Software Audits ablehnen – Wie geht das?
Hat der Hersteller ein Recht auf Software Audits?
Lässt man die äußerst seltenen individuellen Regelungen zwischen Unternehmen und Software Herstellern einmal außen vor, existieren grundsätzlich zwei Bereiche aus denen eventuell ein Recht auf ein Software Audit vom Hersteller herleiten ließe. Dies sind zum einen die Lizenzregeln und zum anderen gesetzliche Regelungen.
Gibt es ein gesetzliches etabliertes Recht ein Software Audit durchzuführen?
Zunächst kann man festhalten, dass sich weder aus dem BGB noch aus dem Urheberrecht ein gesetzlicher Anspruch herleiten lässt, wenn nicht ein belegbarer, konkreter Anfangsverdacht auf eine Urheberrechtsverletzung vorliegt. Es sind nur wenige Fälle denkbar, die ein Recht auf ein Software Audit auf rein gesetzlicher Basis für möglich erscheinen lassen. In der Praxis finden Kunden sogenannte Audit-Klauseln in den Lizenzbedingungen.
Zieht die Software-Audit-Klausel im Lizenzvertrag?
Da diese Klauseln sehr unterschiedlich formuliert sind, kann deren Gültigkeit nur im Einzelfall überprüft werden. Dennoch finden sich in der Praxis sehr viele Klauseln, die ungültig sind. Da sie für eine Vielzahl an Verträgen formuliert wurden, handelt es sich nach deutschem Recht vielerorts um sogenannte AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen). Die sogenannte rechtliche AGB-Prüfung besagt, dass Klauseln für den Kunden nicht überraschend und einseitig benachteiligend sein dürfen. Dieser Prüfung halten viele Software-Audit-Klauseln nicht stand.
Vortrag von ProLicense auf den IT-Tagen
Markus Oberg, Chairman der Lighthouse Alliance, klärt in seinem Vortrag „Software Audits ablehnen – wie geht das?“ über viele Fragen rund um die gefürchteten Software Audits auf. Die Lighthouse Alliance wurde 2016 von ProLicense gegründet und steht für eine Kunden-Allianz gegen Software Audits als reines Geschäftsmodell zur Generierung neuer Lizenzumsätze. Mittlerweile haben sich 25 große Unternehmen (darunter einige DAX-Konzerne) der Lighthouse Alliance angeschlossen. Zusammen erzielen Sie einen jährlichen Umsatz von über 536 Milliarden Euro. Die Teilnehmer tauschen sich unter der Moderation von ProLicense über alle Ihre Erfahrungen bezüglich Software Audits herstellerübergreifend aus. Die Lizenzexperten von ProLicense verfassen dann anhand dieses Erfahrungsaustausches sogenannte Audit-Playbooks, auf die jedes Mitglied Zugriff hat. „Unsere Playbooks reichen von der Abwehr der Audit-Klausel oder der technischen Vermessung bis hin zu Whitepapern bezüglich einzelner Vendoren, wie Microsoft, SAP oder auch Oracle“, so Chairman Oberg. „Dazu gibt es noch eine Reihe von Musterverträgen und anderen hilfreichen Dokumenten. Nirgends gibt es so viel geballtes Software Audit-Wissen in Kombination mit Erfahrungsaustausch aus der Praxis“, fügt er noch hinzu.
In seinem Vortrag bei den IT-Tagen in Frankfurt geht es vor allem um die Ablehnung der Audit-Klausel in Lizenzverträgen, die gesetzlichen Grundlagen von Software Audits und alternative Strategien zur Vermeidung von Software Audits.
„Ich freue mich auf den Vortrag und die sich immer wieder daraus ergebenden Diskussionen. Im nächsten Jahr wird es noch spannender, denn dann behandeln wir bei Lighthouse Alliance nicht nur Software Audits, sondern auch das Thema Cloud“, so Oberg abschließend.
Interessierte Teilnehmer können sich auf der Seite www.lighthouse-alliance.com näher informieren.
Interessante Videos mit Christian Grave zu diesem Thema finden Sie auch auf Youtube:
Eine interessante Youtube-Playlist über Software Audits finden Sie hier:
Software Audit – Software Lizenzaudits – Sicherung Ihrer Rechte!
und hier
Software Audit Basics – FAQ [Software Audit – Software Lizenz Audit]
Youtube-Kanal von ProLicense (viele Software Audit Videos):
ProLicense – die Software Audit Experten
ProLicense GmbH
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Telefon: +49 (40) 2286828-0
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E-Mail: markus.oberg@prolicense.com