Einsatz Technischer Sicherheitseinrichtungen für elektronische Aufzeichnungssysteme

Einsatz Technischer Sicherheitseinrichtungen für elektronische Aufzeichnungssysteme

Seit Anfang 2020 besteht in Deutschland die Pflicht, "Elektronische Aufzeichnungssysteme" – gemeint sind Registrierkassen und andere Kassensysteme – mit einer zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) auszustatten. Im Verlauf von drei Jahren wurden umfangreiche Betriebserfahrungen gesammelt, die in die Weiterentwicklung der TSE-Nutzung unter dem Stichwort Fiskalisierung einfließen. Im Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT) entwickelt eine Arbeitsgruppe ein Fiskalisierungs-Framework als Handreichung für die Praxis.

Der sogenannten "Fiskalisierung" liegen verschiedene Rechtsnormen, Verwaltungsvorschriften, Technische Richtlinien des BSI sowie Common-Criteria-Schutzprofile zugrunde.

Für eine betriebsbereite Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) sind aktuell mindestens 5 Zertifizierungen zu durchlaufen. Die Zertifizierungsgrundlagen haben jeweils ihren eigenen Lebenszyklus und die Zertifizierungen haben unterschiedliche Laufzeiten von 3 Jahren mit jährlicher Auditierung bis hin zu 8 Jahren.

Die Betriebserlaubnis der TSE ist nur gegeben, solange sämtliche Zertifizierungen noch gültig sind und die TSE in einem sogenannten "zertifizierten Modus" eingesetzt wird. Dabei sind bestimmte Einsatzbedingungen einzuhalten.

Diese Aufzählung zeigt, dass die Umsetzung der Fiskalisierung für Kassen- und TSE-Hersteller, Integratoren und Steuerpflichtige eine komplexe Angelegenheit ist, die Zertifizierungs- und Einsatzbedingungen sich stetig wandeln und die Verwender von TSE aufgrund der unterschiedlichen Zertifikatslaufzeiten mit der ständigen Unsicherheit leben müssen, wie lange die eingesetzte TSE noch verwendet werden darf.

Viele der beteiligten Parteien klagen darüber, dass die geschilderte Komplexität sie überfordert und sie die TSE nicht oder nicht wie vorgeschrieben – also im zertifizierten Modus – betreiben können.

Um die Komplexität der Fiskalisierung zu verringern und sie für alle beteiligten Parteien handhabbar zu gestalten, entwickelt eine TeleTrusT-Arbeitsgruppe (https://www.teletrust.de/arbeitsgremien/fiskalisierung/) ein Fiskalisierungs-Framework als Handreichung für die Praxis. Ziel ist die Veröffentlichung einer ersten Version dieses Frameworks zu Anfang 2024.

Über Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT)

Der Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT) ist ein Kompetenznetzwerk, das in- und ausländische Mitglieder aus Industrie, Verwaltung, Beratung und Wissenschaft sowie thematisch verwandte Partnerorganisationen umfasst. Durch die breit gefächerte Mitgliederschaft und die Partnerorganisationen verkörpert TeleTrusT den größten Kompetenzverbund für IT-Sicherheit in Deutschland und Europa. TeleTrusT bietet Foren für Experten, organisiert Veranstaltungen bzw. Veranstaltungsbeteiligungen und äußert sich zu aktuellen Fragen der IT-Sicherheit. TeleTrusT ist Träger der "TeleTrusT European Bridge CA" (EBCA; PKI-Vertrauensverbund), der Expertenzertifikate "TeleTrusT Information Security Professional" (T.I.S.P.) und "TeleTrusT Professional for Secure Software Engineering" (T.P.S.S.E.) sowie des Vertrauenszeichens "IT Security made in Germany". TeleTrusT ist Mitglied des European Telecommunications Standards Institute (ETSI). Hauptsitz des Verbandes ist Berlin.

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