Vor dem Hintergrund der andauernden Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 wird die PSI Software AG die Hauptversammlung zum Schutz der Aktionäre und Mitarbeiter in diesem Jahr ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung durchführen. Rechtsgrundlage dafür ist Art. 2 § 1 Abs. 2 Satz 1, Abs. 6 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht (COVID-19-Gesetz).
Aufgrund terminlicher und technischer Verfügbarkeiten wird die Hauptversammlung auf den 9. Juni 2020 verschoben. Die Einladung wird spätestens am 30. April 2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Der PSI-Konzern entwickelt und integriert auf der Basis eigener Softwareprodukte komplette Lösungen für die Optimierung des Energie- und Materialflusses bei Versorgern (Energienetze, Energiehandel, Öffentlicher Personenverkehr) und Industrie (Rohstoffgewinnung, Metallerzeugung, Automotive, Maschinenbau, Logistik). PSI wurde 1969 gegründet und beschäftigt weltweit 2.000 Mitarbeiter. www.psi.de
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