Wie bleiben Einzelhändler 2020 finanzamtkonform?

Wie bleiben Einzelhändler 2020 finanzamtkonform?

Am 1.1.2020 tritt die Kassensicherungsverordnung in Kraft. Für den Einzelhandel bedeutet das: Kassendaten sind revisionssicher abzulegen und das elektronische Aufzeichnungssystem muss zwingend eine Technische Sicherheitseinrichtung (kurz: TSE) enthalten. Aber was genau bedeutet das in der Praxis? Im kostenlosen Whitepaper „Fiskalisierung in Deutschland“ hat die Consult-SK GmbH die Anforderungen zusammengefasst und hilft mit einer klaren Handlungsempfehlung weiter.

Um Kassendaten vor Manipulationen zu schützen, schreibt das Kassengesetz in 2020 vor, dass alle Buchungen Buchungen und die erforderlichen Aufzeichnungen einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet vorgenommen werden müssen. Die Kasseneinnahmen und Kassenausgaben sind dabei täglich festzuhalten. Eine wesentliche Neuerung ist zudem die Belegausgabepflicht. Für jeden Geschäftsfall muss ein Beleg ausgestellt und dem Kunden übergeben werden können.

Zusätzlich müssen die elektronischen Aufzeichnungssysteme über eine vom BSI zertifizierte, technische Sicherheitseinrichtung, kurz TSE, verfügen. Zum aktuellen Zeitpunkt befinden sich zwar einige Hersteller von Kassensystemen im Zertifizierungsprozess, es existiert jedoch keine BSI zertifizierte TSE auf dem Markt! Da nicht abzusehen ist, wie der Einzelhandel die eigenen Kassensysteme fristgerecht umrüsten soll, wurde die Frist zur Erfüllung der neuen Anforderungen bereits bis September 2020 verlängert. Aber was genau müssen Einzelhändler denn nun im ersten Schritt unternehmen?

In der täglichen Prozessberatung bei namhaften Kunden aus dem Einzelhandel, sieht die Consult-SK GmbH an dieser Stelle einen großen Bedarf. Um sich in dem Dschungel aus Paragrafen und Richtlinien zurechtzufinden, stellt die SAP® Beratung daher auf der Webseite www.receipt4s.de ein kostenloses Whitepaper zur Verfügung. Die Ausarbeitung vermittelt in übersichtlicher Form das Basiswissen zur KassenSichV, TSE und DSFinV-K und bietet konkrete Vorschläge zur praktischen Umsetzung.

 

Über die Consult-SK GmbH

Die Consult-SK GmbH (CSK) mit Sitz im westfälischen Minden, ist seit 2013 deutschlandweit als SAP® Prozessberatung für namhafte Einzelhandelsunternehmen tätig. Zu den Leistungen und Kompetenzen des Unternehmens zählen kundenspezifische Anpassungen von SAP® Addons, die Digitalisierung von Geschäftsprozessen im Bereich Purchase2Pay und Order2Cash sowie die Entwicklung eigener SAP® Softwarelösungen.

Getreu dem Motto „Prozesse. Einfach. Besser.“ steht während eines agilen Veränderungsprozesses neben der IT gleichermaßen der Anwender im Fokus. Ziel der Consult-SK GmbH (CSK) ist es, Verbesserungspotenziale zu erkennen und ein Business-/IT-Design zu entwickeln, das eine transparente sowie effiziente Arbeitsweise ermöglicht.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Consult-SK GmbH
Simeonsplatz 2
32423 Minden
Telefon: +49 (571) 783435-0
http://consult-sk.com

Ansprechpartner:
Stephan Kaup
Geschäftsführer
Telefon: +49 (571) 783435-10
E-Mail: stephan.kaup@consult-sk.de
Sandra Spönemann
Telefon: +4915901057496
E-Mail: sandra.spoenemann@consult-sk.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel

Comments are closed.

Für die oben stehenden Pressemitteilungen, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Pressetexte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber.