Autor: Firma Trusted Shops

Die 7 größten Fehler bei der Nutzung von Google Analytics (Webinar | Online)

Die 7 größten Fehler bei der Nutzung von Google Analytics (Webinar | Online)

Die meisten Anwender sind sich nicht bewusst, dass ihr Google Analytics fehlerhaft aufgesetzt ist oder sie es falsch interpretieren.

In diesem Webinar lernen Sie von Michael Janssen, was Sie bei Google Analytics auf keinen Fall machen sollten – und was Sie stattdessen tun. So legen Sie den Grundstein für eine saubere Webanalyse und goldrichtige Marketingentscheidungen für mehr Reichweite und mehr Conversions.

Thema: Die 7 größten Fehler bei der Nutzung von Google Analytics

Referent: Michael Janssen

Zeit: Freitag, 13.November 2020; 11-12 Uhr

Michael Janssen ist Gründer der Webanalyse-Agentur SISU digital und Berater für datenbasiertes Online-Marketing. Er blickt auf über 15 Jahre Erfahrung im Online-Marketing zurück und hilft Unternehmen seitdem ihren Online-Erfolg auszubauen.

Eventdatum: Freitag, 13. November 2020 11:00 – 12:00

Eventort: Online

Firmenkontakt und Herausgeber der Eventbeschreibung:

Trusted Shops GmbH
Colonius Carrè, Subbelrather Str. 15C
50823 Köln
Telefon: +49 (221) 7753-66
Telefax: +49 (221) 7753-689
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DigiTALKS: Social Media im E-Commerce (Konferenz | Online)

DigiTALKS: Social Media im E-Commerce (Konferenz | Online)

Ein Instagram-Account, ein paar Beiträge auf Facebook und was zum Teufel macht man eigentlich auf TikTok? In unserer kostenlosen Online-Konferenz-Reihe DigiTALKS dreht sich dieses Mal alles um Social Media.

Erfahren Sie am 10. November 2020 von unseren Referentinnen und Referenten, welches Potenzial die verschiedenen Kanäle für Ihr Business bieten – und verpassen Sie auch nicht den Live-Konversions-Check von Ihrem Shop, wenn Sie mögen.

Zeit: Dienstag, 10.11.2020; 9:30 – 12:00 Uhr

Wir freuen uns auf Sie!

Eventdatum: Dienstag, 10. November 2020 09:30 – 12:00

Eventort: Online

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Warehouse Management Systeme als Software as a Service -Lösung (SAAS) in der Cloud (Webinar | Online)

Warehouse Management Systeme als Software as a Service -Lösung (SAAS) in der Cloud (Webinar | Online)

Eine Alternative für Shopbetreiber zum Outsourcing Ihrer Logistik liegt darin, ein professionelles Warehouse Management System (WMS) einzusetzen und die Logistik weiterhin selbst zu betreiben.

Vor allem, wenn es ein WMS aus der Cloud ist, das Anwendern auch die Möglichkeit gibt, die Anwendung als Software as a Service (SaaS) mit monatlichen Gebühren statt hoher Investitionen zu betreiben.

Die Auswahl der richtigen Betreiber-Variante und des optimalen WMS-Anbieters als strategischer Partner ist eine wichtige Unternehmensentscheidung. Das Webinar soll hierzu Hilfestellungen geben und Lösungsmöglichkeiten aufzeigen.

Thema: Warehouse Management Systeme als Software as a Service -Lösung (SAAS) in der Cloud

Referent: Mario Pojer

Zeit: Dienstag, 1.September 2020; 15-16 Uhr

Mario Pojer ist seit 1988 selbstständiger Logistikberater.

Zum Webinar anmelden

Eventdatum: Dienstag, 01. September 2020 15:00 – 16:00

Eventort: Online

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Online Summer Meetup zum Thema E-Commerce – kostenlos teilnehmen (Webinar | Online)

Online Summer Meetup zum Thema E-Commerce – kostenlos teilnehmen (Webinar | Online)

30 Grad kann ja jeder – reden wir lieber von 360 Grad, zum Beispiel bei Ihrer Shop-Strategie. Bei unserem kostenlosen Online Summer Meetup zum Thema E-Commerce in Kooperation mit morefire erfahren Sie u. a., wie Sie Ihren Marketing-Mix noch besser pushen können.

Donnerstag, 20.08.2020

Ab 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Nach den Vorträgen haben Sie noch Gelegenheit, sich mit den Referenten und untereinander in unseren GoToMeeting-Networking-Räumen auszutauschen.

Und: die ersten 50 Personen, die sich bis zum 14.08.2020 anmelden, erhalten vorab ein sommerliches Überraschungspaket per Post zugeschickt!

Eventdatum: Donnerstag, 20. August 2020 16:00 – 18:00

Eventort: Online

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DigiTALKS: Gratis SEO-Online-Konferenz (Webinar | Online)

DigiTALKS: Gratis SEO-Online-Konferenz (Webinar | Online)

Jeder redet von SEO – aber kennen Sie die richtigen Kniffe, um aus SEO-Strategien auch ein AHA-Erlebnis für Ihren Shop zu machen?

In unserer kostenlosen Online-Konferenz zum Thema SEO am 22.07.2020 erfahren Sie von unseren Referentinnen und Referenten mehr zu den Themen SEO-Optimierung, Bilder-SEO und Quick Wins für Online-Shops. Natürlich mit Zeit für Ihre Rückfragen – und einem Live-Konversions-Check von Ihrem Shop, wenn Sie möchten.

Thema: Die Online-Konferenz zum Thema SEO“ mit Rhea Moore von morefire, Alex Breitenbach von Ryte und Jennifer Lapp von Hubspot.

Zeit: Mittwoch, 22.07.2020; 9:30 – 11:50 Uhr

Eventdatum: Mittwoch, 22. Juli 2020 09:30 – 11:50

Eventort: Online

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Streik bei Amazon: Das sind die Rechte der Verbraucher, wenn das Weihnachtsgeschenk zu spät geliefert wird

Streik bei Amazon: Das sind die Rechte der Verbraucher, wenn das Weihnachtsgeschenk zu spät geliefert wird

ver.di hat auch in diesem Jahr zu Streiks in der Weihnachtszeit bei Amazon aufgerufen. Worauf sich die Online-Shopper vorbereiten sollten bzw. was sie beachten müssen, damit das Weihnachtsgeschenk auch wirklich an Heiligabend unter dem Weihnachtsbaum liegt, erläutert Dr. Carsten Föhlisch, Verbraucherexperte von Trusted Shops.

Welche Rechte hat der Verbraucher, wenn der Online-Händler aufgrund eines Streiks seine Lieferfrist für den 24.12. nicht einhalten kann?

Dr. Carsten Föhlisch: Grundsätzlich ist der Unternehmer bei verspäteter Lieferung zum Schadensersatz verpflichtet, wenn ein fester Liefertermin (z.B. „Pünktlich bis Weihnachten garantiert“) vereinbart wurde. Hierfür muss jedoch ein Schaden entstanden sein. Traurige Gesichter der eigenen Kinder, weil diese kein Geschenk erhalten haben, gehören aber nicht zu einem ersatzfähigen Schaden.

Außerdem muss der Händler die Lieferverzögerung zu vertreten haben – das heißt, er muss dafür verantwortlich sein. So kann der Händler bei einem Streik womöglich in Haftung für einen Schaden genommen werden, soweit er schuldhaft nicht die tragbaren Vorsorge- und Abwendungsmaßnahmen getroffen hat. Dazu gehört zum Beispiel auch die Ablehnung der Bestellung bzw. das Unterlassen der Garantie einer pünktlichen Lieferung, wenn er zu dem Zeitpunkt bereits weiß, dass er aufgrund eines Streiks nicht zu dem bestimmten Termin liefern kann. Aber: Nachzuweisen, dass der Händler hier nicht die notwendigen Vorkehrungen getroffen hat, wird sehr schwer bis unmöglich sein.

Darüber hinaus kann der Kunde aber immer den Vertrag widerrufen oder davon zurücktreten, wenn das Lieferdatum fix vereinbart war und die Ware nicht rechtzeitig kommt bzw. dies absehbar ist. Allerdings steht er dann natürlich ohne Geschenk da. Wer seine Geschenke auch unter den Baum legen möchte, sollte daher frühzeitig und nicht erst am 22.12. bestellen.

Müssen Zuschläge für Express-Lieferungen bei Nicht-Einhaltung der kommunizierten Lieferzeiten vom Händler an den Verbraucher zurückgezahlt werden, wenn dieser bestreikt wird und deswegen zu spät liefert?

Dr. Carsten Föhlisch: Auch hier stellt sich die Frage, ob der Unternehmer für die Verzögerung haftet. Im Zweifel wird sich der Unternehmer auf den Standpunkt stellen, dass er bestreikt wurde und dies nicht zu vertreten hat. Wer dann seine Express-Zuschläge zurückfordern will, der müsste klagen. Der Ausgang einer solchen Klage wäre ungewiss, weil die Verantwortung des Unternehmers für den Streik nur schwer nachzuweisen ist. Daher sollten Sie am besten früh genug bestellen, um solchen Problemen aus dem Wege zu gehen. Selbst wenn Sie vor Gericht Recht bekommen sollten, steht der Aufwand für einen solchen Prozess in keinem Verhältnis zum Nutzen.

Über die Trusted Shops GmbH

Trusted Shops ist seit über 15 Jahren die bekannteste europäische Vertrauensmarke im Bereich E-Commerce. Das 1999 gegründete Kölner Unternehmen stellt mit dem Gütesiegel inklusive Käuferschutz, dem Kundenbewertungssystem und dem Abmahnschutz ein "Rundum-sicher-Paket" bereit: Anhand von strengen Einzelkriterien wie Preistransparenz, Kundenservice und Datenschutz überprüft Trusted Shops seine Mitglieder und vergibt sein begehrtes Gütesiegel. Mit dem Käuferschutz, den jeder zertifizierte Online-Shop bietet, sind Verbraucher etwa bei Nichtlieferung von Waren abgesichert. Darüber hinaus sorgt das Kundenbewertungssystem für nachhaltiges Vertrauen bei Händlern und bei Käufern. Trusted Shops stellt die Unabhängigkeit und Echtheit der Bewertungen über eine mehrstufige Überprüfung sicher. Das Abmahnschutzpaket von Trusted Shops schützt Online-Händler vor teuren wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen aufgrund fehlerhafter Rechtstexte. http://www.trustedshops.de

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Ansprechpartner:
Mustafa Ucar
Telefon: +49 (221) 77536-7531
Fax: +49 (221) 77536-7931
E-Mail: mustafa.ucar@trustedshops.de
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Shoppen ohne Grenzen: Gleiche Online-Preise für alle EU-Bürger

Shoppen ohne Grenzen: Gleiche Online-Preise für alle EU-Bürger

Ab dem 3. Dezember können Verbraucher europaweit zu einheitlichen Konditionen online shoppen. Ab dann gilt nämlich die neue Geoblocking-Verordnung der EU. Bislang hatten Online-Shopper aufgrund ihres Wohnsitzes nur begrenzten Zugriff auf Angebote aus dem EU-Ausland.

Geoblocking – Was ist das?

Beim Geoblocking wird der Zugriff eines Internetnutzers auf eine bestimmte Website oder andere Inhalte aufgrund seines Aufenthaltsortes beschränkt. Diese Beschränkungen erfolgen zumeist aufgrund der Zugriffsanfrage von IP-Adressen mit einer bestimmten Länderkennung.
Ein Beispiel: Ein Kunde aus Deutschland möchte bei einem französischen Online-Händler einen besonders günstigen Wein erwerben. Als er versucht, auf die Bestellseite zu gelangen, wird er jedoch automatisch auf eine deutsche Version der Webseite weitergeleitet, auf der der Wunsch-Wein nicht oder nur zu einem erheblich höheren Preis verfügbar ist.

Wen betrifft die Verordnung?

Die Verordnung betrifft „Kunden” und „Anbieter”. Der Begriff des Kunden ist dabei weit definiert: So wird nicht nur der Verbraucher erfasst, sondern auch Unternehmen, die über Ländergrenzen hinweg Waren erwerben wollen, wenn sie Waren erwerben, die nicht zum Wiederverkauf gedacht sind, wie zum Beispiel Büromaterialien.

Was genau wird verboten?

1 Sperrung und Beschränkung des Zugangs
Die Geoblocking-VO untersagt es einem Anbieter grundsätzlich, den Zugang von Kunden zu seiner Website aufgrund von ortsbezogenen Daten zu sperren, zu beschränken oder ihn auf eine andere Version der Website weiterzuleiten. Online-Händler müssen ihre Online-Präsenzen daher so ausgestalten, dass Kunden aus allen EU-Mitgliedstaaten problemlos darauf zugreifen können. Ausnahmen greifen aber, wenn eine Ware in bestimmten Märkten nicht verkauft oder beworben werden darf.

2 Verwendung unterschiedlicher Zugangsbedingungen
Nach der Geoblocking-VO darf ein Anbieter für den Zugang zu Waren oder Dienstleistungen keine unterschiedlichen Bedingungen aufgrund der Staatsangehörigkeit, dem Wohnsitz oder dem Aufenthaltsort verwenden. Dieses Verbot soll Kunden ermöglichen, Waren bzw. Dienstleistungen genau zu den gleichen Bedingungen zu erwerben, wie es für vergleichbare Kunden mit Wohnsitz in dem betreffenden Staat möglich ist. Abgesehen vom Zugang dürfen allerdings unterschiedliche AGB verwendet werden, und es besteht auch keine Pflicht, in alle Länder zu liefern.

3 Verbot von Diskriminierungen in Zusammenhang mit der Zahlung
Die Geoblocking-VO untersagt für elektronische Zahlungsmethoden innerhalb derselben Zahlungsmarke unterschiedliche Bedingungen aufgrund von Staatsangehörigkeit, Wohnsitz oder Ort der Niederlassung des Kunden. Beispiel: Wird Kreditkartenzahlung in Deutschland angeboten, muss auch mit polnischen Kreditkarten gezahlt werden können. Bei objektiv gerechtfertigten Risiken ist jedoch ein Wechsel der Zahlart (z.B. von Lastschrift auf Überweisung) möglich.

Was sind die Sanktionen bei Verstößen?

Verstöße gegen die Geoblocking-VO können von der Bundesnetzagentur mit einer Geldbuße bis zu 300.000 Euro geahndet werden. Daneben können auch Abmahnungen von Verbänden und Mitbewerbern ausgesprochen werden.

Hier steht zudem ein Video bereit, das alles Wichtige zusammenfasst und noch einmal erklärt.

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Trusted Shops ist seit über 15 Jahren die bekannteste europäische Vertrauensmarke im Bereich E-Commerce. Das 1999 gegründete Kölner Unternehmen stellt mit dem Gütesiegel inklusive Käuferschutz, dem Kundenbewertungssystem und dem Abmahnschutz ein „Rundum-sicher-Paket“ bereit: Anhand von strengen Einzelkriterien wie Preistransparenz, Kundenservice und Datenschutz überprüft Trusted Shops seine Mitglieder und vergibt sein begehrtes Gütesiegel. Mit dem Käuferschutz, den jeder zertifizierte Online-Shop bietet, sind Verbraucher etwa bei Nichtlieferung von Waren abgesichert. Darüber hinaus sorgt das Kundenbewertungssystem für nachhaltiges Vertrauen bei Händlern und bei Käufern. Trusted Shops stellt die Unabhängigkeit und Echtheit der Bewertungen über eine mehrstufige Überprüfung sicher. Das Abmahnschutzpaket von Trusted Shops schützt Online-Händler vor teuren wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen aufgrund fehlerhafter Rechtstexte. http://www.trustedshops.de

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„Trusted Jobs“ – sicher online bewerben!

„Trusted Jobs“ – sicher online bewerben!

In den letzten Jahren hat sich die Bewerbungsszene radikal verändert: Mittlerweile wünschen sich drei von vier Unternehmen Online-Bewerbungen, meist über das Karriereportal auf der eigenen Homepage. Klar, denn das hat viele Vorteile für die Beteiligten: So eine Online-Bewerbung geht deutlich schneller, kostet weder Papier, Toner noch Porto und kommt ganz sicher beim richtigen Ansprechpartner an. Allerdings sollte man trotz aller Leichtigkeit auf Sorgfalt und Seriosität achten.

