Autor: Firma Paymash

Außengastronomie und 3G Regel mit Paymash meistern

Außengastronomie und 3G Regel mit Paymash meistern

Mit der steigenden Anzahl an Geimpften wird sich mehr und mehr die 2G Regel durchsetzen. Nichtsdestotrotz muss man auch ein Schutzkonzept für Nicht-Geimpfte entwickeln, um seine Innen- sowie Außengastronomie am Leben zu halten. Die Außengastronomie bietet die große Chance, allen Gästen gerecht zu werden. Dafür braucht man als Geschäftsinhaber eines Restaurants oder Bar ein leistungsfähiges Gastronomie Kassensystem sowie Kartenterminal.

POS-Gesamtpaket für ein mobiles Gastro Kassensystem

Was können Sie als Gastronom jetzt machen? Eine Lösung wäre die Paymash Kassensystem App, die mit mobilen Kartenlesegeräten die Ansprüche der heutigen Zeit kundenorientiert löst.

Zurzeit schaut die Aktuelle Gastronomie-Situation wie folgt aus (04.11.2021):            

Schweiz CH

  • Gastronomie im Innenbereich sorgen dafür, dass der Zugang zum Innenbereich auf Personen mit einem Covid-Zertifikat eingeschränkt wird.
  • Take Away und Lieferdienst möglich
  • Im Aussenbereich kann der Betrieb den Zugang auf Personen mit einem Covid-Zertifikat beschränken, muss dies aber nicht tun. Falls der Zugang zum Aussenbereich eines Restaurations-, Bar- und Clubbetriebes nicht auf Personen mit einem Covid-Zertifikat beschränkt wird, dann muss zwischen den verschiedenen Gästegruppen der Mindestabstand weiterhin eingehalten werden.

https://www.gastrosuisse.ch/de/angebot/branchenwissen/informationen-covid-19/branchen-schutzkonzept-unter-covid-19/

Deutschland DE

  • Gastronomie im Innenbereich entweder 2G oder 3G Regel
  • Take Away und Lieferdienst möglich
  • Außengastronomie bei niedrigen Inzidenzwerten möglich

https://www.dehoga-corona.de/auflagen-praxishilfen/verordnungen-der-bundeslaender/

Österreich AT

  • Gastronomie im Innenbereich und Außenbereich nur mit 3G Regel
  • Gäste haben nach wie vor ein gültiges negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder eine Bestätigung über eine durchgemachte COVID-19-Erkrankung vorzuweisen.
  • Inhaber, Betreiber und Arbeitnehmer mit direktem Kundenkontakt benötigen einen 3G-Nachweis oder sind ansonsten zum Tragen einer FFP2-Maske verpflichtet.
  • Die Erstimpfung für den Zutritt in die Gastronomie reicht nicht mehr aus. Als „geimpft“ gilt man somit nur mehr ab dem Tag der zweiten Impfung (bei Impfstoffen, die nur eine Impfung vorsehen (Johnson & Johnson) gilt diese ab dem 22. Tag als Nachweis).
  • Testnachweise braucht es nunmehr erst ab Vollendung des 12. Lebensjahres
  • Take Away und Lieferdienst möglich

https://www.wko.at/branchen/tourismus-freizeitwirtschaft/gastronomie/coronavirus1.html

Wir gehen für den Herbst und Winter davon aus, dass es zu keinem Lockdown in der Gastronomie kommt, eher zu einer 2G Umsetzung. Seien Sie vorbereitet und planen alle Abläufe. Dafür ist ein intelligentes Gastronomie Kassensystem sehr hilfreich, aber auch flexibel einsetzbare Kartenlesegeräte, um die kontaktlose Bezahlung im Restaurant zu ermöglichen.

Tipp: Speziell für diese ansteckende Zeit empfehlt es sich, auf einen bargeldlosen Verkauf zu setzen!

Fokussiere dich noch mehr auf deine Gäste mit dem Carbon Kartenterminal:

  • Auf dem neuen schlanken Carbon Kartenterminal ist unsere All-in-One Kassensoftware im vollen Umfang vorhanden. Du brauchst also kein zusätzliches Tablet mehr.
  • Mit einem Klick kannst du die Rechnung auf Take-Away setzen, somit unterscheidet unsere Lösung automatisch die MwSt. zwischen 7.7% und 2.5%.
  • Wie alle Produkte von Paymash ist diese Gesamtlösung fürs Finanzamt beglaubigt inklusive Online TSE.
  • Deine Kassendaten sind mobil und überall erreichbar.

Preiswerte Kartenzahlungen

Dank unseren Partnern können wir dir eine geringe Gebühr pro Transaktion mit unseren EC Kartenterminal anbieten. Keine monatlichen Fixkosten, Mietgebühren und Servicepauschalen. Bei jährlichen Karten-Transaktionsvolumen von über 100’000.- gelten zudem individuelle Transaktionsgebühren.

  • Geld sofort gutgeschrieben
  • Kein Mietvertrag
  • Zertifizierte Kartenterminal
  • Deine Gäste stehen im Zentrum
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Paymash AG
Technoparkstrasse 1
CH8005 Zürich
Telefon: +41 (43) 5080392
https://www.paymash.com/de/

Ansprechpartner:
Lars Heinemann
E-Mail: lars.heinemann@paymash.com
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