Digitale Lösungen bei Besichtigungen stoßen auf großes Interesse, werden aber noch kaum genutzt
Highlights der Studie:
● 27 % haben bereits eine Immobilie virtuell besichtigt. 51 % haben noch keine virtuelle Besichtigung gemacht, weil keine verfügbar war.
● 87 % sind an Virtual Reality-Besichtigungen interessiert, aber nur 20 % davon haben schon mal eine gemacht.
● 95 % empfanden die VR-Tour hilfreich für ihre Immobiliensuche.
● 20 % gaben an, schon einmal Augmented Reality bei einer Besichtigung genutzt zu haben. 63 % haben Interesse daran, AR bei Immobilienrundgängen zu nutzen.
Die Hälfte der Verbraucher muss bisher auf virtuelle Besichtigungen verzichten
Virtuelle Besichtigungen ermöglichen es Verbrauchern, eine Immobilie anzusehen, ohne das Haus zu verlassen. Diese Art der digitalen Rundgänge ist in Deutschland aber noch nicht weit verbreitet: Nur 27 % der Befragten gaben an, bei ihrer Immobiliensuche bereits virtuelle Besichtigungen gemacht zu haben.
Davon haben 53 % die Immobilie, die sie letztendlich gekauft oder gemietet haben, sowohl virtuell als auch persönlich besichtigt. 25 % haben ihre Immobilie sogar nur virtuell besichtigt. 98 % bewerteten diese Erfahrung als „etwas” bis „sehr hilfreich”.
Am meisten schätzen Nutzer an virtuellen Besichtigungen die Zeitersparnis (67 %), die durchgehende Verfügbarkeit der Immobilie (64 %) sowie das verminderte Gesundheitsrisiko durch den kontaktlosen, virtuellen Rundgang während der Pandemie (49 %). Zu den beliebtesten Arten von virtuellen Besichtigungen zählen die virtuelle 360°-/3D-Begehung (55 %), vom Makler im Voraus aufgezeichnete Video-Besichtigungen (34 %) und Live-Video-Besichtigungen mit dem Makler (25 %).
Diejenigen, die nicht an virtuellen Besichtigungen teilnahmen, taten dies nicht aus Abneigung gegen diese Technologie: 51 % konnten keine virtuelle Besichtigung durchführen, weil sie im Prozess des Immobilienkaufs oder der Vermietung nicht verfügbar war.
9 von 10 Verbrauchern würden eine Virtual Reality-Besichtigung machen, wenn die Möglichkeit bestünde
Die Virtual Reality-Besichtigung, bei der man mit einer speziellen Brille durch die virtuelle Umgebung einer Immobilie gehen kann, scheint das Interesse der Deutschen zu wecken. 87 % aller Befragten gaben an, dass sie eine VR-Besichtigung durchführen würden, wenn sie die Möglichkeit hätten.
Davon haben aber nur 20 % schon einmal eine Immobilienbesichtigung mit Virtual Reality gemacht. 95 % der Nutzer von VR-Besichtigungen fanden diese „etwas” bis „sehr hilfreich”. Die Befragten, die nicht interessiert sind, begründen ihr Desinteresse damit, dass sie sich bei einer VR-Besichtigung kein Bild von der Größe einer Immobilie machen können (33 %) oder nicht darauf vertrauen, dass Virtual Reality die Realität richtig darstellt (29 %). 25 % sind nicht interessiert, weil sie keine VR-Brille besitzen.
Dabei ist eine eigene VR-Brille häufig nicht erforderlich: 51 % der Befragten, die eine VR-Besichtigung gemacht haben, gaben an, dass sie das Equipment der Immobilienagentur oder des Maklers genutzt haben.
Auch AR weckt großes Interesse
Augmented Reality ermöglicht es, digitale Elemente wie z.B. Bilder von Möbeln, mit Hilfe von Smartphones in eine physische Umgebung einzufügen. 20 % der Befragten gaben an, AR schon einmal genutzt zu haben, um sich bei einer Vor-Ort-Besichtigung einen besseren Eindruck der Immobilie zu verschaffen.
Die Mehrheit der Teilnehmer (63 %) haben Augmented Reality zwar noch nicht genutzt, aber haben Interesse daran. Lediglich 16 % haben kein Interesse oder sind sich nicht sicher. Die drei wichtigsten Gründe für ihr Desinteresse sind, dass sie nicht an dieser neuen Art von Augmented Reality-Technologien interessiert sind (45 %), dass man eine spezielle App oder spezielle Brillen verwenden muss (27 %), und sie Augmented Reality als schwierig zu nutzen empfinden (20 %).
Um die Daten für diese Studie zu erheben, hat Software Advice zwischen Januar und Februar 2022 946 Personen befragt, die innerhalb der letzten drei Jahre ein Haus oder eine Wohnung gekauft oder gemietet haben. Alle Teilnehmer sind in Deutschland wohnhaft und über 18 Jahre alt.
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