Bei Investitionsprüfungen akzeptable Regelungen finden!
Treier: "Die Änderungen zu Investitionsprüfungen erfolgen in einem brisanten wirtschaftspolitischen Spannungsfeld, das sorgfältig austariert werden muss.
Angesichts ihrer Internationalität und der Breite ihres Mittelstandes ist die deutsche Wirtschaft wie kaum eine andere auf offene Grenzen, den Schutz des Eigentums sowie auf Kapitalverkehrsfreiheit angewiesen. Das ermöglicht marktgerechte Lösungen und stellt einen Eckpfeiler für die ökonomische Stärke unseres Landes dar.
Es ist also zentral, dass ein Unternehmer sein rechtmäßig erworbenes Eigentum auch veräußern können darf. Auf der anderen Seite steht der berechtigte Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Es ist sehr wichtig, die widerstreitenden Interessen gründlich abzuwägen und auch für die betroffene Wirtschaft akzeptable Regelungen zu finden.
Die Verhältnismäßigkeit der neuen Regulierung sollte also immer gewahrt bleiben. Eine Absenkung der Prüfschwelle von 25 Prozent auf 10 Prozent ist vor diesem Hintergrund problematisch. Das gilt gerade auch mit Blick auf das negative Signal, das damit an unsere ausländischen Partner gesendet wird."
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DIHK lobt Aus für Umsatzsteuerbetrug im Online-Handel
Schweitzer: "Es ist eine gute Nachricht für deutsche Händler, dass der Gesetzgeber dem Umsatzsteuerbetrug durch Online-Händler aus Ländern außerhalb der EU einen Riegel vorschiebt. Der Missbrauch vornehmlich durch asiatische Händler hat hier stark zugenommen.
Das geht nicht nur zulasten der Staatskasse, der so nach Schätzungen der Finanzverwaltung rund eine Milliarde Euro an Umsatzsteuer verloren gehen. Geschädigt werden durch die Wettbewerbsverzerrungen alle Händler in Deutschland: Sie müssen ihre Waren mit 19 Prozent Umsatzsteuer anbieten, die sich illegal agierende Konkurrenten sparen.
Beim Bescheinigungsverfahren sollte allerdings noch einmal nachgearbeitet werden. Denn der nun geplante Nachweis, den Online-Händler für ihre ’steuerliche Zuverlässigkeit‘ brauchen, soll zunächst in Papierform erfolgen. Das ist in der digitalen Welt des Online-Handels ein Anachronismus. Hier sollte so schnell wie möglich ein einfaches, digitales Verfahren implementiert werden."
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Der Brexit von A bis Z: DIHK veröffentlicht kostenfreies Glossar
Wissen Sie, was es mit dem Chequers Plan auf sich hat? Wer die DExEU ist oder wer in der Article 50 Task Force sitzt? Diese und viele weitere mit dem Brexit verknüpften Ausdrücke können Sie ab sofort in dem achtseitigen DIHK-Glossar nachschlagen.
Die Veröffentlichung listet zudem die zentralen Daten zum EU-Austritt Großbritanniens. Sie wird im weiteren Verlauf der Brexit-Verhandlungen stetig ergänzt und aktualisiert:
Brexit-Glossar des DIHK (PDF, 387 KB)
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AHK, BDI und DIHK: Deutsch-französischer Motor muss zu neuer Stärke finden
Mit Blick auf den EU-Gipfel am Donnerstag und auf ihren gemeinsamen Deutsch-Französischen Wirtschaftstag am Freitag fordern AHK, BDI und DIHK:
"Die Staats- und Regierungschefs müssen auf dem EU-Gipfel ein starkes Signal für Europa setzen. Die Europäische Union und ihre Mitglieder brauchen mehr Mut in der europapolitischen Debatte. Das Zeitfenster für Reformen in der EU beginnt sich zu schließen. Notwendige Projekte wie die Vertiefung der Eurozone dürfen nicht auf die lange Bank geschoben werden.
Angesichts der Vielzahl von großen Herausforderungen – Migration, Handelskonflikte, Brexit – muss Europa Einigkeit und Handlungsfähigkeit zeigen. Voraussetzung dafür ist ein starker deutsch-französischer Motor. Berlin und Paris sollten in ihren Anstrengungen einen Gang zulegen."
Beim Deutsch-Französischen Wirtschaftstag am Freitag in Berlin (siehe auch Meldung vom 21. August) diskutieren Experten aus beiden Ländern über deutsch-französische Kooperationsmöglichkeiten im Hinblick auf die globalen Herausforderungen für Politik und Unternehmen. Das Programm der Veranstaltung finden Sie auf der Website der AHK Frankreich.
Teilnehmer sind unter anderem Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, AHK-Präsident in Paris Guy Maugis, BDI-Präsident Dieter Kempf und DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben. Vorab äußerten sie sich wie folgt:
Peter Altmaier: "Die deutsch-französische Zusammenarbeit ist für die EU unverzichtbar. Gemeinsam müssen wir gute europäische Rahmenbedingungen für Wachstum und Investitionen schaffen und Europa auf den Zukunftsmärkten stärken. Wichtige Beispiele sind Künstliche Intelligenz und Sprunginnovationen."
Guy Maugis: "Deutschland und Frankreich haben unterschiedliche Stärken und könnten sich hervorragend ergänzen. Im Bereich der Digitalisierung zum Beispiel sind deutsche Unternehmen bewährt im Bereich Maschinenbau und Robotik, auf der anderen Rheinseite liegt das Talent mehr auf Bedienungsinnovationen, Software-Entwicklung und Künstlicher Intelligenz.
Gemeinsam mehr erreichen in Industrie, Politik und Gesellschaft – dafür bereiten Veranstaltungen wie der Deutsch-Französische Wirtschaftstag den Boden."
Dieter Kempf: "Die Wirtschaft braucht mehr Kooperation zwischen Deutschland und Frankreich. In der Künstlichen Intelligenz (KI) muss die deutsch-französische Kooperation als Keimzelle dienen für einen gesamteuropäischen Ansatz.
Erforderlich ist mehr EU in der KI. Nur so bleiben wir stark im zunehmenden internationalen KI-Wettbewerb mit China und den USA. Dabei ist es entscheidend, dass wir Europäer den Schwerpunkt dort setzen, wo wir stark sind: bei der Forschung und Anwendung von Künstlicher Intelligenz auf industrielle Prozesse. Auch auf diesem Zukunftsfeld gilt: Europa ist keineswegs das Problem, sondern die Lösung für viele aktuelle Probleme."
Martin Wansleben: "Mit circa 5,5 Billionen Euro erwirtschaften Deutschland und Frankreich mehr als ein Drittel des EU-Bruttoinlandsprodukts. Gute Wirtschaftsbeziehungen sind deshalb nicht nur für die politischen Schwergewichte der EU und unsere Position auf den Weltmärkten essenziell.
Deutschland und Frankreich sind über ihre Industrie- und Handelsbeziehungen, ihre wechselseitigen Investitionen, aber auch über den Austausch unter jungen Menschen in der Berufsausbildung eng verknüpft. Darauf sollten wir aufbauen und die wichtigen Themen der Zukunft möglichst gemeinsam anpacken: Digitalisierung, Vertiefung der Eurozone oder die Mobilität der Zukunft.
In all diesen Fragen kommt es auf Vernetzung und partnerschaftliches Vorgehen an. Deutsche und Franzosen lösen diese Zukunftsaufgaben am besten gemeinsam."
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Martin Wansleben zum NKR-Jahresbericht: Bürokratie behindert Gründung und Nachfolge
Wansleben: "Bürokratieabbau steht bei den Unternehmen regelmäßig weit oben auf der Prioritätenliste. In DIHK-Umfragen wird die Belastung inzwischen zum Teil sogar als sehr hoch angesehen, so im Gastgewerbe oder im Einzelhandel.
Besonders betroffen sind insgesamt die kleineren Betriebe. Die Bürokratiebelastung behindert mittlerweile Unternehmensgründungen, die Unternehmensnachfolge und damit die Vielfalt der regionalen Wirtschaft.
Die zunehmende Regelungs- und Kontrolldichte verlangt ein aktives Gegensteuern der politisch Verantwortlichen. Das Motto des Normenkontrollrats für seinen Jahresbericht ‚Einfach machen‘ ist deshalb angemessen.
Ebenso wichtig die Forderung, die Realitätslücke bei der Bürokratiekostenmessung zu schließen. Denn trotz der vom NKR erneut gemeldeten Entlastungen beim sogenannten Erfüllungsaufwand kommt bei den Unternehmen viel zu wenig an. Das Gegenteil ist der Fall: Unternehmen fühlen sich zunehmenden Belastungen durch neue Regelungen und Gesetze ausgesetzt.
Die Ankündigungen der Bundesregierung im Koalitionsvertrag klangen vielversprechend. Die Digitalisierung der Verwaltung sollte vorangebracht, die Aktivitäten zum Abbau von Bürokratie in einem dritten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG III) gebündelt werden. Nach einem Jahr Regierungsarbeit ist der Optimismus verflogen. Zu Recht vermisst der NKR zumindest ein Eckpunktepapier für das BEG III.
Weitere Verbesserungen beim Bürokratieabbau sind dringend erforderlich. Die Bürokratiebremse ‚One in, one out‘ funktioniert nur eingeschränkt. Berücksichtigt werden sollte zum Beispiel endlich auch der einmalige Erfüllungsaufwand, der bei den Unternehmen bei der Einführung neuer Regelungen entsteht.
Zudem sollte die Umsetzung von EU-Recht inklusive der vielen EU-Verordnungen durch ‚One in, one out‘ kompensiert werden. Weil bisher weder das eine noch das andere bei der Berechnung laufender Kosten einbezogen wird, hat die positive Bilanz hierzu nur sehr wenig mit dem zu tun, was die Unternehmen in ihrer täglichen Arbeit beschäftigt."
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