
edlohn: neue Funktionen machen die online Lohnabrechnung noch smarter
Im Zentrum steht dabei der optimierte Datenaustausch zwischen edtime und edlohn. So wurden beispielsweise die Stammdaten um eine dienstliche E-Mail-Adresse erweitert, um damit einen neuen Anwendungsfall abzubilden, für den zwei verschiedene Email-Adressen je Arbeitnehmer zwingend benötigt werden. Bisher umfassten sowohl edlohn als auch edtime nur eine E-Mail-Adresse. Diese wird in der Regel für das Arbeitnehmer Portal eMitarbeiter benötigt, um darüber unkompliziert persönliche Lohn- bzw. Gehaltsabrechnungen einsehen zu können. Die, dienstliche E-Mail-Adresse soll dagegen zumeist für separate Benutzerrechte z.B. von Teamleitern in edtime genutzt werden. Dank der neuen Möglichkeit, zwei E-Mail-Adressen anlegen zu können, lassen sich diese beiden Vorgänge jetzt unproblematisch umsetzen und darstellen.
Darüber hinaus verfügt edlohn in der aktuellen Version über eine zusätzliche Plausibilitätsprüfung. Die neue Plausibilitätsprüfung ermöglicht es dem Anwender, einen Schwellenwert zu definieren, der es ihm erleichtert, auffällige Abweichungen zwischen zwei Auszahlungsbeträgen innerhalb von zwei Monaten zu ermitteln. Auch der Export strukturierter Daten wurde erweitert. Jetzt ist es möglich, zusätzlich zu bereits ausgewählten Merkmalen die jeweilige Betriebsstätte des Arbeitnehmers in der Datei mitauszugeben. Das erleichtert vor allem Filialisten oder Franchisenehmern den Administrationsaufwand.
Mehr Informationen über die Neuerungen in edlohn unter: Aktuelle Nachrichten zur Lohnabrechnung mit edlohn
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