„Neue Regeln dürfen technologische Innovationen nicht untergraben“
Zu den anstehenden Vorschlägen der EU-Kommission zur Produkthaftung sagt VDMA-Hauptgeschäftsführer Thilo Brodtmann:
„Die von der EU-Kommission angekündigten neuen Haftungsregeln für Künstliche Intelligenz (KI) und die Überarbeitung der Produkthaftungsrichtlinie drohen die Rechtssicherheit für technologische Innovationen zu untergraben. Das bei den Unternehmen bekannte EU-Produkthaftungsrecht ist technologieneutral und daher auch auf KI anwendbar. Es sind keine Anwendungsfälle bei der Nutzung von Künstlicher Intelligenz ersichtlich, die nicht auch bereits mit dem geltenden Haftungsregime interessengerecht gelöst werden könnten.
Vor allem die neuen Haftungsregeln für KI müssen auf sehr spezifische und risikoreiche Anwendungsfälle beschränkt bleiben. Ansonsten kommt es zu unnötigen Überschneidungen und Rechtsunsicherheit. Vor allem im sensiblen Bereich des Haftungsrechts braucht Europa klare und verständliche Regelungen. Ansonsten droht die Gefahr, dass Unternehmen die in Europa dringend benötigten Innovationen wegen unklarer Haftungsrisiken unterlassen."
Der VDMA vertritt rund 3500 deutsche und europäische Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus. Die Industrie steht für Innovation, Exportorientierung und Mittelstand. Die Unternehmen beschäftigen rund vier Millionen Menschen in Europa, davon mehr als eine Million allein in Deutschland. Der Maschinen- und Anlagenbau steht für ein europäisches Umsatzvolumen von rund 800 Milliarden Euro. Im gesamten Verarbeitenden Gewerbe trägt er mit einer Wertschöpfung von rund 270 Milliarden Euro den höchsten Anteil zum europäischen Bruttoinlandsprodukt bei.
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