Rechtsethik? Fehlanzeige! Wie sich parasitäre Juristen an Branchenportalen und deren Kunden bereichern

Rechtsethik? Fehlanzeige! Wie sich parasitäre Juristen an Branchenportalen und deren Kunden bereichern

Viel Frust, unnötige Kosten, verschwendete Kapazitäten und unberechtigte Rufschädigung – all das wird ausgerechnet durch diejenigen ausgelöst, die sich als „Rechtschaffende“ einem gewissen Berufsethos verpflichtet haben. Die BZZ-Verlagsgesellschaft und ihre Kunden sind bei weitem nicht die einzigen, die unter der Masche der SI-Rechtsanwaltsgesellschaft Robert Binder aus Berlin und ähnlichen Kanzleien leiden.

Schlimmstenfalls bleiben Mandanten auf nicht unerheblichen Kosten sitzen, während sich die Juristen durch ihre Masche ein weiteres Mal die Taschen füllen, ungestraft davonkommen und bereits neue Mandantenopfer akquirieren.

Harald Gregoreck kann davon nicht nur ein sprichwörtliches Liedchen singen, sondern direkt ein ganzes Musical aufführen – zu seinem eigenen Leidwesen und dem seiner Kunden. Schon länger muss er sich mit den haltlosen Anschuldigungen der Berliner Kanzlei auseinandersetzen und ist damit bei weitem nicht der einzige Branchenportalbetreiber, der als Zielscheibe für nicht besonders treffsichere Mandantenjäger herhalten muss.

Recht so, Herr Binder? Sicher nicht!

Branchenportale wie bspw. die BBZ-Dienste Teambusiness24 oder Anwaltsportal24, aber auch die Plattformen anderer Anbieter werden von den SI-Rechtsanwälten ganz bewusst ins Kreuzfeuer genommen. Denn mitunter stellen sie auch Wettbewerb für die Juristen aus der Hauptstadt dar. Auch Verlage wie die GES Registrat GmbH oder Werbe. Wert Verlagshaus GmbH prangern das perfide, verunsichernde und unlautere Verhalten der SI-Rechtsanwaltsgesellschaft mbh an.

Wer im Netz Rezensionen und Erfahrungsberichte zur Berliner Kanzlei SI Rechtsanwälte liest, erhält auf den ersten Blick tendenziell einen seriösen Eindruck. Wer aber präziser nach Rechtsanwalt Robert Binder, dem Abmahnanwalt dieser Kanzlei sucht, stößt schnell auf Begriffe wie „Mandantenjäger“, „unlautere Methoden“ oder schlichtweg „Abzocke“.

Diese Warnungen und Richtigstellungen decken sich gemeinhin mit den eigenen Erfahrungen, die Harald Gregoreck und seine geschädigten Branchenportal-Nutzer machen mussten. Ob Portalbetreiber oder Kunde, die in diese Mandantenfalle getappt sind: Sie alle stellen sich wohl verzweifelt die Frage, wann diesem inakzeptablen Treiben sogenannter „Rechts“-Anwälte endlich ein Riegel vorgeschoben wird.

Vernichtendes Urteil – ohne jegliche Gerichtsverfahren

Die Methoden des RA Binder wirken sich auf die BBZ-Verlagsgesellschaft und ihre Portalnutzer vor allem zeitraubend, nervenaufreibend und kostenintensiv aus. Insbesondere klagt Harald Gregoreck dem Abzocke-Anwalt die völlig haltlose, aber leider nachhaltige Rufschädigung an.

Zumindest in einem Punkt ist Gregoreck aber entspannt: Sowohl aus Berichten wie auch aus eigenen Erfahrungen weiß er, dass von Seiten der Kanzlei SI-Rechtsanwaltsgesellschaft Robert Binder aus Berlin viel Panikmache und große Töne zu vernehmen sind, wenn es aber tatsächlich zu einem Prozess kommen soll, dann plötzlich Stille herrscht. Das klingt schon fast amüsant – gemäß der Floskel „große Klappe, nichts dahinter“. Dennoch bleibt das tragische Ende. Die Geschädigten erleiden in der Regel eine hohe finanzielle Belastung und der dubiose Jurist profitiert weiter.

Paradoxe Praxis: Laut predigen, aber selbst unlauter praktizieren

Anwälte wie Robert Binder schüren vor allem Unsicherheiten bei potenziellen Mandanten, indem sie proaktiv an sie herantreten und sie zur Anfechtung von Verträgen anstacheln – ganz gleich, ob gerechtfertigt oder haltlos. Im konkreten Fall Branchenportal24 und Teambusiness24 erhebt RA Robert Binder aus Berlin etwa Vorwürfe der telefonischen Kaltakquise, die sich einerseits nicht bestätigen und andererseits auch im zutreffenden Falle und vor dem B2B-Hintergrund völlig rechtmäßig wären.

Vor allem in dieser Hinsicht könnte man hingegen die SI-Rechtsanwaltsgesellschaft und RA Binder selbst auf sehr dünnem Eis sehen. Während theoretisch legale, aber praktisch nicht umgesetzte Methoden als Vorwürfe gegen andere geäußert werden, sieht es so aus, als würde RA. Robert Binder aus Berlin mit ebendieser Masche selbst akquirierende Werbung und aktivierendes Marketing zur eigenen Mandantengewinnung betreiben. Das Paradoxe daran: Rechtsanwälte dürfen in dieser Form nicht für sich werben.

Paradoxe Praxis: Laut predigen, aber selbst unlauter praktizieren

Harald Gregoreck versucht, trotz all der Turbulenzen, das Positive in den vergeblichen Bemühungen solcher Blender zu sehen: „ Dass uns als Verlagsgesellschaft und unseren Online-Angeboten so viel Aufmerksamkeit zuteilwird, ist losgelöst von den ärgerlichen Umständen als positives Echo zu betrachten: BBZ ist präsent, wird wahrgenommen und es scheint sich vermeintlich zu lohnen, aus unserem Angebot mit zwielichtigen Methoden Profit zu schlagen.“

Weiter betont der BBZ-Verantwortliche: „Dass Herr RA. Robert Binder aus Berlin hier eher im Trüben fischt und scheinbar per Zufallsprinzip versucht, beliebige Angriffspunkte bei uns zu finden, weckt zumindest ein Stück weit Gelassenheit. Man könnte es auch auf die eigene Not und den Auftragsmangel der Rechtsanwälte RA Robert Binder aus Berlin schieben: Parasitäres Verhalten als Verzweiflungstat. So oder so bleibt am Ende für uns der üble Beigeschmack der willkürlichen Diskreditierung.“

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