Advantec, bringt den UTK-615 auf den Markt, einen modularen Selbstbedienungskiosk, der für Selbstbestellungsanwendungen in Innenräumen gedacht ist. Angetrieben von einem Rockchip ARM Cortex-A17 RK3288 Prozessor, der Android 8.1 OS unterstützt, soll der UTK-615 Kiosk starke Computing-Leistung in einer kompakten Form bieten.
Das System verfügt über einen 15,6-Zoll-Touchscreen mit projiziert-kapazitiver Touch-Bedienung sowie einen QR-Code-Scanner und ein NFC-Leser und unterstützt vielfältige Anwenderszenarien. Gebaut für den 24/7-Betrieb und um die vielfältigen Anforderungen von Selbstbedienungsanwendungen zu erfüllen, können die UTK-615-Terminals mit optionalen Modulen, die die Systemfunktionen erweitern, angepasst und integriert werden. Der Kiosk ist außerdem mit VESA-Montage ausgestattet, um mit verschiedenen Montageoptionen (Wand-, Tisch- und Bodenständer) kompatibel zu sind, was einen einfachen und flexiblen Einsatz in kleinen oder mittelgroßen Räumlichkeiten mit begrenztem Installationsraum gewährleistet.
Einfache Bedienung mit P-CAP-Touchscreen und LED-Anzeigen
Der UTK-615 von Advantech ist ein mobiler Selbstbedienungskiosk, der in einer Vielzahl von Innenräumen eingesetzt werden kann. Um eine einfache Bedienung und Navigation zu gewährleisten, verfügt der UTK-615-Kiosk über einen 15,6-Zoll-P-CAP-Touchscreen und farbige, auffällige LED-Anzeigen, die den Kunden helfen, die Selbstbedienungsvorgänge zu verfolgen.
Modularisiertes Design für bequeme Wartung und Upgrades
Der Kiosk UTK-615 ist ein modulares System, das je nach den spezifischen Nutzungsanforderungen flexibel konfiguriert und mit verschiedenen Montageoptionen installiert werden kann. Durch den modularen Aufbau kann das System einfach gewartet und aufgerüstet werden, um einer Reihe von Serviceanforderungen gerecht zu werden. Darüber hinaus können durch die Integration optionaler Erweiterungsmodule, wie z. B. Gesichtserkennungs- und Sprachführungsmodule, die Systemfunktionalitäten für vielfältige Anwendungen ausgebaut werden………. Lesen Sie hier weiter.
Auf viele Werkstätten kommt in den nächsten Monaten zum ersten Mal die nach Anhang 1C erweiterte und auch komplexere §57b-Prüfung des Tachographen zu. Zwar haben die ersten Werkstätten bereits seit dem Inkrafttreten der EU-Verordnungen 165/2014 sowie 2018/502 im Sommer 2019 und der Einführung der neuen, intelligenten Tachographengeneration das neue, erweiterte Prüfverfahren angewandt – bei der DTCO-Kalibrierung in Neufahrzeugen. Doch erst jetzt kommen die ersten Fahrzeuge mit dem intelligenten Tachographen zur zweijährlich vorgeschriebenen Prüfung und Wartung in die Werkstätten.
Die Prüfung birgt neue Chancen für Werkstätten. Und ihre gestiegene Komplexität kann durch den Einsatz von digitalen Hilfsmitteln begrenzt und beherrscht werden. Vor diesem Hintergrund weist das Unternehmen Continental Nutzfahrzeug-Werkstätten auf Veränderungen bei der Prüfung des Fahrtenschreibers gegenüber früheren Generationen hin. Zugleich machen die Tachographenbauer auch auf eine bevorstehende Erweiterung der zu prüfenden Fahrzeugklassen sowie auf die 2023 beginnende Einführung der nächsten DTCO-Generation inklusive verpflichtender Umrüstungen aufmerksam.
Weil der intelligente Tachograph über neue Schnittstellen verfügt, müssen die Werkstätten in der Lage sein, diese zusätzlich zu prüfen. Neben bekannten Aufgaben wie der Prüfung der Unversehrtheit der Kitas-Plombe oder der Prüfung von Speicherfunktionen des Fahrtenschreibers, müssen jetzt auch dessen DSRC-Schnittstelle und der Satellitenempfang getestet werden. Für diese Vorgänge haben Prüfer die entsprechenden technischen Voraussetzungen für die Aktivierung, Prüfung, Einbau und Nachprüfung von intelligenten Fahrtenschreibern nachzuweisen. Zudem benötigen prüfende Werkstätten eine Werkstattkarte der zweiten Generation. Continental empfiehlt den Werkstätten, Wissen nachzurüsten und ihre ausgebildeten Prüfer auf die neue Generation schulen und zertifizieren zu lassen. Zwar kristallisiert sich die Praxis in den Ausgabestellen aktuell noch heraus. Es besteht aber die Möglichkeit, dass diese für die Ausgabe einer neuen Werkstattkarte auf entsprechende Nachweise bestehen………. Lesen Sie hier weiter.
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