SEP zum Datenschutz 2023 – Haftungsfallen der IT-Security

SEP zum Datenschutz 2023 – Haftungsfallen der IT-Security

  • Das neue europäische Datenschutz- und Datensicherheitsrecht und seine Konsequenzen für Unternehmen und Organisationen
  • Auflagen für den Datenschutz und die Datensicherheit – und gerade auch die Anforderungen für Backups wurden seit 2018 kontinuierlich erweitert
  • Was man zu DSGVO, NIS 2, IT-SIG und Co wissen muss

Für SEP ist der Schutz der Daten seiner Kunden wichtigste Aufgabe und Mission. Dazu hat der Hersteller für plattformunabhängige Backup- und Disaster Recovery-Lösungen „Made in Germany“ erneut mit Dr. Jens Bücking, Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht, zusammengearbeitet. Dabei ist ein Whitepaper entstanden, das den aktuellen Stand der Gesetzgebung darstellt. In einem Webinar, das auch bei SEP zum Download bereitsteht, erklärt Dr. Bücking die Sachverhalte und stellt Haftungsfallen der IT-Security und aktuelle Fälle dar. Dabei stellt er fest, dass lediglich 35 Prozent der kleinen und mittelständischen (KMU) in Deutschland grundlegende Pläne für den Umgang mit IT-Desaster-Szenarien haben. Wenn man dabei auf die gestiegenen Zahlen der Cybercrime-Schäden sieht – eine Verdoppelung von 2019 auf 2021 auf laut BitKom 223,5 Milliarden Euro – ist dies mehr als fahrlässig und unverständlich.

Vielen Unternehmen ist auch nicht bewusst, was es bedeutet, wenn sie die Regularien der DSGVO, die seit 2018 gültig ist, sowie den Aktualisierungen des IT-Sicherheitsgesetzes nicht folgen. Das neue Cyber- und IT-Sicherheitsrecht gemäß der NIS 2-Richtlinie wird der Anforderungskatalog für Unternehmen und öffentlich-rechtliche Betreiber von kritischen Intrastrukturen (KRITIS) nochmals erheblich erweitert. Ferner hat die EU auch eine Resilienz-Richtlinie auf den Weg gebracht, die mit der NIS 2-Richtlinie in Deutschland über das KRITIS-Dachgesetz umgesetzt wird. Der EU-Cyber Resilience Act (CRA) schließlich überträgt die IT-Sicherheit auf den Produktlebenszyklus, von der Entwicklung über die Lieferkette bis zum Anwender. Hauptziele sind hier wie dort die Sicherstellung der Infrastrukturen, der Schutz bedeutender Wirtschaftsgüter und der Anwender von digitalen Produkten, sowie – natürlich – die Bekämpfung von Cyberkriminalität. Denn im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt sind die Schäden im Bereich Wirtschaftsspionage und Cyberkriminalität weiterhin nirgends so hoch wie in Deutschland.

Was das Desaster-Management anbelangt, verlangen die Gesetze als allgemeine Schutz- und Sorgfaltspflicht, dass regelmäßig und zuverlässig zeitgemäße, lückenlose Datensicherungsroutinen im Bereich Produktivsystem, Archivsystem und Backup eingesetzt werden. Datensicherungsmaßnahmen wie insbesondere Backups sind verpflichtend durchzuführen. Außerdem zählen zu den unternehmerischen IT-Schutzpflichten unter anderem revisionssichere Archivierungsprozesse, Firewalls, Filter- und Überwachungssysteme, eine Verschlüsselung jedenfalls bei besonders sensitiven Daten sowie eben auch ein Kontinuitätsmanagement, das einen Wiederanlauf nach Wiederherstellung von System und Daten im Schadensfall gewährleistet.

SEP unterstützt seine Kunden gerade beim Thema Datensicherung und Wiederherstellung, sowie beim Schutz der Backup-Daten vor Cyber-Bedrohungen wie Ransomware. Dazu zählt die für Linux verfügbare SEP immutable Storage (SiS) und die neue Lösung für Windows-Systeme Blocky4sesam. Für direkt angeschlossenen Linux Filesystem Storage bietet SiS eine Dateispeicherfunktion, die resistent gegen Ransomware-Angriffe ist und auf der SEP sesam eigenen Deduplizierungs-Technologie "Si3 NG" für Linux basiert. Blocky4sesam für Windows basiert auf bewährten Application-Whitelisting Technologien und schützt selbst dann vor Schadsoftware, wenn diese in das Programm eingedrungen ist und die Blocky-Software beschädigt wurde. SEP bietet zudem eine Vielfalt an weiteren  Schutzmechanismen wie No-Backdoors, technische Sicherheit von DSGVO- und Compliance Anforderungen sowie dass die Daten und Logfiles in Deutschland/der EU bleiben. Dies kann nur eine Lösung bieten, die „Made in Germany“ ist wie SEP sesam.

Download Whitepaper „Das europäische Datenschutz- und Datensicherheitsrecht“ und Aufzeichnung des Webinars mit Dr. Jens Bücking, Fachanwalt für IT-Recht
https://www.sep.de/de/ressourcen/compliance-und-dsgvo/

Weitere Informationen zum Thema Sicherheit mit SEP
https://www.sep.de/de/loesungen/sep-security

Social Media SEP
Twitter: http://www.twitter.com/SEPHybridBackup
LinkedIn: https://www.linkedin.com/company/sep_4
Facebook: www.facebook.com/SEPHybridBackup
YouTube: www.youtube.com/user/SEPsesam

Kundenreferenzen SEP
<a href="http://www.sep.de/de/referenzen/http://www.sep.de/de/referenzen“ target=“_blank“>http://www.sep.de/…

Über die SEP GmbH

Die SEP AG ist Hersteller von Backup- und Disaster Recovery-Software-Lösungen zum Schutz von plattformübergreifenden, heterogenen IT-Umgebungen. Die Datensicherungslösung „SEP sesam“ sichert ein breites Spektrum an virtuellen Umgebungen, Betriebssystemen, Anwendungen und Datenbanken „Made in Germany“. Der Hauptsitz des 1992 gegründeten Unternehmens, ist in Holzkirchen bei München. Support und Vertrieb erfolgt in Amerika über die SEP Corporation. SEP hat ein starkes Partner-Netzwerk und setzt beim Vertrieb auf gut ausgebildete Systemhäuser. Zu den Kunden in mehr als 50 Ländern zählen Aldi Nord, SPIEGEL-Verlag, UVEX, Bundesministerien, Stadtwerke, Universitäten und produzierende Unternehmen.

Weitere Informationen unter www.sepsoftware.com

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

SEP GmbH
Konrad-Zuse-Straße 5
83607 Holzkirchen
Telefon: +49 (8024) 46331-0
Telefax: +49 (8024) 46331-666
https://www.sep.de

Ansprechpartner:
David Schimm
Veritas Public Relations
Telefon: +49 (8024) 467-3132
E-Mail: presse@sep.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel

Comments are closed.

Für die oben stehenden Pressemitteilungen, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Pressetexte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber.