BMD GmbH lässt ihre Kunden mit den neuen Umsatzsteuersätzen nicht im Stich

BMD GmbH lässt ihre Kunden mit den neuen Umsatzsteuersätzen nicht im Stich

Ab 1. Juli wird in Deutschland zur Stärkung der Binnennachfrage der Umsatzsteuersatz von 19 Prozent auf 16 Prozent und von sieben Prozent auf fünf Prozent gesenkt. Die BMD GmbH hat daraufhin innerhalb weniger Tage die gesamte Business Software auf diese neuen Umsatzsteuersätze umgestellt. „Geht es unseren Kunden gut, geht es der BMD gut“, erklärt Matthias Glahn (Geschäftsführung BMD Deutschland), „darum haben wir uns voll ins Zeug gelegt, um schon am 26. Juni den Patch-Download für NTCS mit den neuen Umsatzsteuersätzen zur Verfügung zu stellen. Sobald die neuen USt-VoranmeldungsFormulare in Deutschland verfügbar sind, wird BMD diese ebenfalls per Download zur Verfügung stellen.“ Insgesamt waren für die Umstellung innerhalb weniger Tage mehrere Hundert Mitarbeiterstunden notwendig.

In der gesamten NTCS finden sich folgende Umsetzungen:

  • Am Prozentsatz 19 Prozent (FIBU -> Stammdaten -> Prozentsätze) wird für Deutschland hinterlegt, dass im Zeitraum 01.07.2020 – 31.12.2020 anstelle von 19 Prozent (sieben Prozent) dann 16 Prozent (fünf Prozent) gilt.
  • Buchungen mit Belegdatum in diesem Zeitraum, wenn kein Leistungsdatum eingegeben wird, werden anstelle von 19 Prozent (sieben Prozent) mit 16 Prozent (fünf Prozent) behandelt.
  • Buchungen mit Leistungsdatum in diesem Zeitraum, egal welches Belegdatum, werden auch anstelle von 19 Prozent (sieben Prozent) mit 16 Prozent (fünf Prozent) behandelt.
  • Auf Erlöskonten bzw. Aufwandskonten mit fixiertem USt-Prozentsatz kann damit „gemischt“ gebucht werden: bis 30.06.2020 mit 19 Prozent (sieben Prozent), dann das restliche Jahr mit 16 Prozent (fünf Prozent).

Damit wird erreicht, dass grundsätzlich keine Konten oder Steuerkontenhinterlegungen geändert werden müssen. Alternativ besteht natürlich die Möglichkeit, eigene Konten mit 16 Prozent (fünf Prozent) anzulegen, die dann in der Umsatzsteuerberechnung genauso wie die „gemischt“ bebuchten Konten berücksichtigt werden.

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