secupay empfiehlt: Optimierte Verkaufsprozesse unterstützen den Unternehmenserfolg von stationären Händlern
Im vergangenen Jahr stieg der Online-Bruttoumsatz im Warenhandel um 11,4 Prozent. Das zeigt die aktuelle Verbraucherbefragung des Bundesverbandes E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh). Damit verzeichnete der Onlinehandel, wie bereits 2017, ein zweistelliges Umsatzwachstum. Laut Handelsverband HDE profitierte davon auch der stationäre Handel mit einer Umsatzsteigerung von nominal 1,2 Prozent. Wie können stationäre Händler sich noch stärker aufstellen?
Social-Media-Marketing: Verkaufsfläche ausweiten
Viele stationäre Händler nutzen bereits die Chancen der Online-Vernetzung und informieren ihre Kunden beispielsweise über den eigenen Onlineshop oder soziale Netzwerke über Aktionen und Produkte. Die aktuelle Herausforderung besteht darin, diese Kommunikationskanäle zu Verkaufskanälen weiterzuentwickeln. Dabei kommt es darauf an, den potenziellen Kunden einen Kaufabschluss zu ermöglichen oder sie zu einem Besuch im Ladengeschäft anzuregen. Denn ein individueller Beratungsservice, Vertrauen und eine persönliche Beziehung sind Qualitätsmerkmale und binden den Kunden.
Einsparungen durch effiziente Zielgruppenanalyse
Soziale Medien sind reichweitenstarke Plattformen, um Werbung zu schalten und die eigene Marke bekannter zu machen. Facebook, das größte soziale Netzwerk, wird laut statista von jedem dritten Deutschen genutzt. Das entspricht einer Nutzeranzahl von mehr als 30 Millionen Menschen. Um den gewünschten Teil dieser Nutzer zu erreichen und als potenzielle Kundschaft zu gewinnen, können Händler verschiedene Maßnahmen ergreifen. Der Einsatz regionaler Werbefilter, Influencer-Kooperationen oder Produktplatzierungen in relevanten Gruppen eignen sich, um die zuvor ermittelte Zielgruppe kostensparend zu erreichen und die eigenen Waren zu vermarkten.
Kaufabschlüsse ermöglichen
Die gesetzten Kaufimpulse sollten den Nutzer zu einer zielgruppenspezifischen Landingpage, von der aus ein optimierter Verkaufsprozess gestartet werden kann, führen. Der "Smart Checkout" der secupay AG bietet eine praktische Bestelllösung. Mit wenigen Klicks, bekannten Bezahlarten und ohne ablenkende Umwege können Nutzer schnell, bequem und sicher ihre Bestellungen innerhalb des Smart Checkouts tätigen. Der Kauf wird durch eine unverzügliche und nahtlose Abwicklung unterstützt, Abbruchraten werden hingegen minimiert.
Lokale Bekanntheit steigern mit Click & Collect
Mit der im Smart Checkout integrierten Click & Collect-Option können Interessenten effektiv zu einem persönlichen Ladenbesuch animiert werden. Unabhängig von Zeit und Ort kann der Kunde im Internet shoppen und anschließend die Ware zu einem passenden Zeitpunkt im Geschäft abholen. Durch die Kombination von Online- und Offline-Shopping genießt der Kunde alle Vorteile der jeweiligen Einkaufsform: Flexible Bestell- und Abholzeiten, eine garantierte Produktverfügbarkeit, die Möglichkeit zur Warenbegutachtung vor dem Kauf sowie eine abschließende Beratung durch den Fachmann. Multi-Channel wird zu Cross-Channel.
Gegründet im Jahr 2000 mit Sitz in Pulsnitz bei Dresden, ist die von der BaFin als Zahlungsinstitut zugelassene secupay AG auf Payment-Verfahren sowohl für den stationären als auch für den Online-Handel spezialisiert. Der Fokus liegt auf effizienten Zahl- und Checkout-Lösungen für Händler und Marktplätze. Das Unternehmen ist der einzige Marktteilnehmer, der Zahlungsverkehr, wie Kreditkarte, Lastschrift und Rechnungskauf mit Zahlungsgarantie, Gutscheine, Bonuspunkte sowie Coupons, über eine einheitliche API abwickeln kann – Cross-Channel – online und am POS.
Die secupay AG arbeitet mit über 14 000 Händlern und Unternehmen in ganz Deutschland zusammen. www.secupay.com
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Sicheres Crowdfunding: Deutsche Crowdinvest GmbH vertraut auf Payment-Lösung von secupay
Die Deutsche Crowdinvest ist eine Crowdfunding-Plattform und versteht sich als Ergänzung zur klassischen Haus- und Förderbank. Mögliche Investoren sind private Anleger, aber auch Unternehmen und Fonds. So können Start-Ups und etablierte Unternehmen ihre Geschäftsideen und Projekte durch die alternative Finanzierungsmöglichkeit des Crowdfunding realisieren. Die Plattform ermöglicht es, eigenkapitalähnliche Mittel mittels qualifizierter Nachrangdarlehen über private und gewerbliche Investoren einzusammeln.
secupay übernimmt dabei die komplette Zahlungsabwicklung und den Zahlungstransfer für das Crowdinvesting. Die Bezahlmethoden sind Überweisung und Lastschrift. secupay überwacht alle durchgeführten Transaktionen, von der Einzahlung über die Zinszahlung bis hin zur Auszahlung der einzelnen Projekte. Das investierte Geld wird von secupay gesammelt und treuhänderisch verwaltet.
Das Payment-System minimiert den Administrationsaufwand auf Betreiberseite und ist gleichzeitig für den User unkompliziert und zuverlässig zu handhaben. Die Zahlung und Rückabwicklung ist für den Investor ein einfacher und sicherer Vorgang, der mit nur wenigen Klicks durchgeführt werden kann.
„Überzeugt hat uns die umfassende Expertise von secupay im Crowdfunding-Markt. Mit der Abwicklung verschiedener Crowdpayment-Typen, flexiblen Identifizierungsprozessen und einer einfachen Einbindung in bestehende Infrastrukturen ist secupay der richtige Partner in diesem Bereich. Ein großer Pluspunkt ist, dass ein deutsches und vor allem insolvenzsicheres Treuhandkonto zur Verfügung gestellt wird“, erklärt Georg Rase, Geschäftsführer der Deutsche Crowdinvest GmbH. Er fährt fort: „secupay ist eine echte Bereicherung für uns, da wir durch die Dienstleistung Zeit sparen und zudem die Projekte professionell und sicher realisieren können. Im nächsten Schritt steht die Implementierung von Mitarbeiter-Beteiligungsmodellen über die Deutsche Crowdinvest auf der Agenda.“
Die von der BaFin als Zahlungsinstitut zugelassene secupay AG ist auf Payment-Verfahren sowohl für den stationären als auch für den Online-Handel spezialisiert. Der Fokus liegt auf effizienten Zahl- und Checkout-Lösungen für Händler und Marktplätze. Das Unternehmen ist der einzige Marktteilnehmer, der Zahlungsverkehr, wie Kreditkarte, Lastschrift und Rechnungskauf mit Garantie, Gutscheine, Bonuspunkte sowie Coupons über eine einheitliche API abwickeln kann – cross channel – online und am POS.
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Neues Crosschannel-Showroom-Konzept: secupay verbindet Vorteile von stationärem und Online-Handel
Im Online-Handel kann der Kunde bequem rund um die Uhr und an jedem Ort stöbern und shoppen. Die Auswahl ist dabei in der Regel deutlich größer als im Geschäft. Stationäre Händler haben generell den Vorteil, dass sie den Kunden individuell beraten können. Zudem werden beim Einkauf alle Sinne angesprochen, die Produkte lassen sich testen, das Material anfassen und riechen.
"Oftmals wird die Beratung im Geschäft jedoch dazu genutzt, um sich zu informieren und dann online bequem zu günstigeren Preisen einzukaufen. Diese Beratungsleistung ist kosten- und zeitintensiv für den stationären Händler, er generiert aber so keinen Umsatz", erklärt Hans-Peter Weber, Vorstand der secupay AG, und fährt fort: "Im Showroom vereinen wir die Vorteile aus beiden Welten. Der Kunde kann sich vor Ort informieren und die Produkte nach Hause schicken lassen. Durch die professionelle Beratung ist er besser informiert, fühlt sich aufgehoben und kauft mehr. Es wird eine persönliche Verbindung zu dem Geschäft hergestellt, so dass die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass der Kunde wiederkehrt oder im Onlineshop des Showrooms bestellt."
Die Ausstellung von Mustern hat darüber hinaus auch betriebswirtschaftliche Vorteile. Es muss von jedem Produkt nur ein Exemplar vorgehalten werden. Lagerflächen in teuren Innenstadtlagen können so zu Verkaufsflächen umgenutzt und Lagerflächen an preiswertere Standorte verlegt werden oder entfallen ganz, wenn zum Beispiel die Hersteller die Ware direkt an den Kunden versenden.
Einkaufserlebnis und Kundenzufriedenheit
Im Showroom erhalten die Produkte eine hohe Wertigkeit, da die Angebotspalette zwar groß ist, aber die Anzahl gleicher Produkte gering, so dass die Waren besser in Szene gesetzt und präsentiert werden können.
Es kann eine sehr gute, nachvollziehbare Customer Experience im Showroom entstehen. Durch die Verknüpfung mit einem Onlineshop können Produktdetails über Tablets bzw. Monitore abgerufen und dadurch eventuelle Wartezeiten gefühlt verkürzt werden. Die Kunden verweilen länger im Geschäft, was die Wahrscheinlichkeit für einen Kauf steigert. Die Tablets können zudem auch durch die Verkäufer als Beratungshilfe eingesetzt werden.
Einfache Umsetzung mit secupay
Zur Umsetzung dieses Konzeptes benötigt der Händler einen Showroom, einen Onlineshop und bei Bedarf ein Lager sowie den Smart Checkout von secupay. Mit dem Smart Checkout kann der Kunde oder der Verkäufer am Tablet die Bestellung durchführen und die Zahlung am Point of Sale im Showroom bar oder mit Karte vereinnahmen und abrechnen. Auch Selfcheckout mit Kartenzahlung ist möglich.
Für Kartenzahlungen in Verbindung mit dem Smart Checkout im Onlineshop wird lediglich die Terminal-Software SECUBASE smartZVT sowie ein secupay-Shopmodul für den Onlineshop benötigt.
Die Integration für Bar- und Kartenzahlungen gestaltet sich denkbar einfach: Vom secupay Smart Checkout aus wird der Warenkorb an die Kasse übergeben. Dort können weitere Artikel verkauft werden, der übergebene Warenkorb wird nach der Bezahlung ggfls. über die Schnittstelle bei secupay angepasst, als bezahlt markiert und für den Versand freigegeben. Für dieses Szenario müssen der Onlineshop und die Kasse an die secupay-Schnittstelle angeschlossen sein. Für eine leichtere Integration bietet secupay Software-Development-Kits.
Fazit
Durch das Crosschannel-Showroom-Konzept von secupay profitieren Kunde und Händler von den Vorteilen des stationären Handels, kombiniert mit den online-basierten Services. Das besondere Erlebnis im Showroom erhöht die Kundenzufriedenheit. Durch die gestärkte Händler-Kunden-Beziehung verliert der stationäre Handel weniger Kunden an das wachsende Online-Geschäft, da er das Beste aus beiden Welten anbieten kann.
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DSGVO-Ratgeber von secupay: Was Händler wissen müssen und wie zu handeln ist
Privatsphäre stärken und mehr Kontrolle über persönliche Daten geben – das ist das primäre Ziel der DSGVO, die am 25. Mai 2018 in Deutschland wirksam wird und durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) in nationales Recht umgesetzt wird. Die DSGVO regelt einheitlich europaweit das Datenschutzrecht und somit unter anderem den Umgang von Unternehmen mit personenbezogenen Daten. Die Transparenz der Datennutzung soll damit gewährleistet sein und der Nutzer entscheidet eigenständig, welche Daten er preisgibt und was mit seinen Daten geschieht.
