Legal Innovation Award (LIA) – hohe Beteiligung aus Kanzleien, Rechtsabteilungen und freien Anbietern

Legal Innovation Award (LIA) – hohe Beteiligung aus Kanzleien, Rechtsabteilungen und freien Anbietern

Aktuelle, bereits lebende Legal Tech – Lösungen tauchen nahezu jede Woche auf. Der Markt ist belebt und hoch dynamisch. Um Transparenz in die Angebote zu bringen und Lösungen zu qualifizieren, hat auch in diesem Jahr die STP Informationstechnologie AG zum Legal Innovation Award (LIA) aufgerufen.

Am 15. April 2018 endete die Bewerbungsfrist für den Legal Innovation Award (LIA) der STP Informationstechnologie AG. Der Award, der im vergangenen Jahr erstmalig vergeben wurde, forderte Kanzleien und Unternehmen mit rechtsnahen Lösungen der DACH-Region auf, die eigene Entwicklung zu präsentieren. 24 Lösungen wurden eingereicht – darunter Legal Tech Anwendungen von Groß-Kanzleien aus dem Bereich Big Four bis hin zu automatisierten Angeboten von kleinen Unternehmen. Die ausgesuchte Fach-Jury aus Vertretern von Hochschulen, Organisationen, Medien, Kanzleien und Rechtsabteilungen beurteilen die Lösungen nach Innovationsgehalt und nach ihrer Eignung für den Rechtsmarkt. Die Nominierten werden innerhalb der nächsten Wochen bekanntgegeben.

"Wir sehen uns mit dem Award am Puls der Zeit", so Susann Seyfried, Director Marketing der STP Informationstechnologie AG. "Die hohe Resonanz zeigt einerseits, wie stark die aktuelle Entwicklungsenergie im Bereich Legal Tech ist. Andererseits wissen wir, dass unser Preis gerade für junge Unternehmen attraktiv ist, da wir eine große Strahlkraft in die Branche haben. Das tut frischen Lösungen sehr gut und ist eine Art, Kreativität zu fördern" so Seyfried weiter. Die Präsentation erfolgt im Rahmen eines Sales-Pitch der Nominierten am Vorabend der 9. STP Fachtagung am 21. Juni 2018 auf Schloss Bensberg (Bergisch Gladbach).

Über STP
Die 1993 in Karlsruhe gegründete STP-Gruppe gehört zu den umsatzstärksten und führenden Anbietern für Rechtsanwalts-Software in Deutschland. Kernkompetenz ist die Entwicklung von Softwarelösungen und Informations-Systemen für Anwälte, Justizverwaltungen und alle mit diesem Kreis in Kontakt stehenden Institutionen.

Die STP Informationstechnologie AG ist bundesdeutscher Marktführer in den Bereichen Insolvenzverwaltersoftware, Software für Insolvenzgerichte sowie Qualitätsmanagementsysteme für Anwaltskanzleien und zudem einer der führenden Anbieter von Dokumenten-Management-Systemen für Anwaltskanzleien. Zum Verbund der Unternehmensgruppe gehören neben der Muttergesellschaft, der STP Informationstechnologie AG, noch drei weitere Tochtergesellschaften.

Über die STP Informationstechnologie GmbH

Die STP Informationstechnologie AG ist ein visionäres und zugleich konservativ geführtes IT-Unternehmen. 1993 in Karlsruhe gegründet, entwickelte sich STP zum viertgrößten Anbieter für Rechtsanwaltssoftware in Deutschland und ist umsatzmäßig der drittgrößte Hersteller der Branche. Der Vorstand besteht aus den Firmengründern Gunther Thies und Ralph Suikat sowie Florian Schwiecker, der für Sales & Marketing verantwortlich zeichnet. Mittlerweile arbeiten knapp 80 qualifizierte Menschen für das Unternehmen. Kernkompetenz ist die Entwicklung von Softwarelösungen und Informationssystemen für Anwälte, Justizverwaltung und alle mit diesem Kreis in Kontakt stehenden Institutionen. Durch ein ganzheitlich angelegtes Serviceangebot, von der Organisationsberatung bis hin zum Telefonsupport, erfahren die Kunden der STP AG eine weit über das Produktangebot hinausgehende Unterstützung.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

STP Informationstechnologie GmbH
Brauerstraße 12
76135 Karlsruhe
Telefon: +49 (721) 82815-0
Telefax: +49 (721) 82815-555
https://www.stp.one

Ansprechpartner:
Susann Seyfried
Director
Telefon: +49 (721) 82815-164
Fax: +49 (151) 17974727
E-Mail: susann.seyfried@stp-online.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel

Comments are closed.

Für die oben stehenden Pressemitteilungen, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Pressetexte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber.