Hinweisgeberschutzgesetz: Was kommt auf Unternehmen zu?

Hinweisgeberschutzgesetz: Was kommt auf Unternehmen zu?

Im Februar scheiterte im Bundesrat das vom Bundestag bereits verabschiedete Gesetz zum besseren Schutz von Whistleblowern. Gleichwohl muss die entsprechende EU-Richtlinie in Deutschland nun zeitnah in nationales Recht umgesetzt werden. Die Hängepartie befeuert die Unsicherheit in vielen Unternehmen: Sie müssen rechtssichere Vorkehrungen treffen, damit die Mitarbeitenden künftig sicher auf vorhandene Missstände hinweisen können. Vincent Stöber, Director of Operations DACH des Tech-Lösungsanbieters Whistleblower Software, kennt die Herausforderungen aus Dänemark, Portugal und Spanien, wo die EU-Richtlinie bereits angewendet wird. Und weiß um die Bedenken vieler Unternehmer: „Nicht wenige fürchten sich vor Dauer-Nörglern.“

Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz kommt der deutsche Gesetzgeber seiner Verpflichtung nach, die Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie in nationales Recht vorzunehmen. Sie regelt den Schutz von Personen, die Rechtsbrüche und Verfehlungen im beruflichen Umfeld an eine hierfür eingerichtete Meldestelle weitergeben. Die Regelungen sollen diese Personen vor negativen Konsequenzen oder Benachteiligungen bewahren. „Die Richtlinie sollte in Europa bereits Ende 2021 flächendeckend umgesetzt werden“, weiß Vincent Stöber von Whistleblower Software. Deutschland gehört aktuell zu den letzten acht Mitgliedsstaaten, die das bisher nicht auf den Weg gebracht haben. Allerdings ist das Informationsbedürfnis bereits hoch: Allein zwischen Dezember 2022 und Februar 2023 verzeichnete Google in Deutschland beim Stichwort Whistleblower einen Zuwachs des Suchvolumens um 124 Prozent – deutlich höher als in Ländern, wo die EU-Richtlinie bereits umgesetzt wurde.

Konsens fehlt – und die richtige Sichtweise

Der Gesetzestext, der im Dezember 2022 vom Bundestag verabschiedet wurde, scheiterte im Februar im Bundesrat, der vor allem die Kosten und den zusätzlichen Bürokratieaufwand für Unternehmen als unverhältnismäßig kritisierte. Tatsächlich gehe es im Kern aber auch um den gesellschaftlichen Blick auf die Thematik – und den Umgang damit, vermutet Vincent Stöber: „Vor allem in Deutschland erlebt man immer wieder, dass Whistleblower als eine Gefahr für das eigene Unternehmen wahrgenommen werden, wobei Whistleblowing mittels interner Meldungen – wie in der EU-Richtlinie vorgesehen – öffentliche Bloßstellung und Schaden abwenden kann.“ Er wünscht sich hier eine sachlichere, offene Auseinandersetzung mit dem Thema, denn: „Es ist im Interesse jedes Unternehmens, transparent und integer zu agieren sowie frühzeitig von Missständen zu erfahren, um diese abstellen zu können, bevor sie an die breite Öffentlichkeit dringen. Wir müssen verstehen, dass Mitarbeitende, die Missstände im Unternehmen wahrnehmen und diskret zu deren Beseitigung beitragen wollen, loyal und im Interesse des Managements handeln.“ Dafür brauche es aber auch einen Safe Space, in dem sich Whistleblower angstfrei mitteilen können.

Nur eine Meldung auf 250 Mitarbeitende

Das Unternehmen Whistleblower Software ist Marktführer für eine einfache, schnell umzusetzende und rechtssichere Meldelösung in 80 Ländern, inklusive Dänemark, wo das Hinweisgeberschutz als erstes umgesetzt wurde. Anders als in Deutschland traf Stöber dort bei der Einführung auf keine Bedenken von Seiten der Wirtschaft: „Trotzdem hört man natürlich vereinzelt immer wieder mal die Befürchtung, der Hinweisgeberschutz fördere notorische Nörgler, die mit ständigen Beschwerden Ressourcen binden und Aufmerksamkeit einfordern.“ Die Praxis sehe aber ganz anders aus, so Stöber. „Unserer Erfahrung nach kommt auf 250 Mitarbeitende pro Jahr durchschnittlich eine Meldung.“

Verschiedene Möglichkeiten der Umsetzung

Auch die Sorge vor hohem Zeit- und Kostenaufwand bei der Umsetzung sei unbegründet. „Es gibt für Unternehmen verschiedene Möglichkeiten das Whistleblower System umzusetzen. Meldungen können schriftlich oder mündlich über verschiedene Formen von Meldekanälen abgegeben werden. Die eingereichten Meldungen sind dann von beauftragten Fallbearbeitern nachzuverfolgen“, so der Experte. Die Unternehmen haben die freie Wahl, auch unter verschiedenen Anbietern für fertige Cloud- oder Software-Lösungen. Wer hier noch auf der Suche ist, sollte vor allem an Zertifizierungen und Sicherheit hohe Ansprüche stellen, rät Vincent Stöber von Whistleblower Software: „Nicht alle Anwendungen bieten eine zuverlässige Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, was bedeutet, dass unbefugte Dritte schlimmstenfalls Einblick in Fallinformationen bekommen könnten.“

Nur Ende-zu-Ende Verschlüsselung erfüllt die höchsten Sicherheitsanforderungen. Spezialisierte und vertrauenswürdige Anbieter wie Whistleblower Software erkennt man auch an ihrer Konformität mit der Schrems II GDPR-Verordnung, der ISO 27001-Zertifizierung und ISAE 3000-Audit.

Über Whistleblower Software ApS

Whistleblower Software ist das am besten bewertete Whistleblowing-System in der EU und steht derzeit mehr als drei Millionen Beschäftigten zur Verfügung. Das System wurde ursprünglich entwickelt, um Unternehmen in der EU bei der Einhaltung der EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern zu unterstützen und wird heute von öffentlichen Einrichtungen, Unternehmen, Anwaltskanzleien und kleinen Unternehmen in aller Welt genutzt. Das System ist Ende-zu-Ende verschlüsselt und gewährleistet die Vertraulichkeit aller Daten und Mitteilungen. Das Unternehmen ist außerdem ISO 27001-zertifiziert, ISAE 3000-geprüft und führt regelmäßig Penetrationstests durch.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

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