Kostenlose Kassen-QR-Code Prüfung ist jetzt auch für das iPhone verfügbar

Kostenlose Kassen-QR-Code Prüfung ist jetzt auch für das iPhone verfügbar

 

Unsere kostenlose Kassenbelegprüfung unter
https://kassen-qr-code-test.de

ist ab sofort auch für das iPhone verfügbar.

Mit unserer lustigen Smartphone-App kann der in Deutschland auf Kassenbelegen enthaltene QR-Code geprüft und dessen Inhalt „entschlüsselt“ werden.

Dieser QR-Code enthält Daten zur Signatur des Kassenbelegs durch die seit dem 01.01.2020 in Deutschland für Kassensysteme gesetzlich vorgeschriebenen TSE. Ferner sind im QR-Code auch der Rechnungsbetrag, die Zahlwege sowie die Kassenseriennummer enthalten. Diese Daten müssen mit den auf dem Kassenbeleg angegebenen Werten übereinstimmen. Sollte das nicht der Fall sein, kann von einer Manipulation ausgegangen werden.

Die Prüfung kann direkt mit der Kamera des iPhones oder eines Android-Smartphones erfolgen. Dabei muss die App lediglich durch Aufruf von https://kassen-qr-code-test.de im Webbrowser geöffnet werden. Eine Installation ist nicht erforderlich.

QR-Code zum Öffnen der QR-Code-Prüfung unter kassen-qr-code-test.de

Sollte gerade kein Kassenbeleg mit QR-Code vorliegen, kann zum Test auch z.B. der Musterbeleg auf unserer Homepage unter

https://ergofakt.de/ergofakt-tse-pc-kassensoftware-fiskalisierung-2020.html

verwendet werden. Dort befinden sich auch weitere Hintergrundinformationen zur Technischen Sicherheitseinrichtung und den gesetzlichen Grundlagen.

Über die ERGOSOFT Softwareentwicklung GmbH

Die ERGO SOFT Softwareentwicklung GmbH wurde vor mehr als 25 Jahren mit der Vision gegründet, für kleine bis mittelgroße Unternehmen eine kaufmännische Softwarelösung mit integriertem Computerkassensystem zu schaffen, die dazu beiträgt, den täglichen Administrationsaufwand zu minimieren und dabei ganz nebenbei alle relevanten Informationen für wichtige betriebswirtschaftliche Auswertungen liefert. Seit der Gründung stellt unsere kaufmännische Softwarelösung ErgoFAKT das Schlüsselprodukt unseres Unternehmens dar. Nach der Markteinführung von ErgoFAKT für DOS im Jahre 1993 erschien bereits im Jahre 1996 die erste Version für das Betriebssystem Windows 95. Seither wurde ErgoFAKT von uns kontinuierlich weiterentwickelt und gepflegt. Unzählige Anregungen und Verbesserungsvorschläge unserer Anwender wurden dazu umgesetzt.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ERGOSOFT Softwareentwicklung GmbH
Münchner Straße 87
85774 Unterföhring
Telefon: +49 (89) 958087-0
Telefax: +49 (89) 958087-29
https://www.ergofakt.de

Ansprechpartner:
Robert Holler
Telefon: +49 (89) 958087-0
Fax: +49 (89) 958087-29
E-Mail: holler@ergofakt.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel

Comments are closed.

Für die oben stehenden Pressemitteilungen, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Pressetexte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber.