Illegale Praktiken am Arbeitsplatz: Hohe Bereitschaft für Whistleblowing

Illegale Praktiken am Arbeitsplatz: Hohe Bereitschaft für Whistleblowing

In einer Untersuchung der “Business Software Alliance” wurden Mitarbeiter von Unternehmen aus der Europäischen Union zu illegalen Praktiken am Arbeitsplatz befragt. Das Ergebnis lässt aufhorchen: 15% der Befragten gaben an, von illegalen Praktiken am Arbeitsplatz Kenntnis zu haben.

Laut einer weiteren Studie der BSA sehen sich zwei Drittel der Mitarbeiter bei Mobbing und Diskriminierung in der Pflicht, diese Verstöße zu melden. Verstöße gegen Vorschriften und Regularien würden hingegen nur 32% melden.

Moral ist der wichtigste Grund

Neben der Kenntnis über illegale Vorkommnisse am Arbeitsplatz wurden die Arbeitnehmer, welche bereits eine Meldung abgegeben haben, gefragt, was die Hauptmotivation dafür sei. Für fast 50% waren dafür moralische Gründe ausschlaggebend. Für jeden vierten gehört es zur Professionalität im Beruf, Missstände zu melden. Finanzielle Gründe, also eine Vergütung für die Abgabe der Hinweise zu erhalten, sahen laut der Studie nur 14% als Motiv. Dieser Wille zur Abgabe von Meldungen kann von Seiten des Unternehmens durch digitale Hinweisgebersysteme aufgenommen und das Arbeitsklima dadurch drastisch verbessert werden.

Unternehmen sollen Chancen von internen Meldekanälen wahrnehmen

Whistleblowing wird auf Grund der Schwere einiger gemeldeten Missstände teilweise negativ assoziiert. In Unternehmerkreisen fand die Einrichtung von anonymen internen Meldekanälen bis heute nur selten Anklang, häufig werden Fälle über personalisierte Kommunikationswege (wie Telefon oder E-Mail) abgegeben. Mitarbeiter melden daher Vorfälle seltener, unter anderem aus Angst vor Repressalien.

“Die Bereitschaft zur Meldung von Missständen im Unternehmensumfeld sollte vom Management ernst genommen werden”, sagt Lukas Hoffmann, Co-Founder der HINTBOX. “Somit können auftretende Probleme bearbeitet und gegebenenfalls gelöst werden, bevor diese einen hohen wirtschaftlichen Schaden verursachen”.

Einfache Implementierung von digitalen Hinweisgebersystemen

Unternehmerinnen und Unternehmer vermeiden häufig die Einführung neuer IT-Systeme auf Grund von Kosten und Komplexität. Digitalen Hinweisgebersysteme können allerdings innerhalb kürzester Zeit in die Compliance-Landschaft eines Unternehmens eingegliedert werden. Die “Cloudifizierung” sorgt dafür, dass IT-Software immer häufiger in externe Rechenzentren ausgelagert werden. Dies gilt auch für Hinweisgebersysteme. “Whistleblower-Systeme werden überwiegend als SaaS angeboten und stehen innerhalb kürzester Zeit bereit, ohne dass interne Hardware-Ressourcen oder fachkundiges IT-Personal benötigt wird. Die HINTBOX beispielsweise, steht der Kundin oder dem Kunden nur wenige Sekunden nach der Bestellung bereit”, so Hoffmann.

EU-Whistleblower-Richtlinie: Interne Meldekanäle verpflichtend

Auch wenn anonyme Hinweisgebersysteme in vielen Unternehmen nicht zur Verfügung standen, werden sich die Chefetagen europäischer Firmen in den kommenden Monaten verstärkt mit dem Thema auseinandersetzen müssen. Die EU-Whistleblower-Richtlinie wurde vom europäischen Parlament bereits im vergangenen Jahr verabschiedet, die Umsetzung in nationales Recht steht noch aus. Die Richtlinie sieht allerdings die Unternehmen zur Implementierung eines internen Meldekanals in der Pflicht. Bis Ende des Jahres 2021 müssen Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern, Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern und alle juristischen Personen des öffentlichen Rechts Hinweisgebersysteme einrichten. Bis zum Jahr 2023 werden dann noch alle Unternehmen mit mehr mindestens 50 Mitarbeitern folgen.

Die HINTBOX steht innerhalb weniger Sekunden bereit

Das digitale Hinweisgebersystem HINTBOX der Firma lawcode ist nicht nur einfach und sicher, sondern steht auch bereits wenige Sekunden nach der Bestellung bereit. Das bestellende Unternehmen wählt selber einen Link, über welchen das System von jedem gängigen Browser aus erreichbar ist. Die HINTBOX entspricht selbstverständlich den Vorgaben der EU-Whistleblower-Richtlinien und der DSGVO. Die Daten werden ausschließlich in deutschen ISO-27001 zertifizierten Rechenzentren gespeichert.

Weitere Informationen zur Software erhalten Sie unter www.hintbox.de.

Quellen der Studien:
Statista
BSA Umfrage

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

lawcode UG (haftungsbeschränkt)
Morgensternstraße 31
60596 Frankfurt am Main
Telefon: +49 (69) 98957264
https://www.hintbox.de/

Ansprechpartner:
Lukas Hoffmann
E-Mail: lukas.hoffmann@lawcode.eu
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel

Comments are closed.

Für die oben stehenden Pressemitteilungen, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Pressetexte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber.