Autor: Firma imds professional

Berichterstattung von SVHC in SCIP-Datenbank ab Januar 2021 verpflichtend

Berichterstattung von SVHC in SCIP-Datenbank ab Januar 2021 verpflichtend

Unternehmen stehen vor neuen Herausforderungen bei der Materialberichterstattung im Sinne der aktuellen Abfallrahmenrichtlinie der EU. Die Zeit drängt und die Beschaffung und Aufbereitung der notwendigen Informationen ist aufwendig und komplex.

Mit der neuen SCIP-Datenbank wird die Berichterstattung innerhalb der EU auf eine neue Stufe gestellt. Betroffen sind Unternehmen aller Branchen, deren Produkte besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC = substances of very high concern) mit einer Konzentration über 0,1 Masseprozent enthalten. Über die SCIP-Datenbank werden die Daten in Form eines sogenannten Dossiers an die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) übermittelt. Grundlage dafür bildet die Abfallrahmenrichtlinie und Ziel ist es, Abfallwirtschaftsunternehmen darin zu unterstützen, SVHC-haltige Abfälle zu identifizieren und sie besser zu recyceln. Zudem soll mit der neuen Datenbank der Ersatz (Substitution) von besonders besorgniserregenden Stoffen in Produkten gefördert werden. „Unternehmen stehen vor einer enormen zeitlichen Herausforderung. Sie müssen bis Januar 2021 ihre Daten an die ECHA übermitteln, die Datenbank steht allerdings erst ab Oktober zur Verfügung“, erläutert Markus Engel, Projektleiter Material Compliance bei imds professional. Zwar gebe es bereits seit Februar einen Prototyp. Die Daten, die dort eingetragen werden, werden allerdings nicht in die Vollversion übernommen.

„Wir empfehlen, dass sich betroffene Unternehmen bereits jetzt mit der Datenbank und ihren Anforderungen vertraut machen“, so Markus Engel weiter. So wüssten sie rechtzeitig, welche Daten gefordert würden, könnten diese sammeln und wüssten, wie sie diese entsprechend aufbereiten und übermitteln. „Die Automobilindustrie hat den Vorteil, dass viele Daten bereits im IMDS vorliegen und voraussichtlich mit einer Schnittstelle übertragen werden können“, erklärt der Projektleiter. Von der ECHA ist vorgesehen, dass die Daten im IUCLID-Format übermittelt werden. IUCLID ist eine Software-Anwendung zur Erfassung, Speicherung, Pflege und zum Austausch von Daten über inhärente und gefährliche Eigenschaften chemischer Stoffe. Es wird bereits zur Erstellung von Registrierungsdossiers für Chemikalien gemäß der REACH-Verordnung genutzt.

Doch wer ist nun betroffen? „Eigentlich alle produzierenden Unternehmen, die Produkte in der EU herstellen, auf den Markt bringen oder in die EU importieren“, sagt Dr. Nataliia Fokina, SCIP-Expertin bei imds professional. Beispiele für betroffene Stoffe und Produkte: Blei in Kupfer- oder Aluminiumlegierungen (z.B. Verbindungselemente, Gehäuse, Kabelleitungen), Weichmacher (Phthalate) wie DEHP (z.B. Kunststoffspritzgussteile, Innen- und Außenverkleidungen, Dichtungen), Flammschutzmittel wie DecaBDE (z.B. Autositzbezüge, Leiterplatten, Dämmstoffe, Gehäuse von Elektro- und Elektronikgeräten), Binde- oder Trennmittel sowie Stabilisatoren (z.B. in Kunststoffen, Papier, Farben, Tinten, Beschichtungen, Reinigungs- und Poliermittel). Eine besondere Herausforderung bedeute die Meldepflicht für die Elektro- und Elektronikindustrie, weil Leiterplatten – gemäß REACH-Verordnung „Erzeugnisse“ – typischerweise mehrere hundert Bestückpositionen mit einer Vielzahl von elektronischen Komponenten, zum größten Teil mit einem Gewicht von jeweils zwei Milligramm bis fünf Gramm, enthalten.

imds professional unterstützt Unternehmen bei der Erfüllung der neuen Berichtspflichten mit Beratungs- und Service-Leistungen.

Mit den neuen Online-Schulungen von imds professional können sich die Verantwortlichen in den Unternehmen mit der Thematik sowie der SCIP-Datenbank vertraut machen. Die Schulung „SCIP-Datenbank und Berichterstattungspflichten“ (Nr. 6962) vermittelt die grundlegenden Informationen zu den Hintergründen, Zielen und Anforderungen. Die darauf aufbauende Schulung „SCIP-Datenbank in der Praxis“ (Nr. 6963) zeigt, wie die nächsten Schritte am besten aussehen und welche Daten und in welchem Format diese übermittelt werden. Zudem üben die Teilnehmenden den praktischen Umgang mit der Datenbank am Beispiel des Prototyps. Weitere Informationen zur SCIP-Datenbank, den Service-Leistungen und Schulungen gibt es unter www.imds-professional.com

Mit dem Geschäftsbereich compliance professional erweitern wir unsere Leistungen um Beratung, Service und Schulungen rund um die Material Compliance für die Fertigungsbranche allgemein und die Datenmanagementlösung Compliance Data Exchange (CDX). Mit dieser erfüllen Unternehmen alle Anforderungen an das Materialberichtswesen. Unsere Trainer schulen Hersteller und Zulieferer in ganz Europa. Wir beraten Unternehmen, wie sie effizientere Prozesse zur Datensammlung etablieren. Wir unterstützen Unternehmen weltweit dabei, gesetzliche und kundenspezifische Anforderungen zu erfüllen. Weitere Informationen gibt es unter www.compliance-professional.eu

Über die imds professional GmbH & Co. KG

imds professional ist ein Fullservice-Unternehmen im Bereich des Internationalen Materialdatensystems (IMDS), des China Automotive Material Data Systems (CAMDS) sowie für die Datenmanagementlösung Compliance Data Exchange (CDX). imds professional bietet weltweit umfangreiche Service- und Beratungsleistungen zu IMDS, CAMDS, REACH, Konfliktmineralien, Biozide und RoHS sowie ein breites Spektrum an Seminaren zu diesen Themen an. Die Seminare werden als öffentliche Trainings sowie Inhouse-Schulungen angeboten. Das Unternehmen ist von DXC Technology autorisierter Anbieter von IMDS- und CDX-Schulungen. Der Kundenstamm sind hauptsächlich internationale Autohersteller und deren Zulieferer. Weitere Informationen gibt es unter www.imds-professional.com

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

imds professional GmbH & Co. KG
Waschweg 3
61276 Weilrod
Telefon: +49 (6083) 9130-30
Telefax: +49 (6083) 9130-930
http://www.imds-professional.com

Ansprechpartner:
Ann-Carin Hahn-Köding
Pressekontakt
Telefon: +49 (6083) 9130-28
E-Mail: ann-carin.hahn-koeding@imds-professional.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel

Für die oben stehenden Pressemitteilungen, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Pressetexte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber.