Rückstellungsplanung auf Basis neuer Besoldungstabellen für NRW
„Es empfiehlt sich, stets aktuelle (Besoldungs-)Grundlagen für seine Haushaltsplanung zu nutzen“, so Haessler. Denn Pensionen, Beihilfen, Altersteilzeit- und Jubiläumsverpflichtungen müssen auf zutreffender Grundlage bewertet und geplant werden, um einen möglichst genauen Planansatz zu bekommen. Dabei unterliegt die Planung künftiger Zuführungen für die Haushaltsplanung keinen festen Regeln. Man kann bei einem Versicherungsmathematiker ein Gutachten in Auftrag geben, wie sich die Rückstellungen entwickeln könnten und daraus eine Zahl ableiten oder grob schätzen. „Wer die Rechensoftwre HPR Pensionsrückstellung nutzt, kann aber auch auf Basis aktueller Daten beliebig fein kalkulieren, um beim künftigen Jahresabschluss Überraschungen zu vermeiden.“ Kunden können im Rahmen ihres Aktualisierungsabonnements ab sofort einen entsprechendes Update machen.
Die HAESSLER Information GmbH entwickelt seit 1982 intelligente Software-Werkzeuge. Für das Thema Pensionsrückstellung ist die Softwareschmiede aus dem Nordschwarzwald einer von wenigen Anbietern und Marktführer bei der Bewertung beamtenversorgungsrechtlicher Verpflichtungen. Weiterführende Informationen unter www.pensionsystem.de
Rechenwerkzeug zur versicherungsmathematischen Bewertung und Planung von Rückstellungen für Pensions-, Beihilfe-, Altersteilzeit- und Jubiläumsverpflichtungen nach EStG, HGB und IFRS (IAS 19).
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