Legal Tech Report 2024: Kanzleien fehlt es noch an Legal Tech Know-how

Legal Tech Report 2024: Kanzleien fehlt es noch an Legal Tech Know-how

Knapp die Hälfte der europäischen Anwaltskanzleien will ihr Budget rund um das Thema Legal Tech bis Ende des Jahres 2024 erheblich erhöhen. Das ergab eine Umfrage von stp.one, einem der führenden Anbieter von Legal-Tech-Komplettlösungen, der die Ergebnisse der Befragung jetzt in seinem Legal Tech Report 2024 zusammengefasst und veröffentlicht hat. An der Umfrage, die Ende 2023 in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Benelux, Italien, Frankreich und Spanien durchgeführt wurde, nahmen 1.250 Anwaltskanzleien teil. Der Report veranschaulicht die derzeitige Nutzung von Legal-Tech- Lösungen in Europa und beschreibt, wie sich der Einsatz digitaler Tools voraussichtlich bis 2028 entwickeln wird. Außerdem bietet er den Kanzleien eine Orientierungshilfe für die Priorisierung ihrer Legal-Tech- Investitionen.

Kanzleigröße korreliert mit Know-how und Investitionsbereitschaft

Laut dem Legal Tech Report schätzen größere Kanzleien ihr Legal Tech Know-how deutlich besser ein als kleinere Anwaltskanzleien. Dennoch bewerten insgesamt nur 16 Prozent der Kanzleien ihr Wissen als sehr gut. Belegt wurde auch, dass ein Zusammenhang zwischen dem vorhandenen Know-how und der Bereitschaft für Legal-Tech-Investitionen besteht: Demnach ist eine Investition oder Budgeterhöhung im Bereich Legal Tech umso größer, je besser das vorhandene Legal-Tech-Wissen eingeschätzt wird. Aber es gibt auch Kanzleien, die vorhaben, ihre Legal-Tech-Budgets zu reduzieren – wenn auch nur 3 Prozent.

Auffällig ist, dass Schweizer Kanzleien sowohl beim Legal-Tech-Know-how als auch bei geplanten Investitionen im Ländervergleich die Führungsposition einnehmen.

Auch hinsichtlich KI und anderer fortschrittlicher Technologien sind die europäischen Rechtsanwälte insgesamt eher zurückhaltend. Lediglich etwa 5 Prozent der befragten Anwaltskanzleien investieren

derzeit schon in fortschrittliche Technologien wie KI und Blockchain. Gleichzeitig plant ein größerer Teil der Kanzleien bis 2028 in diesem Segment signifikantere Investitionen vorzunehmen. Im Fokus steht dabei vor allem die Automatisierung der Dokumenten- und Vertragserstellung.

Davon ausgehend, dass sich diese Technologien in den nächsten Jahren wahrscheinlich rasant weiterentwickeln werden, scheint es nicht unwahrscheinlich, dass sich die Verantwortlichen in den Anwaltskanzleien schon früher entschließen, in KI und andere Technologien zu investieren.

Reputation, Verfügbarkeit und regionale Expertise sind gefragt

71 Prozent der befragten Anwaltskanzleien glauben, dass ihr Name, ihre Reputation und die Bewertung durch andere die Top-3-Auswahlkriterien ihrer Mandanten sind. Die Reputation halten vor allem mittelgroße (94 Prozent) und große Kanzleien (78 Prozent) für ein entscheidendes Kriterium. Vergleicht man die Antworten der verschiedenen Länder miteinander fällt auf, dass 78 Prozent der österreichischen Kanzleien die Reputation als entscheidendes Kriterium sehen – durchschnittlich tun das 71 Prozent aller Kanzleien. Anders sieht es in Deutschland aus: mit 66 Prozent ist der Ruf einer Kanzlei hier etwas weniger relevant.

Neben der Reputation spielt die Verfügbarkeit nach Einschätzung der Anwälte eine wichtige Rolle bei der Kanzleiauswahl. Da Rechtsverfahren eine hohe Arbeitsbelastung und zeitkritische Prozesse mit sich bringen, ist den Kanzleiinhabern durchaus bewusst, dass sie ihr Zeitmanagement unbedingt im Griff haben müssen. Hinzukommt die regionale Expertise, die Mandanten bei der Kanzleisuche offensichtlich wichtig ist. 53 Prozent der Umfrageteilnehmer bezeichnen die „Kenntnisse regionaler Besonderheiten“ als eines der entscheidenden Kriterien bei der Auswahl einer Kanzlei.

Fazit

Um im Rechtswesen zukünftig erfolgreich zu sein, sollten Kanzleien Kriterien entwickeln und Meilensteine definieren, anhand derer sie sich weiterentwickeln können. Das gilt für den Aufbau von Legal Tech Know- how ebenso wie für den Umgang mit Technologieinvestitionen und die eigene Marktpositionierung.

Wichtig ist dabei, sowohl die Chancen als auch Risiken gegeneinander abzuwägen. Der Legal Tech Report bietet den Kanzleien hierfür konkrete Ansatzpunkte und Guidelines.

Ab sofort ist der Legal Tech Report kostenlos als Download verfügbar: Legal Tech Report 2024 (stp.one)

Über die STP Informationstechnologie GmbH

Die stp.one, mit Hauptsitz in Karlsruhe, ist einer der führenden Anbieter von Legal-Tech- Komplettlösungen, welche die Digitalisierung von Kanzleien, Insolvenzverwaltern und Rechtsabteilungen vorantreiben. Das Unternehmen bietet eine vollständig integrierte Legal-Tech-Plattform, die Workflow- Automatisierung, KI-basiertes Dokumentenmanagement, ERP-Software, Daten-Management sowie spezialisierte, softwaregestützte Outsourcing-Dienstleistungen umfasst. Contract Lifecycle-, Matter- und Knowledge-Management Lösungen gehören ebenfalls zum umfangreichen Portfolio, das tief in die Rechtsberatung, Insolvenz- und wirtschaftsrechtlichen Ökosysteme eingebettet ist.

Stp.one beschäftigt über 375 Mitarbeiter an 10 Standorten und versorgt mehr als 7.000 Kunden mit Software und relevanten Dienstleistungen für ihren täglichen Arbeitsablauf. Mehr Info unter: stp.one

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

STP Informationstechnologie GmbH
Brauerstraße 12
76135 Karlsruhe
Telefon: +49 (721) 82815-0
Telefax: +49 (721) 82815-555
https://www.stp.one

Ansprechpartner:
Matthias Greuner
VP Marketing
E-Mail: matthias.greuner@stp-online.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel

Comments are closed.

Für die oben stehenden Pressemitteilungen, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Pressetexte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber.