Effektiver Datenschutz verlangt professionelle Lösungen für die Anwesenheitsdokumentation im Gastgewerbe
Auch wenn in den meisten Bundesländern die Lockerungen nach dem Ende des weitgehenden Corona-Lockdowns weiter voranschreiten, ist die Wirtschaft in den meisten Branchen noch weit von einem gewohnten Normalzustand entfernt. Hygienevorschriften bestimmen gerade im besonders risikoträchtigen Gastgewerbe den Geschäftsalltag. Mit Hilfe einer Registrierungspflicht soll eine Verbreitung von Neuinfektionen durch die Möglichkeit der Nachverfolgung von Infektionsketten verhindert werden. Diese Methode ist für das Hotel- und Gaststättengewerbe aber auch für Friseur-Betriebe verbindlich vorgeschrieben. Sie wird zudem, auf freiwilliger Basis, zum Beispiel auch von einzelnen Landessportverbänden für Sportvereine empfohlen.
Nach rund vier Wochen der Wiedereröffnung von Gaststätten und Hotels zeigt sich, dass die verbindliche Gäste-Registrierung mehr ist als eine lästige aber unvermeidbare Kleinigkeit. Insbesondere der Umgang mit Kunden-Daten lässt laut Datenschützern in vielen Fällen deutlich zu wünschen übrig. Nicht wenige Gastronomen bedienen sich einfacher Listen, die im Eingangsbereich des Lokals ausliegen und in die sich Gäste beim Betreten handschriftlich eintragen müssen. Eine solche Praxis entspricht kaum den strengen Regeln der seit 2018 geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Formulare sind zum Beispiel theoretisch für jedermann einsehbar und damit die persönlichen Daten nicht ausreichend geschützt.
Die Herausforderung endet jedoch nicht mit der Datenerfassung. Auch für die Aufbewahrung und Verwendung gelten die Maßgaben des Datenschutzes. So besteht in der Regel eine vierwöchige Aufbewahrungsfrist für Gäste-Daten. Im Anschluss müssen sie gelöscht werden. Mit einem einfachen Zerreißen und Wegwerfen von Papierlisten ist es dabei jedoch meist nicht getan. Darüber hinaus ist eine Verwendung der Daten durch den Gastronomen, zum Beispiel zu statistischen Zwecken, für Marketing oder Werbung, nicht zulässig.
Noch werden von den meisten zuständigen Ämtern Verstöße zwar lediglich abgemahnt, mittelfristig können Ordnungsämter aber auch empfindliche Bußgelder erlassen, die sich prozentual am Jahresumsatz des Betriebs orientieren dürfen.
„Mit unserer WebApp ViGuard können von der Registrierungspflicht betroffene Betriebe gleichzeitig den Prozess der Datenerfassung vereinfachen und die Vorgaben des Datenschutzes erfüllen“, erklärt Mario Di Rienzo, Geschäftsführer der blackpoint GmbH.
ViGuard (www.viguard.eu) erzeugt für registrierte Nutzer einen QR-Code, den Gastgeber am Eingang aushängen können. Der Besucher scannt diesen Code mit einem geeigneten mobilen Endgerät und gelangt automatisch auf ein Online-Registrierungsformular, das alle erforderlichen Kontaktdaten erfasst. Im Anschluss an die Registrierung erhält der Gast eine Check-In-Bestätigung und optional zusätzliche individuelle Informationen, wie zum Beispiel die Speisekarte des Restaurants oder andere aktuelle Hinweise. Ein erneutes Scannen eines Codes beim Verlassen des Lokals führt zum Check-Out und macht im Zweifelsfall eine Rekonstruktion potentieller Infektionsketten minutengenau möglich.
„Mit ViGuard ist ein verantwortungsvoller und datenschutzkonformer Umgang mit Kundendaten ohne großen Aufwand für alle Beteiligten möglich. Gleichzeitig werden Löschfristen automatisch eingehalten und der Zugriff auf die Daten sinnvoll beschränkt. Das alles geschieht vollständig kontaktlos und damit ohne erhöhtes Infektionsrisiko“, versichert Di Rienzo.
Die im hessischen Bad Vilbel ansässige blackpoint GmbH reagiert mit der Entwicklung der ViGuard WebApp (www.viguard.eu) auf den wachsenden Bedarf an IT-Lösungen für alltägliche Anforderungen in Unternehmen, insbesondere unter erschwerten Bedingungen. Seit 1996 bietet blackpoint IT-Produkte aus den Bereichen Web, IT-Infrastruktur/IT-Security, Hosting und Customer Experience.
blackpoint GmbH
Friedberger Straße 106b
61118 Bad Vilbel
T +49 6101 65 78 8-0
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Corona-Prävention im Gastgewerbe: WebApp www.viguard.eu erleichtert betroffenen Betrieben die vorgeschriebene Anwesenheitsdokumentation
Die praktische Umsetzung dieser Anwesenheitsdokumentation erweist sich schon heute, wenige Wochen nach den ersten Wiedereröffnungen, als Herausforderung. In Ermangelung detaillierter Vorschriften und geeigneter Hilfsmittel behelfen sich Verantwortliche in Betrieben häufig einfacher Listen und loser Blättersammlungen. Auf Tresen oder Stehtisch am Eingang platziert, sind Gäste bei Ankunft gehalten, handschriftlich ihre Daten zu erfassen. Diese Form der Umsetzung ist aus unterschiedlichen Gründen unzureichend. Allem voran kritisieren Datenschützer, dass solche einfachen Listen nicht den strengen Regeln der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) entsprechen. Werden Sammellisten genutzt, besteht die Gefahr, dass Daten von Unbefugten eingesehen und zum Beispiel sogar unbemerkt abfotografiert werden. Auch das vorgeschriebene Löschen der Daten ist durch eine einfache Vernichtung der Listen nicht automatisch DSGVO konform gewährleistet. Darüber hinaus entstehen durch die Arbeit mit einfachen Listen weitere Hygiene-Risiken und somit zusätzlicher Aufwand. Ob die handschriftlich erfassten Daten im Falle eines Falles überhaupt sachdienlich nutzbar sind, ist dabei in vielen Fällen fraglich.
„Durch unsere Erfahrung in der Optimierung von Geschäftsprozessen war uns frühzeitig klar, dass eine technische Lösung alle Beteiligten und vor allen Dingen die Zielsetzung der Maßnahmen sinnvoll unterstützen kann“, erklärt Mario Di Rienzo, Geschäftsführer der blackpoint GmbH, Anbieter der WebApp ViGuard.
Einmal unter www.viguard.eu registriert, können Gastgeber ihren Kunden einen QR-Code bereitstellen, mit dessen Hilfe diese zu einem Online-Registrierungsformular gelangen. Hier werden alle erforderlichen Kontaktdaten abgefragt. Im Anschluss erhält der Gast eine Check-In-Bestätigung, mit der er die erfolgreiche Registrierung belegen kann. Daneben können dem Nutzer, nach erfolgter Registrierung, ausgewählte Inhalte, wie zum Beispiel die Speisekarte des besuchten Restaurants oder Hinweise auf besondere Aktionsangebote, angezeigt werden.
Außer den erfassten Daten wird auch der Zeitpunkt der Registrierung gespeichert. Beim Verlassen des Restaurants, Hotels oder Ladenlokals wird ein weiterer QR-Code genutzt, um einen Check-Out durchzuführen und so die Dauer des Aufenthalts zu dokumentieren. Hiermit lassen sich im Bedarfsfall potentielle Kontakte und damit Ansteckungsmöglichkeiten eingrenzen.
„ViGuard arbeitet 100% kontaktlos und reduziert so zusätzlich die Gefahr einer Übertragung. Damit ersparen wir Anbietern zusätzliche Hygienemaßnahmen. Die Daten werden DSGVO konform verschlüsselt übertragen und auf deutschen Servern gespeichert. Sie liegen zuverlässig verwertbar digital vor und werden gesetzeskonform nach spätestens vier Wochen automatisch gelöscht“, erklärt Di Rienzo.
Die blackpoint GmbH aus dem hessischen Bad Vilbel entwickelt seit 1996 IT-Lösungen aus den Bereichen Customer Experience, Hosting, Web und IT-Infrastruktur/IT-Security. Mit der ViGuard WebApp erweitert blackpoint sein Angebot an individuellen, zeitgemäßen Produkten und Dienstleistungen für Unternehmen.
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Die blackpoint GmbH besteht seit Mitte 1997. Der Firmensitz war bis 2015 in Frankfurt. Seitdem ist er etwas nördlicher in Bad Vilbel. Es werden rund 2000 Kunden aus den Geschäftsfeldern Internettechnologien, CRM sowie IT Infrastruktur betreut. Im Bereich CRM betreuen wir unsere Kunden bei der Optimierung von Geschäftsprozessen. Im Bereich der Internettechnologien reicht das Spektrum von der Domain über den virtuellen, Cloud- und dedizierten Server über Webdesign und Webentwicklung, eCommerce. Im Bereich der IT Infrastruktur werden Kunden unterschiedlicher Größe und Branchen entweder in der blackpoint eigenen Cloud oder vor Ort betreut. Durch die Synergien der unterschiedlichen Geschäftsbereiche ist es möglich, den Kunden ein umfangreiches Protfolio und aufeinander abgestimmte Lösungen zu bieten.
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