KassenSichV: Jetzt tauchen die Probleme auf

KassenSichV: Jetzt tauchen die Probleme auf

Obwohl schon seit dem 1. Januar 2020 in Kraft, haben viele Händler das Themas KassenSichV bis zur letzten Minute der Fristverlängerung (März 2021) aufgeschoben. Nun stellt sich die Frage: Wie ist es denn mit den gewählten IT-Lösungen gelaufen? Nicht immer optimal, soviel sei vorausgeschickt.

Es gab viel hin und her um das neue Gesetz zum Manipulationsschutz von Kassendaten, genannt Kassensicherungsverordnung (kurz: KassenSichV). Zunächst wurde eine Übergangsfrist bis zum 30. September 2020 gewährt, um eine Technische Sicherheitseinrichtung (kurz: TSE) zu implementieren. Als auch das nicht ausreichte, gewährten die Bundesländer weitere Ausnahmeregelungen, die bis in 2021 hineinragten. Nun ist bereits die erste Jahreshälfte vorbei und demnach müsste das Thema Fiskalisierung ja nun abgehakt sein, oder?!

Wohin mit den zusätzlichen Daten?

Allein die Implementierung einer TSE macht keinen Haken an die Erfüllung der KassenSichV. Denn die TSE macht nichts anderes, als eine Signatur zu jedem Geschäftsvorfall und damit einen sogenannten TAR-File zu erzeugen. Diese Datei, sowie der Originalbeleg, sind revisionssicher abzulegen und gemäß GoBD über 10 Jahre aufbewahrungspflichtig. Dazu kommt die standardisierte Bereitstellung der Daten im DSFinV-K Format.

Daraus ergibt sich eine riesige Datenmenge, die nicht nur irgendwo sicher hingeschoben werden kann, wo sie friedlich einstauben darf. Die Daten müssen im Fall einer Außenprüfung durch die Finanzbehörden auch wieder abrufbar sein! Wer sich kurz vor Augen ruft, wie viele Bons z.B. in den Filialen eines Discounters monatlich anfallen, kann sich vorstellen, dass da ordentlich was zusammenkommt.

Alternative zum eigenen Archiv: Cloud-Speicher zur Miete

Mit dem SAP AddOn Receipt4S – dem zentralen Einstiegspunkt, um alle relevanten Daten rund um den Kassenprozess zu verwalten, zu auditieren und ihre Vollständigkeit zu gewährleisten – bieten wir eine komfortable Lösung für das Management Ihrer POS-Daten an. Durch unsere Partnerschaft mit d.velop haben wir ein weiteres Ass im buchhalterischen Ärmelt: Mietbarer Cloud Storage!

Mit dem d.velop cloud storage  können Sie auf eigene Archiv-Systeme in Ihrem Rechenzentrum verzichten und Ihre sensiblen Daten revisionssicher und performant speichern. So entfallen die für Sie in der Beschaffung, in der Wartung und im Betrieb kostenintensive Sekundärspeicher-Systeme komplett. Bereits ab 13 Cent pro Gigabyte (monatlich) ist das Archiv-System mietbar (hier: Mindestmenge 12.000 GB). Bei einer jährlichen Vorauszahlung fallen die Konditionen noch günstiger aus.

Entweder nutzen Sie d.velop cloud storage als zusätzliche Ergänzung für Ihr weiterhin bestehendes lokales Storage System (hybride Variante), oder Sie lagern Ihren Storage gleich vollständig aus (Cloud-only-Variante).

Noch Fragen? Gerne! Schreiben Sie uns einfach eine Mail an stephan.kaup@consult-sk.de | thomas.dresselhaus@consult-sk.de oder rufen Sie uns unter 0571 783435 0 an.

Über die Consult-SK GmbH

Die Consult-SK GmbH (CSK) mit Sitz in Minden ist seit 2013 deutschland- und europaweit als SAP® Prozessberatung für namhafte Einzelhandelsunternehmen tätig. Zu den Leistungen und Kompetenzen des SAP Silver Partners zählen kundenspezifische Anpassungen von SAP® Addons, die Digitalisierung von Geschäftsprozessen in den Bereichen Purchase2Pay und Order2Cash sowie die Entwicklung eigener SAP® Softwarelösungen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Consult-SK GmbH
Simeonsplatz 2
32423 Minden
Telefon: +49 (571) 783435-0
http://consult-sk.com

Ansprechpartner:
Thomas Dresselhaus
Leiter Projekte und Support
E-Mail: thomas.dresselhaus@consult-sk.de
Stephan Kaup
Geschäftsführer
Telefon: +49 (571) 783435-10
E-Mail: stephan.kaup@consult-sk.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel

Comments are closed.

Für die oben stehenden Pressemitteilungen, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Pressetexte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber.