Autor: Firma ProLicense

ITAM Rockstars – Wissen ist Macht!

ITAM Rockstars – Wissen ist Macht!

„Schneller Austausch in Echtzeit und gelebte Schwarmintelligenz in der digitalen Welt“, das wünschen sich Experten, die sich mit IT Asset Management in den Unternehmen beschäftigen. Zwar gibt es schon genug soziale Medien – auch im Business-Umfeld. Diese sind aber meist nicht mehr  als ein Adressbuch. Aus diesem Grund haben Christian Grave, Sören Reimers und Markus Oberg, die ITAM Rockstars gegründet. Dahinter verbirgt sich eine Plattform, auf der man sich zum einen mit anderen Experten austauschen kann und zum anderen wird eine Wissensdatenbank aufbaut, auf die jedes Mitglied Zugriff hat. Die ITAM Rockstars bestehen aus Software Asset Manager, Software Einkäufer, Vendor Manager, Rechtsexperten der Unternehmen, Datenschutzbeauftragten und vielen anderen Jobrollen, die sich mit dem Thema IT Asset Management im weiteren Sinne beschäftigen.

„Software Audits, Gebraucht-Software, Software Einkauf, IT Security, Datenschutz, SAM Tools und Software Asset Management im Allgemeinen – die Anforderungen im übergeordneten IT Asset Management sind komplex und werden in Zukunft noch mehr zunehmen“, so Markus Oberg, Chairman der neu gegründeten ITAM Rockstars. Zudem kommen mit Themen wie KI oder der Blockchain-Technologie immer neue Bereiche hinzu und gleichzeitig steigt die Vernetzung der einzelnen Themenfelder. „Wer zum Beispiel erfolgreich ein Software Audit abwehren möchte, müsste heutzutage am besten alles gleichzeitig sein – Datenschutzexperte, Lizenzprofi, Anwalt und sollte darüber hinaus noch Einiges an technischem Knowhow mitbringen“, so Rechtsanwalt Sören Reimers weiter, Geschäftsführer der ProLicense GmbH.

Warum versagen bestehende soziale Business-Netzwerke?

„In erster Linie, weil man nicht unter sich ist“, meint Christian Grave, ebenfalls Geschäftsführer bei ProLicense und Spezialist für Software Audits. Wenn beispielsweise ein Software Asset Manager Fragen bei einem drohenden Oracle Lizenzaudit hat, ist es schwierig, seine Fragen zum Beispiel bei LinkedIn zu posten. Unzählige Berateranrufe wären die Folge und obendrein lesen die Auditoren und der Hersteller ebenfalls mit. Vielleicht eine Situation, die dem betreffenden Software Asset Manager nicht unbedingt recht ist.

Closed Club für ITAM Experten

Bei den ITAM Rockstars können nur Vertreter von Endkunden-Unternehmen Mitglied werden. Auditoren, Vertriebsmitarbeiter, Headhunter, Berater und andere haben also keinen Zutritt. Hier können IT-Manager effektiv zusammenarbeiten und Erfahrungen austauschen. Natürlich steht die Plattform auch über eine App zur Verfügung. Jedes Mitglied kann von überall auf die entstehende Wissensdatenbank zugreifen und an Chatgruppen teilnehmen oder mit einzelnen Mitgliedern in Echtzeit kommunizieren. Chatgruppen werden für verschiedene Themen, wie zum Beispiel Software Audits oder SAM Tools, aber auch für einzelne Berufsgruppen oder Branchen, wie beispielsweise öffentlichen Rechenzentren, erstellt. Die langjährige Arbeit in der Branche hat gezeigt, dass im Hinblick auf Softwarelizenzierung die Fragestellungen zwar branchenübergreifend einheitlich sind. Aber das Software Asset Management und die damit einhergehenden Herausforderungen für die einzelnen Köpfe unterscheiden sich doch zum Teil erheblich, ob man bei einem Landesrechenzentrum den IT-Betrieb für 150.000 Landesbeschäftigte organisiert oder aber in einem international aufgestellten Automobilzulieferbetrieb mit 40.000 Beschäftigten und drei Rechenzentren auf drei Kontinenten Compliance sichern soll.

Start der Beta-Phase erfolgt

„Der Start ist erfolgt und wir testen gerade noch einmal alle Funktionen. Eine Gruppe von Software Lizenzmanagern unterstützt uns dabei, um die Plattform an die Bedürfnisse der Teilnehmer bestmöglich anzupassen“, berichtet Chairman Oberg. „In der nächsten Phase öffnen wir dann die Community und jeder kann eine Mitgliedschaft beantragen“, ergänzt Grave. Eine Mitgliedschaft kann zum einen für Unternehmen beantragt werden, aber auch individuell von jedem einzelnen erfolgen. Mit einem Einführungspreis von gerade einmal 9,99€ inkl. USt. ist die Teilnahme denkbar günstig. Die Beantragung einer Mitgliedschaft erfolgt über die Homepage der ITAM Rockstars. Nach Prüfung des Antrages erfolgt die Freischaltung.

Was kommt danach?

„Wir werden neben der Online-Community auch reale Treffen unserer Rockstars organisieren, damit der Austausch nicht rein virtuell erfolgt. Dazu werden wir dann noch verschiedene Gastredner einladen“, erklärt Markus Oberg. „Schon Im Dezember wird bereits das erste Webinar mit einem Gastredner zum Thema JAVA-Lizenzierung und –Vermessung erfolgen“, ergänzt Reimers. In regelmäßigen Abständen werden über das Jahr verteilt Webinare, Life-Treffen und Schulungen für die Rockstars organisiert. Mehr erfahren Interessierte unter

https://itam-rockstars.com/

#itam; #itam_rockstars

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Oracle Lizenzaudit – Chaos bei der Oracle Audit Klausel

Oracle Lizenzaudit – Chaos bei der Oracle Audit Klausel

Mit großem Aufsehen hat Softwaregigant Oracle die Vertragsklausel in den Allgemeinen Bedingungen OMA (Oracle Master Agreement) für das Oracle Audit (auch Oracle Lizenzaudit oder Oracle License Review) geändert. Die entsprechende Vertragspassage hat sich deutlich verlängert und enthält einige brisante Neuerungen.

Auf den ersten Blick fällt auf, dass der Hersteller in der Oracle Audit Klausel auf einmal bei einer Lizenzüberprüfung das „Ablaufenlassen“ entsprechender Tools und Skripte zur Pflicht machen möchte. Genau dies haben Unternehmen in der Vergangenheit stets versucht zu verhindern. Entsprechend groß fiel die Panikreaktion des Marktes auf Oracles Vertragsveränderung aus. Doch es empfiehlt sich, die neue Oracle Audit Klausel einmal genauer unter die Lupe zu nehmen und zudem auch einen internationalen Vergleich (hier USA, Deutschland, Österreich, Schweiz) anzustellen.

Es finden sich eine Reihe an Ungereimtheiten und Möglichkeiten zu Abwehr der Oracle Audit Klausel – vielleicht sogar mehr als früher – doch soll der Fokus hier auf der geforderten technischen Vermessung liegen. Dies ist in den einzelnen Ländern wie folgt formuliert:

Deutschland:

…Sie verpflichten sich, bei einer solchen Prüfung durch Oracle  zu kooperieren sowie, soweit von Oracle in zumutbarem Umfang angefordert, angemessene Unterstützung und Zugriff auf Informationen zu gewähren. Eine solche Unterstützung umfasst unter anderem das Ablaufenlassen von Oracle-Datenmesswerkzeugen auf Ihren Servern und die Bereitstellung der resultierenden Daten an Oracle…

Österreich:

…Sie verpflichten sich, bei derartigen Audits mit Oracle zu kooperieren, angemessene Unterstützung zu leisten und Zugriff auf Informationen zu gewähren, die Oracle in angemessenem Umfang verlangt. Diese Unterstützung umfasst unter anderem das Ausführen von Oracle Vermessungswerkzeugen (data measurement tools) auf Ihren Servern und die Bereitstellung der daraus resultierenden Daten an Oracle…

Schweiz:

…Sie verpflichten sich, bei Oracles Audit zu kooperieren, Oracle in vernünftigem Umfang zu unterstützen und Zugang zu Informationen zu gewähren. Diese Unterstützung beinhaltet, ohne sich darauf zu begrenzen, den Betrieb der Oracle Datenmessung-Tools auf Ihren Servern und die Bereitstellung der Ergebnisdaten an Oracle…

Allein die deutsche Variante ist schon brisant genug, aber der Vergleich allein im deutschsprachigen Raum dürfte einen international aufgestellten Oracle Kunden, der in den einzelnen Ländern Oracle Software einkauft, nun völlig verwirren.

Wie läuft es ab, wenn ein solcher Kunde von Oracle auditiert werden soll?

Werden dann drei Audits zu unterschiedlichen Bedingungen in den einzelnen Ländern durchgeführt?

In Deutschland verlangt Oracle bei Prüfungen durch Oracle zu kooperieren. Das bedeutet also, dass bei Prüfungen durch Dritte Auditoren – eine bei Oracle beliebte Vorgehensweise – nicht kooperiert werden muss? In Österreich wird die Unterstützung bei Audits mit Oracle verlangt, also wenn Oracle beim Audit dabei ist.

Aber wer ist denn dann der Auditor?

Der Kunde selbst?

In der Schweiz scheint es etwas klarer zu sein; der Hersteller verlangt Unterstützung bei Oracles Audit – obwohl der spitzfindige Kunde mit einem Augenzwinkern auch daraus interpretieren könnte, dass seine Unterstützung verlangt wird, wenn Oracle selbst auditiert wird.

Es handelst sich schließlich um Oracles Audits und nicht das Kunden-Audit, oder nicht?

Allein in diesen Sätzen finden sich noch eine Reihe mehr Ungereimtheiten, doch sei an dieser Stelle lediglich noch auf den Umstand hingewiesen, dass auch in den einzelnen Ländern unterschiedliche Unterstützung angefordert wird. In Deutschland soll sie angemessen sein, wenn sie in zumutbarem Umfang angefordert wird. In Österreich wird der Kunde um angemessene Unterstützung gebeten, die angemessen angefordert wird und in der Schweiz soll es schlichtweg vernünftig sein. Dem geneigten Leser erscheint es wie eine Bandbreite mit „zumutbar“ am oberen Ende (D) und „angemessen“ am unteren Ende (AU). Die „vernünftige“ Unterstützung (CH), scheint wohl irgendwo dazwischen zu liegen.

Mit Blick auf die angesprochenen Oracle Audit-Tools wird das Chaos komplett!

Je nach Land werden unterschiedliche Bedingungen an die vom Hersteller angeforderten Tools im Oracle Audit gestellt. Was der Unterschied zwischen „Oracle-Datenmesswerkzeugen“ (D), „Oracle Vermessungswerkzeugen (data measurement tools)“ (AU) und „Oracle Datenmessung-Tools“ (CH) sein soll, darüber kann der Kunde nur Vermutungen anstellen. Wichtig ist, dass in Deutschland und Österreich wohl reine Tools zu Vermessung von Oracle ausreichen. Dies können demnach auch Tools von Drittanbietern sein. In der Schweiz ist es härter geregelt, dort wird konkret der Betrieb der Oracle Tools angeordnet.

Vielleicht hilft dem verwirrten Kunden ein Blick auf die „Original-Klausel“. Dort heisst es:

USA:

…You agree to cooperate with Oracle’s Audit and provide reasonable assistance and access to information reasonably requested by Oracle. Such assistance shall include, but shall not be limited to, the running of Oracle data measurement tools on Your servers and providing the resulting data to Oracle.

Hier wird im Grunde klar, dass der Hersteller lediglich den Einsatz irgendwelcher Tools verlangt, die zur Vermessung der Oracle Software geeignet sind. Ansonsten wäre an diese Stelle „the running of Oracle’s data measurement tools“ verlangt worden, doch das wollte man offenbar nicht. Das dem Verfasser der Klausel der Unterschied zwischen „Oracle data measurement tools“ und „Oracle’s data measurement tools“ durchaus klar ist, wird am ersten Satz dieser Klauselpassage deutlich.

Aber warum sollte sich ein Kunde in der Schweiz daran halten, die hauseigenen Tools von Oracle zu verwenden, wenn es in allen anderen Ländern nicht verlangt wird?

Zum Abschluss könnte man vielleicht eine Rangliste des Härtegrades der deutschsprachigen Klauseln aufstellen. Diese würde dann wie folgt aussehen:

  1. Schweiz
  2. Österreich
  3. Deutschland

Die Schweizer Klausel ist am klarsten und härtesten formuliert, obwohl es genug Angriffspunkte gegen diese Klausel gibt. Am weichsten, mit vielen Schlupflöchern, steht die Deutsche Oracle Audit Klausel dar. Dies mag daran liegen, dass der Verfasser versucht hat, der komplizierten deutschen AGB-Prüfung  Rechnung zu tragen. Zudem spricht man in Deutschland nicht von einem Audit, sondern nur von einer Prüfung. Die Österreichische Klausel liegt, inklusive einiger Rechtschreibfehler, dazwischen.

Die Oracle Audit Spezialisten von ProLicense haben einen detaillierten Vergleich der einzelnen Oracle Audit Klauseln erstellt. „Wir können unseren Mandanten mit gewichtigen Gegenargumenten durch das Audit helfen“, so Christian Grave, Geschäftsführer bei ProLicense und Experte für die unabhängige Oracle Lizenzberatung. „Für international aufgestellte Kunden wird es in Zukunft schwieriger, da unterschiedliche Strategien in unterschiedlichen Ländern erfolgsversprechender sind. Auch die Verhandlung des Oracle Audits wird deutlich komplexer, obwohl Teile der Klauseln für den Kunden einfacher geworden sind“, ergänzt Rechtsanwalt Sören Reimers, ebenfalls Geschäftsführer bei ProLicense und Experte für Oracle Lizenzaudits.

Anbieter von Software Asset Management Tools sehen in den neuen Oracle Audit Klauseln quasi eine Bestätigung für Ihre Produkte, doch dadurch läuft der Kunde Gefahr, zu viele Daten zu liefern. „Das neue Oracle Master Agreement (OMA) enthält in allen drei deutschsprachigen Ländern jeweils zwei Öffnungsklauseln in Bezug auf die geforderten Daten. Der Kunde liefert leicht zu viel und vielleicht ist der Tool-Einsatz gar nicht nötig“, verdeutlicht Markus Oberg, Chairman der Lighthouse Alliance, der Kunden-Allianz gegen rein vertriebsorientierte Software Audits. „Technische Instrumente liefern nun einmal keine rechtliche Vertragsanalyse und verhandeln keine Klausel-Auslegungen. Es scheint den Kunden oft ein einfacher Weg zu sein, die Lizenzbilanz des eigenen Tools zu senden, doch oft sieht man dann Wald vor lauter Bäumen nicht und verpasst die einfachste Lösung des Problems“, so Grave abschließend.

Interessierte und verwirrte Oracle-Kunden können über die Website von ProLicense Kontakt zu den Oracle Experten aufnehmen, um beim Audit auf transparenter Basis handeln zu können. „Wir haben immer Schlupflöcher für unsere Mandanten gefunden und ihnen in jedem Mandat viel Geld gespart.“, so Christian Grave.

Zur Website von ProLicense:

www.prolicense.com

Interessante Videos mit Christian Grave zu diesem Thema finden Sie auch auf Youtube:

Oracle Lizenzaudit FAQ

Eine interessante Youtube-Playlist über Software Audits finden Sie hier:
Software Audit – Software Lizenzaudits – Sicherung Ihrer Rechte!

und hier
Software Audit Basics – FAQ [Software Audit – Software Lizenz Audit]

Youtube-Kanal von ProLicense (viele Software Audit Videos):
ProLicense – die Software Audit Experten

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BREXIT – Das neue Oracle Audit Risiko?

BREXIT – Das neue Oracle Audit Risiko?

Das Vereinigte Königreich verlässt die Europäische Union – Bürger wie Unternehmen müssen sich auf die neue Realität einstellen. In Controllingabteilungen wird daran bereits seit Jahren gearbeitet und entsprechende Maßnahmen werden getroffen. Im Software Asset Management ist das nicht immer der Fall. Vielfach werden die aus dem Brexit entstehenden Risiken für die Oracle Lizenzierung nicht wahrgenommen oder nicht mit der nötigen Aufmerksamkeit verfolgt.

Wo entstehen Risiken?

International aufgestellte Kunden haben in der Regel Oracle-Verträge abgeschlossen, die es ihnen ermöglichen, die Lizenzen auch außerhalb des Hauptsitzes, zum Beispiel Deutschland, einzusetzen. Die Erfahrung zeigt, dass sich in den einzelnen Verträgen Formulierungen finden lassen, die eine solche Nutzung zulassen. Gerade wenn über Jahre hinweg zu unterschiedlichen Zeitpunkten eingekauft wurde, sind diese Formulierungen in einem Unternehmen je Vertrag anders geregelt. Software Lizenzmanager werden grundsätzlich nun mit zwei Szenarien konfrontiert:

  1. Die Nutzung in UK ist auch nach dem Brexit gegeben.
  2. Das Vereinigte Königreich ist zukünftig nicht mehr abgedeckt.

Der Schlüssel zur Beantwortung dieser Frage findet sich in der Kundendefiniton. „Entweder handelt es sich um Lizenzen mit weltweiter Nutzung oder oft sind auch alle einzelnen Länder aufgeführt, in denen die Oracle Lizenzen eingesetzt werden können“, berichtet Christian Grave, Geschäftsführer der ProLicense GmbH und Spezialist für die Oracle Lizenzierung. Ist das Vereinigte Königreich mit aufgeführt, entsteht kein Handlungsbedarf auf Seiten des Kunden. „Dies muss aber nicht so sein und schnell schleichen sich über die Jahre verschiedene Kundendefinitionen in die Verträge ein, die dem Lizenzmanagement nicht bewusst sind“, führt Rechtsanwalt Sören Reimers, Experte für Oracle Audits (auch Oracle License Review oder Oracle Lizenzaudit genannt) fort.

Beispielsweise hat ein Kunde vor Jahren eine signifikante Anzahl an Datenbank Lizenzen eingekauft und dabei aufmerksam die entsprechende Kundendefinition bedacht und mit dem Hersteller ausgehandelt. Drei Jahre später werden Optionen wie Tuning/Diagnostic über den Oracle Online-Store oder über Reseller mit der Standard-Definition nachgekauft, die vielleicht zu diesem Zeitpunkt völlig unproblematisch war. „Kunden haben dann nur den großen Vertrag im Kopf und übersehen die offene Flanke nach dem Brexit“, erläutert Grave. „In einem späteren Oracle Audit fühlen sich Kunden grundsätzlich sicher und werden dann mit schmerzlichen Nachforderungen seitens des Herstellers konfrontiert“, ergänzt Markus Oberg, Chairman der Lighthouse Alliance, einer von ProLicense initiierten Kundengemeinschaft gegen rein vertriebsorientierte Software Audits.

Vorsicht bei der Problemlösung!

Stellen Oracle-Kunden fest, dass Handlungsbedarf besteht, ist bei der Lösung des Brexit-Problems besondere Vorsicht geboten. Software Hersteller nutzen derartige Gespräche zur Neuordnung von Verträgen mit ihren Kunden gern, um Verträge auf neue Vertragsbedingungen umzustellen. „Auf diese Weise löst der Kunde zwar das Brexit-Problem, holt sich aber vielleicht eine deutlich nachteiligere Audit-Klausel ins Haus“, erklärt Oberg.

BREXIT-Healthcheck im Schnellverfahren

„Es ist unerlässlich mit geschultem Auge jeden einzelnen Software-Vertrag genau unter die Lupe zu nehmen, um sich Risiken aufzudecken und schnell Gegenmaßnahmen einzuleiten“, meint Sören Reimers. Die Spezialisten von ProLicense bieten einen Brexit-Healthcheck im Schnellverfahren an, um spätere Audit-Risiken abzuwenden. Muss mit dem Hersteller neu verhandelt werden, entstehen auch Chancen auf Kundenseite. „Jede Verhandlung mit dem Hersteller bietet auch immer die Chance, etwas mehr für den Kunden herauszuholen“, sagt Oracle-Experte Christian Grave. Für Oracle-Kunden ist es wichtig, nicht nur mit einer simplen Anfrage in Verhandlungen einzusteigen, sondern mit einem bunten Strauß an Forderungen die Diskussion mit dem Hersteller zu beginnen, um letztlich für ihn wichtige Punkte durchzubringen. „Bei unserem BREXIT-Check sichten wir alle relevanten Vertragsbestandteile und erstellen unseren Mandanten eine Strategie, um spätere Audit-Risiken auszuschließen. Diesen Check bieten wir herstellerübergreifend an. Er ist nicht auf Oracle beschränkt“, so Grave abschließend.

„Darüber hinaus sollten Kunden ihr Einkaufsverhalten überdenken und sich fragen, an welchem Standort die Beschaffung mit Blick auf eine spätere Veräußerung überschüssiger Lizenzen am sinnvollsten ist“, ergänzt Sören Reimers, Experte für den Handel mit gebrauchter Software. Nach geltendem EU-Recht ist eine der Bedingungen für den rechtssicheren Weiterverkauf von Software Lizenzen, dass diese in der Europäischen Union in den Verkehr gebracht wurden. „Eine zum Beispiel in Deutschland beschaffte Lizenz mit weltweiter Nutzung wird für die Unternehmen in Zukunft viel wertvoller sein, als eine in UK beschaffte Lizenz. Darüber sollten sich die Einkaufsabteilungen bewusst sein“, verdeutlicht Reimers.

Interessierte Oracle-Kunden können über die Website von ProLicense Kontakt zu den Oracle Spezialisten aufnehmen:

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Software Audit Basics – FAQ [Software Audit – Software Lizenz Audit]

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Software Audit & Cloud Management

Software Audit & Cloud Management

Die Softwarelizenz-Experten von ProLicense gründeten vor 2 Jahren die Lighthouse Alliance – die Kundenallianz gegen Software Audits. Seitdem ist die Gemeinschaft stark gewachsen und hat sich weiterentwickelt.

Schulter an Schulter gegen vertriebsorientierte Software Audits

Mittlerweise sind 30 Unternehmen der Community beigetreten – darunter einige DAX-Konzerne – und tauschen sich auf ihren Treffen intensiv über Strategien zur Abwehr von Software Audits und dem effektiven Cloud Management aus. „Es sind sämtliche Branchen bei uns vertreten. Die Unternehmen erzielen zusammen einen Jahresumsatz von mehr als 700 Millionen Euro und haben unzählige Software Audits durchlebt“, erklärt Markus Oberg, Chairman der Lighthouse Alliance, sowie Partner und Business Development Manager bei ProLicense. „Den teilnehmenden Unternehmen geht es nicht um berechtigte Audits, sondern rein um die stetig wachsende Zahl umsatzgetriebenen Lizenzüberprüfungen“, meint Christian Grave, Spezialist für Oracle Audits und Geschäftsführer bei ProLicense GmbH.

Multi-Cloud und Hybrid-Cloud-Erfahrungen

„Seit der ursprünglichen Idee des Erfahrungsaustausches in Sachen Software Audits hat sich unsere Gemeinschaft weiterentwickelt. Wir teilen auch unsere Erfahrungen bezüglich des kostenoptimalen Cloud Managements“, erläutert Sören Reimers, Rechtsanwalt und ebenfalls Geschäftsführer bei Prolicense. Vielfach nutzen Unternehmen heutzutage ein Hybrid-Cloud-Modell, also einen Mix aus On-Premise- und Off-Premise-Ressourcen. Man versucht das Beste aus zwei Welten miteinander zu kombinieren. Kosteneffizienz einer Public Cloud auf der einen Seite und die Flexibilität einer privaten Cloud auf der anderen Seite. Der neueste Trend ist die Multi-Cloud-Nutzung. Bei einer Hybrid-Cloud-Strategie werden unterschiedliche Typen an Public und Private Cloud-Produkten miteinander kombiniert. Sie sind mehr oder minder stark miteinander integriert und lassen sich gemeinsam verwalten. Eine Multi-Cloud besteht aus mindestens zwei Clouds des gleichen Typs – mehreren Public- oder mehreren Private Clouds. Oft versuchen Unternehmen auf diese Weise eine zu große Abhängigkeit von einem Cloud-Provider zu verhindern. Dazu gibt es natürlich auch Mischformen und viele Unternehmen setzen auf eine Kombination dieser Ansätze. Dies macht die Verwaltung relativ komplex. Bei der Lighthouse Alliance lernen die Unternehmensvertreter voneinander und sind schneller in der Lage Kosteneinsparungen aufzudecken.

Multi-Cloud-Herausforderungen

Unternehmen bevorzugen oft eine Best-of-Breed-Strategie. Meist können selbst die großen Cloudanbieter wie Amazon Web Services (AWS), Microsoft Azure oder auch die Google Cloud Plattform nicht alle Unternehmensanforderungen zu 100% abdecken. Jeder Anbieter stellt etwas unterschiedliche Services bereit und versucht sich darüber zu differenzieren. „Der Einsatz verschiedener Cloud-Plattformen bringt natürlich auch seine Schwierigkeiten mit sich“, meint Grave. „Die Umsetzung eines Multi-Cloud-Modells ist sehr komplex“, ergänzt Oberg. Auf den Mitgliedertreffen der Lighthouse Alliance tauschen Mitglieder auch bei diesen Themen Ihre Erfahrungen aus.

Über die Website der Lighthouse Alliance können Unternehmen Kontakt aufnehmen und sich in einem persönlichen Gespräch über die Community informieren:

www.lighthouse-alliance.com

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Software Audit Experten unter sich

Software Audit Experten unter sich

Die Kunden-Allianz gegen Software Audits, die Lighthouse Alliance, trifft sich von 05.06.2019 – 06.06.2019 zum 5. Mitgliedertreffen in Basel.

Die Lighthouse Alliance wurde vor zwei Jahren von den Lizenzexperten der ProLicense GmbH gegründet. Mittlerweile haben sich über 29 Unternehmen, darunter einige DAX- und MDAX-Konzerne, der Kunden-Allianz gegen Software Audits angeschlossen und nutzen den radikalen Erfahrungsaustausch, um sich effizienter gegen Software Audits zur Wehr zu setzen.

„Unsere Mitglieder erzielen zusammen einen Umsatz von mehr als 700 Milliarden Euro und haben unzählige Audits durchlaufen“, berichtet Markus Oberg, Chairman der Lighthouse Alliance. Die Lizenzexperten von ProLicense erstellen anhand des Erfahrungsaustausches wertvolle Software-Audit-Playbooks mit Handlungsanweisungen, Musterverträgen für Software Audits und andere hilfreiche Dokumente für Software Audits jeglicher Hersteller.

Auf dem 5. Mitgliedertreffen der Lighthouse Alliance werden wieder spannende Themen diskutiert, wie zum Beispiel die neue Software Audit-Warnung von Adobe in Verbindung mit der Frage, welche Maßnahmen Adobe-Kunden nun ergreifen sollten. Aber auch ein weiterer Austausch in Sachen Oracle Java ist wieder eingeplant. Zudem wird die rechtliche Frage geklärt, wann eine Audit-Klausel in Lizenzverträgen zu einer bindenden Individual-Klausel werden kann. Abgerundet wird das Programm durch neue Case Studies.

„Neben unseren Audit-Playbooks zu den einzelnen Herstellern wird auch unsere Muster-Vertragsdatenbank vervollständigt. Dieses Mal gibt es z.B. neue Muster-Schreiben in Sachen Datenverarbeitung bei einem Software Audit“, so Sören Reimers, Rechtsanwalt und Lizenzexperte für Software Audits.

Einzelne Mitglieder stellen im zweiten Themenbereich CLOUD, der seit Anfang dieses Jahres behandelt wird, Ihre Cloud-Management-Strategie vor. Dabei geht um die Klärung von Fragen bezüglich effektiver Prozesse zum Cloud- und Spend-Management, sowie die Erfassung genutzter Cloudzugänge, den Herausforderungen bei der Planung und die Auswirkungen auf den Beschaffungsprozess.

Auf der Website der Lighthouse Alliance können sich Interessierte Unternehmen näher über die Allianz gegen Software Audits informieren:

www.lighthouse-alliance.com

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Neuer DIN-Standard für Gebrauchtsoftware-Handel

Neuer DIN-Standard für Gebrauchtsoftware-Handel

Weltweit geben Unternehmen rund 300 Milliarden Euro jährlich für Software aus. Trotzdem ist der Nachweis des Erwerbs der Software in Form eines Lizenzvertrages und die Übertragung der Eigentumsrechte der Softwarelizenzen immer noch nicht digitalisiert. Dies führt zu einer komplexen und aufwendigen Verwaltung von Software. Gerade der Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen wird dadurch massiv erschwert.

Mit dem Deutschen Institut für Normung (DIN e.V.) entwickelt nun ein Konsortium einen standardisierten Prozess, eine sogenannte DIN-SPEC, auf Basis von Blockchain-Technologie. Rechtsanwalt Sören Reimers, Geschäftsführer der ProLicense GmbH und Experte für den rechtssicheren Handel mit gebrauchter Software, gehört diesem Konsortium an und bringt seine langjährige Erfahrung ein. „Die neue DIN-SPEC wird den Gebrauchtsoftware-Handel revolutionieren. Dann wird es für alle Marktteilnehmer möglich sein, einfach und sicher nicht mehr benötigte Software zu handeln“, so Reimers. Die Initiative wurde von Frank Bartels und Daud Zulfacar, beide Geschäftsführer der License.rocks GmbH, einem Investment der ProLicense, gestartet. Das Konsortium, dem neben den zuvor genannten Personen auch noch Prof. Dr. Thomas Mohr (Hochschule für angewandtes Management), Dr. Christian Reuss (ZHAW School of Management and Law), Sobhi Mahmoud (DIN e.V.), Topper Bowers (Quroum Control GmbH) und Kevin Tharayil (Quorum Control GmbH) angehören, wird von Frank Bartels geleitet. Quorum Control hat die Software Tupelo entwickelt. Dahinter verbirgt sich eine grundlegend neue Blockchain-Plattform, die in einem schnelleren und leichteren Verfahren als bisher Informationen manipulationssicher in einem sogenannten Chain-Tree speichert. „Unser Team wird zukünftig noch durch Software Asset Managern von Endkunden und Vertretern der Softwarehersteller ergänzt“, erläutert Bartels. „Der Kick-off ist erfolgt und die Veröffentlichung der DIN SPEC erfolgt noch in diesem Jahr“, ergänzt Zulfacar.

Bereits seit 2013 ist der Handel mit gebrauchter Software nach einem Urteil des europäischen Gerichtshofes aus dem Jahr 2012 und der anschließenden Überführung in deutsches Recht zulässig (EuGH, 03.07.2017.Az. C-128/11 und BGH, 17.07.2013. Az. I ZR 129/08). Der Gesetzgeber hat hierbei eine Reihe von Vorgaben bestimmt, die zwingend bei der Übertragung der Softwarelizenzen vom Verkäufer an den Käufer einzuhalten sind. Zentrale Elemente dieser Vorgaben sind die Überlassungserklärung des Verkäufers und der Nachweis der Erwerbshistorie, die als Nachweis der ordnungsgemäßen Übertragung an der Käufer beizulegen ist. Ziel des Gesetzgebers war es, auf der einen Seite den Handel mit gebrauchter Software durch eine rechtlich gesicherte Vorgehensweise zu erleichtern und dabei auf der anderen Seite den Anspruch des Herstellers auf sein Urheberrecht zu schützen und eine illegale Vervielfältigung der Lizenzen auf dem Zweitmarkt zu unterbinden.

Mittlerweile hat sich ein reger Zweitmarkt für den Handel mit gebrauchter Software und sich darauf spezialisierte Unternehmen entwickelt. Problematisch für den Käufer dabei ist, dass sich die Interpretation und die Umsetzung der gerichtlichen Vorgaben durch die einzelnen Gebrauchtsoftware-Händler teilweise deutlich voneinander unterscheiden. „Dem Käufer wird so die Prüfung der rechtmäßigen Lizenzhistorie sehr erschwert“, meint Reimers. Die Probleme des Handels mit Software allgemein durch fehlende Standardisierung und hohe Komplexität sollen nun durchbrochen werden. „Wenn Hersteller von Anfang an Softwarelizenzen digitalisieren und mit Hilfe der Blockchain-Technologie als Token abbilden, entstehen zahlreiche Vorteile für Hersteller und Kunden“, meint Sören Reimers. „Mit Hilfe der Blockchain-Technologie können relevante Transaktionszeitpunkte und andere Informationen wie zum Beispiel Lizenzmetriken unveränderbar zum entstandenen Zeitpunkt manipulationssicher festgehalten werden“, erklärt Bartels, der bereits mit seinem Co-Founder Daud Zulfacar unter Beratung von Sören Reimers eine Handelsplattform für Gebrauchtsoftware entwickelt hat, die ebenfalls auf Blockchain-Technologie zurückgreift.

Ab sofort wird die neue DIN SPEC in verschiedenen Workshops entwickelt und im November verabschiedet. Freigabe und Veröffentlichung der DIN SPEC erfolgt dann im Dezember. Für weitere Informationen stehen Rechtsanwalt Sören Reimers (ProLicense GmbH) und Frank Bartels und Daud Zulfacar (License.rocks GmbH) zur Verfügung.

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Software Audit – Die Top 5-Tipps für das nächste Audit!

Software Audit – Die Top 5-Tipps für das nächste Audit!

Software Audits sind in der Branche aktueller denn je. Die Anzahl an Software Audits steigt immer weiter an. Einigen Herstellern erscheint es als probates Mittel, um Lizenzverkäufe anzukurbeln und zusätzliche Einnahmen zu generieren. Auch wenn Kunden manchmal über Jahre nicht auditiert werden – hier müsste man sich fragen, ob man eigentlich zu viel kauft – bedeutet dies noch lange nicht, dass Kunden von Software Herstellern „vergessen“ werden. Irgendwann ist jeder dran und wer bereits schon einmal im Fadenkreuz eines Software Audits war, der wird es in Zukunft garantiert auch wieder werden.

Gerade zu Beginn des Software Audits, also wenn die Unternehmen den gefürchteten „Notification Letter“ bekommen, kann in den Software Asset Management Abteilungen Einiges schieflaufen.

Die Software Audit-Experten von ProLicense haben die fünf Top-Tipps, die zu Beginn des Software Audits zu beachten sind, hier zusammengestellt:

1. Nimm es Ernst!

Leider stellen die versierten Spezialisten immer wieder fest, dass Software Audits am Anfang nicht ernst genug genommen werden. „Es müssen sofort alle Alarmsirenen bimmeln. Oft geht wertvolle Zeit verloren, weil Prozesse fehlen und sich keiner so richtig zuständig fühlt“, berichtet Markus Oberg, Chairman der Lighthouse Alliance, der Kundenallianz gegen Software Audits. Erkennen die Unternehmen am Anfang des Software Audits nicht die Risiken, die damit in Verbindung stehen, wird allzu leicht bereits ersten Terminen mit den Auditoren zugestimmt – getreu den Motto:

„Man kann ja erstmal zuhören, was die so wollen…“

„Aber genau hier fängt das Übel bereits an. Es werden oft bereits erste Fragen zur Lizenz-situation gestellt; schnell verstricken sich Unternehmen in Aussagen, die sich später nicht so leicht zurücknehmen lassen“, so Oberg weiter. „Sobald der Audit-Letter hereinflattert, muss ein definierter Prozess starten, um dem Audit richtig zu begegnen. Wer noch keinen Prozess mit einem festen SAR-Team (Software Audit Response-Team) etabliert hat, sollte jetzt damit anfangen“, erklärt Software-Audit-Experte Christian Grave, Geschäftsführer der ProLicense GmbH.

2. Leg Deine Strategie fest!

Grundsätzlich müssen Unternehmen entscheiden, mit welcher Strategie sie dem Software Audit begegnen wollen. Soll das Audit mit allen Mitteln verhindert werden oder möchte man kooperativ das Audit schnell hinter sich bringen. „Es bieten sich verschiedene Strategien an, dem Audit zu begegnen. Man kann es grundsätzlich verweigern oder auch einen auf den Kunden zugeschnittenen Vertrag über den Ablauf des Software Audits mit dem Hersteller vereinbaren“, so Oberg. „Einfach mal loslegen und schauen, wie es so läuft, führt in der Regel zu schlechten Ergebnissen aus Kundensicht“, weiss Grave aus seiner langjährigen Erfahrung mit Software License Reviews zu berichten.

3. Schließ die Reihen!

„Die Auditoren werden mit allen Mitteln versuchen ins Unternehmen zu kommen – auch wenn sie alle Rollläden herunterziehen und sich mit allen rechtlichen Mitteln gegen das vielleicht unrechtmäßige Audit wehren“, erklärt Rechtsanwalt Sören Reimers, ebenfalls Geschäftsführer der ProLicense GmbH. „Wir haben bereits öfter erlebt, dass letztlich gehöriger Druck auf den CEO ausgeübt wird, weil man auf Herstellerseite der Ansicht ist, dass Lizenzmanagement sei nicht kooperativ genug“, berichtet Grave. Wichtig ist, dass sich alle – bis zur Unternehmensspitze – den Risiken bewusst sind und sich an die Prozesse halten und bei allen Anfragen des Herstellers und der Auditoren immer wieder auf das SAR-Team verweisen. „Single-Point-of-Contact“ ist das Stichwort.

4. Kläre die rechtliche Position!

„Kunden müssen unbedingt wissen, wo sie rechtlich stehen“, mahnt Rechtsanwalt Reimers. Zum einen geht es um die relevanten Verträge: Was wurde unterschrieben zu welchen Bedingungen und welche AGBs wurden wirksam mit einbezogen? Welche Änderungen gab es seither? Wurde ein Rahmenvertrag mit Individualklauseln abgeschlossen, der zu beachten ist, usw.

„Nur wer seine Situation genau kennt und die Auswirkungen der Vertragsinhalte bis ins Detail abschätzen kann, wird wirksam gegen das Audit vorgehen können“, erklärt Oberg. Es muss im Unternehmen auf der einen Seite klar sein, wozu man verpflichtet ist und welche Rechte man selbst hat. Allzu oft wird zu viel Prozesshoheit an die Auditoren abgegeben. „Die Auditoren stellen sich selbst gern als Berater der Kunden dar. Sie verfügen meist über einen erheblichen Wissens- und Erfahrungsvorsprung und können Ihren Case somit gut vertreten. Kunden tendieren dann aus Unsicherheit dazu ihm zuzustimmen. Aber bedenken Sie immer wem Sie gegenübersitzen. Das Ziel der Auditoren, oft durch persönliche Compensation-Pläne manifestiert, ist es, einen Lizenzdeal mit Ihrem Unternehmen abzuschließen. Nur dann kann der Auditor beim nächsten Business Review im eigenen Unternehmen einen Erfolg vermelden.“, gibt Grave zu bedenken, der selbst acht Jahre bei Oracle beschäftigt war.

5. Gib nur durchdachte und für Dein Ziel richtige Antworten

Wenn Unternehmen verstanden haben, dass man Software Audits nicht auf die leichte Schulter nehmen kann, muss adäquat auf den „Notification Letter“ geantwortet werden. Die Art der Antwort hängt dabei von der jeweiligen Software Audit-Strategie ab, die das Unternehmen gewählt hat. Will man hart ablehnen oder zunächst ergänzende Fragen stellen?

„Wer das Audit über sich ergehen lassen will, jedoch mehr Zeit benötigt oder einen individuellen Ablauf verhandeln will, ist gut beraten, sich den Auditbrief einmal ganz genau –Wort für Wort – anzuschauen. Leicht findet man Anhaltspunkte, auf die man gezielt antworten kann“, verdeutlicht Reimers. In der Regel beziehen sich die Auditoren auf „die vertragsgemäßen Rechte“, diese kann man sich ja einmal genau schriftlich darlegen lassen bevor man im Prozess weiter voranschreitet. „Gelegentlich steht in Audit-Anschreiben, dass dem Kunden kostenlose Beratungsdienstleistungen zum Verständnis vertragsgemäßer Nutzung der Software angeboten werden – kein Wort bezieht sich auf ein Software Audit“, ergänzt Grave. Wie wäre es, wenn Kunden erst einmal dankend ablehnen und auf derartige Beratung verzichten oder darauf hinweisen, dass Beratungsdienstleistungen im Hause zunächst einmal ausgeschrieben werden müssen? „Die Auditoren müssen dann die Katze aus dem Sack lassen und konkreter werden. Dies ermöglicht dem Kunden an dieser Stelle zunächst Zeit zu gewinnen, und dann alle rechtlichen Mittel auszuschöpfen, um das Software Audit zu verhindern. In einzelnen Fällen verlaufen die Dinge dann auch einfach im Sande“, meint Markus Oberg. Zumindest ist es ein Zeitgewinn, den man auch nutzen kann, um sich vorab einen Überblick zu verschaffen. Und wenn man dann wirklich feststellt, dass etwas compliance seitig im Argen ist, kann man dann kontrolliert entsprechende Entscheidungen treffen, wie damit umzugehen.

In allen einzelnen Punkten steckt eine Menge Arbeit für die Software Asset Management- und Rechtsabteilungen. Wer dies unter Zeitdruck im Software Audit erledigen muss, erreicht meist keine optimalen Ergebnisse. Wünschenswert wäre es, wenn man alle Prozesse und Verträge einfach fertig aus der Schublade zieht. „Wir halten bei uns in der Lighthouse Alliance alle Dokumente bereit, die man für ein Software Audit braucht –egal um welchen Hersteller es geht“, sagt Chairman Oberg. Über die Website der Lighthouse Alliance können interessierte Unternehmen Kontakt zu den Software Audit-Spezialisten aufnehmen und sich über die Lighthouse Alliance informieren. Dieser Kundenallianz gegen Audits gehören mittlerweile 28 Unternehmen an – darunter einige DAX-/MDAX-Konzerne, sowie Konzerne aus Österreich und der Schweiz. „Unsere Mitglieder erzielen zusammen einen Umsatz von über 700 Milliarden Euro und haben unzählige Audits durchlebt. Wir bringen all diese Erfahrungen zusammen. Neben dem Wissensvorsprung, den man mit dem Beitritt hat, erhält man Zutritt zu einem exklusiven Kompetenznetzwerk von Spezialisten, die sich immer gegenseitig mit Rat und Tat zur Seite stehen“, so Oberg abschließend.

Mehr erfahren Unternehmen auf
www.lighthouse-alliance.com

Interessante Videos mit Christian Grave zu diesem Thema finden Sie auch auf Youtube:

Eine interessante Youtube-Playlist über Software Audits finden Sie hier:
Software Audit – Software Lizenzaudits – Sicherung Ihrer Rechte!

und hier
Software Audit Basics – FAQ [Software Audit – Software Lizenz Audit]

Youtube-Kanal von ProLicense (viele Software Audit Videos):
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Oracle ULA – Die perfekte Antwort im Cloud-Zeitalter?

Oracle ULA – Die perfekte Antwort im Cloud-Zeitalter?

„Bei einer Oracle ULA kann man so viel Oracle nutzen, wie man will. Zudem kann man die Cloud-Nutzung damit abdecken und hat nach der Laufzeit x-mal mehr Lizenzen, als man wirklich benötigt“, so die Meinung in vielen Software Asset Management Abteilungen.

Ganz so einfach ist es mit der Oracle ULA nicht!

Zunächst einmal ist eine Oracle ULA (Oracle Unlimited License Agreement) eine spezielle Form eines Konzernvertrages für Oracle Software. Dabei hat der Kunde für ein vorab vereinbartes Produktbundle für eine bestimmte Zeit das Recht, eine unbestimmte Anzahl dieser Produkte zu installieren und zu nutzen. Bei Abschluss der Oracle ULA wird gemeinsam mit dem Oracle Vertrieb der ungefähre Installationsbedarf der Produkte im gewählten Zeitraum geschätzt. Dies bildet dann die Basis für die Preisfindung der Oracle ULA.

Am Ende der Vertragslaufzeit, welche in der Regel zwischen 2 und 5 Jahren beträgt, findet eine sogenannte Zertifizierung/Bestätigung der Oracle ULA statt. Oracle LMS (License Management Services) prüft dabei, in welchem Ausmaß der Kunde die betrefenden ULA-Produkte installiert und auch genutzt hat. Die festgestellte Anzahl benötigter Oracle Lizenzen wird festgeschrieben und bildet nun die Anzahl der Lizenzen, die der Kunde nach der Oracle ULA Zertifizierung hat. Hierbei ist es wichtig zu verstehen, dass Oracle kein True-Up vornimmt. Das bedeutet, dass der Supportbetrag konstant bleibt – unabhängig davon, ob die festgestellte Lizenzzahl signifikant unter- oder oberhalb der vorab geschätzten Deploymentzahl liegt.

Die Vertragsform gibt es bei Oracle seit mehr als zehn Jahren in unterschiedlichsten Ausprägungen (Oracle ULA, Oracle PULA, Oracle PAH-ULA). In diesem Zeitraum hat sich das technische Umfeld gewaltig geändert und viele Interessierte fragen sich:

Ist die Oracle ULA die perfekte Antwort im Cloud-Zeitalter?

Die Nutzung von Cloud-Angeboten von Amazon AWS, IBM oder Microsoft AZURE ist mittlerweile weit verbreitet. An dieser Stelle sind Kunden immer wieder verunsichert, ob die Oracle ULA auch die Nutzung von Oracle Software in der Cloud abdeckt. Mit Blick in die Verträge wird schnell klar, dass an dieser Stelle Entwarnung gegeben werden kann. Unterliegt der einzelne Oracle ULA-Vertrag keiner besonderen unüblichen Beschränkung, kann unlimitiert genutzt werden – auch in der Cloud.

Das Cloud-Problem bei der Oracle ULA Zertifizierung

Bei der Zertifizierung zum Ende des Deploymentzeitraums kommt es regelmäßig zu Diskussionen zwischen Kunden und Oracle. Oracle stimmt zwar zu, dass der Kunde die Oracle ULA nutzen kann, um während der Laufzeit Lizenzen für die Oracle Nutzung in der Cloud bereitzustellen. Diese Anzahl der Lizenzen möchte Oracle aber im Zertifizierungsprozess nicht mitzählen. Dabei beruft sich Oracle auf das „Licensing Oracle Software in the Cloud Computing Environment“-Dokument. In diesem Dokument wird die Zählung der bereitgestellten Lizenzen für Cloud-Anwendungen ausgeschlossen. Dies ist für die Oracle-Kunden nach Beendigung der Oracle ULA ein großes Problem. Wenn nur die Lizenzen bei der Zertifizierung gezählt und festgeschrieben werden, die auf eigenen Systemen genutzt werden, dann ist der jeweilige Oracle-Kunde non-compliant in Bezug auf seine Cloud-Nutzung nach Beendigung der Oracle ULA und er müsste Lizenzen nachkaufen – so die Ansicht von Oracle. Oracle´s Lösung hierfür ist grundsätzlich ein erneuter Abschluss einer ULA, was aber neben den erneuten Lizenzkosten zu einer Erhöhung der Wartungskosten führt.

„Schaut man sich mit juristischem Blick die relevanten Verträge genau an, dann stellt man leicht fest, dass es sich bei dem von Oracle angeführten Dokument um ein öffentliches Dokument zu Schulungszwecken handelt. Es ist bei laufenden Verträgen nie Vertragsbestandteil geworden und somit auch nicht zu beachten“, meint Rechtsanwalt Sören Reimers, Geschäftsführer von ProLicense und Experte für Oracle ULA-Verträge. „Gleiches gilt für Oracle Berechnungsmethode in der Cloud. Oracle meint, dass eine Oracle Prozessor-Lizenz zwei virtuelle Prozessoren in der Cloud abdeckt. Das steht in dem gleichen Dokument, welches eben nicht Vertragsbestandteil ist. Es muss eins zu eins gezählt werden“, verdeutlicht Christian Grave, ebenfalls Geschäftsführer von ProLicense und Experte für Oracle Lizenzierung.

Wie sollte man sich bei der Oracle ULA-Zertifizierung verhalten?

„Für Kunden ist es absolut wichtig, von vornherein ganz klar auf die vertraglichen Vereinbarungen zu pochen“, rät Rechtsanwalt Reimers. „Oracle wird alles versuchen, um den Kunden von diesem Vertrag abzubringen, um die Denkweise Ihres Cloud-Dokumentes durchzusetzen. Dieser Strategie sollte eine klare Absage erteilt werden“, fügt Grave hinzu. Notfalls ist allen Kunden in dieser Lage zu raten, sich rechtlichen Beistand zu holen, um die vertraglichen Vereinbarungen auch bei der Oracle ULA-Zertifizierung durchzusetzen.

„Wir schützen unsere Kunden vor einer ungerechten Behandlung durch Software Hersteller und klären genau, welche Software-Nutzung vertraglich geregelt wurde“, so Grave, der bereits eine Vielzahl von Oracle ULA-Zertifizierungen begleitet hat.

Ist die Oracle ULA die perfekte Lösung für die Zukunft?

„Es ist zu erkennen, dass Oracle bei neuen Oracle ULA-Verträgen Klauseln einbauen möchte, die dem Sinn des angesprochenen Dokumentes entsprechen“, so Reimers. „Hier ist viel Verhandlungsgeschick gefragt, um solche Klauseln zu verhindern. Gelingt dies nicht, kann sich aber auch ergeben, dass die Oracle ULA für den einzelnen Kunden nicht mehr die beste Vertragsform ist“, fügt Grave hinzu.

In einem unverbindlichen Gespräch, können sich betroffene Kunden über Ihre Möglichkeiten informieren. Über die Website von ProLicense können Oracle-Kunden Kontakt zu den unabhängigen Oracle ULA-Spezialisten aufnehmen:

www.prolicense.com

Interessante Videos mit Christian Grave zu diesem Thema finden Sie auch auf Youtube:

Oracle ULA (Oracle Unlimited License Agreement)

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Software Audits – Was Sie noch alles wissen könnten…

Software Audits – Was Sie noch alles wissen könnten…

Software Audits (auch Software Lizenzaudit oder Software License Review genannt) sind nach wie vor in IT-Abteilungen gefürchtet. Grundsätzlich fühlen sich CIOs und die verantwortlichen Software Lizenzmanager sicher, doch wenn erstmal der Software-Audit-Letter auf dem Tisch liegt, dann wendet sich das Blatt. Die Lizenzbedingungen der einzelnen Hersteller sind oft nebulös und lassen immer wieder Platz für einen gewissen Interpretationsspielraum. Zudem kommt es immer wieder vor, dass Lizenzklauseln falsch verstanden werden oder auch einmal grundsätzlich verstanden wurden, aber sich über die Jahre änderten und diese Veränderungen nicht entsprechend umgesetzt wurden. „Die Core-Faktor-Tabelle von Oracle ist dafür ein gutes Beispiel“, so Markus Oberg, Chairman der Lighthouse Alliance. „Software-Kunden waren vielleicht vor drei Jahren einmal compliant, aber Veränderungen wurden nicht nachgezogen. Die Hersteller informieren hier in der Regel nur nachlässig und schon entstehen Lücken, die im Software Audit entsprechend teuer zu Buche schlagen“, fügt Oberg hinzu.

Die Lighthouse Alliance ist eine Kunden-Allianz gegen Software Audits, die rein auf den Vertrieb von Software Lizenzen ausgerichtet sind. Diese Initiative wurde von der ProLicense GmbH gegründet und erhielt im vergangenen Jahr zwei Auszeichnungen für innovatives Wissensmanagement in der IT (Handelsblatt, Initiative Mittelstand). Bei der Lighthouse Alliance tauschen sich Software Asset Manager, Einkäufer oder auch Vertreter der Rechtsabteilungen der Unternehmen radikal über ihre Erfahrungen in Sachen Software Audits aus. Die Lizenzexperten von ProLicense nehmen diese Erfahrungen auf und verfassen einzelne Software Audit-Playbooks, auf die jedes Mitglied Zugriff hat. „Unsere Mitglieder erzielen zusammen mehr als 600 Milliarden Euro Umsatz und haben bereits unzählige Audits durchlebt. Diese Erfahrungen stecken in unseren Playbooks“, berichtet Christian Grave, geschäftsführender Gesellschafter und Spezialist für Oracle Audits.

Immer wieder stellen die Lizenzexperten von ProLicense fest, dass Unternehmensvertreter sich hinsichtlich Software Audits sicher fühlen. „Meist zeigt sich aber anhand von zwei oder drei Fragen, auf die wir keine Antwort bekommen, dass in Sachen Software Audit-Knowhow doch noch Luft nach oben ist“, so Rechtsanwalt Sören Reimers, ebenfalls geschäftsführender Gesellschafter der ProLicense GmbH. Diese Fragen sind zum Beispiel:

  • Welche konkreten vertraglichen Regelungen wurden mit dem Auditor hinsichtlich der Datenlöschung nach einem Software Audit getroffen?
  • Welche Änderungen haben die Unternehmen in den letzten Jahren hinsichtlich Ihrer IT-AEB vorgenommen, um den Herausforderungen der Software Audits richtig zu begegnen?
  • Welche konkreten vertraglichen Regelungen bezüglich der Haftung des Auditors wurden getroffen?
  • Und viele weitere

In der Regel zeigt sich, dass Unternehmen immer noch zu unwissend an Software Audits herangehen und sich der Möglichkeiten zur vollständigen Verhinderung von Software Audits nicht bewusst sind.

Die Spezialisten für Software Audits von ProLicense sind in diesem Jahr wieder zu Gast auf der SAMS 2019 in Berlin. Interessierte Teilnehmer haben die Möglichkeit sich in einem persönlichen Vier-Augen-Gespräch über die Lighthouse Alliance und den intensiven Erfahrungsaustausch zum Thema Software Audits zu informieren. „Eine kurze Mail über unsere Website oder die bekannten Social-Media-Kanäle genügt. Wir freuen uns sehr auf die bereits vereinbarten Gespräche und stehen jederzeit für weitere Anfragen zu Verfügung“, so Chairman Markus Oberg. Hier können Interessierte Kontakt zu den Software Audit-Experten aufnehmen:

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Software Audit Abwehr – 3. Jahreskonferenz der Lighthouse Alliance

Software Audit Abwehr – 3. Jahreskonferenz der Lighthouse Alliance

Die Kunden-Allianz gegen Software Audit, die Lighthouse Alliance, trifft sich von 15.01-17.01.2019 zur 3. Jahreskonferenz in Hamburg.

Die Lighthouse Alliance wurde vor zwei Jahren von den Lizenzexperten der ProLicense GmbH gegründet. Mittlerweile haben sich über 25 Unternehmen, darunter einige DAX-und MDAX-Konzerne, der Kunden-Allianz gegen Software Audits angeschlossen und nutzen den radikalen Erfahrungsaustausch, um sich effizienter gegen Software Audits zur Wehr zu setzen. „Unsere Mitglieder erzielen zusammen einen Umsatz von mehr als 570 Milliarden Euro und haben unzählige Audits durchlaufen“, berichtet Markus Oberg, Chairman der Lighthouse Alliance. Die Lizenzexperten von ProLicense erstellen anhand des Erfahrungsaustausches wertvolle Software-Audit-Playbooks mit Handlungsanweisungen, Musterverträgen für Software Audits und andere hilfreiche Dokumente.

Auf der diesjährigen Jahreskonferenz der Lighthouse Alliance werden wieder spannende Themen diskutiert, wie zum Beispiel der Rechtsstreit „Oracle vs. Mars“ in Verbindung mit der Frage, welche Erkenntnisse sich aus den Gerichtsakten ableiten lassen. Aber auch ein tiefgreifender Austausch in Sachen Oracle Java ist eingeplant.

„Neben unseren Audit-Playbooks zu den einzelnen Herstellern wird auch unsere Muster-Vertragsdatenbank vervollständigt. Dieses Mal gibt es z.B. neue Muster-Antwortschreiben auf Software-Audit-Letter und den Mustervertrag Datennutzung im Software Audit“, so Sören Reimers, Rechtsanwalt und Lizenzexperte für Software Audits.

„Für uns ist die 3. Jahreskonferenz der Lighthouse Alliance eine richtungsweisende Veranstaltung. Ab jetzt beginnen wir das Thema Cloud gleichermaßen zu behandeln und werden unseren Mitgliedern Playbooks in gleich hoher Qualität für den Bereich Cloud Management und Cloud Optimierung zur Verfügung stellen, wie sie es schon für das Themenfeld Software Audit kennen. Alle Cloud-Erfahrungen der über 25 Mitgliedsunternehmen fließen zusammen“, erläutert Chairman Markus Oberg. „Wir beschäftigen uns im ersten Schritt mit Cloud Discovery Tools und Cloud Management Tools. Des Weiteren klären wir in einzelnen Arbeitsgruppen, welche Dokumente und Playbooks für die Mitglieder aktuell am Wichtigsten sind. Darauf werden wir dann in den nächsten Monaten den Fokus legen“, so Oberg abschließend.

Auf der Website der Lighthouse Alliance können sich Interessierte Unternehmen näher über die Allianz gegen Software Audits informieren:

www.lighthouse-alliance.com

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