c’t-Privacy-Checklisten

c’t-Privacy-Checklisten

Ob Homeoffice, Smartphone oder Fitness-Tracker: Überall lauern Datenschutz-Fallen, in die man schnell tappt, wenn man den Voreinstellungen vertraut. Für die neueste Ausgabe 13/20 hat Europas größtes IT- und Tech-Magazin c’t seine Privacy-Checklisten aktualisiert. Dank ihnen kann man mit wenig Aufwand viel für den Schutz der Privatsphäre erreichen.

Datensparsam vorzugehen ist für Software-Hersteller oft aufwendiger, als Daten einfach irgendwo zu sammeln und dort auszuwerten. Manch ein Hersteller sammelt Daten auch ganz explizit, um sie mit Dritten zu teilen und so Einnahmen zu generieren. „Umso wichtiger, dass man selber Hand anlegt, abwählt und blockiert, was sich abwählen und blockieren lässt“, erklärt c’t-Redakteur Sylvester Tremmel.

Schon 2017 hat c’t eine Privacy-Checkliste vorgestellt, aber seither hat sich viel getan: Immer mehr Browser können Tracker blockieren, praktisch jedes Android-Gerät beherrscht mittlerweile differenziertes Berechtigungsmanagement, und Ende-zu-Ende-verschlüsselte Messenger verbreiten sich immer weiter. Außerdem wurde die DSGVO wirksam. „Viele der Abschaltoptionen in unseren Privacy-Checklisten werden von der DSGVO vorgeschrieben und existieren wohl auch nur aufgrund dieser Vorschrift“, sagt Tremmel.

Die Corona-Krise hat ebenfalls neue Aspekte beigesteuert: Im Zuge der schnellstmöglichen Einrichtung des Heimbüros hat der eine oder andere vielleicht nicht genau darauf geachtet, welche Tools eingesetzt werden. „Zeit, einen kritischen Blick nachzuholen“, empfiehlt Tremmel. „Eine passende Checkliste haben wir neu erstellt.“ Ebenfalls frisch hinzugekommen ist die Liste zu Fitnesstrackern. Die „Datenspende“-App des Robert-Koch-Institutes nutzt solche Daten und wurde dafür kritisiert, wie wenig datenschutzfreundlich sie das tut. Eine gute Gelegenheit, sich anzusehen, welche Fitnessdaten gesammelt und an wen sie weitergegeben werden.

Doch auch radikale Maßnahmen garantieren keine absolute Privatsphäre. „Die haben nur technikabstinente Einsiedler“, betont Tremmel. Für ihn stellen die Privacy-Checklisten von c’t einen Kompromiss dar, analog der bekannten 80:20-Regel: „Auch beim Schutz der Privatsphäre lässt sich mit 20 Prozent Aufwand 80 Prozent der möglichen Wirkung erzielen. Dank unserer Listen sind es vielleicht sogar nur 5 Prozent Aufwand und 90 Prozent Wirkung.“

Für die Redaktionen: Gerne stellen wir Ihnen die c’t-Privacy-Checklisten kostenlos zur Rezension zur Verfügung.

Über die Heise Gruppe GmbH & Co KG

Die Computerzeitschrift c’t steht seit 1983 für eine anspruchsvolle, redaktionell unabhängige und fachlich fundierte Berichterstattung. Als meistabonnierte Computerzeitschrift Europas greift c’t im vierzehntäglichen Rhythmus vielfältige Themen auf – praxisnah und stets auf Augenhöhe mit den Lesern.

Mit herstellerunabhängigen und plattformübergreifenden Produkttests, Praxis-Berichten, Hintergrundinformationen und Grundlagenartikeln legt das 78-köpfige Team um Chefredakteur Dr. Jürgen Rink die Basis für vielfältige Kaufentscheidungen im privaten und professionellen Umfeld. Das Themenspektrum bewegt sich zwischen Mobile Computing, IT-Sicherheit, Social Media, Internet-Technologien, Software-und App-Entwicklung, Internet of Things, Wearable User Interfaces, IT-Netze, Betriebssysteme, Hardware-Technologien, bis hin zu IT im Unternehmen, IT-Markt, Ausbildung & Beruf.

Mehrmals im Jahr gibt c’t Sonderpublikationen zu bestimmten Themen heraus. In der Reihe c’t Wissen sind z. B. Ausgaben zu den Themen Bloggen, Virtual Reality und Windows erschienen. Die ebenfalls mehrmals jährlich erscheinenden Hefte der Reihe c’t Special bündeln mit Tests, Praxisartikeln und Reportagen relevante Inhalte zu einem Thema.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Heise Gruppe GmbH & Co KG
Karl-Wiechert-Allee 10
30625 Hannover
Telefon: +49 (511) 5352-0
Telefax: +49 (511) 5352-129
http://www.heise-gruppe.de

Ansprechpartner:
Isabel Grünewald
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (511) 5352-344
E-Mail: igr@heise.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel

Comments are closed.

Für die oben stehenden Pressemitteilungen, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Pressetexte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber.