Die Logistikbranche nach dem Brexit: Ein Blick in die Zukunft

Die Logistikbranche nach dem Brexit: Ein Blick in die Zukunft

Der Brexit steht bevor – und mit ihm tiefgreifende Veränderungen in den wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der EU und Großbritannien. Wie sie ausgestaltet werden, hängt entscheidend von den laufenden Verhandlungen zwischen beiden Parteien ab – doch schon jetzt zeichnen sich Zukunftstrends ab. BluJay Solutions, Experte für die Lieferkette, gibt Prognosen und Handlungsempfehlungen für die Entwicklung in der Logistik nach dem 31. Dezember 2020.

Die Verhandlungen zum Brexit gehen in die heiße Phase: Wenn Großbritannien zum Jahreswechsel aus dem Binnenmarkt und der Zollunion ausscheidet, werden sich Zollanmeldung, Exportbedingungen und Steuerregelungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich entscheidend ändern – unabhängig davon, ob beide Seiten bis dahin ein Handelsabkommen vereinbaren oder ob mit Eintritt eines harten Brexits automatisch die Mindeststandards der Welthandelsorganisation (WTO) in Kraft treten.

Das gewaltige Ausmaß des bevorstehenden Umbruchs zeigt ein Blick in die Statistik, denn im internationalen Handel gilt: Großbritannien ist keine Insel. Derzeit werden rund 70 Prozent aller in England, Schottland, Wales und Nordirland verkauften Waren importiert. Die Hälfte der Einfuhrenstammte dabei im Jahr 2019 aus der Europäischen Union (Wert: 304 Milliarden Euro), Importe aus Nicht-EU-Ländern beliefen sich auf 311,9 Milliarden Euro. Im gleichen Zeitraum exportierte das Vereinigte Königreich Waren im Wert von rund 193,7 Milliarden Euro innerhalb des EU-Binnenmarktes und für 217,3 Milliarden Euro außerhalb der EU.

Ob Hard oder Soft Brexit – Zollformalitäten automatisieren

Im Falle eines harten Brexits würden sich allein die Zollformalitäten für den Handel mit EU-Staaten drastisch erhöhen, erläutert Stefan Tärneberg, Director Solutions Consulting bei BluJay Solutions: „Sollte Großbritannien zum Drittstaat werden, wird sich die Zahl der Zollanmeldungen vervielfachen. Im vergangenen Jahr mussten britische Unternehmen fünf Millionen Zollerklärungen ausfüllen, im Falle eines Hard Brexit wären es schlagartig 400 Millionen – ein Anstieg um beispiellose 8.000 Prozent.“

Art und Umfang der Zollformalitäten hängen vom Zustandekommen eines Freihandelsabkommen ab – und ein Brexit ohne Handelsvertrag würde teuer werden. Tärneberg dazu: „Im besten Fall kommt Großbritannien mit einem blauen Auge davon. Liegt ein Abkommen vor, lassen sich die Zollformalitäten begrenzen.“ In einem „No-Deal“-Szenario würden dagegen erhebliche Ressourcen in den Unternehmen durch das Ausfüllen komplexer Zollerklärungen gebunden. „Die Unternehmen müssen die Sache selbst in die Hand nehmen und die Zollerklärungen automatisieren. Wer unvorbereitet ins neue Jahr geht, wird am 1. Januar einen gewaltigen Schock erleben.“

Warenfluss: Umleiten statt Schlange stehen

Ebenso wichtig ist es, die ab dem 1. Januar 2021 unvermeidlichen Staus zwischen Calais und Dover einzuplanen. Denn wie auch immer die neuen Zollregelungen im Detail aussehen werden – in jedem Fall ist mit einem holprigen Start und langen Wartezeiten zu rechnen. Wann immer möglich, sollten insbesondere im Januar und Februar andere Ziele in Großbritannien ausgewählt werden, um die überlastete Verbindung nach Dover zu vermeiden. Hier bieten sich etwa die Häfen London Gateway, Tilbury, Harwich oder Newhaven an.

Stefan Tärneberg resümiert: „Natürlich wird das nicht für jede Ware klappen. Frische Blumen aus den Niederlanden oder Früchte aus dem Mittelmeerraum werden die lange Reise nicht überstehen. Ebenso problematisch ist es, wenn bei Schwertransporten jeder zusätzliche Kilometer zu Buche schlägt. Aber für viele Unternehmen birgt die Krise auch eine Chance, die Lieferkette flexibler und damit krisensicherer zu machen. Beispiele sind etwa die gemeinsame Nutzung von Containern oder eine Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen Versendern, Logistikunternehmers, Spediteuren und Zollagenten bei der Routenplanung. Letztlich werden diejenigen profitieren, die trotz sprichwörtlich schwerer See ihre Ziele erreichen – auch wenn das bedeutet, vom bislang gewohnten Kurs abzuweichen.“

Über die BluJay Solutions GmbH

BluJay Solutions hilft Unternehmen auf der ganzen Welt dabei, Spitzenleistungen in der Logistik und der Handels-Compliance zu erzielen – es liegt in unserer DNA. Ein Zusammenwirken aus Daten, Netzwerken und Applikationen, die durch den BluJay-Ansatz bereitgestellt werden. Damit unterstützt unsere DNA-Plattform die reibungslose Supply Chain Tausender weltweit führender Hersteller, Einzelhändler, Distributoren, Spediteure, Zollagenten, Frachtführer und Logistikdienstleister. Um mehr zu erfahren, besuchen Sie www.blujaysolutions.com oder folgen Sie uns auf Twitter @myblujay und LinkedIn.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

BluJay Solutions GmbH
Marienbader Platz 1
61348 Bad Homburg
Telefon: +49 (6172) 9268-0
Telefax: +49 (6172) 9268-399
http://www.blujaysolutions.com/de

Ansprechpartner:
Ingo Geisler
LEWIS
Telefon: +49 211 8824 7607
E-Mail: ingo.geisler@teamlewis.com
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel

Comments are closed.

Für die oben stehenden Pressemitteilungen, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Pressetexte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber.