Autor: Firma Soft & Cloud

IT-Kosten reduzieren: Sparpotenzial von Gebrauchtsoftware unterschätzt

IT-Kosten reduzieren: Sparpotenzial von Gebrauchtsoftware unterschätzt

  • YouGov-Umfrage zum Thema gebrauchte Software
  • Knapp die Hälfte unterschätzt das Sparpotenzial
  • Beratung als wichtige Händlerleistung

Die Nutzung von Gebrauchtsoftware ist sicher und legal, das wissen mittlerweile auch viele Entscheider in deutschen Unternehmen. Wie hoch allerdings das Sparpotenzial beim Kauf von gebrauchten Lizenzen ist, wird oftmals unterschätzt. Eine aktuelle Umfrage belegt: Viele haben keine realistische Einschätzung dazu, wie sehr sie profitieren könnten.

Im Zuge der Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov sollten Unternehmensentscheider angeben, wie viel Prozent des Neupreises Unternehmen ihrer Ansicht nach einsparen könnten, wenn sie gebrauchte statt neuer Software einkaufen würden. Das Ergebnis: Knapp die Hälfte der Schätzungen glauben an ein Einsparpotenzial von höchstens 40 Prozent, jede Dritte Antwort lag gar darunter, nämlich bei maximal 30 Prozent. In der Praxis werden aber häufig größere Ersparnisse erzielt.

Ein Beispiel: Ein Unternehmen möchte von Office 2013 auf eine neuere Version umsteigen. „Bei einem solchen Szenario können Unternehmen durch den Einkauf von gebrauchten 2016er-Lizenzen erfahrungsgemäß bis zu 70 Prozent gegenüber dem Preis für Office 2019 einsparen“, sagt Michael Helms, Vorstand der Soft & Cloud AG. Hinzu komme noch der Erlös, der durch die Inzahlungnahme der 2013er-Lizenzen entstehe.

70 Prozent Ersparnis möglich
Lediglich fünf Prozent der von YouGov Befragten schätzte die mögliche Ersparnis auf einen Wert in dieser Höhe. „Wenn ITVerantwortliche unsere Beratung zum Thema Gebrauchtsoftware
in Anspruch nehmen, ist der Preis für viele eine erfreuliche Überraschung“, sagt Helms. Dass das Sparpotenzial so groß sei, könnten sich nur die wenigsten vorstellen.

Dementsprechend ist es nicht erstaunlich, dass sich die Nutzung von Zweitlizenzen zwar mehr und mehr etabliert, aber längst noch nicht von einer flächendeckenden Verbreitung die Rede sein kann. „Außer der Preisersparnis bietet Gebrauchtsoftware weitere Vorteile, wie beispielsweise der Wegfall von erzwungenen Downgrades oder Aufwände für Schulungsmaßnahmen. Wäre den IT-Verantwortlichen aber allein die große Summe bewusst, die sie unnötig ausgeben, würden sich noch mehr für gebrauchte Software entscheiden“, ist sich Helms sicher.

Beratung und Service als Kriterium für Händlerwahl
Vor dem Kauf ist jedoch umfassende Beratung zu empfehlen, denn in vielen Unternehmen ist die IT-Infrastruktur ein hochkomplexes Gebilde. Bei der Händler-Wahl sollten also neben dem Preis auch das Serviceangebot und die Beratungskompetenz genau unter die Lupe genommen werden.

Erläuterung zur Methodik der Umfrage:

Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der 523 Unternehmensentscheider zwischen dem 10.12.2019 und 16.12.2019 teilnahmen. Die Ergebnisse wurden gewichtet und setzen sich repräsentativ nach Beschäftigtenanteil pro Unternehmensgröße zusammen.

Weitere Infos zur Soft & Cloud AG: www.softandcloud.com

Über die Soft & Cloud GmbH

Die Soft & Cloud AG ist ein führender Händler von gebrauchten Softwarelizenzen in Europa. Das Unternehmen erwirbt und vertreibt im Geschäftskundenbereich Nutzungsrechte für Unternehmenssoftware und Betriebssysteme. Zudem bietet der Händler Beratung und Service im Lizenzmanagement und bei Software-Audits an.

Die Soft & Cloud AG wurde 2014 gegründet und unterhält neben dem Hauptsitz im westfälischen Greven Standorte in Hamburg, Düsseldorf, Frankfurt, München, Wien, Madrid sowie Paris. Das Unternehmen beschäftigt 30 Mitarbeiter.

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Soft & Cloud erhält erneut TÜV-Zertifizierung für Lizenztransfer

Soft & Cloud erhält erneut TÜV-Zertifizierung für Lizenztransfer

  • Geprüfte Sicherheit für Käufer und Verkäufer
  • Turnusmäßiges Audit zum dritten Mal in Folge bestanden
  • Einziger Gebrauchtsoftware-Händler mit TÜV-Zertifikat

Die Soft & Cloud AG bleibt bundesweit der einzige Händler für Gebrauchtsoftware, der einen TÜV-zertifizierten Lizenztransfer bietet. Dies wurde nun im Zuge eines Audits von der unabhängigen Prüfstelle bestätigt. Dabei musste das Grevener Unternehmen die legale und lizenzrechtlich einwandfreie Handhabung der Nutzungsrechte belegen.

„Für unsere Kunden ist entscheidend, sich beim Kauf von gebrauchten Softwarelizenzen auf rechtlich solidem Boden zu bewegen“, erklärt Michael Helms, Vorstand der Soft & Cloud AG. Das Bestehen des Audits spiele eine wichtige Rolle, um diese Sicherheit bieten zu können. „Durch die Zertifizierung des TÜV-IT erbringen wir den Nachweis, dass wir einen sicheren und transparenten Lizenztransfer gewährleisten.“

Bereits zum dritten Mal in Folge erhält das Unternehmen aus dem münsterländischen Greven das zwei Jahre gültige Zertifikat des TÜV. Die erneute Überprüfung fand turnusmäßig statt, weil die bisherige Zertifizierung aus dem Jahr 2017 abgelaufen war. Um die Bescheinigung erneut zu erhalten, legte die Soft & Cloud AG den TÜV-Prüfern in den letzten Wochen alle Teilprozesse rund um den Lizenztransfer offen. Deren Augenmerk lag insbesondere auf dem Einkauf, dem Verkauf und auf der Lagerbestandskontrolle. Die Bewertungskriterien des TÜV-IT für einen sicheren Lizenztransfer sind aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (C-128/11) vom 03.07.2012 abgeleitet.

Rechtssicherheit schafft Vertrauen

Darin heißt es unter anderem, dass der Weiterverkauf von gebrauchten Software-Lizenzen rechtskonform ist, sofern bestimmte Dokumentationspflichten erfüllt sind. Dieser Dokumentationspflicht kommt Soft & Cloud beim Einkauf nach, indem sich die Grevener vom Verkäufer schriftlich bestätigen lassen, dass die Softwarelizenz innerhalb der EU vom Urheberrechtsinhaber als Originallizenz und zur zeitlich unbeschränkten Nutzung erworben wurde. Außerdem muss mit ihrem Verkauf auch die Nutzung eingestellt werden. Im umgekehrten Fall, also dem Verkauf von gebrauchten Softwarelizenzen, wird durch eine umfassende Lagerbestandskontrolle seitens Soft & Cloud garantiert, dass nur so viele Lizenzen veräußert werden, wie auch angeschafft wurden.

„Mit dem Audit durch den TÜV-IT stellen wir Rechtssicherheit für Verkäufer und Kunden her“, so Michael Helms. „Es ist aber gleichzeitig auch Teil unseres eigenen Qualitätsmanagements, die Compliance unserer Prozesse von einer externen Instanz prüfen zu lassen.“ Vertrauensbildenden Maßnahmen wie diese tragen, neben mehreren wegweisenden Gerichtsurteilen aus den vergangenen Jahren, entscheidend zur Etablierung von Gebrauchtsoftware bei, ist sich Helms sicher. „So wird sich der Markt zukünftig weiter positiv entwickeln.“

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Soft & Cloud seit fünf Jahren mit Gebrauchtsoftware erfolgreich

Soft & Cloud seit fünf Jahren mit Gebrauchtsoftware erfolgreich

.
– Umsatz verzehnfacht – weiter hohes Wachstum erwartet
– Beratung als entscheidender Erfolgsfaktor
– Vorbehalte gegenüber Gebrauchtsoftware schwinden

Fünf Jahre im Zeichen des Wachstums: Seit 2014 versorgt die Soft & Cloud AG einen wachsenden Kundenstamm mit kostengünstiger Gebrauchtsoftware. Im Jahr der Unternehmensgründung fand der Handel mit Zweitlizenzen noch auf einem Nischenmarkt statt. Mittlerweile hat das Unternehmen aus Greven im Münsterland rund eine Million gebrauchte Lizenzen verkauft und seinen Umsatz verzehnfacht. Der Erfolg ist vor allem auf eine zuverlässige Beratung und ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Käufer und Verkäufer zurückzuführen.

Vor fünf Jahren spielte der Einsatz von gebrauchter Software in den Köpfen der IT-Verantwortlichen der meisten Unternehmen kaum eine Rolle. Dass sich dies mittlerweile geändert hat, ist auch auf die erfolgreiche Arbeit der Soft & Cloud AG zurückzuführen. „Gebrauchtsoftware etabliert sich mehr und mehr“, erklärt Michael Helms, Vorstand des Software-Anbieters. „Wir stellen fest, dass die Unsicherheiten auf Kundenseite in Bezug auf die Rechtslage abnehmen. Der Gesamtmarkt wächst stetig.“ Das lässt sich auch anhand der Geschäftszahlen von Soft & Cloud belegen: Im ersten Jahr des Bestehens verzeichneten die Grevener einen Umsatz von 1,6 Millionen Euro. Heute, fünf Jahre später, sind es bereits rund 16 Millionen Euro per annum.

Der Erfolg gründet laut Helms auf mehreren Faktoren. Entscheidend seien vor allem das umfassende Serviceangebot und die hohe Beratungskompetenz: „Auch wenn mittlerweile größtenteils bekannt ist, dass die Nutzung von Zweitlizenzen legal und sicher ist, spüren wir bei Interessenten weiterhin einen hohen Bedarf an Beratung. Diese erhalten sie von uns – und zwar vor, während und auch nach dem Kauf.“ Hierfür beschäftigt das Unternehmen viele eigens auf das Lizenzrecht spezialisierte Experten.

Sicherheitsmaßnahmen schaffen Vertrauen
Gebrauchtsoftware bietet Anwendern viele Vorteile, allen voran eine Kostenersparnis von bis zu 70 Prozent. Doch sprechen noch weitere Gründe für die Anschaffung von Lizenzen aus zweiter Hand. So fallen beispielsweise erzwungene Downgrades oder Aufwände für Schulungsmaßnahmen weg, wenn statt der neuesten Version die vertraute Ausgabe einer Anwendung verwendet wird.

Um anwenderseitige Unsicherheiten aufzulösen, setzte Soft & Cloud von Anfang an auf maximale Sicherheit und Transparenz beim Lizenztransfer und führt dies bis heute fort. So sind die Grevener der erste Händler, der einen Blockchain-validierten Transfer angeboten hat. Zudem ist der Lizenztransfer von Soft & Cloud TÜV-IT zertifiziert – ein Alleinstellungsmerkmal gegenüber Wettbewerbern.

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IT-Experte: „Blockchain vereinfacht Handel mit Gebrauchtsoftware deutlich“

IT-Experte: „Blockchain vereinfacht Handel mit Gebrauchtsoftware deutlich“

  • Welche Vorteile bietet die Technologie für den Handel?
  • IT-Experte Dr. Ing. Peter J. Hoppen im Interview

Der Markt für Gebrauchtsoftware wächst beständig, doch herrscht in vielen Unternehmen weiterhin Skepsis. Der Grund: Anwender müssen durch umfangreiche Dokumentationsnachweise belegen, dass sie legal gekaufte Zweitlizenzen nutzen. Was bisher ein großer Aufwand war, wird durch die Blockchain nun erleichtert. Händler wie die Soft & Cloud AG bieten auf Basis der Technologie inzwischen Lizenztransaktionen an. Dr.-Ing. Peter J. Hoppen, von der IHK Köln öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Systeme und Anwendungen der Informationsverarbeitung, erklärt, wie das funktioniert. 

Herr Dr. Hoppen, der Kauf von Gebrauchtsoftware ist legal und kosteneffizient. Warum verzichten dennoch weiterhin viele auf gebrauchte Lizenzen? 

Das liegt daran, dass es sich bei Software um digitale Güter handelt, die ohne Auswirkungen auf die Ausgangsdatei vervielfältigt werden können. Man weiß also nicht, wie viele Kopien dieser Datei tatsächlich existieren. Einige Gebrauchtsoftwarehändler bieten ihren Kunden daher nun ein Blockchain-gestütztes Verfahren, das die illegale Vervielfältigung dadurch ausschließt, dass die gesamte Historie der Lizenztransfers aufgezeichnet wird. Die Soft & Cloud AG etwa nutzt dazu als Verfahren Licence on Blockchain (LOB). 

Was ist das Prinzip von Licence on Blockchain? 

Auf der Ethereum-Blockchain können nicht nur Transaktionen validiert werden, sondern auch kleine Programme, sogenannte Smart Contracts, ausgeführt werden. Der Smart Contract, der für LOB programmiert wurde, führt ein Verzeichnis von Lizenzen und deren Zuordnung zu Konten auf der Blockchain. Er ist so programmiert, dass nur so viele Lizenzen übertragen werden können, wie der Verkäufer auch tatsächlich besitzt. Diese Zuordnung ist, einmal in die Blockchain eingetragen, nicht mehr veränderbar.

Bietet das Verfahren neben den genannten Vorteilen noch weitere?

Ja, dass der Vorgang nicht auf einem zentralen Server stattfindet, der einfach abgeschaltet werden könnte, ist ein weiterer Vorteil. Weil weder Manipulation noch Abschalten möglich sind, ist das System nicht korrumpierbar. Der große Nutzen ist, dass die Übertragung von Softwarelizenzen viel einfacher und standardisiert wird und alle Übertragungen für jeden von außen nachvollziehbar werden. Dadurch entsteht die Sicherheit des lückenlosen Nachweises der Übertragungskette. Zusätzlich ist der Vorgang im Vergleich zum herkömmlichen Gebrauchtsoftwarehandel weniger zeitaufwendig.

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit eine gebrauchte Softwarelizenz legal verkauft werden darf und inwiefern hilft LOB, diese Legalität nachzuweisen? 

Bedingung ist, dass die legitimen Interessen des ursprünglichen Lizenzgebers gewahrt bleiben. Sprich: Es dürfen nur so viele Lizenzen gebraucht verkauft werden, wie ursprünglich ausgegeben wurden und die Übertragungskette der Lizenzen muss nachweisbar bleiben. Mit LOB existiert ein entsprechendes Verzeichnis und ein Smart Contract, der in seiner Logik nachprüfbar ist, weil es sich um Open Source Software handelt.

Doch auch ein für jeden nachvollziehbarer und standardisierter Eintrag auf der Blockchain könnte initial falsch. Woher kommt die Bestätigung, dass die Lizenzen legal im Handel sind?

Der Gebrauchtsoftwarehändler trägt die Verantwortung für die Konformität und schafft damit die Grundlage für den Handel. Er kann dafür eine unabhängige Zertifizierungsstelle beauftragen, die die Konformität der gehandelten Lizenzen prüft. Im LOB-Verfahren dokumentiert sie den erfolgreichen Abschluss ihrer Prüfhandlungen durch die erstmalige Ausstellung eines Zertifikats innerhalb des Smart Contracts.

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Office 2019: „Behörden leiden doppelt unter neuem Angebot“

Office 2019: „Behörden leiden doppelt unter neuem Angebot“

  • Microsoft Office 2019 ab sofort erhältlich
  • Höherer Preis, kürzerer Support
  • Gebrauchte Software als attraktive Alternative

Seit einigen Wochen ist die neue Version von MS Office verfügbar. Neben einigen Neuerungen und Anpassungen birgt Office 2019 einige handfeste Nachteile für die Anwender: Unter anderem steigt der Preis und After-Sales-Services werden eingeschränkt. Michael Helms, Vorstand der Soft & Cloud AG, führt die einzelnen Nachteile auf und erklärt, warum Behörden gleich zweifach betroffen sind.Seit einigen Wochen ist die neue Version von MS Office verfügbar. Neben einigen Neuerungen und Anpassungen birgt Office 2019 einige handfeste Nachteile für die Anwender: Unter anderem steigt der Preis und After-Sales-Services werden eingeschränkt. Michael Helms, Vorstand der Soft & Cloud AG, führt die einzelnen Nachteile auf und erklärt, warum Behörden gleich zweifach betroffen sind.

1. Office 2019 ist deutlich teurer als die Vorgänger-Version

Mit der Einführung von Office 2019 hat Microsoft die Preise deutlich angehoben. Unternehmen, die das Software-Paket anschaffen möchten, müssen dafür tief in die Tasche greifen: Die Unternehmenslizenz kostet rund 10 Prozent mehr als es bei Office 2016 der Fall war. Vor dem Hintergrund, dass in der Regel sehr zahlreiche Lizenzen angeschafft werden müssen, besitzt dies ein noch größeres Gewicht.

2. Der Support wird auf sieben Jahre begrenzt  

In  der Vergangenheit konnten sich Office-Anwender auf ein langjähriges Support-Versprechen seitens Microsoft verlassen. So endet der Support für Office 2016 im Jahr 2025, also zehn Jahre nach der Einführung des Produktes. Office 2019 wird nur sieben Jahre mit Aktualisierungen und Sicherheitsupdates versorgt. Damit endet der Service bereits ein Jahr nachdem der Office 2016-Support eingestellt wird. In dieser Hinsicht bietet die neue Version also keinen entscheidenden Vorteil.

3. Windows 10 als Systemvoraussetzung

Mit dem Release der neuen Version ändern sich auch die Systemanforderungen für Office-Nutzer. Während Office 2016 noch mit Windows 7 oder Windows 8.1 harmonierte, ist für das neue Office-Paket Windows 10 Voraussetzung. Firmen, die die aktuelle Software nutzen möchten, bislang aber noch nicht zu Windows 10 migriert sind, müssen also noch den Preis für das neue Betriebssystem mit einplanen.

4. Auch Behörden müssen tiefer in die Tasche greifen

Bislang bot Microsoft den Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung das jeweilige Office-Paket stets zu günstigen Sonderkonditionen an. Das ändert Microsoft nun: Die Preise für Behörden werden dem niedrigsten Preis für gewerbliche Unternehmen angeglichen. Was zunächst harmlos klingt, bedeutet in der Endabrechnung auch für Behörden einen spürbaren Preisanstieg, der mit Steuergeldern finanziert werden muss. Behörden leiden also gleich doppelt unter dem neuen Angebot, schließlich gelten die schon genannten Nachteile für sie wie für alle anderen auch.

Fazit: Alles spricht für gebrauchte Software

Angesichts der deutlichen Preissteigerung für das Office 2019-Paket ist es nur für wenige Unternehmen empfehlenswert, auf die neue Version umzusteigen. Wer nicht auf eine der neuen Funktionen angewiesen ist, sollte über gebrauchte Software als attraktive Alternative nachdenken. Denn: Zweitverwertete Lizenzen bieten eine Kostenersparnis von bis zu 70 Prozent. Auch oder gerade für Behörden ist dies empfehlenswert. Schließlich gilt der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit bei der Ausschreibung und Vergabe von Aufträgen auch für den Einkauf von Software.

Die Rechtskonformität des Einkaufs können aber nur seriöse Gebrauchtsoftwarehändler garantieren, die die umfangreichen Dokumentationspflichten erfüllen. Die Soft & Cloud AG bietet zu diesem Zweck „License on Blockchain“ – ein Verfahren, dass die Übertragung von Softwarelizenzen vereinfacht, standardisiert und alle Übertragungen für jeden von außen nachvollziehbar macht. So entsteht die Sicherheit eines lückenlosen Nachweises der Übertragungskette beim Transfer geprüfter Lizenzen. Ist ein solcher seriöser Händler gefunden, spricht alles für den Kauf von gebrauchter Software. 

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Im Channel erfolgreich: Soft & Cloud baut Partnergeschäft aus

Im Channel erfolgreich: Soft & Cloud baut Partnergeschäft aus

 

– Mehr als 100 Vertriebspartner für Gebrauchtsoftware
– Partner leisten wichtige Aufklärungsarbeit
– Blockchain-Technologie vereinfacht Zusammenarbeit

Die Soft & Cloud AG verzeichnet deutliche Zuwächse beim Partnergeschäft: Mehr als 100 Vertriebspartner – vom kleinen IT-Systemhaus bis zum großen Software-Distributor – kooperieren inzwischen mit dem Spezialisten für Gebrauchtsoftware aus dem münsterländischen Greven. Zudem rechnet Soft & Cloud nach Einführung der Blockchain-Technologie zur Validierung des Lizenztransfers mit einem weiteren Schub für den Channel-Vertrieb, denn: Das Kryptoverfahren vereinfacht das Partnergeschäft signifikant.

Seit ihrer Gründung im Jahr 2014 hat die Soft & Cloud AG ihren Umsatz mit gebrauchter Software mehr als verdreifacht. Michael Helms, Vorstand der Soft & Cloud AG, sagt: „Der Markt für Gebrauchtsoftware wächst rasant, die Akzeptanz von Lizenzen aus zweiter Hand steigt spürbar.“ Einen großen Anteil daran schreibt Helms seinen Vertriebspartnern zu: Diese hätten über viele Jahre eine Vertrauensbasis zu den Anwenderunternehmen aufgebaut und damit die Grundlage für wichtige Aufklärungsarbeit rund um das Thema Gebrauchtsoftware geschaffen.

Im Ergebnis profitieren alle Beteiligten: Die Endanwender können beim Kauf von gebrauchten Lizenzen viel Geld gegenüber Neuware sparen. Auch können sie kostspielige Downgrades vermeiden, falls eine ältere Version der gefragten Software benötigt wird. Für die Vertriebspartner ergeben sich zudem meist höhere Provisionen im Vergleich zu Software aus erster Hand. Die Bandbreite bei den inzwischen mehr als 100 Vertriebspartnern von Soft & Cloud ist groß: Einerseits kooperieren kleinere ITSystemhäuser mit den Spezialisten für Gebrauchtsoftware, andererseits bieten auch große Distributoren Lizenzen von Soft & Cloud an.

Christoph Mauve, Geschäftsführer der microPLAN IT-Systemhaus GmbH, nennt die Vorteile aus Sicht der Partner: „Der Markt für Gebrauchtsoftware gewinnt zunehmend an Attraktivität. Immer öfter ist der Kauf von Lizenzen aus zweiter Hand die sinnvollere Alternative für unsere Kunden, ohne dass diese Abstriche bei der Qualität machen müssen.“ Mit Soft & Cloud stehe den Partnern ein verlässlicher Händler zur Seite, der nicht nur die produktseitige Nachfrage passgenau bedienen könne. Auch in Bezug auf die Lizenzberatung sowie bei der Vorbereitung von Audits durch die Software-Hersteller könne man auf Soft & Cloud zählen.

Blockchain: Soft & Cloud erwartet weiteres Wachstum
Für die positive Weiterentwicklung des Partnergeschäfts sieht Soft & Cloud derzeit einen zusätzlichen Treiber auf technologischer Seite: Als erster Händler in Deutschland hatten die Grevener für ihre Partner und Kunden im Frühjahr die Möglichkeit geschaffen, Lizenztransaktionen auf Basis von Blockchain-Technologie validieren zu lassen. Mit der sogenannten License on Blockchain werden die Lizenzen für die erworbenen Softwareprodukte konsistent abgebildet. Eine unabhängige Zertifizierungsstelle prüft die Konformität der gehandelten Lizenzen und bescheinigt diese in Form eines Zertifikats innerhalb eines Smart Contracts.

Der entscheidende Vorteil für Vertriebspartner: Sie können Lizenztransaktionen eigenständig abwickeln und benötigen für die begleitenden Dokumentationspflichten keine Unterstützung mehr durch den Händler. Somit wird die Dauer des Kaufvorgangs auf wenige Minuten reduziert. In einem webbasierten Wallet haben Partner und deren Kunden jederzeit den Überblick über die erworbenen Lizenzen und können dort die anonymisierte Lizenzkette sowie die zugehörigen Zertifikate einsehen.

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Pionier im deutschen Markt: Soft & Cloud handelt gebrauchte Software via Blockchain

Pionier im deutschen Markt: Soft & Cloud handelt gebrauchte Software via Blockchain

  • Verbesserte Transaktionssicherheit
  • Hoher Automatisierungsgrad beschleunigt Kaufprozess
  • Soft & Cloud sieht großes Wachstumspotenzial

Gebrauchte Software schnell und sicher kaufen: Das ermöglicht die Soft & Cloud AG jetzt als erster Händler in Deutschland durch den Einsatz der Blockchain-Technologie. Kunden des Grevener Spezialisten für Lizenzen aus zweiter Hand können Transaktionen ab sofort zusätzlich durch das zukunftsweisende Kryptoverfahren validieren lassen. Die Blockchain reduziert den Aufwand beim Lizenztransfer für Käufer und Verkäufer und erhöht die Transaktionssicherheit zusätzlich.

„Die Blockchain wird den Handel mit Gebrauchtsoftware weiter beflügeln“, sagt Michael Helms, Vorstand der Soft & Cloud AG. Die Technologie biete die optimale Basis für den Kauf von Lizenzen aus zweiter Hand, da sie hohe Transparenz und Transaktionssicherheit liefere und den Kaufprozess erheblich beschleunige. Durch den Einsatz der Blockchain-Technologie könnten Soft & Cloud und dessen Vertriebspartner zudem neue Wachstumspotenziale erschließen.

Beim Kauf von gebrauchter Software sparen Unternehmen im Vergleich zu Neuware in der Regel viel Geld, doch ist beim Lizenztransfer einiges zu beachten: So ist beispielsweise nachzuweisen, dass es sich um eine Kauflizenz handelt und dass diese nicht parallel von mehreren Nutzern verwendet wird. Ferner muss dokumentiert werden, woher eine Lizenz stammt und welche Benutzer zeitweise über sie verfügt haben. „Mit der Blockchain lassen sich all diese Aspekte nun automatisiert und eindeutig nachvollziehbar durchführen“, sagt Helms.

Lizenztransfer: Alle Transaktionsschritte nachvollziehbar

Die Blockchain ist als technologische Grundlage von Krypto-Währungen wie Bitcoin bekannt. Das Grundprinzip: Um Einheiten der rein digitalen Währung eindeutig identifizierbar zu machen, ist jede einzelne mit einem sogenannten distinktiven Code versehen. Dieser verhindert es, dass einzelne Einheiten mehrfach vergeben werden. Transaktionen werden durch ein dezentrales Rechnersystem bestätigt und mithilfe bekannter Algorithmen validiert. Sie gelten daher als nicht manipulierbar.

Für den Lizenztransfer auf Blockchain-Basis stellt Soft & Cloud den Kunden ab sofort ein neues Online-Portal zur Verfügung. Hier können Käufer ein eigenes Konto einrichten und die erworbenen Lizenzzertifikate sowie die Lizenzkette direkt abrufen. Eine unabhängige Zertifizierungsstelle prüft die Konformität der gehandelten Lizenzen und bescheinigt diese in Form eines Zertifikats innerhalb eines sogenannten Smart Contracts. Die Ausgabe der darin enthaltenen Lizenzen wird mithilfe der Blockchain eindeutig identifiziert.

„Die Blockchain ist ein echter Meilenstein für den Markt der Gebrauchtsoftware“, sagt Helms. „Gemeinsam mit unseren Vertriebspartnern können wir durch den Einsatz dieser Technologie weiteres Vertrauen auf Kundenseite schaffen und die Akzeptanz von Lizenzen aus zweiter Hand zusätzlich stärken.“

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Über die Soft & Cloud GmbH

Die Soft & Cloud AG ist ein führender Händler von gebrauchten Softwarelizenzen in Europa. Das Unternehmen erwirbt und vertreibt im Geschäftskundenbereich Nutzungsrechte für Unternehmenssoftware und Betriebssysteme. Zudem bietet der Händler Beratung und Service im Lizenzmanagement und bei Software-Audits an.

Die Soft & Cloud AG wurde 2014 gegründet und unterhält neben dem Hauptsitz im westfälischen Greven Standorte in Hamburg, Düsseldorf, Frankfurt, München, Wien, Madrid sowie Paris. Das Unternehmen beschäftigt 35 Mitarbeiter.

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73 Prozent der Unternehmen trauen gebrauchter Software nicht

73 Prozent der Unternehmen trauen gebrauchter Software nicht

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  • Große Unwissenheit bei Entscheidern
  • Einsparpotenziale werden nicht genutzt
  • Rechtslage nach Urteilen von EuGH Und BGH klar

Die große Mehrheit der Unternehmen in Deutschland nutzt die Sparpotenziale von gebrauchter Software nicht: 73 Prozent der Teilnehmer einer Umfrage des Meinungsforschungsinstitutes YouGov gaben an, keine Lizenzen aus zweiter Hand zu verwenden – und das oftmals aus Unwissenheit über die inzwischen geklärte Rechtslage.

„Die deutsche Wirtschaft lässt Sparpotenziale in niedriger dreistelliger Millionenhöhe ungenutzt“, sagt Michael Helms, Vorstand der Soft & Cloud AG, die die Erhebung in Auftrag gegeben hat. Gebrauchte Software ist im Regelfall rund die Hälfte günstiger als Neuware. Trotzdem gaben nur 23 Prozent der befragten Unternehmensentscheider an, Lizenzen aus zweiter Hand zu nutzen. Knapp drei Viertel hingegen verneinten dies explizit.

Eine Trendwende auf breiter Front scheint mittelfristig nicht in Sicht: Von den Befragten sagten 64 Prozent, dass sie innerhalb der nächsten zwölf Monate gebrauchte Software bestimmt nicht bzw. wahrscheinlich nicht anschaffen werden. Elf Prozent zogen dies immerhin in Erwägung, zwölf Prozent wollten bestimmt bzw. wahrscheinlich eine entsprechende Investition tätigen. „Diese Zahlen belegen, dass sich die Akzeptanz von gebrauchter Software nur sehr, sehr langsam erhöht“, erläutert Helms. „Dieses stark wachsende Wirtschaftssegment leidet nach wie vor unter einem falschen Image.“  

Die augenscheinlich verzerrte Wahrnehmung von gebrauchter Software scheint in der Tat eines der größten Probleme der Branche zu sein. Unter den Befragten, die die Anschaffung von Gebrauchtlizenzen nicht planen, gaben 34 Prozent die Furcht vor technischen Problemen bei der Installation zur Begründung an. 29 Prozent der Teilnehmer nannten Schwierigkeiten, seriöse Anbieter zu finden, 28 Prozent befürchteten rechtliche Probleme. „Die Unwissenheit über das Thema im Allgemeinen und die Rechtslage im Speziellen sind erschreckend hoch“, führt Helms aus. Immerhin elf Prozent der Befragten räumten ein, dass ihnen das Thema vollkommen unbekannt sei, weitere zehn Prozent halten Gebrauchtsoftware irrtümlicherweise für illegal.

Was viele Unternehmen und Verbraucher nicht zu wissen scheinen: Der Europäische Gerichtshof (2012) und der Bundesgerichtshof (2014) haben abschließend klargestellt, dass der Handel und die Nutzung von gebrauchter Software legal sind – egal, ob auf einem physischen Datenträger oder per Download. Nur bei Mietsoftware ist dies nicht zulässig.

„Viele Interessenten denken, dass es sich bei Gebrauchtsoftware um CDs oder Aktivierungscodes handelt, die über Auktionsplattformen im Internet gehandelt werden“, sagt Helms. Genau dies aber sei falsch. Käufer und Verkäufer müssen bestimmte Dokumentationspflichten erfüllen, etwa zur Herkunft und weiteren Verwendung der Software. Vertrauenswürdige Händler sind auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben spezialisiert. Ihre Lizenzen beziehen sie im Regelfall von Unternehmen, die die Software wegen Umstrukturierungen und IT-Updates nicht mehr benötigen. Weit über 90 Prozent des Handelsvolumens konzentrieren sich dabei auf das Betriebssystem Windows und das Softwarepaket Office von Microsoft.  

Erläuterung zur Methodik der Umfrage:

Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der 515 Personen zwischen dem 14.09.2017 und 21.09.2017 teilnahmen. Die Ergebnisse wurden nach Beschäftigtenanteil pro Unternehmensgröße gewichtet und sind repräsentativ für deutsche Unternehmensentscheider nach Beschäftigtenanteil pro Unternehmensgröße.

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Umfrage: Nur zwölf Prozent aller Berufstätigen nutzen im Job gebrauchte Software

Umfrage: Nur zwölf Prozent aller Berufstätigen nutzen im Job gebrauchte Software

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  • Große Unwissenheit beim Thema Gebrauchtsoftware
  • Rechtslage nach Urteilen von EuGH Und BGH klar
  • Private Nutzung liegt bei 14 Prozent

Die Nutzung von gebrauchter Software ist legal – doch ein Großteil der Deutschen ist offensichtlich nicht mit dem Thema vertraut. In einer Umfrage des Meinungsforschungsinstitutes YouGov gaben zwölf Prozent der Befragten an, am Arbeitsplatz gebrauchte Software zu nutzen. Im privaten Bereich ist der Wert nur geringfügig höher.

"Viele Menschen wissen nicht, dass der Erwerb und die Nutzung von gebrauchter Software legal sind", sagt Michael Helms, Vorstand der Soft & Cloud AG, die die Erhebung in Auftrag gegeben hat. Diese Unwissenheit erkläre möglichweise die geringe Verbreitung von gebrauchter Software, die bei Unternehmen vor allem in Form des Microsoft-Betriebssystems Windows und des Softwarepakets Office im Einsatz ist.

Lediglich zwölf Prozent der berufstätigen Befragten gaben in der Umfrage an, Lizenzen aus zweiter Hand zu nutzen. 63 Prozent verneinten dies. Weitere 14 Prozent nutzen beruflich keinen Computer, elf Prozent sahen sich nicht in der Lage, die Frage zu beantworten bzw. machten keine Angaben. "Diese Zahlen sind frappierend, wenn man allein bedenkt, dass Unternehmen mit der Nutzung von gebrauchten Versionen von Windows und Office rund 50 Prozent sparen können", erklärt Helms.

Auch nach einer möglichen zukünftigen Anschaffung von Gebrauchtlizenzen befragt, zeigte sich die Mehrheit beruflich mit einem Computer arbeitenden Teilnehmer zurückhaltend. 61 Prozent gaben an, gebrauchte Software innerhalb der nächsten zwölf Monate nicht oder wahrscheinlich nicht für die von ihnen beruflich genutzten Computer beschaffen zu wollen. Zehn Prozent zogen die Beschaffung immerhin in Erwägung, nur sechs Prozent antworteten mit "wahrscheinlich" oder "bestimmt".

Gebrauchte Software auch privat selten genutzt

Auf privat genutzten Computern zeichnet sich ein ähnliches Bild ab. Hier befindet sich bei 14 Prozent der Befragten nach eigenen Angaben gebrauchte Software im Einsatz. 75 Prozent hingegen nutzen keine entsprechenden Programme. Neun Prozent machten keine Angaben, weitere zwei Prozent nutzen privat keinen Computer.

"Die Unwissenheit über die Rechtslage, auch bei IT-Verantwortlichen in Unternehmen, ist ein großer Hemmschuh für die junge, aber sehr stark wachsende Branche", erläutert Helms. Dabei seien die einst strittigen, juristischen Fragen inzwischen höchstrichterlich geklärt: Der Europäische Gerichtshof (2012) und der Bundesgerichtshof (2014) haben klargestellt, dass der Handel und die Nutzung von gebrauchter Software legal sind – egal, ob auf einem physischen Datenträger oder per Download. Bei Mietsoftware hingegen ist dies nicht zulässig.

"Damit ist der Handel mit gebrauchter Software weitestgehend freigegeben", sagt Helms. Bis heute häufig verwendete Klauseln in Verträgen, die den Weiterverkauf der Software verbieten, sind demnach unwirksam. Gleichwohl müssen Käufer und Verkäufer gewisse Dokumentationspflichten erfüllen, etwa zur Herkunft und weiteren Verwendung der Software.

Erläuterung zur Methodik der Umfrage:

Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der 2060 Personen zwischen dem 11.09.2017 und 13.09.2017 teilnahmen. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.

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