Marco Garbrecht, Experte für Online-Bewerbungen bei Trusted Shops, hat die wichtigsten Fragen rund um das Thema beantwortet.

1. Ein guter Gesamteindruck ist bei einer Online-Bewerbung das A und O. Was bedeutet das?
Marco Garbrecht: Es werden immer vollständige Unterlagen von den Bewerbern benötigt. Besonders gut ist es, wenn bereits vor der Online-Bewerbung ein Kontakt bestanden hat. Das kann in Form eines Anrufs, einer Mail oder über ein Frageportal, was auf der Jobseite zu finden ist, sein. Es sollte das Gefühl entstehen, dass Bewerber sich mit dem Job und dem Unternehmen auseinandergesetzt haben. Außerdem lassen sich so vorab Fragen und Anforderungen an das Stellenprofil auch für Bewerber optimal abstimmen.

2. Stichwort Anschreiben: Oft tun sich Bewerber hier schwer, die richtigen Worte zu finden. Worauf kommt es an?
Marco Garbrecht: Bewerber sollten sich unbedingt Zeit für das Anschreiben nehmen. Es sollte fehlerfrei und kreativ sein und zudem Ihre Persönlichkeit widerspiegeln. Das gilt natürlich auch für die restlichen Bewerbungsunterlagen. Der Lebenslauf sollte dokumentieren, welche Tätigkeiten in der Vergangenheit schon gemacht wurden und nicht einfach nur ein Arbeitgeber und eine Stellenposition niedergeschrieben sein. Auch da gilt das Thema: Content ist King.

3. Tatsächlich spielt das klassische Bewerbungsfoto hier in Deutschland immer noch eine große Rolle im Auswahlverfahren, trotzdem ist es keine Pflicht…
Marco Garbrecht: Ein Foto kann tatsächlich das Zünglein an der Waage sein, denn Personaler haben gerne ein Gesicht zum Lebenslauf. Aber: Wird kein Foto mitgeschickt, ist das kein Ablehnungsgrund. Deshalb sollten die Gründe abgewogen werden, ob man darauf verzichten möchte. Grundsätzlich gilt: Bewerbungsfotos sollten immer professionell aufgenommen werden und zum Stellenprofil passen – für eine Bewerbung im Finanzsektor zum Beispiel sind Anzug oder Kostüm Pflicht, für ein Fitnessstudio nicht unbedingt.

4. Kann ich mich darauf verlassen, dass Personaler mit meiner Bewerbung vertraulich umgehen und auch den Datenschutz beachten?
Marco Garbrecht: Um all Ihre Daten zu schützen, sollten Sie Ihre Online-Bewerbung immer als PDF verschicken. Wir sind beispielsweise im ständigen Austausch mit unserem Bewerber-Management-System-Anbieter und sind sehr sicher, auch da DSGVO-konform zu sein. Bei uns liegt es schon in der Natur der Sache, dass wir das Thema Datenschutz ernst nehmen. Denn unser Produkt basiert auf Vertrauen. Wenn wir unseren Kunden dieses Vertrauen geben, dann sollten wir bei unseren Bewerbern allemal damit aufwarten. Gleiches erwarten wir von allen anderen Unternehmen.

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5 Gründe, warum E Commerce & Instagram perfekt zusammen passen

5 Gründe, warum E Commerce & Instagram perfekt zusammen passen

Instagram entwickelt sich immer mehr zum Wunschkind von E-Commerce und Online Marketing. Richtig genutzt hat die Foto-App großes Potential neue Kunden zu gewinnen und den Umsatz zu erhöhen. 5 Gründe, warum man Instagram unbedingt mehr Beachtung schenken sollte.

#1 Der Jetzt Kaufen -Button!

Im November 2016 stellte die Facebook-Tochter das vielleicht interessanteste Feature für Online-Händler vor.

Der Jetzt-Kaufen-Button ermöglicht es, einen Verkaufs-Link unter dem Post zu platzieren. So können Instagram-Followern das Produkt direkt aus der App heraus kaufen. Für Shopbetreiber, besonders im Mode und Lifestyle-Bereich, kann der Kauf-Button also sehr lukrativ sein. Denn: Instagram wird von den meisten Nutzern täglich genutzt, um Inspirationen zu sammeln oder sich schöne Bilder von Influencern anzusehen.
Entdeckt ein Kunde nun ein Produkt, was gut präsentiert wird und ihn begeistert, kann es oft zu Spontankäufen kommen. Besonders mit der neuen Funktion, die es ermöglicht bis zu 10 Bilder mit einem Karussell-Post zu veröffentlichen, ist der Kauf-Button ein wahres Geschenk für den Onlinehandel.

 #2 Instagram Stories!

Viele Kunden kaufen nicht bei dem ersten Besuchs des Shops ein und brauchen oft ein paar Besuche, bis sie sich für den Kauf entscheiden. In der Zeit, in der sich die meisten Online-Shopper vor einem Kauf erstmal über den Shop oder die Marke informieren, ist eine Präsenz auf den Sozialen Netzwerken definitiv zu empfehlen. Besonders auf Instagram, da ein Händler dort viel für sein Image erreichen und Kunden einen Einblick in den Shop, sowie den  Produkten bieten kann.

Mit den Story-Feature von Instagram können Online-Händler, wie bei Snapchat, eine authentische Verbindung zu Kunden und Fans aufbauen.
Das tolle daran: Instagram Stories müssen nicht perfekt sein. Gerade das nicht perfekte kommt besonders gut bei der jüngeren Zielgruppe an und verleiht Authentizität.

#3 Links in der Story!

Es ist nicht nur möglich andere Instagram-Nutzer in einer Story zu markieren, sondern die App erlaubt es auch, Links in der Story zu platzieren. Damit ermöglicht die Facebook-Tochter direkt zu einem Produkt zu verlinken, das ein Händler in der Story vorstellt – eine deutliche Verbesserung, wenn man bedenkt, dass die meisten Shopbetreiber bisher standardmäßig einfach auf ihren Shop verlinkten und der begeisterte Kunde erstmal nach dem gewünschten Produkt suchen musste. 

#4 Influencer Marketing

Dass Influencer Marketing so beliebt ist, liegt vor allem daran, dass das ROI (=Return on Investment) astronomisch sein kann. Auf einen Schlag tausende Menschen zu erreichen, die das Potential haben zu neuen Kunden zu werden, ist das Beste an dieser Marketingstrategie.

Wenn man einen Influencer gefunden hat, der gut zum Online-Shop und der Marke passt, ist die Wahrscheinlichkeit, dass auch die jeweiligen Follower dazu passt, sehr hoch. Zusätzlich weiß man ungefähr, wie viele Menschen man erreicht (Follower & Likes des Influencers) und das für einen kleineren Geldbetrag oder ein geschenktes Produkt. 

#5 Visueller Minimalismus

Instagram ist für Smartphones konzipiert und nimmt, sobald die App geöffnet wird, 100% der Aufmerksamkeit der Nutzer ein. Im Newsfeed der App liegt der Fokus auf dem Visuellen, die Texte unter den Bildern werden nach 87 Zeichen mit “mehr” abgeschnitten.

Durch dieses minimalistische Design wird der Nutzer viel weniger abgelenkt, als an einem Desktop-PC, wo mehrere Tabs gleichzeitig geöffnet sind und nach Aufmerksamkeit schreien.

Das ist gleichzeitig eine Herausforderung und Chance. Anstatt simple Produktbilder zu posten und auf Konversionen zu hoffen, sollten die Produkte in Aktion gezeigt werden, wie Kunden sie nutzen/tragen oder wie das Produkt das Leben des Kunden verbessern kann.

Fazit: Instagram ist ein Muss! Via Storytelling und spannenden Fotos können Online-Händler neue, loyale Kunden gewinnen und den Umsatz erhöhen.
Wenn Händler ihre Follower nicht zuspammen oder mit langweiligen Fotos nerven, kann sich der Instagram-Account zu einer stetigen Umsatzquelle entwickeln, die dem Online-Shop stetig neue Kunden beschert.

Über die Trusted Shops GmbH

Trusted Shops ist seit über 15 Jahren die bekannteste europäische Vertrauensmarke im Bereich E-Commerce. Das 1999 gegründete Kölner Unternehmen stellt mit dem Gütesiegel inklusive Käuferschutz, dem Kundenbewertungssystem und dem Abmahnschutz ein „Rundum-sicher-Paket“ bereit: Anhand von strengen Einzelkriterien wie Preistransparenz, Kundenservice und Datenschutz überprüft Trusted Shops seine Mitglieder und vergibt sein begehrtes Gütesiegel. Mit dem Käuferschutz, den jeder zertifizierte Online-Shop bietet, sind Verbraucher etwa bei Nichtlieferung von Waren abgesichert. Darüber hinaus sorgt das Kundenbewertungssystem für nachhaltiges Vertrauen bei Händlern und bei Käufern. Trusted Shops stellt die Unabhängigkeit und Echtheit der Bewertungen über eine mehrstufige Überprüfung sicher. Das Abmahnschutzpaket von Trusted Shops schützt Online-Händler vor teuren wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen aufgrund fehlerhafter Rechtstexte. http://www.trustedshops.de

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Shop oder Flop: Deutschlands erster aufklärender Webshop

Shop oder Flop: Deutschlands erster aufklärender Webshop

Weihnachten nähert sich mit großen Schritten und damit auch die Hochphase des Online-Shoppings. Laut einer aktuellen Umfrage des Statistischen Bundesamtes gehen 71 Prozent der Internetnutzer gerne online auf Shoppingtour. Doch es ist Vorsicht geboten, nicht jeder Online-Shop ist seriös. Trusted Shops macht jetzt den Test und lässt Verbraucher in einem eigens erstellten „Fakeshop“ ausprobieren, ob sie in die Shopping-Falle getappt wären. Für Fakeshop-Experten, die bis zum 5. Dezember 2018 alle Merkmale eines seriösen Online-Shops kennen, winken Gewinne.

Verbraucher sehen sich häufig mit sehr gut umgesetzten Fakeshops konfrontiert, die mit günstigen Preisen locken. „Wenn Markenartikel zum halben Preis angeboten werden oder Angebote zu schön sind um wahr zu sein – Finger weg!“ mahnt Dr. Carsten Föhlisch, Leiter der Rechtsabteilung bei Trusted Shops und Experte für Verbraucherrecht im Online-Shopping. Aber nicht nur bei den Produktangeboten lauern Fallen. „Wenn ich nur per Vorkasse zahlen kann, dann sollten alle Alarmglocken schrillen“, ergänzt Föhlisch, „denn hier wartet oft eine böse Überraschung auf die Käufer.“

Damit Online-Shopper sicherer im Erkennen von unseriösen Online-Shops werden, bietet Trusted Shops ab sofort einen eigens konstruierten Fakeshop an. Unter shop-oder-flop.de können Verbraucher ihr Wissen testen und in Form eines Gewinnspiels zeigen, ob sie die Merkmale eines vertrauenswürdigen Online-Shops erkannt hätten. Dr. Carsten Föhlisch erklärt die Spielregeln: „Wir haben einen ganz normalen Webshop nachgestellt, in dem wir allerdings einige Hürden eingebaut haben. Zeigen die Teilnehmer anhand von sechs Fragen, an welchen Merkmalen man die Seriosität eines Online-Shops erkennt, können sie beispielsweise ein neues iPhone gewinnen.“ Diese Chance bietet sich allen Teilnehmenden bis einschließlich 5. Dezember 2018.
 
Anhand dieser Kriterien lässt sich prüfen, ob es sich beim Online-Shop um einen seriösen Anbieter handelt:

1. Verdächtige Anbieterkennzeichnung
Der Verkäufer sollte sofort und eindeutig identifiziert werden können. Sind die entsprechenden Angaben nur schwer oder gar nicht auffindbar, ist höchste Vorsicht geboten.

2. Ungenügender Datenschutz
Sind die Aussagen zum Datenschutz lückenhaft oder fehlen sie ganz, verkauft der Website-Betreiber vielleicht Kundendaten weiter.

