Autor: Firma lawcode UG (haftungsbeschränkt)

Illegale Praktiken am Arbeitsplatz: Hohe Bereitschaft für Whistleblowing

Illegale Praktiken am Arbeitsplatz: Hohe Bereitschaft für Whistleblowing

In einer Untersuchung der “Business Software Alliance” wurden Mitarbeiter von Unternehmen aus der Europäischen Union zu illegalen Praktiken am Arbeitsplatz befragt. Das Ergebnis lässt aufhorchen: 15% der Befragten gaben an, von illegalen Praktiken am Arbeitsplatz Kenntnis zu haben.

Laut einer weiteren Studie der BSA sehen sich zwei Drittel der Mitarbeiter bei Mobbing und Diskriminierung in der Pflicht, diese Verstöße zu melden. Verstöße gegen Vorschriften und Regularien würden hingegen nur 32% melden.

Moral ist der wichtigste Grund

Neben der Kenntnis über illegale Vorkommnisse am Arbeitsplatz wurden die Arbeitnehmer, welche bereits eine Meldung abgegeben haben, gefragt, was die Hauptmotivation dafür sei. Für fast 50% waren dafür moralische Gründe ausschlaggebend. Für jeden vierten gehört es zur Professionalität im Beruf, Missstände zu melden. Finanzielle Gründe, also eine Vergütung für die Abgabe der Hinweise zu erhalten, sahen laut der Studie nur 14% als Motiv. Dieser Wille zur Abgabe von Meldungen kann von Seiten des Unternehmens durch digitale Hinweisgebersysteme aufgenommen und das Arbeitsklima dadurch drastisch verbessert werden.

Unternehmen sollen Chancen von internen Meldekanälen wahrnehmen

Whistleblowing wird auf Grund der Schwere einiger gemeldeten Missstände teilweise negativ assoziiert. In Unternehmerkreisen fand die Einrichtung von anonymen internen Meldekanälen bis heute nur selten Anklang, häufig werden Fälle über personalisierte Kommunikationswege (wie Telefon oder E-Mail) abgegeben. Mitarbeiter melden daher Vorfälle seltener, unter anderem aus Angst vor Repressalien.

“Die Bereitschaft zur Meldung von Missständen im Unternehmensumfeld sollte vom Management ernst genommen werden”, sagt Lukas Hoffmann, Co-Founder der HINTBOX. “Somit können auftretende Probleme bearbeitet und gegebenenfalls gelöst werden, bevor diese einen hohen wirtschaftlichen Schaden verursachen”.

Einfache Implementierung von digitalen Hinweisgebersystemen

Unternehmerinnen und Unternehmer vermeiden häufig die Einführung neuer IT-Systeme auf Grund von Kosten und Komplexität. Digitalen Hinweisgebersysteme können allerdings innerhalb kürzester Zeit in die Compliance-Landschaft eines Unternehmens eingegliedert werden. Die “Cloudifizierung” sorgt dafür, dass IT-Software immer häufiger in externe Rechenzentren ausgelagert werden. Dies gilt auch für Hinweisgebersysteme. “Whistleblower-Systeme werden überwiegend als SaaS angeboten und stehen innerhalb kürzester Zeit bereit, ohne dass interne Hardware-Ressourcen oder fachkundiges IT-Personal benötigt wird. Die HINTBOX beispielsweise, steht der Kundin oder dem Kunden nur wenige Sekunden nach der Bestellung bereit”, so Hoffmann.

EU-Whistleblower-Richtlinie: Interne Meldekanäle verpflichtend

Auch wenn anonyme Hinweisgebersysteme in vielen Unternehmen nicht zur Verfügung standen, werden sich die Chefetagen europäischer Firmen in den kommenden Monaten verstärkt mit dem Thema auseinandersetzen müssen. Die EU-Whistleblower-Richtlinie wurde vom europäischen Parlament bereits im vergangenen Jahr verabschiedet, die Umsetzung in nationales Recht steht noch aus. Die Richtlinie sieht allerdings die Unternehmen zur Implementierung eines internen Meldekanals in der Pflicht. Bis Ende des Jahres 2021 müssen Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern, Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern und alle juristischen Personen des öffentlichen Rechts Hinweisgebersysteme einrichten. Bis zum Jahr 2023 werden dann noch alle Unternehmen mit mehr mindestens 50 Mitarbeitern folgen.

Die HINTBOX steht innerhalb weniger Sekunden bereit

Das digitale Hinweisgebersystem HINTBOX der Firma lawcode ist nicht nur einfach und sicher, sondern steht auch bereits wenige Sekunden nach der Bestellung bereit. Das bestellende Unternehmen wählt selber einen Link, über welchen das System von jedem gängigen Browser aus erreichbar ist. Die HINTBOX entspricht selbstverständlich den Vorgaben der EU-Whistleblower-Richtlinien und der DSGVO. Die Daten werden ausschließlich in deutschen ISO-27001 zertifizierten Rechenzentren gespeichert.

Weitere Informationen zur Software erhalten Sie unter www.hintbox.de.

Quellen der Studien:
Statista
BSA Umfrage

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Ansprechpartner:
Lukas Hoffmann
E-Mail: lukas.hoffmann@lawcode.eu
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EU-Whistleblower-Richtlinie (2019/1937) und deren Umsetzung

EU-Whistleblower-Richtlinie (2019/1937) und deren Umsetzung

Der Europäische Gesetzgeber hat am 23. Oktober 2019 die neue EU-Whistleblower-Richtlinie (2019/1937) verabschiedet. Dadurch wurde ein Rechtsrahmen geschaffen, wie z. B. Mitarbeitende, Kunden oder Lieferanten, die anonym oder personalisiert Hinweise zu Verstößen gegen geltendes Recht oder Unternehmensrichtlinien melden, zu schützen sind. Bis zum 17. Dezember 2021 haben die EU-Mitgliedsstaaten nun Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Einrichtung von Meldekanälen verpflichtend

Hauptbestandteil der neuen Whistleblower-Richtlinie ist die Pflicht zur Implementierung eines Whistleblower-Systems. Darüber sollen Stakeholder von Unternehmen anonyme oder personalisierte Meldungen zu Verstößen abgeben können. Die Meldungen werden dann unternehmensintern bearbeitet und es werden gegebenenfalls weitere Folgemaßnahmen, wie etwa Untersuchungen oder Strafanträge, eingeleitet. Den Unternehmen steht es frei, Meldungen unter anderem telefonisch oder digital entgegenzunehmen. Hierbei müssen die Daten gemäß der Datenschutzgrundverordnung (“DSGVO”) verarbeitet werden: Datenschutz und Datensicherheit müssen gewahrt werden.

Vielzahl von Unternehmen in Europa betroffen

Sehr viele Unternehmen in Deutschland und Europa sind von der neuen Whistleblower-Richtlinie betroffen und müssen entsprechende Maßnahmen treffen. Juristische Personen des privaten Sektors mit 50 oder mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie alle juristischen Personen des öffentlichen Sektors, einschließlich Stellen, die im Eigentum oder unter der Kontrolle einer solchen juristischen Person stehen, müssen grundsätzlich Meldekanäle bereitstellen.

Implementierung von Whistleblower-Systemen schon heute sinnvoll

Doch auch bereits vor der Pflicht zur Implementierung eines Whistleblower-Systems empfiehlt es sich für Unternehmen, erste Maßnahmen zur Prävention schon heute zu treffen. Whistleblower-Systeme können dazu beitragen, materielle Schäden und Imagebeeinträchtigungen zu reduzieren oder drohende Verstöße abzuwenden. Whistleblower-Systeme sind essentieller Teil eines funktionierenden Compliance Management Systems eines Unternehmens.

HINTBOX bietet Richtlinien-Konformität und weitere Funktionen

Unsere Software bildet die Forderungen der Whistleblower-Richtlinie rechtskonform ab und unterstützt Sie darüber hinaus zuverlässig bei der Bearbeitung eingehender Fälle. Informationen und Beschreibungen zu den Features der HINTBOX finden Sie auf unserer Website http://www.hintbox.de.

Bei weiteren Fragen zur Implementierung eines Whistleblower-Systems oder zur EU-Whistleblower-Richtlinie und deren Umsetzung, nehmen Sie gerne unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns auf. Folgen Sie uns auch auf LinkedIn, um keine Neuigkeiten zu verpassen.

Auf all unseren Kanälen werden wir Sie zudem über den aktuellen Stand der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht informieren. Somit werden wir Sie bestmöglich auf den Start der neuen Richtlinie in Deutschland vorbereiten.

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