frist von 14 Tagen, innerhalb derer er den Kaufpreis erstatten muss. Jedoch kann der Händler aufgrund eines gesetzlichen Zurückbehaltungsrechts die Rückerstattung verweigern, bis er die Ware oder einen Nachweis der ordnungsgemäßen Ablieferung durch den Verbraucher erhalten hat. Bietet der Unternehmer die Abholung der zurückzugebenden Ware an und trifft er den Käufer zum vereinbarten Zeitpunkt nicht an, kann er auch in diesem Fall die Rückerstattung verweigern.

Über die Trusted Shops GmbH

Trusted Shops ist seit über 15 Jahren die bekannteste europäische Vertrauensmarke im Bereich E-Commerce. Das 1999 gegründete Kölner Unternehmen stellt mit dem Gütesiegel inklusive Käuferschutz, dem Kundenbewertungssystem und dem Abmahnschutz ein "Rundum-sicher-Paket" bereit: Anhand von strengen Einzelkriterien wie Preistransparenz, Kundenservice und Datenschutz überprüft Trusted Shops seine Mitglieder und vergibt sein begehrtes Gütesiegel. Mit dem Käuferschutz, den jeder zertifizierte Online-Shop bietet, sind Verbraucher etwa bei Nichtlieferung von Waren abgesichert. Darüber hinaus sorgt das Kundenbewertungssystem für nachhaltiges Vertrauen bei Händlern und bei Käufern. Trusted Shops stellt die Unabhängigkeit und Echtheit der Bewertungen über eine mehrstufige Überprüfung sicher. Das Abmahnschutzpaket von Trusted Shops schützt Online-Händler vor teuren wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen aufgrund fehlerhafter Rechtstexte. http://www.trustedshops.de

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