3. Uneindeutige Preisangaben sowie Vorkasse ohne Geld-zurück-Garantie
Sämtliche Preisangaben sollten klar wiedergeben, dass die Mehrwertsteuer bereits enthalten ist und welche Versandkosten inklusive eventueller Zuschläge entstehen. Werden die Versandkosten nicht genannt oder ist deren Bedeutung unklar, sind böse Überraschungen vorprogrammiert. Eine Zahlung per Vorkasse sollte durch einen Käuferschutz abgesichert sein.

4. Offen gehaltene Lieferfrist
Wird die bei einem Produkt genannte Lieferzeit durch eine Aussage wie „Lieferfristen sind unverbindlich“ im Kleingedruckten relativiert, sollte man misstrauisch sein. Kann ein Produkt nicht sofort geliefert werden, muss die längere Lieferzeit direkt beim Produkt genannt sein.

4. Unsichere Datenübertragung
Seriöse Händler stellen eine verschlüsselte Übertragung der Daten sicher, damit diese nicht abgefangen und missbraucht werden können und Kunden nicht gegen die Bedingungen ihrer Bank verstoßen. Das Schloss-Symbol im Browser zeigt an, dass die Übertragung verschlüsselt ist.

5. Unrechtmäßige Beschränkung des Widerrufs
Bis auf wenige Ausnahmen können erworbene Waren innerhalb von 14 Tagen zurückgegeben werden. Vorsicht ist geboten, wenn ein Händler versucht, dieses Recht einzuschränken, indem er zum Beispiel nur originalverpackte Ware zurücknimmt oder Angebotsartikel von der Rückgabe ausschließt.

5. Tückisches im Kleingedruckten des Widerrufs
Verbraucherunfreundlich und gesetzlich verboten: Manche Händler versuchen über ihre AGB-Klauseln, Kunden unangemessen zu benachteiligen. Aussagen wie „Versand auf Gefahr des Käufers“ oder „Transportschäden müssen sofort gemeldet werden“ sind unzulässig und unwirksam.

6. Schlechte Bewertungen
Bei Händlern, die man selbst noch nicht kennt, kann eine kurze Internetrecherche sinnvoll sein. Vielleicht gibt es Negativeinträge in Foren, die zu erhöhter Wachsamkeit mahnen.

7. Check das Trusted Shops Gütesiegel im Shop
Beim Klick auf das Siegel muss sich ein neues Fenster öffnen, das sogenannte Zertifikat. Dort erfährt man den Status des Siegels. Bitte darauf achten, dass die URL („Internetadresse“), welche im Zertifikat angegeben ist, auch mit der des Shops übereinstimmt.

8. Rückzahlungsanspruch bei Nicht-Lieferung
Opfer eines unseriösen Händlers haben gegen diesen Rückzahlungsansprüche. Er muss den Kaufpreis erstatten und darüber hinaus sogar noch für entstandene Schäden aufkommen.

Über die Trusted Shops GmbH

Trusted Shops ist seit über 15 Jahren die bekannteste europäische Vertrauensmarke im Bereich E-Commerce. Das 1999 gegründete Kölner Unternehmen stellt mit dem Gütesiegel inklusive Käuferschutz, dem Kundenbewertungssystem und dem Abmahnschutz ein „Rundum-sicher-Paket“ bereit: Anhand von strengen Einzelkriterien wie Preistransparenz, Kundenservice und Datenschutz überprüft Trusted Shops seine Mitglieder und vergibt sein begehrtes Gütesiegel. Mit dem Käuferschutz, den jeder zertifizierte Online-Shop bietet, sind Verbraucher etwa bei Nichtlieferung von Waren abgesichert. Darüber hinaus sorgt das Kundenbewertungssystem für nachhaltiges Vertrauen bei Händlern und bei Käufern. Trusted Shops stellt die Unabhängigkeit und Echtheit der Bewertungen über eine mehrstufige Überprüfung sicher. Das Abmahnschutzpaket von Trusted Shops schützt Online-Händler vor teuren wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen aufgrund fehlerhafter Rechtstexte. http://www.trustedshops.de

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