Autor: Firma Contentway

Mobiles Arbeiten im Ausland als Benefit

Mobiles Arbeiten im Ausland als Benefit

Die Freiheit, unabhängig von Ort und Zeit zu arbeiten, ist eine der maßgeblichen Voraussetzungen für eine bessere Work-Life-Balance und zur Steigerung von Produktivität und Mitarbeiterzufriedenheit. Laut McKinsey & Company* belegt Flexibilität als Top-Benefit bei der Arbeitsplatzwahl Platz 2 direkt nach dem Gehalt. Hybride Arbeitsmodelle sind damit unerlässlich geworden, um neue Talente zu gewinnen und zu halten. Dazu gehört nicht nur das flexible Arbeiten von Zuhause aus, sondern auch aus dem Ausland zu erlauben („Workation“). Im Gegensatz zum Homeoffice, welches die regelmäßige Flexibilität an festen Tagen in der Woche erlaubt, bedeutet Workation eine temporäre Verlagerung des Arbeitsplatzes ins Ausland – beispielsweise für eine vertraglich festgelegte Dauer von 30 Tagen pro Jahr. Viele Arbeitgeber aber scheuen den Verwaltungsaufwand und die Compliance-Risiken der komplexen rechtlichen und steuerlichen Vorgaben, die das Arbeiten im Ausland mit sich bringt.

„Galten Workation-Angebote zu Beginn noch als Trendthema, bei dem die ersten am Arbeitsmarkt richtig abräumten, zählt es mittlerweile fast schon zum Standard-Benefit, schaut man sich z. B. die DAX 40 Unternehmen an: 29 davon bieten mobiles Arbeiten im Ausland als Benefit an. Das zeigt, wie hoch die Wahrscheinlichkeit eines Wettbewerbsnachteils sein kann, entscheidet man sich aus Compliancegründen gegen die Möglichkeit Workations als Benefit anzubieten,“ sagt Patrick Koch, Co-Founder und Geschäftsführer der Plattform WorkFlex.

WorkFlex ist eine automatisierte Software, die es ermöglicht, die Vorteile von Workations voll auszuschöpfen, ohne dabei die Compliance zu vernachlässigen. Konzipiert und gestützt durch das WorkFlex-Team aus internationalen Anwälten und weiteren Compliance-Experten, die im Vorfeld alle steuerlichen und rechtlichen Risiken eliminieren. Sollten während des Auslandsaufenthaltes doch Schwierigkeiten auftreten, übernimmt WorkFlex die volle Haftung. „Wir lösen alle Compliance-Hürden. Mit 0 % Verwaltungsaufwand, 0 % Risiko und 100 % Transparenz,“ so WorkFlex Co-Founder und Geschäftsführer Pieter Manden. Manden war lange Zeit in der Remote Work Compliance bei PwC tätig und kennt die diversen Fallstricke internationalen Arbeitens: von den nötigen Arbeitsberechtigungen, einer möglichen Betriebsstätten-Problematik über Lohnsteuerverpflichtungen, Absicherung der Sozialversicherung bis hin zum geltenden Arbeitsrecht vor Ort. „Die Situation ist sehr komplex und von Land zu Land unterschiedlich. Bei jeder Workation muss man sich anschauen: Wie sind die Regularien zwischen dem Heimatland und dem Zielland. Geht mein deutscher Arbeitnehmer auf Workation nach Mallorca, gelten z. B. andere Regeln als für einen Arbeitnehmer mit indischer Nationalität. Ebenso spielen u. a. die Länderkombination und Hierarchien eine Rolle: Für einen Geschäftsführer gelten andere Regeln als für einen Praktikanten – um nur einige Beispiele zu nennen.“ Wer dabei nicht rechtskonform ist, dem können Bußgelder, Abschiebung und Geschäftsverbote drohen.

WorkFlex bietet jedem Mitarbeitenden direkten Zugang, um seinen Wunsch für einen Auslandsaufenthalt einzugeben, den der Vorgesetzte im zweiten Schritt prüft und freigeben muss. Im nächsten Schritt wird das Risiko individuell durch die WorkFlex-Experten bewertet und alle weiteren nötigen Maßnahmen und Verwaltungsaufgaben eingeleitet. Immer in Abstimmung und Transparenz mit dem Kunden. „Unsere Mission ist es, die Grenzen für mobiles Arbeiten im Ausland zu erweitern. Compliance ist dabei kein Hindernis mehr – und damit der Weg frei für ein erfolgreiches Employer Branding. Hunderte Unternehmen nutzen WorkFlex bereits, darunter Tech- und Biotechnologieunternehmen und Beratungsagenturen wie beispielsweise Biontech, Vodafone, Flix oder Scout24,so Patrick Koch.

Die Möglichkeit, temporär aus dem Ausland zu arbeiten, gibt zudem internationalen Mitarbeitenden die Möglichkeit, öfter in ihrer Heimat bei der Familie zu sein. Aber auch wenn nicht jeder Mitarbeitende Workation-Angebote in Anspruch nehmen kann oder möchte: „Es ist ein klares Signal, wenn man als Arbeitgeber bereit ist, diesen Benefit zu ermöglichen. Das zeigt deutlich, wie sehr das Thema Vertrauen und die New Work Arbeitskultur im Unternehmen verankert ist,“ so die Gründer.

* Quelle: McKinsey & Company / McKinsey Quarterly Article 12/22 „European talent is ready to walk out the door. How should companies respond“

Über die Contentway GmbH

Contentway ist eine führende, preisgekrönte Content-Marketing-Agentur, die spezialisierte medienübergreifende Kampagnen erstellt. Die Kampagnen werden mit den führenden Tageszeitungen sowie online auf unseren Nachrichten- und Partner-Webseiten verbreitet.

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Auf dem Weg zur digitalen Transformation

Auf dem Weg zur digitalen Transformation

"Die letzten Jahre haben uns vor Herausforderungen gestellt, aber sie waren auch ein Nährboden für unzählige Möglichkeiten, die unsere Arbeits- und Lebensweise grundlegend verändern werden," sagt Larissa Steinbäcker, Co-CEO bei Proske & magnid und eine führende Expertin im Bereich Innovation. Digitale Transformation ist nicht mehr nur eine Option, sondern eine Notwendigkeit und wir haben gesehen, wie mobiles Arbeiten, digitale Meetings und das globale Vernetzen von Arbeitskräften über Grenzen hinweg den Weg in die Zukunft beschreiben.

Sowohl XR-Anwendungen als auch digitale Zwillinge spielen eine zentrale Rolle in der Entwicklung hin zu einer modernen Arbeitswelt. Markus Struppler, Co-CEO bei Proske & magnid und ein Spezialist in diesem Gebiet, betont: „Diese Technologien haben das Potenzial, nicht nur die Effizienz von Unternehmen zu steigern, sondern auch die Bindung zwischen Menschen und Unternehmen nachhaltig zu stärken. Dabei können komplexe Sachverhalte verständlich, visuell und spielerisch dargestellt werden.“

XR-Anwendungen umfassen Technologien der virtuellen, erweiterten und gemischten Realität, die immersive Erfahrungen schaffen. Diese überlagern die physische Welt mit digitalen Informationen oder erschaffen komplett virtuelle Umgebungen. Digitale Zwillinge sind virtuelle Repräsentationen von physischen Objekten oder Räumen. Sie ermöglichen es, die realen Eigenschaften digital abzubilden und so Personen, die nicht vor Ort sein können, in rein digitalen oder hybriden Konzepten zu integrieren.

Digitale Zwillinge, wie sie beispielsweise von magnid angeboten werden, bieten ein großes Potenzial, Mitarbeitende stärker einzubinden. Solche virtuellen Abbilder – seien es digitale Büros, Trainingsumgebungen oder Aktionärsversammlungen – ermöglichen ein immersives Erleben der Arbeitsumgebung und stärken dadurch das Gemeinschaftsgefühl. Sie berücksichtigen zudem individuelle Anforderungen, wie die Reduktion von Reisetätigkeiten. Personalisierte virtuelle Umgebungen fördern die Teamzusammenarbeit und eröffnen innovative Wege für das Erlernen und Entwickeln von Fähigkeiten, um mit den dynamischen Anforderungen des Arbeitsmarktes Schritt zu halten.

Die Integration von XR-Anwendungen in den Berufsalltag ermöglicht es, komplexe Aufgaben in simulierten Umgebungen zu trainieren. Dies verringert die Notwendigkeit teurer physischer Ausrüstungen und steigert durch Fehlerreduktion und Effizienzverbesserung die Arbeitsqualität. Diese Technologien ermöglichen eine weltweite, inklusive und nachhaltige Zusammenarbeit und Weiterbildung von Mitarbeitenden und Lernenden. Das Metaverse, vielfach als eine visionäre Konzeption verstanden, die diverse XR-Anwendungen in einer allumfassenden virtuellen Welt zusammenführt, repräsentiert eine neue Ära der digitalen Vernetzung. Anbieter wie Proske eröffnen mit Konzepten in diesen immersiven virtuellen Welte neue Dimensionen der Weiterbildung, Produktvorstellung und des Networkings. Dabei werden Trainings und Live-Veranstaltungen nicht ersetzt, aber perfekt ergänzt – emotional, umweltfreundlich und integrativ.

Wir stehen an der Schwelle zu einer digitalen Ära von enormer Bedeutung. Der Schlüssel zu dieser Zukunft liegt in unserer Hand. Indem wir Bildung fördern, die Arbeitswelt weiterentwickeln und innovative Technologien integrieren, gehen wir diesen entscheidenden Weg nicht nur mit, sondern gestalten ihn aktiv weiter.

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Auch auf die letzte Meile kommt es an

Auch auf die letzte Meile kommt es an

Der Geschäftsreiseverkehr hat fast wieder das vorpandemische Niveau erreicht. Die letzte Meile wird bei Geschäftsreisen jedoch meist vernachlässigt. Wird sie nicht erfasst, können diese Emissionen nicht ermittelt werden. Travel Manager und Geschäftsreisende ignorieren oft, dass Mobilität am Boden sehr unterschiedlich aussehen kann. Es muss nicht immer der Dienstwagen sein, als weitaus nachhaltigere Alternative können Bahn, ÖPNV, Taxi, Carsharing, E-Scooter und Fahrrad infrage kommen. Dabei bieten viele Städte und Regionen für jedes Fortbewegungsmittel eine eigene App an – diese zu finden ist extrem umständlich und zeitaufwendig, zudem bieten die wenigsten Apps direkte Schnittstellen zu den gängigen Reiseabrechnungsportalen.

Eine Super-App für alle Arten der Mobilität

Doch die besten Dinge sind bekanntlich ganz einfach: FREENOW hat eine sehr einfach zu bedienende Super-App für Mobilität mit der größten Fahrzeugauswahl in ganz Europa entwickelt. Mit dieser einen App des Mobilitäts-Joint-Ventures von BMW Group und Mercedes-Benz Mobility können Mitarbeitende aus dem Angebot von neun Märkten und über 150 Städten alle verfügbaren Mobilitätsoptionen auswählen – je nach Wetter, Anlass, Lust und Laune. Ein Klick genügt, um ein Taxi, einen Mietwagen, Carsharing oder einen E-Scooter, Roller oder ein E-Bike zu buchen. Natürlich bietet die FREENOW-App auch die Möglichkeit, das Jobticket als Deutschlandticket zu buchen.

Das Unternehmen bündelt in seiner App FREENOW zahlreiche Mobilitätspartner, um die urbane Mobilität effizienter und nachhaltiger zu gestalten, um die Abkehr vom Eigentum zum Sharing-Gedanken mitzugestalten. Insgesamt ist das Interesse an diesen so genannten “Mikro-Mobilitätsoptionen“ groß, aber noch nicht alle Geschäftsreiseprogramme unterstützen die Fortbewegung jenseits von Auto, Bahn und Flugzeug. Während Mietwagen in 99 Prozent der Programme enthalten sind, fehlt es vielerorts an agilen und nachhaltigen Optionen. Unternehmen können also viel tun, um nachhaltiges Reisen, ob geschäftlich oder privat, zu fördern, indem sie Zugang zu umweltfreundlicher Mobilität bieten.

Die App ist aber nicht nur für die Nutzerinnen und Nutzer einfach, sondern auch für die Unternehmen selbst, zum Beispiel durch mühelose Organisation und automatisierte Abrechnung bei Geschäftsreisen. Darüber hinaus können

Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden etwas Gutes tun, indem sie ihnen ein Mobilitätsbudget in bestimmter Höhe zur Verfügung stellen: Mitarbeitende werden diese Flexibilität lieben, denn dieses Budget lässt sich sowohl für den ÖPNV, für Betankung des eigenen Fahrzeuges als auch für alternative Mobilitätsangebote nutzen.

Es ist länderübergreifend nutzbar, sehr einfach zu bedienen und das Budget kann je nach Land, Betriebszugehörigkeit und Team flexibel angepasst werden. Die Nutzer entscheiden selbst, zahlen in Sekundenschnelle, eine manuelle Reisekostenabrechnung entfällt.

FREENOW ist ein Pionier und ein Game Changer in Sachen Mobilität: egal ob betrieblich, privat oder irgendwo dazwischen. Geschäftsreisende und Mitarbeitende lieben die einfache Lösung und die Freiheit das passende Verkehrsmittel in einer App zu finden.

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Home & Entertainment

Home & Entertainment

Gemeinsam mit der Tageszeitung WELT ist heute unsere neue Sonderpublikation zum Thema "Home & Entertainment" erschienen.

In dieser Ausgabe erwarten Sie umfassende Einblicke in die Welt des Wohnens und des Entertainments. Wir konzentrieren uns auf viele verschiedene Aspekte: vom Hausbau und der Renovierung bis hin zu effizienten Heizoptionen und inspirierendem Interior Design.

Hausbau und Renovierung sind Schlüsselthemen, in denen wir innovative Bautechniken, nachhaltige Materialien und die neuesten Trends beleuchten, um Ihr Zuhause ganz nach Ihren Wünschen zu gestalten. Erfahren Sie mehr über verschiedene Heizmöglichkeiten – von umweltfreundlichen Holzheizungen bis hin zu modernen Wärmepumpen, die die eigenen vier Wände gemütlich und nachhaltig warmhalten.

Im Eigenheim nicht fehlen dürfen Smart Home und Home Entertainment. Unter anderem sprechen wir hierzu mit Stars aus der Gaming-Szene und bekommen dabei einen Einblick in ihre Anime- und Gaming-Highlights des Jahres. Doch Gaming ist inzwischen weit mehr als nur ein einfaches Hobby – es eröffnet eine Vielzahl von Möglichkeiten für persönliches Wachstum und berufliche Entwicklung. Diverse Unternehmen integrieren Gaming daher in ihre HR-Methoden, um Teams zu motivieren, ihre Leistungsfähigkeit zu steigern und innovative Lösungsansätze zu fördern.  

Seien Sie gespannt auf eine Kampagne voller Informationen und Inspirationen.

Das E-Paper zur Ausgabe finden Sie hier:

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Das Gesetz, das Whistleblower vor Repressalien schützt

Das Gesetz, das Whistleblower vor Repressalien schützt

Es ist so weit: Nach langem Hin und Her wurde das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) vom Bundesrat nun verabschiedet. Es tritt am 2. Juli 2023 in Kraft. Wer Missstände oder Regelverstöße in Unternehmen oder Behördenangibt, wird künftig besser vor Repressalien und beruflichen Nachteilen wie Mobbing und Diskriminierung gesichert. Der umfassende Schutz von so genannten Whistleblowern soll für mehr Integrität in Wirtschaft und öffentlichem Sektor sorgen. Doch die neue Richtlinie stellt Unternehmen und Behörden vor neue Aufgaben. Was bedeutet das Gesetz denn nun konkret? Wer muss handeln und was ist bis zu welchem Zeitpunkt genau zu tun? Und wer kann bei der gesetzeskonformen und fristgerechten Umsetzung behilflich sein?

Worum geht’s eigentlich?

Ob Korruption, Geldwäsche oder Verletzungen des Arbeits- oder Datenschutzes: Das Gesetz soll Personen vor Repressalien schützen, die Missstände und Verstöße melden. Auch regelt es die Einrichtung und den Betrieb interner Meldestellen. Die Anforderungen an die Vertraulichkeit und somit an den Datenschutz sind hoch. Es gilt, genaue Fristen einzuhalten, Meldungen zu dokumentieren und zu bearbeiten, Rückmeldungen an die Hinweisgeber zu erteilen, Mitarbeiter der Meldestelle fortzubilden.

Was lange währt…

Die Umsetzung der 2019 von der EU beschlossenen Whistleblower-Richtlinie hat sich lange hingezogen – wie kaum ein Gesetzgebungsverfahren bisher. Die mehrfache Verschiebung, Aufteilung und Umgestaltung der gesetzlichen Inhalte haben in der Öffentlichkeit und insbesondere bei Unternehmen und Organisationen immer wieder für Verwunderung gesorgt. Doch das lange Hin und Her hat jetzt ein Ende. Der Bundesrat hat dem Hinweisgeberschutzgesetz seine Zustimmung erteilt. Am 12. Mai 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz final verabschiedet worden. Am 31. Mai wurde es vom Bundespräsidenten unterzeichnet, am 2. Juni dann im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Somit tritt es am 2. Juli 2023 in Kraft.

Wer ist von den Vorgaben betroffen? 

Die Umsetzung der Richtlinie erfolgt in zwei Stufen: Ab dem Tag des Inkrafttretens sind alle Unternehmen mit 250 und mehr Mitarbeitern verpflichtet, einen Meldekanal einzurichten. Sie haben also kaum Zeit bis zur Umsetzung. Auch für Kommunen ab 10.000 Einwohnern gilt die Pflicht ab dem 2. Juli 2023. Ab Mitte Dezember 2023 sind dann alle Unternehmen mit 50 Mitarbeitern und mehr in der Pflicht, die Vorgaben umzusetzen. Berechnet werden übrigens Köpfe, d.h. auch jeder Auszubildende und jede Aushilfskraft sind jeweils ein zu berücksichtigender Kopf.

Gibt es Ausnahmen?

Diese gibt es – im Sinne einer Verschärfung. Teilweise sind auch kleinere Unternehmen verpflichtet, die Vorgaben einzuhalten, nämlich dann, wenn sie aufgrund ihrer Tätigkeit oder ihrer Branche strengere Auflagen erfüllen müssen. Beispielsweise trifft dies Betriebe, in denen viel Bargeld (regelmäßig > 10.000 Euro pro Tag) umgesetzt wird. Auch Tätigkeiten, die mit Grundstückkäufen und Immobilien in enger Verbindung stehen, sind betroffen. Und die Glücksspielbranche ist unabhängig von der Unternehmensgröße durch das Gesetz in der Pflicht.

Was muss ein Unternehmen konkret einführen? 

Unternehmen und Kommunen müssen eine Meldestelle etablieren, über die sich hinweisgebende Personen an das Unternehmen wenden können. Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass Hinweisgeber vor Repressalien geschützt sind. Daher eignet sich ein digitaler Meldekanal ideal, um diese Auflagen zu erfüllen. Eine Cloud-Lösung sollte außerdem DSGVO-konform und
DIN 20071 zertifiziert sein, dem Maßstab „Made and Hosted in Germany“ entsprechen und im Sinne der Diskretion optional eine zu 100 Prozent% anonyme, wechselseitige Kommunikation ermöglichen. Praxistauglich ist der digitale Meldekanal auch dann, wenn er 24/7 erreichbar und in allen EU-Sprachen verfügbar ist, das System alle Fristen berücksichtigt, ständig an gesetzliche
Rahmenbedingungen angepasst wird und sowohl für Konzern- als auch
Gruppenstrukturen geeignet ist.

Was bedeuten Meldestelle und Meldekanal? 

Ein Meldekanal ist die strukturierte Möglichkeit, Hinweise entgegenzunehmen. Dabei sind bestimmte Umgangsweisen vom Gesetz gefordert. Diese zu erfüllen, wird mit der Kombination aus dem Betrieb eines Meldekanals und dem organisierten Umgang mit den Hinweisen im Rahmen einer Meldestelle verpflichtend. Die Verantwortung zum Betrieb der Meldestelle liegt beim Unternehmen. Es kann aber zur Erfüllung auf Experten und spezialisierte Dienstleister zurückgreifen. Von der Handhabung dürfte dies viele an die Datenschutzthematik erinnern, der Einsatz von externen Datenschutzbeauftragten ist inzwischen in vielen Unternehmen gelebte Praxis.

Was bedeutet der geforderte Schutz vor Repressalien? 

Der Schutz vor Repressalien ist seitens des Gesetzgebers der Kern: Niemand soll dafür bestraft werden oder Nachteile haben, wenn er auf Missstände hinweist. Konkret dürfen im Zusammenhang mit Hinweisen keine Kündigungen, Versetzungen, Drohungen und ähnliche nachteilige Maßnahmen gegenüber einer hinweisgebenden Person erfolgen. Um die Bedeutung dieses Hinweisgeberschutzes zu unterstreichen, wird das Mittel der Beweislastumkehr herangezogen: Im Streitfall muss das Unternehmen beweisen, dass ein Hinweis nicht der ausschlaggebende Grund für eine erfolgte negative Maßnahme war. Dies ist eine Anforderung, der Unternehmen nur mit sehr konsequenter Dokumentation und der starken Beschränkung der Hinweisempfänger begegnen können. Nur so kann ein Vorwurf der gezielten Benachteiligung aufgrund eines Hinweises wirkungsvoll entkräftet werden.

Wie wird dokumentiert? 

Aufgrund der gesetzlichen Anforderungen kann eine Dokumentation nur in einem für diesen Zweck gestalteten digitalen System erfolgen. Dieses muss strenge Zugriffbeschränkungen und Zugriffsdokumentation beinhalten, die Fälle lückenlos erfassen und auch die Kommunikation mit der hinweisgebenden Person nachvollziehbar abbilden. Eine Lösung mit gängigen Office-Lösungen oder per E-Mail-Postfach ist nicht zweckdienlich und macht ein Unternehmen angreifbar.

Wer kann melden? 

Im Prinzip jede Person, die in irgendeiner Form mit dem Unternehmen zu tun hat. Mitarbeiter sind regelmäßig die erste Quelle für Informationen. Aber auch ehemalige Mitarbeiter, Familienangehörige von Mitarbeitern, Geschäftspartner, Nachbarn oder weitere mit dem Unternehmen in Beziehung stehende Personen können Fehlverhalten oder Missstände kennen und davon berichten. Somit sollte der Meldekanal auch für die gesamten genannten Kreise erreichbar sein. Eine hinweisgebende Person kann sich neben der vom Unternehmen betriebenen internen Meldestelle auch an eine externe Meldestelle wenden. Diese werden von Behörden betrieben. Die Erfahrung zeigt jedoch: Der Umgang mit Hinweisen, die Unternehmen selbst erhalten, ist viel zielgerichteter und auch geräuschärmer möglich, als wenn behördliche Maßnahmen der Auslöser für Recherchen und Maßnahmen sind. Daher empfiehlt es sich, anonyme Meldungen ab dem ersten Tag gleichwertig anzunehmen und ernst zu nehmen.

Wer bekommt die Meldungen? 

Das entscheidet das Unternehmen. Gefordert ist, dass die Meldungen bei der am besten geeigneten Person eingehen. Diese muss also zum einen fachlich versiert sein, zum andern auch die Kompetenz haben, die Hinweise bearbeiten zu dürfen. Und sie darf nicht in den gemeldeten Vorgang involviert sein. Daher scheidet z.B. die Unternehmensführung regelmäßig als Bearbeiter aus, denn im Zweifel kann eine Involvierung oder ein Mitwissen hier niemals ausgeschlossen werden. Eine komfortable und oftmals effiziente Lösung ist, auf externe Ombudspersonen zuzugreifen. Diese können sachlich, distanziert und ohne Vorbehalte an die Aufarbeitung der Hinweise gehen. Dadurch werden mögliche Interessenskonflikte von vornherein ausgeschlossen.

Was passiert, wenn die Fristen nicht erfüllt werden? 

Nach der gesetzlichen Verabschiedung wird es eine Umsetzungsfrist von voraussichtlich 90 Tagen für die größeren Unternehmen geben. Der Gesetzgeber erachtet diesen Zeitrahmen als ausreichend. Die versäumte Einrichtung eines Meldekanals ist leicht nachweisbar. Aller Voraussicht nach erwarten Unternehmen, die die Vorgaben nicht umsetzen, recht schnell Probleme. Ob diese durch Behörden, Arbeitnehmerorganisationen oder die Konkurrenz forciert wird, kann im Moment nur gemutmaßt werden. Im Gesetz sind feste Strafen bis zu 50.000 Euro pro Verstoß vorgesehen.

Was rät der Experte?

Johannes Jakob digitalisiert Prozesse und komplexe Themen. Er hat sich auf das Thema Hinweisgeberschutz spezialisiert. Der CEO & Co-Founder von whistle.law berät und begleitet Unternehmen und Institutionen. Sein Statement zur aktuellen Situation: „Viele Unternehmen und Institutionen haben nun Angst: Wie sollen wir das schaffen? Wie viel Zeit können wir uns lassen, um nichts zu verpassen? Wie können wir Bußgelder vermeiden? Unsere Botschaft: Bleiben Sie entspannt! Und handeln Sie rechtzeitig! Wir empfehlen: Befassen Sie sich frühzeitig mit der rechtssicheren Einrichtung eines internen Meldekanals. Denn es gibt einige Details zu klären und diverse Aspekte zu beachten – zum Beispiel, wie nachweislich fachkundiges Personal eingehende Hinweise bearbeitet. Auch eine Ombudsperson kann passende Unterstützung leisten – wie das genau aussehen kann, gilt es zu klären. Kümmern Sie sich jetzt! Um einen Meldekanal, um eine Meldestelle und um den Schutz hinweisgebender Personen. Richten Sie eine passende Lösung nicht erst auf den letzten Drücker ein!“

Weitere Informationen gibt es unter: www.whistle.law

Wer mehr erfahren und Johannes Jakob persönlich erleben möchte, kann sich unter www.whistle.law/termine für ein Webinar anmelden.

Über whistle.law
whistle.law ist die smarte Cloud-Lösung zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes. 100 % gesetzeskonform, eingerichtet in nur wenigen Minuten, erweiterbar um zusätzliche Meldekanäle wie z. B. KWG, Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). 

Über die Contentway GmbH

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Contentway präsentiert Ihnen die neue Kampagne „Cybersecurity­“.

In den zwei Jahren, seitdem die weltweite Wirtschaft sich auf Grund der Corona-Pandemie neu aufstellen musste, vervielfachten sich Cyberangriffe exponentiell. Im selben Zeitraum haben sich wirtschaftliche Schäden in korrelierender Relation dazu ebenefalls exponentiell erhöht. Es besteht eine absolute Kausalität. Unsere Veränderungen erwecken Herausforderungen, aus Herausforderungen resultieren Konflikte und Konflikte münden in Katastrophen. Kontrolle ist ein Ansatz, den man nicht ignorieren darf weshalb die Sicherheit zum Standard eines jeden Unternehmen werden muss!

In unserer neuen Publikation thematisieren wir vergangene Cyberangriffe und dessen Folgen und zeigen wie es um das derzeitige Sicherheitspotenzial von Unternehmen steht und wie diese präventiv tätig werden können und sollten. 

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Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen!

Wir bedanken uns zudem bei den zahlreichen Experten und Expertinnen, unseren Partnerunternehmen sowie allen Mitwirkenden für die tolle Zusammenarbeit und das großartige Ergebnis!

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