Upcycled Financing – wiederbelebte Finanzierungsinstrumente zur gleichzeitigen Optimierung von EBITA und Working Capital

Upcycled Financing – wiederbelebte Finanzierungsinstrumente zur gleichzeitigen Optimierung von EBITA und Working Capital

Durch das Upcycling, also die digitale Nutzung und Erweiterung des jahrhundertealten Zahlungs- und Finanzierungsinstruments, dem Handelswechsel, ergibt sich die Möglichkeit für ein Upgrade bestehender Lieferkettenfinanzierungslösungen (Supply Chain Finance).

Bei Supply Chain Finance unterscheidet man generell zwischen Absatz- und Lieferantenfinanzierungsinstrumenten. Zu letzteren zählen in erster Linie Dynamic Discounting und Reverse Factoring. Bei Dynamic Discounting bietet der Käufer unter Abzug eines dynamisch berechneten Skontos seinen Lieferanten die Möglichkeit, vor Fälligkeit der Rechnung bezahlt zu werden. Der Käufer setzt dabei eigene Geldmittel ein, um Skontoerträge zu erzielen. Der so erwirtschaftete Ertrag führt allerdings zu einer Reduzierung der Kreditorenlaufzeit (DPO) und damit zu einer Verschlechterung des Cash Conversion Cycles bzw. der Effizienz des Betriebskapitals.

Will der Käufer dagegen sein Working Capital verbessern, müssen die eingeräumten Zahlungsziele unverändert bleiben oder idealer Weise sogar verlängert werden. Als Ausgleich bietet der Käufer seinen Lieferanten ein Reverse Factoring Programm an. Dabei verkaufen die Lieferanten, wie beim Factoring, ihre Forderungen an einen oder mehrere Forderungskäufer (meistens Banken).

Damit zu den Vorteilen des digitalen Handelswechsels: Der Wechsel ist ein geborenes (kraft Gesetzes) Orderpapier, welches einzig durch Einigung, Indossament und Übergabe übertragen wird. Sämtliche Veränderungen bzw. Übertragungen, werden audit-sicher gespeichert. Zusatzinformationen wie Rechnungsdaten können mit dem Wechsel verknüpft werden.

Der Wechsel als Zahlungsinstrument erlaubt die völlig flexible Verwendung von Eigen- und Fremdmitteln. Will der Käufer eigene Liquidität einsetzen, so werden die Lieferanten vorfällig per Überweisung bezahlt. Sollen dagegen Fremdmittel verwendet werden, so begibt der Käufer einen Wechsel, der an einen Finanzierer verkauft wird.

Im Gegensatz zu nicht-negoziierbaren Buchforderungen, sind für die Übertragung von Wechseln keine komplexen Verträge und/oder Verbriefungsstrukturen, die sich je Forderungskäufer unterscheiden, notwendig. Im Gegenteil: Aufgrund der sich aus dem Wechselgesetz abgeleiteten Standardisierung können sich Unternehmen von restriktiven, nicht fungiblen rechtlichen Rahmenbedingungen unabhängig machen und ein breites Spektrum von Finanzierungspartnern nutzen.

Der größte Vorteil des Wechsels liegt jedoch darin, dass er die Erweiterung von Zahlungszielen ermöglicht, ohne dass Lieferverträge dauerhaft geändert oder neu verhandelt werden müssten. Negative Auswirkungen von vorfälliger Bezahlung aus Eigenmitteln können durch die Bezahlung mittels Wechsel mit zusätzlichen Zahlungszielen kompensiert bzw. überkompensiert werden. So kann auch die typische Abhängigkeit von der Akzeptanz der Lieferanten reduziert und prognostizierte Effekte aus Lieferantenfinanzierungsprogrammen besser aktiv gesteuert werden. Diese Effekte können auch für die Absatzfinanzierung genutzt werden. Längere Zahlungsziele werden dabei ebenfalls auf Basis von Wechseln individuell gewährt.

Da der Wechsel erfüllungshalber begeben wird, erlischt eine Handelsforderung erst, wenn der Wechsel tatsächlich bezahlt wird. Im Gegensatz zu anderen im Markt angebotenen Lösungen entsteht bilanziell durch die Bezahlung mittels Wechsel und der damit einhergehenden Zahlungszielverlängerung im Rahmen marktüblicher Usancen keine neue Finanzverbindlichkeit, sondern eine Verbindlichkeit aus Lieferung und Leistung.

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