Bundescloud und PVS Bund: Erfolgreicher Roll-out durch das ITZBund

Bundescloud und PVS Bund: Erfolgreicher Roll-out durch das ITZBund

Pünktlich seit dem 01.07.2020 steht das bestellbare Produkt „Schulungssystem PVSplus“ in der Bundescloud den angebundenen Behörden bereit. Behörden können nun eigenständig Schulungssysteme bestellen und nutzen.

Eine der großen Herausforderungen im Umfeld der Maßnahme Personalverwaltungssysteme des Bundes (PVS Bund) ist die Bereitstellung von Schulungssystemen für alle Bundesbehörden, die am Programm Dienstekonsolidierung teilnehmen. Hierbei wird von mehreren hundert Schulungsmaßnahmen ausgegangen, die behördenspezifisch geplant und durchgeführt werden müssen. Dank der Skalierungsmöglichkeiten der Bundescloud kann dieser Bedarf ideal gedeckt werden. Die Behörden können nun ein komplettes SAP-System mit einer In-Memory-Datenbank bestellen, welches vollautomatisiert inkl. zugehöriger Schulungsdaten über die Bundescloud bereitgestellt wird. Aufwendige Abstimmungs- und Bereitstellungsprozesse entfallen zukünftig und Behörden können eigenständig Schulungssysteme anhand ihrer Bedarfe bestellen und nutzen.

„Ich freue mich persönlich sehr, dass es uns wieder gelungen ist, unser IT-Know-how für die Bundesverwaltung erfolgreich einzubringen. Das Team hat hier einen super Job erledigt. Ich bin mir zudem sehr sicher, dass das nicht unsere letzte SAP-bezogene Cloud-Aktivität war“, führt Jens Gehres, Referatsgruppenleitung Basis- und Querschnittsdienste im ITZBund, aus.

Über ITZBund

ITZBund ist der zentrale IT-Dienstleister der Bundesverwaltung. Beim ITZBund sind ca. 3.250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an deutschlandweit zwölf Standorten beschäftigt. Hauptsitz ist Bonn. Das ITZBund bietet seinen Kundenbehörden ein breites Spektrum an ITDienstleistungen.
Diese reichen von der Konzeption, Beratung und Anforderungsanalyse über die Entwicklung bis hin zum Betrieb von IT-Lösungen. Themenfelder sind u. a. Verkehr, Zoll, Haushalt, Steuer, Personal, Statistik, Innere Sicherheit, Asyl und Integration. Von den Leistungen des ITZBund profitieren sowohl die Wirtschaft und Verwaltung als auch Bürgerinnen und Bürger. Gegründet wurde das ITZBund 2016. Es war das erste Ergebnis der IT-Konsolidierung Bund und setzt in diesem Rahmen als alleiniger Generalunternehmer aktiv Maßnahmen der Betriebs- und Dienstekonsolidierung um. Weitere Informationen unter www.itzbund.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ITZBund
Bernkasteler Straße 8
53175 Bonn
Telefon: +49 22899 680-5506
http://www.itzbund.de

Ansprechpartner:
Holger Lehmann
Pressesprecher des ITZBund
Telefon: +49 (228) 99680-5506
E-Mail: pressestelle@itzbund.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel

Comments are closed.

Für die oben stehenden Pressemitteilungen, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Pressetexte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber.