Eichrecht in der E-Mobilität, Konsequenzen für Unternehmen und warum das Reichweitenproblem der E-Autos bald der Vergangenheit angehört

Eichrecht in der E-Mobilität, Konsequenzen für Unternehmen und warum das Reichweitenproblem der E-Autos bald der Vergangenheit angehört

Die erstmals veranstaltete Fachkonferenz be.connected fand am 15. und 16. November in Ismaning bei München statt. Im Rahmen eines exklusiven Mediengsprächs gaben Dr. Michael Hajesch (CEO der IONITY GmbH) und Martin Klässner (CEO der has·to·be gmbh) Impulse zum Thema „Eichrecht in der E-Mobilität, Konsequenzen fu?r Unternehmen und warum das Reichweitenproblem der E-Autos bald der Vergangenheit angehört“.

Fazit:

Das Thema Transparenz in der Elektromobilität ist und bleibt komplex. Der Bedarf an Aufklärung auf Kundenseite ist nach wie vor sehr hoch. Im Sinne des Verbraucherschutzes ist es deswegen absolut richtig, jetzt über Themen, wie das Eichrecht und die Preisangabeverordnung (PAngV), zu diskutieren und die Marschrichtung zukunftsweisend zu definieren.

Zwar mag das Eichrecht auf den ersten Blick im Moment einen Wettbewerbsnachteil für Deutschland darstellen – langfristig gesehen bedeutet es jedoch einen enormen Vertrauensvorteil in deutsche Technologien.

Der Appell in Richtung Gesetzgeber ist deutlich: Deutschland muss den Rechtsrahmen dynamisch halten, um der technischen Umsetzung die Zeit einzuräumen, die sie benötigt. Trotzdem muss ein Agieren innerhalb der Legalität gewährleistet sein

Im Folgenden eine detaillierte Zusammenfassung der Impulsvorträge:

Speaker Dr. Michael Hajesch (CEO der IONITY GmbH)»IONITY – Status Quo beim Aufbau des leistungsstärksten Schnellladenetzes in Europa und lessons learned«

Die IONITY GmbH ist ein Joint Venture der Automobilhersteller BMW Group, Daimler AG, Ford Motor Company sowie des Volkswagen-Konzerns mit den Marken Audi und Porsche. Das Unternehmen wurde 2017 gegründet mit dem Ziel, ein europaweites Schnellladenetz entlang der Autobahnen zu errichten. Mittlerweile operiert IONITY mit 50 Mitarbeitern in 24 Ländern. Dabei setzt das Unternehmen auf Informationstechnik und Manpower, denn nur so kann man der komplexen Sachlage gerecht werden und seine Kunden zufriedenstellen. In Bezug auf den Betrieb der Ladeinfrastrukturen setzt das Unternehmen auf die Lösungen der has·to·be gmbh.

Strategische Partnerschaften sind die Basis

IONITY ist bislang strategische Standortpartnerschaften u.a. mit Shell, CircleK, Tank & Rast und OMV, um nur einige zu benennen, eingegangen und konnte dadurch für über 300 Standorte bereits Verträge abschließen, um die Voraussetzung für die Etablierung eines High Power Charging Netzwerks entlang den eurpäischen Hauptverkehrsrouten zu schaffen. Ergänzt wird dies durch Technologie Partnerschaften mit den Hardware Herstellern, strukturelle Partnerschaften mit Bau- und Installationsfirmen sowie abnehmenden Institutionen, wie beispielsweise den TÜV in Deutschland. In mehreren Ländern ist der Roll-Out mittlerweile real. Das österreichische Unternehmen has·to·be GmbH ist aktuell und zukünftig der strategische Partner für den Betrieb der Ladesäulen und zuständig für das Backend-Management der Ladesäulen.

Kontinuierlicher Roll-Out sichergestellt

Seit vor einem Jahr der Startschuß für das Unternehmen fiel, können Kunden inzwischen ihre Elektromotoren an über 20 Standorten aufladen. Aktuell sind weitere 40 Ladesäulen in mehreren europäischen Ländern parallel im Bau. Das bedeutet, jede Woche werden mehrere neue IONITY Ladestationen ans Ladenetz angeschlossen, je nach Genehmigung und Freigaben der jeweiligen Standorte. Eine sehr beachtliche Leistung, unter der Berücksichtigung, dass erst seit Sommer 2017 ein Expertenteam, diesen Vorgang kontinuierlich vorantreibt.

Speaker Martin Klässner (CEO der has·to·be gmbh)»Eichrecht in der E-Mobilität – Konsequenzen fu?r Unternehmen und eichrechtskonformer Betrieb von E-Ladestationen durch herstelleru?bergreifende Transparenzsoftware«

Das Unternehmen has·to·be GmbH besteht seit August 2013 und ist in dieser Zeit vom Zwei-Mann-Unternehmen zu einer Firma mit 50 Beschäftigten gewachsen. has·to·be agiert in der Partnerschaft mit IONITY europaweit, was die Software-Entwicklung immer wieder aufs Neue vor Herausforderungen stellt: Nationale Gesetzesvorgaben wie die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) oder sehr aktuell die Preisangabeverordnung (PAngV) nehmen starken Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit und werden zudem von europäischen Ländern unterschiedlich strikt gehandhabt. Diese differierende Haltung zeigt sich nicht zuletzt am Thema Eichrecht.

Das Eichrecht als Klotz am Bein

Aus Sicht von Herrn Klässner (CEO der has·to·be gmbh), ist das Eichrecht in Bezug auf Deutschland eine klare Innovationsbremse, auch wenn die Notwendigkeit unbestritten bleibt: “Das deutsche Eichrecht hemmt aktuell eine schnelle Entwicklung der E-Mobilität, behindert Innovationen und bremst gute Ansätze aus. Die Umsetzung von eichrechtlich konformen Lösungen ist jedoch notwendig, auch wenn es sich aktuell noch eher entgegen eines sinnvollen Verbrauchereinsatzes wirkt.“ Wenn er das sagt, dann kommt das aus berufenem Munde:

Seit zweieinhalb Jahren beschäftigt sich has·to·be intensiv mit dem deutschen Eichrecht. Herr Klässner selbst gehört verschiedenen Normungsgremien wie der Fachgruppe Rechtsrahmen des IKT Elektromobilität an, die sich im Auftrag des Bundesministeriums fu?r Wirtschaft und Energie mit dem Thema auseinandersetzt.

Aus Herrn Klässners Sicht könnte mit dem Eichrecht um einiges sinnvoller umgegangen werden, wenn man die Zusammensetzung der einzelnen Gesetze und deren Wirkungsweise vollständig in Betracht zieht. Technische Lösungen, sinnvolle Umgangsformen und Möglichkeiten zu generieren, die den Verbraucher schützen, ist ja das eigentliche Anliegen des Gesetzes. Gegenwind bläst von Seiten der Bürokratie: „Die komplexe Gesetzeslage und die Vielzahl der aktuell bereits anwendbaren Gesetze auf den Umfang der Elektromobilität verhindern aktuell Innovationen, da sie jegliche Auslegungen und Interpretationen bereits stark einschränken und eindeutig festsetzen, so dass Deutschland im internationalen Umfeld nur wenig kreative und innovative Lösungen in den Markt bringen kann“, so Herrn Klässners deutliche Worte.

Eichrechtskonforme Ladeprozesse hingegen perspektivisch unabdingbar

Zwar wird die typisch deutsche Korrektheit in Bezug auf bürokratische Abläufe von europäischen Nachbarländern belächelt, die die EU-Richtlinien um einiges flexibler interpretieren. Vor allem der nordische Markt, der 40 Prozent der Neuzulassungen in der Elektromobilität bereitstellt, führt derartige Diskussionen über Eichrechtsbestimmungen aktuell nicht. Aber Herr Klässner ist sich sicher, dass perspektivisch gesehen eichrechtskonforme Ladeprozesse unabdingbar sind, auch wenn es den Ausbau der Ladeinfrastruktur derzeit noch stark einschränkt. Aus deutscher Sicht gilt es im Moment, den Spagat zwischen Endkunden-Mehrwert (Verbraucherschutz) und einer schneller Markterschließung zu schaffen. Aus Sicht des Verbraucherschutzes muss in allen Ländern zukünftig eine transparente Abrechnung gewährleistet sein. Derzeit ist Manipulation aufgrund fehlender Kontrollmöglichkeiten einfach: Aktuell bestehen 15 Möglichkei ten, um die Werte einer Ladung auf dem gesamten Transportweg zu verfälschen. Dass das nicht im Sinne des Verbrauchers ist, liegt auf der Hand, und deshalb ist sich Herr Klässner auch sicher, dass Europa mit deutscher Korrektheit gleichziehen wird.

Herstellerunabhängige Transparenzsoftware kann Vertrauen in Elektromobilität steigern

Trotz Widrigkeiten geht has·to·be davon aus, dass diverse Hersteller noch in diesem Jahr eichrechtskonforme Lösungen im Bereich der Wechselladeinfrastruktur (also AC-Ladungen bis zu 44 KW) serienreif im Feld haben werden. Im Bereich der DC-Ladestationen soll die technologische Entwicklung bis Mitte 2019 technologisch so weit sein – der Termin für die endgültige Markteinführung hängt im Anschluss daran von Zertifizierung- und Konformitätsbewertungsstellen ab. Dieser letzte Schritt stellt im Moment noch eines der größten Hindernisse dar, denn im Allgemeinen benötigt die Konformitätsbewertung in etwa ein Jahr. Geschuldet ist das dem Umstand, dass „der Gesamtmarkt der Elektromobilität sich stark entwickelt hat. Es drängen viele Hersteller auf den Markt, was die aktuell zugelassenen Bewertungsstellen an ihre Grenzen bringt. Die Konformitätsbewertungsverfahren können derzeit nicht in einem sinn vollen Zeitfenster abgewickelt werden.“, fasst Martin Klässner die momentane Situation zusammen. Betroffen von dieser zeitlichen Verzögerung sind aber Lösungen, die der Gesetzgeber explizit fordert: Wenn also neue Infrastruktur erst nachträglich rechtskonform nachgerüstet werden kann, bleiben die Kosten dafür letztendlich beim Kunden.

Technisch lassen sich die rechtlichen Anforderungen für Ladeinfrastrukturen auf zwei Wegen lösen:

1. Messwerte lokal in der Ladestation speichern (SAM-Modul): Damit wäre zwar die gesetzlichen Vorgaben erfüllt, der Verbraucher aber müsste, wenn er einen Wert beansprucht, direkt zur jeweiligen Ladestation fahren und diesen vor Ort zu überprüfen.

2. „Günstige Lösung im Sinne des Eichrechts“: Die von der Physikalisch Technischen Prüfanstalt vorgestellte Lösung stellt eine interoperable und flexible Möglichkeit dar, die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen. Dabei versieht die Ladestation die Messwerte mit einer digitalen Signatur und übermittelt die digital signierten Datensätze an ein zentrales System. Der Verbraucher bekommt damit die Möglichkeit, mittels einer Transparenzsoftware die Konformität dieses Datensatzes zeitversetzt zu überprüfen.

Auf die zweite Variante hat sich has·to·be spezialisiert, die entwickelte Technologie ist auch für den Einsatz an der Infrastruktur von IONITY geplant, wenn diese die Konformitätsbewertung abgeschlossen hat und die Freigabe von den Behörden erteilt wurde. Im Detail bedeutet das: Die Ladestation generiert signierte, konforme Messwerte und übermittelt diese an die bestehende Infrastruktur. has·to·be stellt eine Transparenzsoftware bereit, mit der der Kunde seine konkrete Rechnung überprüfen und sicherstellen kann, dass der Verbrauch korrekt abgerechnet wurde. Die Software basiert technisch auf einer sogenannten Ende-zu-Ende Signatur. Damit wird für den Kunden Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Messwerte gesamtheitlich gewährleistet.

Bei all diesen Überlegungen wiegt für has·to·be am wichtigsten der Aspekt, gemeinschaftliche Lösungen innerhalb der Elektromobilitätsbranche zu forcieren. Nur so kann sich die Elektromobilität gesamtheitlich zukunftsorientiert entwickeln. 2017 entstand die Initiative S.A.F.E., ein Zusammenschluss verschiedener Hard- und Software Hersteller aus Deutschland mit dem Anliegen, eine gemeinschaftliche Lösung einer solchen Transparenzsoftware zu finden und umzusetzen. Innerhalb der Initiative wurde die gemeinsame Spezifikation erarbeitet, auf deren Grundlage has·to·be die Software aufgesetzt hat. Aktuell tragen rund 60 Unternehmen in Deutschland dieses Projekt mit.

Innerhalb eines Jahres wurde durch has·to·be eine Transparenzsoftware im Rahmen der Initiative marktfähig umgesetzt, die nun überall in Deutschland eingesetzt werden kann. Das bietet expliziten Kundennutzen, denn Verbraucher benötigen künftig nur eine einzige Transparenzsoftware zur Überprüfung ihrer Messwerte – unabhängig vom Anbieter der Ladestation. „Mit der Transparenzsoftware ist für Betreiber und Verbraucher klar ersichtlich, wie viel das Laden kostet und ob korrekt abgerechnet wurde. Damit wird das Vertrauen der Kunden in die Elektromobilität weiter steigen“, ist sich Klässner sicher.

Preisverständnis steckt noch in den Kinderschuhen

Bezüglich der Preisangabenverordnung (PAngV) existiert ein ähnlicher Spagat zwischen Verbraucherschutz und schneller Markterschließung. „Allen voran muss Aufklärungsarbeit geleistet werden, denn die Kunden müssen den Inhalt eines Ladevorgangs begreifen, um Preise zu verstehen“, so Herr Klässner. Momentan besteht in Europa ein wahrer Flickenteppich an unterschiedlichen Abrechnungsmodalitäten (Grundgebühr, Zeit, Pauschale etc.). Die Variante, kWh als einzige Maßeinheit zu verwenden, ist dabei eine durchaus sinnvolle Herangehensweise. Auf Kundenseite setzt das einen Lernprozess voraus, aus welchen Bestandteilen sich der Preis einer Ladung tatsächlich zusammensetzt. „Verbraucher müssen lernen, dass Elektromobilität und Preise in der Elektromobiltät etwas mit installierter Ladeleistung zu tun haben.“, verdeutlicht Herr Klässner. Es muss für den Verbraucher die Möglichkeit zum Preisver gleich geben und Verständnis dafür generiert werden, dass Ladeleistung, Installation, Standort, Komfort Kostenfaktoren darstellen.

Nach wie vor hat Deutschland als starker Markt für Elektromobilität eine Vorreiterrolle inne, hiesige Entwicklungen werden von Europa interessiert aufgenommen und rezipiert.

Über die has·to·be gmbh

Im Jahr 2013 wurde diese mit dem Ziel den Erfolg von Elektroautos zu beschleunigen gegründet. Mit be.ENERGISED entwickelte sie eine E-Mobilitätslösung für die Verwaltung und Abrechnung von Ladestationen. Mittlerweile beschäftigt das Radstädter Unternehmen über 50 MitarbeiterInnen und bietet für Anbieter von Stromtankstellen nicht nur die Software, sondern ein allumfassendes Beratungs- und Servicepaket. Heute werden mit be.ENERGISED über 11.000 Ladepunkte bei mehr als 120 zufriedenen Betreibern in 27 Ländern gesteuert. Rund eine halbe Million Ladevorgänge pro Jahr machen so 50.000 Nutzer glücklich. Das Unternehmen wurde mehrfach ausgezeichnet, wie z. B. Austria Born Global Champion, Gewinner EIT Digital Challenge winners in the Smart Energy System (beides 2015), Gewinner World Summit Award (WSA mobile 2016) oder 2017 der zweite Platz beim Salzburger Wirtschaftspreis "Innovation".

Weitere Informationen unter https://has-to-be.com/

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

has·to·be gmbh
Salzburger Straße 26
A5550 Radstadt
Telefon: +43 (6452) 21200
Telefax: +43 (6452) 21200-22
http://www.has-to-be.com/

Ansprechpartner:
Klaus Stenico
Telefon: +43 (6452) 21200-45
E-Mail: klaus.stenico@beenergised.com
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