Wenn Testate vom Wirtschaftsprüfer wertlos werden

Wenn Testate vom Wirtschaftsprüfer wertlos werden

Der Skandal um Wirecard sorgt täglich für neue Schlagzeilen und wirft wieder einmal mehr die Frage auf, was so ein Testat von einem Wirtschaftsprüfer oder TÜV eigentlich wert ist? Denn auch beim Verkauf von Gebrauchtsoftware kommen Testate von Notaren, Wirtschaftsprüfern etc. immer wieder zum Einsatz und sollen den Käufer bei der Kaufentscheidung in Sicherheit wiegen. „Wir warnen schon seit Jahren vor Dokumenten, die schön betitelt sind und mit einem offiziellen Anstrich den Käufer in Sicherheit wiegen, aber im Falle eines Audits nichts bringen“, erklärt U-S-C Geschäftsführer Peter Reiner, „auch bei den aktuell stark beworbenen Freistellungserklärungen ist meiner Meinung nach Vorsicht geboten, denn sie haften letztendlich nur für die Kaufsumme der Gebrauchtsoftware und keinen Cent mehr. Im Falle einer Klage könnte das nur ein Tropfen auf dem heißen Stein sein.“

Die Firma U-S-C GmbH aus München handelt seit über 15 Jahren mit gebrauchten Softwarelizenzen und ist darüberhinaus auf unabhängige SAM Lizenzberatung und Auditunterstützung im Mittelstand spezialisiert. „Aus Erfahrung wissen wir, dass im Falle eines Audits nur die „Magischen Drei“ Auditsicherheit beim Einsatz von gebrauchten Softwarelizenzen garantieren“, betont U-S-C Geschäftsführer Walter Lang, „eine lückenlose Lizenz-Transfer-Kette mit nicht geschwärzten Namen, ein transparentes Lizenz-Übertragungs-Formular sowie eine Vernichtungserklärung mit der Originalunterschrift des Erstbesitzers. Alles andere ist unter der Rubrik „Ablenkungszauber“ zu verbuchen.“

Die Firma U-S-C garantiert mit ihrem prämierten Qualitätssiegel, dass alle diese Faktoren erfüllt sind und achtet außerdem akribisch darauf, dass sämtliche aktuellen Microsoft Audit Vorgaben eingehalten werden sowie Autorisierungs- und Vertragsnummern bekannt sind. „Generell gilt beim Kauf von Gebrauchtsoftware außerdem, dass es auf Inhalt und Herkunft, aber nicht auf den Preis ankommen sollte“, sind sich beide U-S-C Geschäftsführer einig, „wer einen Gebrauchtwagen kauft, nimmt doch auch nicht den billigsten, nur weil er hübsch aussieht oder der Verkäufer so nett lächelt, aber nicht klar ist, woher der Wagen eigentlich stammt.“

Hier finden Sie alle Tipps zum Einkauf von gebrauchten Softwarelizenzen.

Über die U-S-C GmbH

Die U-S-C GmbH mit Sitz in München ist seit über 15 Jahren Spezialist für den Handel mit gebrauchter und neuer Software. Zum Kerngeschäft gehört neben einem Online-Web-Shop die unabhängige SAM-Beratung. Als Gebrauchtsoftware-Händler kauft, verkauft und tauscht U-S-C gebrauchte Produkte EuGH- und BGH-konform. Außerdem ist U-S-C freier Lizenzgutachter und führt – als Experte für Microsoft, VMware, Adobe und Citrix – Lizenz-Audit-Vorbereitungen, Software Asset Management (SAM) und alle Hersteller übergreifende Lizenz-Workshops durch. Weitere Informationen unter www.u-s-c.de.
Blog über Aktuelles zur Gebrauchtsoftware: www.blog.u-s-c.de.
Direkt zum Shop: u-s-c-shop.de

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U-S-C GmbH
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81669 München
Telefon: +49 (89) 6008786-0
Telefax: +49 (89) 8008786-19
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Ansprechpartner:
Peter Reiner
Geschäftsführer
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E-Mail: pr@u-s-c.de
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