Crashkurs: Die neue Maschinenverordnung der EU und ihre Auswirkungen auf Schweizer Unternehmen (Seminar | Online)

Crashkurs: Die neue Maschinenverordnung der EU und ihre Auswirkungen auf Schweizer Unternehmen (Seminar | Online)

Am 21. April diesen Jahres hat die EU-Kommission ihren Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) veröffentlicht. Dieser Vorschlag beinhaltet die neue Maschinenverordnung, welche die aktuell geltende Richtlinie ersetzen soll.

Auch wenn bis zur Verabschiedung der Maschinenverordnung noch ein politischer Prozess zu durchlaufen ist, zeigt sich schon jetzt, in welche Richtung die Entwicklung gehen wird und welche weitreichenden Änderungen in Aussicht stehen. Im dreistündigen Crashkurs «Die neue Maschinenverordnung der EU» wird lic. iur. Hans-Joachim Hess die Idee der Maschinenverordnung erläutern und näher auf folgende geplante Neuerungen eingehen:

+ Änderungen bei unvollständigen Maschinen und Sicherheitsbauteile
+ Security Aspekte und künstliche Intelligenz
+ Software als Sicherheitsbauteil
+ Digitale Betriebsanleitungen
+ Bedeutung von Vertriebsmitteln
+ Konformitätsbewertungsverfahren
+ Bedeutung für die Schweizer Maschinenindustrie
+ Weiterer Fahrplan

Vertiefung
Dieses dreistündige Online-Event versteht sich als Einstieg in die neue Maschinenverordnungsthematik und gibt Ihnen erste Einblicke. In einem nächsten Schritt empfehlen wir, die erworbenen Kenntnisse zu vertiefen und freuen uns, Sie im Rahmen unseres eintägigen Intensivkurses begrüssen zu dürfen.

Weitere Details www.vereon.ch/mrl

Informationen zur fachlichen Leitung
lic. iur. Hans-Joachim Hess ist Seniorpartner der Kanzlei Hess&Partner Rechtsanwälte in Küsnacht/ZH und Konsulent der Kanzlei Renneberg legal in Hamburg/D. Zudem leitet er seit 1991 das EBDI, Institut für technische Sicherheitsberatung in Küsnacht.

Schon während seiner Tätigkeit bei der EU-Kommission 1985-1986 (Rechtsdienst) hat er sich intensiv mit Fragen der europäischen Produktsicherheit und Produkthaftung befasst. Heute berät er als Spezialist für Schweizer und europäisches Haftpflichtrecht zahlreiche Unternehmen im In- und Ausland. Seine Beratungsschwerpunkte: Produktehaftung und –sicherheit, CE-Kennzeichnung, Krisenmanagement und Notfallplan, Normenwesen, Technische Dokumentation, Qualitätsmanagement. Neben seinen zahlreichen Publikationen in der Schweiz und Deutschland ist er Verfasser der Gesetzeskommentare zum Schweizer Produktehaftpflichtgesetz und zum Schweizer Produktesicherheitsgesetz.

Weitere Details und Anmeldung www.vereon.ch/mrw

Eventdatum: Mittwoch, 07. Juli 2021 09:00 – 12:00

Eventort: Online

Firmenkontakt und Herausgeber der Eventbeschreibung:

Vereon AG
Hauptstrasse 54
CH8280 Kreuzlingen
Telefon: +41 (71) 6778700
https://www.vereon.ch

Für das oben stehende Event ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben)
verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Eventbeschreibung, sowie der angehängten
Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH
übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit des dargestellten Events. Auch bei
Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung
ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem
angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen
dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet
Comments are closed.

Für die oben stehenden Pressemitteilungen, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Pressetexte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber.