HPI-Juristin: Für Whistleblower schnell interne Meldekanäle einrichten
Nach Haarhofs Angaben können entsprechende Geldstrafen bis zu 50.000 Euro, in einigen Fällen sogar bis zu 500.000 Euro betragen. Wie die Expertin betonte, wurde die umstrittene Pflicht zur Einrichtung von Kanälen für anonyme Meldungen zuletzt doch noch aus dem Gesetz entfernt. "Vor allem die Entscheidung, welche Person idealerweise die Aufgabe solcher Meldestellen wahrnehmen soll, dürfte viele mittelgroße Unternehmen vor eine große Herausforderung stellen", betonte die Expertin, die in ihrem Kurs auf diese Problematik eingeht.
Haarhoff begrüßte, dass am Donnerstag, 11. Mai, der Deutsche Bundestag "nach langem Ringen endlich den gordischen Knoten durchschlagen" und einen mit dem Bundesrat gefundenen Kompromiss zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) beschlossen habe. Heute stimmte die Ländervertretung zu, so dass das Gesetz voraussichtlich im Sommer in Kraft treten wird. Es schafft mehr Rechtssicherheit für Beschäftigte, die auf Missstände hinweisen und soll solche Whistleblower vor Repressalien wie Mobbing, Jobverlust oder Klagen schützen.
Eigentlich hätte die entsprechende EU-Richtlinie aus dem Jahr 2019 bis spätestens Ende 2021 in deutsches Recht umgesetzt werden müssen, unterstrich Haarhoff. Weil der Gesetzgeber das nicht schaffte, strengte die EU-Kommission sogar schon ein Vertragsverletzungsverfahren an.
Betroffen sind nach Haarhoffs Worten vor allem Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitern, weil das Gesetz sie zur Einrichtung interner Meldestellen verpflichtet. In ihrem Onlinekurs geht sie sowohl auf den zusätzlichen Aufwand für die Umsetzung ein wie auch auf den langfristigen Mehrwert für Unternehmen. Konkrete Antworten gibt die Kursleiterin zum Beispiel auf die Frage, welche Meldungen überhaupt von den Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes abgedeckt sind. Auch die Aspekte, inwieweit Datenschutzbeauftragte und Betriebsräte zu beteiligen sind und wie man die Identität des Whistleblowers schützt, kommen zur Sprache.
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