Wer muss die DSGVO umsetzen?
Betroffen sind grundsätzlich alle Gewerbetreibenden und ein großer Teil der öffentlichen Stellen, die personenbezogene Daten erheben und verarbeiten. Dabei ist es unerheblich, wie groß das Unternehmen ist. Die Verordnung gilt auch für Firmen mit Sitz außerhalb der EU, wenn diese Daten von Personen aus der EU verarbeiten. Durch die mit der Richtlinie einhergehenden Vereinheitlichung entsteht das Marktortprinzip – das bedeutet, es gelten gleiche Regeln für alle. So müssen sich künftig nicht nur europäische Unternehmen und öffentliche Stellen nach der DSGVO richten, sondern alle Unternehmen, die Waren und Dienstleistungen in der EU anbieten. Somit ergeben sich gleiche Wettbewerbsbedingungen für europäische und außereuropäische Unternehmen.
Welche Herausforderungen bringt die DSGVO mit sich?
„Viele Unternehmen unterschiedlicher Branchen treibt derzeit die Frage um, welche Maßnahmen sie konkret treffen müssen, um die Anforderungen der DSGVO zu erfüllen und keine Abmahnungen zu riskieren“, erklärt Hans-Peter Weber, Vorstand des Payment-Dienstleisters secupay AG. „Die Frage muss individuell bzw. unternehmensspezifisch betrachtet und beantwortet werden, aber es gelten einige übergreifende generelle Regeln, an die sich z.B. unsere Kunden als Händler halten müssen“, ergänzt Hans-Peter Weber.
In der Verordnung sind vier Schutzziele genannt: Vertraulichkeit (d.h., Daten sind für unberechtigte Dritte nicht zugänglich), Integrität (d.h., Daten können nicht verfälscht werden), Verfügbarkeit (d.h. Daten stehen zur Verfügung, wenn sie gebraucht werden) und als neues Schutzziel ist die „Belastbarkeit“ (Widerstandsfähigkeit) der Systeme und Dienste definiert.
Dabei beinhaltet die DSGVO unter anderem folgenden Passus zur Datensicherheit: „Unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen treffen der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter geeignete technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten“.
Neben der erhöhten Datensicherheit ist eines der Kernziele die größere Transparenz. Alle Verbraucher dürfen künftig beispielsweise ihre Daten in maschinenlesbarer Form von einem Anbieter anfordern, damit diese Daten zu einem neuen Anbieter portiert werden können. Zudem können erweiterte Informationsansprüche z.B. über Zweck der Datenspeicherung, Speicherdauer, Empfänger der Daten, Übermittlung an Staaten außerhalb der EU, Betroffenenrechte und Beschwerderechte bei der verantwortlichen Datenschutzaufsicht, Empfang von Daten durch Dritte (z.B. Scoring) geltend gemacht werden.
Welche Konsequenzen entstehen bei Nichteinhaltung?
Bußgeldstrafen von bis zu 20 Mio. EUR oder 4% des weltweiten Vorjahresumsatzes drohen bei Nichtbeachtung der DSGVO-Vorgaben. Zur Erleichterung von Beschwerden seitens des Verbrauchers wird der so genannte "One-Stop-Shop" eingeführt. Dies ermöglicht es EU-Bürgern, sich an ihre eigene länderspezifische Aufsichtsbehörde in ihrer Amtssprache zu wenden, unabhängig davon, in welchem Land der Datenschutzverstoß passiert ist. In dem Mitgliedstaat, in dem Unternehmen ihren Hauptsitz haben, ist die zuständige Datenschutzbehörde die Aufsichtsbehörde bei Fragen und Verstößen gegen die DSGVO.
Der Payment-Dienstleister secupay unterstützt seine Kunden dabei, die Richtlinien umzusetzen und handelt gemäß derselben. Ein secupay-Ratgeber dient als Leitfaden und behandelt neben den theoretischen Grundlagen relevante praxisbezogene Themen wie Newsletterversand, Datenschutzbeauftragter, Datenpannen und vieles mehr. Der „Ratgeber DSGVO – mit secupay in guten Händen“ steht unter https://www.secupay.com/de/dsgvo zum kostenfreien Download bereit.
Die von der BaFin als Zahlungsinstitut zugelassene secupay AG ist auf Payment-Verfahren sowohl für den stationären als auch für den Online-Handel spezialisiert. Der Fokus liegt auf effizienten Zahl- und Checkout-Lösungen für Händler und Marktplätze. Das Unternehmen ist der einzige Marktteilnehmer, der Zahlungsverkehr, wie Kreditkarte, Lastschrift und Rechnungskauf mit Garantie, Gutscheine, Bonuspunkte sowie Coupons über eine einheitliche API abwickeln kann – cross channel – online und am POS.
Weitere Informationen unter www.secupay.com
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secupay mit neuer Crosschannel-Anwendung: Click&Collect
„Der Kunde möchte heute bedarfsgerecht frei wählen können, ob er seine Ware online oder offline kauft und im Internet oder Geschäft bezahlt, ebenso wie die Lieferung oder Abholung erfolgen soll. Komfortable Bezahl- und Check-Out-Optionen sowie Logistikkonzepte unterstützen die effiziente Kombination der Online- und Offline-Welten. Die tagesaktuelle Lieferung oder Abholung runden das Einkaufserlebnis ab“, erklärt Hans-Peter Weber, Vorstand der secupay AG.
Die secupay AG hat im Zuge ihres neuen Gesamtkonzeptes „Smart Checkout“ die Lösung „Click&Collect“ zur Verschmelzung des Online-Geschäfts mit dem stationären Handel entwickelt. Die Kunden haben dabei die Möglichkeit, bei ihrer Online-Bestellung die gewünschte Filiale sowie die Abholzeit auszuwählen. Der Händler wird daraufhin per E-Mail benachrichtigt oder sein EC-Terminal druckt eine Bestätigung mit den Bestelldaten, der Abholzeit und dem Abholcode. Über die Terminal-App kann die Quittung ausgedruckt und der Erhalt der Ware mit der Unterschrift des Kunden bestätigt werden.
„Einige Kunden bevorzugen die Abholung in einer Filiale, da sie so die Ware schneller oder genau zum gewünschten Termin erhalten. Viele bestellen vor, um Wartezeiten zu vermeiden, oder reservieren die Ware verbindlich und umgehen somit unnötige Wege“, erklärt Hans-Peter Weber und ergänzt: „So kann dem Kunden ein einheitliches und komfortables Kauferlebnis geboten werden.“
Durch die mit der Anwendung verbundenen kürzeren Einkaufs- und Wartezeiten ergibt sich eine höhere Kundenzufriedenheit, Stoßzeiten im stationären Handel lassen sich besser bewältigen und die Mitarbeiter gewinnen Zeit für die Kundenberatung. Sucht ein Kunde ein Geschäft zur Abholung seiner Bestellung auf, so kann dies zudem zu Spontankäufen führen, die zur Umsatzsteigerung beitragen.
Die secupay AG zeigt ihr Gesamtkonzept „Smart Checkout“ und „Click&Collect“ vom 27. Februar bis 1. März in Halle 9 am Stand F51 auf der EuroCIS, der internationalen Fachmesse für Informationstechnologie und Sicherheit im Handel.
Die von der BaFin als Zahlungsinstitut zugelassene secupay AG ist auf Payment-Verfahren sowohl für den stationären als auch für den Online-Handel spezialisiert. Der Fokus liegt auf effizienten Zahl- und Checkout-Lösungen für Händler und Marktplätze. Das Unternehmen ist der einzige Marktteilnehmer, der Zahlungsverkehr, wie Kreditkarte, Lastschrift und Rechnungskauf mit Garantie, Gutscheine, Bonuspunkte sowie Coupons über eine einheitliche API abwickeln kann – cross channel – online und am POS.
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