Fördergelder für die Digitalisierung von Bund und Ländern
„Das bayerische Landwirtschaftsministerium bietet schon jetzt ganz konkrete Unterstützung für digitale Vorhaben an“, sagt Andreas Steinberger, Unternehmensberater bei Ecovis in Dingolfing. Seit 1. Oktober 2018 ist das „Bayerische Sonderprogramm Landwirtschaft Digital“ in Kraft. Es läuft bis 31. Dezember 2020 und besteht aus vier Programmteilen.
Programmteil A
Seit Herbst 2018 können Landwirte, Winzer und gartenbauliche Betriebe den Digitalbonus Agrar beantragen. Den Zuschuss gibt es für die Anschaffung von agrarspezifischer Fachsoftware, beispielsweise um Düngemaßnahmen zu optimieren oder das Herdenmanagement zu verbessern. Förderfähig sind Investitionen ab 1.250 Euro netto. Der Zuschuss beträgt pauschal 500 Euro.
Programmteile B und C
In Teil B sind Nahinfrarotsensoren (NIR-Sensoren) zur Bestimmung der Nährstoffgehalte in Wirtschaftsdüngern förderfähig sowie Sensorsysteme, die die Nährstoffversorgung von Kulturpflanzen prüfen. Im Programmteil C können Landwirte eine Finanzspritze für Feldroboter, vollautomatische Hackgeräte, elektronische Reihenführungen für Hackgeräte und Pflanzenschutzgeräte mit Zielpflanzen- oder -flächenerkennung beantragen. Die maximalen zuwendungsfähigen Investitionskosten betragen je nach Investitionsart zwischen 25.000 Euro und 100.000 Euro. Der Fördersatz liegt bei 25 Prozent, sodass sich die maximale Zuschusshöhe zwischen 6.250 Euro und 25.000 Euro bewegt. Die Antragstellung ist für B und C seit Februar 2019 möglich. Der Zuschuss ist bis voraussichtlich Ende Juni 2019 über ein Antragsformular bei der Staatlichen Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu beantragen (www.fueak.bayern.de/). Danach erfolgt die Antragstellung wie beim Programmteil A über iBALIS (www.stmelf.bayern.de/…).
Programmteil D
Die Antragstellung für diesen Part ist voraussichtlich ab August/September 2019 möglich. Der genaue Zeitpunkt war bei Redaktionsschluss dieser Ausgabe noch nicht bekannt. Bezuschusst wird die Neuanschaffung von digitalen Systemen (Sensorensysteme) zur Überwachung des Gesundheitszustands von Nutztieren und zur Verbesserung des Tierwohls. Die Investitionen müssen mindestens 2.000 Euro betragen. Die Zuschusshöhe beträgt 25 Prozent und ist auf förderfähige Kosten von 15.000 Euro begrenzt. Die Fachsoftware und die Geräte sind in Produktlisten aufgeführt. „Sollte ein Produkt, das angeschafft werden soll, nicht in der Liste stehen, kann der Landwirte dennoch die Förderfähigkeit prüfen lassen und die Aufnahme in die Produktliste beantragen“, rät Ecovis-Experte Steinberger.
Andreas Steinberger, Unternehmensberater bei Ecovis in Dingolfing
Das Beratungsunternehmen Ecovis unterstützt mittelständische Unternehmen. In Deutschland zählt es zu den Top 10 der Branche. Etwa 7.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten in den mehr als 100 deutschen Büros sowie weltweit in Partnerkanzleien in über 75 Ländern. Ecovis betreut und berät Familienunternehmen, inhabergeführte Betriebe sowie Freiberufler und Privatpersonen. Um das wirtschaftliche Handeln seiner Mandanten nachhaltig zu sichern und zu fördern, bündelt Ecovis die nationale und internationale Fach- und Branchenexpertise aller Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater. Jede Ecovis-Kanzlei kann auf diesen Wissenspool zurückgreifen.
Darüber hinaus steht die Ecovis Akademie für fundierte Ausbildung sowie für kontinuierliche und aktuelle Weiterbildung. All dies gewährleistet, dass die Beraterinnen und Berater ihre Mandanten vor Ort persönlich gut beraten.
www.ecovis.com
ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft
Ernst-Reuter-Platz 10
10587 Berlin
Telefon: +49 89 5898-266
Telefax: +49 (30) 310008556
http://www.ecovis.com
ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft*
Telefon: +49 (89) 5898-266
E-Mail: gudrun.bergdolt@ecovis.com