Neue Tachographengeneration: Was müssen Werkstätten künftig beachten?

Neue Tachographengeneration: Was müssen Werkstätten künftig beachten?

Auf viele Werkstätten kommt in den nächsten Monaten zum ersten Mal die nach Anhang 1C erweiterte und auch komplexere §57b-Prüfung des Tachographen zu. Zwar haben die ersten Werkstätten bereits seit dem Inkrafttreten der EU-Verordnungen 165/2014 sowie 2018/502 im Sommer 2019 und der Einführung der neuen, intelligenten Tachographengeneration das neue, erweiterte Prüfverfahren angewandt – bei der DTCO-Kalibrierung in Neufahrzeugen. Doch erst jetzt kommen die ersten Fahrzeuge mit dem intelligenten Tachographen zur zweijährlich vorgeschriebenen Prüfung und Wartung in die Werkstätten. 

Die Prüfung birgt neue Chancen für Werkstätten. Und ihre gestiegene Komplexität kann durch den Einsatz von digitalen Hilfsmitteln begrenzt und beherrscht werden. Vor diesem Hintergrund weist das Unternehmen Continental Nutzfahrzeug-Werkstätten auf Veränderungen bei der Prüfung des Fahrtenschreibers gegenüber früheren Generationen hin. Zugleich machen die Tachographenbauer auch auf eine bevorstehende Erweiterung der zu prüfenden Fahrzeugklassen sowie auf die 2023 beginnende Einführung der nächsten DTCO-Generation inklusive verpflichtender Umrüstungen aufmerksam.

Weil der intelligente Tachograph über neue Schnittstellen verfügt, müssen die Werkstätten in der Lage sein, diese zusätzlich zu prüfen. Neben bekannten Aufgaben wie der Prüfung der Unversehrtheit der Kitas-Plombe oder der Prüfung von Speicherfunktionen des Fahrtenschreibers, müssen jetzt auch dessen DSRC-Schnittstelle und der Satellitenempfang getestet werden. Für diese Vorgänge haben Prüfer die entsprechenden technischen Voraussetzungen für die Aktivierung, Prüfung, Einbau und Nachprüfung von intelligenten Fahrtenschreibern nachzuweisen. Zudem benötigen prüfende Werkstätten eine Werkstattkarte der zweiten Generation. Continental empfiehlt den Werkstätten, Wissen nachzurüsten und ihre ausgebildeten Prüfer auf die neue Generation schulen und zertifizieren zu lassen. Zwar kristallisiert sich die Praxis in den Ausgabestellen aktuell noch heraus. Es besteht aber die Möglichkeit, dass diese für die Ausgabe einer neuen Werkstattkarte auf entsprechende Nachweise bestehen………. Lesen Sie hier weiter.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Mediengruppe Telematik-Markt.de | MKK
Hamburger Str. 17
22926 Ahrensburg bei Hamburg
Telefon: +49 (4102) 2054-540
Telefax: +49 (4102) 2054-543
https://www.telematik-markt.de

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel

Comments are closed.

Für die oben stehenden Pressemitteilungen, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Pressetexte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber.