FIO: Bieterverfahren gewinnt stark an Beliebtheit
Wie der Name schon sagt, ergibt sich der Preis einer Immobilie beim Bieterverfahren ähnlich einer Auktion durch die Gebote der potenziellen Käufer. Anders als bei einer Versteigerung hat das Höchstgebot jedoch keine notarielle Bindung und ist somit auch rechtlich nicht verpflichtend. Beide Seiten können jederzeit vom Kauf zurücktreten. Seinen schlechten Ruf auf Verkäuferseite hatte das Bieterverfahren bisher vor allem daher, dass es oft als letztes Mittel für den Verkauf schwer vermittelbarer Immobilien genutzt wird. Auf Seiten der Käufer wird hingegen die geringe Transparenz der Gebotsabgabe bemängelt. Gerade bei analogen Bieterverfahren können die Gebote der Mitbietenden nicht eingesehen werden, sodass die Teilnehmenden nicht wissen, ob sie möglicherweise deutlich zu viel oder deutlich zu wenig geboten haben, was zu Unzufriedenheiten führt. Digitale Plattformen können diesen Vorgang transparenter und zugänglicher gestalten.
Nikolai Roth, Gründer und Geschäftsführer Maklaro, die seit 2013 das eigenentwickelte Online-Bieterverfahren nutzen: "Wir konnten mit unserem Bieterverfahren viele positive Erfahrungen machen. Die Einbindung von Online-Plattformen hilft dabei, die Transparenz für Käufer und Verkäufer deutlich zu erhöhen. Auch in Sachen Preisfindung setzen wir bei Maklaro auf das Bieterverfahren, da der erzielte Verkaufspreis so durch den Markt definiert wird. Gerade dieser Punkt ist auch für die Immobilienverkäufer sehr interessant. Zusätzlich ist das Bieterverfahren ein sehr gutes Instrument für die Objektakquise."
Bieterverfahren sind für Makler in der Regel mit einem gewissen Arbeitsaufwand verbunden. Sowohl Besitzer als auch Bieter müssen ausführlich über das Verfahren aufgeklärt und etwaige Fristen und Termine klar kommuniziert werden. Ist dies jedoch geschehen, bietet das Bieterverfahren für beide Seiten Vorteile.
"Auf Grund der angespannten Situation auf dem Wohnungsmark herrscht dort oft das Gesetz des Schnelleren, sodass viele Interessenten gar nicht erst die Chance bekommen, eine Immobilie zu kaufen. Anders als bei der herkömmlichen Vermarktung haben die Käufer durch das Bieterverfahren den Vorteil, dass der Verkauf zu einem festgesetzten Zeitpunkt stattfindet", erklärt Andreas Habath. "Da es rechtlich nicht vorgeschrieben ist, einen Mindestpreis zu nennen, können Gebote theoretisch schon bei einem Wert von einem Euro anfangen. In der Praxis bringt das für die Käufer die Möglichkeit weniger für die Immobilie zu zahlen, als das bei der normalen Vermarktung der Fall gewesen wäre. Werden die Bieter also vollumfänglich über den Hergang aufgeklärt und die entsprechende Transparenz gewahrt, können Bieterverfahren für beide Seiten ideal sein."
Die FIO SYSTEMS AG ist ein seit 1999 operierender Softwareentwickler für die Immobilien- und Finanzwirtschaft mit Sitz in Leipzig. FIO bietet neben der webbasierten Software für Immobilienvermarktung, Softwarelösungen für die Abbildung des Zahlungsverkehrs, das Management von Immobilien-Schäden und ein vollumfängliches ERP-Verwaltungssystem. Zum Kundenstamm der FIO SYSTEMS AG gehören neben Immobilienmaklern, Hausverwaltern und Wohnungsunternehmen vor allem Institute der S-Finanzgruppe sowie Raiffeisen- und Volksbanken. Seit 2018 ist die FIO SYSTEMS AG eine hundertprozentige Tochter der Hypoport-Gruppe.
https://www.fio.de/
FIO SYSTEMS AG
Ritter-Pflugk-Straße 24
04249 Leipzig
Telefon: +49 (341) 90043-0
Telefax: +49 (341) 90043-10
http://www.fio.de
Chief Marketing Officer
Telefon: +49 (40) 228178-525
E-Mail: malte.ploghoeft@fio.de