Mit dem SelectLine Rechnungswesen sicher und gesetzeskonform arbeiten – Software erneut erfolgreich zertifiziert

Mit dem SelectLine Rechnungswesen sicher und gesetzeskonform arbeiten – Software erneut erfolgreich zertifiziert

Im September 2022 wird die Version 22.2 des Magdeburger Softwareherstellers ausgeliefert. Zeitgleich hat man sich dazu entschlossen, die aktuelle Version des Rechnungswesens überprüfen und zertifizieren zu lassen. „Wir wissen, wie wichtig es für unsere Fachhandelspartner und Anwender ist, eine verlässliche und gesetzeskonforme Software einzusetzen. Insbesondere in der Finanzbuchhaltung“, so Dr. Alexandra Gericke, Teamleiterin Rechnungswesen bei der SelectLine Software GmbH. Im Zuge dessen wurde das SelectLine Rechnungswesen im August durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, auf die Einhaltung der Vorgaben des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW), geprüft und zertifiziert. Die Prüfung bezog sich gemäß dem IDW Prüfungsstandard 880, auf die Bereiche Softwareentwicklungsverfahren sowie Angemessenheit und Funktionsfähigkeit der Programmfunktionen.

Zur Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit und Sicherheit des SelectLine Rechnungswesens wurden die für Buchführungssysteme geltende Prüfkriterien angewandt. „Aspekte der Zertifizierung sind unter anderem die Einhaltung gesetzlicher oder regulatorischer Vorgaben und Anforderungen an die Software. Speziell an die Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Diese sichern die Ordnungsmäßigkeit und Sicherheit rechnungslegungsbezogener Programmfunktionen sowie regulatorischer Vorschriften zur Rechnungslegung und dem internen Kontrollsystem sowie Risikomanagement. Die Rechnungslegung umfasst neben der Buchführung auch den Jahresabschluss bzw. auf Konzernebene den Konzernabschluss“, erläutert Dr. Alexandra Gericke.

Zur Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit und Sicherheit des SelectLine Rechnungswesens wurden die für Buchführungssysteme geltende Prüfkriterien des IDW angewandt:
– Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, gem. Handels- und Steuerrecht (§§ 238 ff., 257 HGB und §§ 146, 147 AO)
– Prüfung von Softwareprodukten Stand 01/2022 (IDW PS 880, Stand 01/2022)
– Stellungnahme zur Rechnungslegung: Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung bei Einsatz von Informationstechnologie (IDW RS FAIT 1, Stand 24.09.2002)
– Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD), (gem. BMF-Schreiben vom 28.11.2019)

Besonders für Unternehmen, die über den Einsatz einer Rechnungswesenssoftware nachdenken, ist eine offizielle Zertifizierung des Programms nach IDW ausschlaggebend. Diese sichert den rechtmäßigen Einsatz der Softwarelösung nach GoBD-Richtlinien des Bundesministeriums der Finanzen der Bundesrepublik Deutschland. „Wir sind sehr stolz darauf, dass wir unseren Fachhandelspartnern und Anwendern eine gesetzeskonforme Software zur optimalen Unterstützung alltäglicher Aufgaben anbieten können. Anwender können sich sicher sein, dass sie mit der SelectLine eine zertifizierte Software beziehen“, so Dr. Alexandra Gericke.

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