c’t erklärt Mobile Pay
Die Übertragung einer Bank- oder Kreditkarte auf das Mobilgerät ist nicht nur bequem, sondern hat auch handfeste Vorteile. „Eine Plastikkarte kann ein Dieb grundsätzlich zum Bezahlen missbrauchen, sobald er sie in der Hand hält“, erklärt c’t-Redakteur Markus Montz. „Zwar kann ein Dieb mit einem geklauten Smartphone im Laden im schlimmsten Fall bis zu fünfmal Kleinbeträge bis 50 Euro bezahlen. Allerdings kann er das Smartphone nicht für Online-Zahlungen verwenden, während das mit der Karte durchaus möglich ist.“
Beim mobilen Bezahlen per NFC gibt es laut Montz noch einen Trumpf: „Auf dem eigenen Gerät befinden sich nie die realen Kartendaten.“ Hält der Kunde das Smartphone oder die Smartwatch an das Bezahlterminal, wird lediglich eine Pseudo-Kartennummer (Token) plus Kryptoschlüssel an die Händlerbank übertragen. Deren Server schickt das Token an das jeweilige Zahlungsnetzwerk, das es in die echte Kartennummer übersetzen lässt und an die Kundenbank übergibt. Diese Sicherheitsarchitektur ist auch der Grund, weshalb NFC-Bezahl-Apps nicht auf gerooteten Geräten laufen und aus den offiziellen Stores kommen müssen. Nur so können die Akteure im Bezahlnetzwerk mit Sicherheit davon ausgehen, dass Gerät und App nicht kompromittiert sind.
Individuelle Bezahldaten sind ein geldwerter Schatz. Mit ihrer Hilfe lässt sich Werbung mit geringem Aufwand stark personalisieren. „Apple weist in seiner Datenschutzerklärung ausdrücklich darauf hin, keine Bezahldaten auszuwerten. Das Unternehmen verdient stattdessen am Interbankenentgelt mit", erklärt Montz. „Google hingegen verzichtet auf eine Beteiligung an den Händlerentgelten und erlaubt sich, bestimmte Daten zu nutzen. So weiß das Unternehmen, wie viel Geld ein Nutzer wann bei welchem Händler ausgegeben hat, aber nicht wofür.“ Samsung verfolgt ein ähnliches Geschäftsmodell wie Apple und teilt sich das Entgelt mit seinem Finanzpartner Solarisbank.
Bei Fitbit Pay, Garmin Pay und Swatch Pay findet eine Auswertung der Einkaufsdaten zu Werbezwecken nicht statt. „Die aktuell relativ datensparsamen Lösungen sind aber nur eine Momentaufnahme“, gibt Montz zu bedenken. Es wäre durchaus im Interesse von Payment-Anbietern, die Bezahldaten mit anderen Daten – zum Beispiel zum Online-Shopping – zu verknüpfen und gewinnbringend zu vermarkten.
Für die Redaktionen: Gerne stellen wir Ihnen die Artikelstrecke kostenlos zur Rezension zur Verfügung.
Die Computerzeitschrift c’t steht seit 1983 für eine anspruchsvolle, redaktionell unabhängige und fachlich fundierte Berichterstattung. Als Europas größtes IT- und Tech-Magazin greift c’t im vierzehntäglichen Rhythmus vielfältige Themen auf – praxisnah und stets auf Augenhöhe mit den Lesern.
Mit herstellerunabhängigen und plattformübergreifenden Produkttests, Praxis-Berichten, Hintergrundinformationen und Grundlagenartikeln legt das 78-köpfige Team um Chefredakteur Dr. Jürgen Rink die Basis für vielfältige Kaufentscheidungen im privaten und professionellen Umfeld. Das Themenspektrum bewegt sich zwischen Mobile Computing, IT-Sicherheit, Social Media, Internet-Technologien, Software- und App-Entwicklung, Internet of Things, Wearable User Interfaces, IT-Netze, Betriebssysteme, Hardware-Technologien, bis hin zu IT im Unternehmen, IT-Markt, Ausbildung & Beruf.
Mehrmals im Jahr gibt c’t Sonderpublikationen zu bestimmten Themen heraus. In der Reihe c’t Wissen sind z. B. Ausgaben zu den Themen Bloggen, Virtual Reality und Windows erschienen. Die ebenfalls mehrmals jährlich erscheinenden Hefte der Reihe c’t Special bündeln mit Tests, Praxisartikeln und Reportagen relevante Inhalte zu einem Thema.
Heise Gruppe GmbH & Co KG
Karl-Wiechert-Allee 10
30625 Hannover
Telefon: +49 (511) 5352-0
Telefax: +49 (511) 5352-129
http://www.heise-gruppe.de
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (511) 5352-344
E-Mail: igr@heise.de