EuGH-Urteil als Chance um Arbeit 4.0 erfolgreich zu gestalten

EuGH-Urteil als Chance um Arbeit 4.0 erfolgreich zu gestalten

Entsprechend drastisch fielen die Reaktionen auf das Urteil aus. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) warnte in einer ersten Stellungnahme, auf die Anforderungen der Arbeitswelt 4.0 könne man nicht mit einer Arbeitszeiterfassung 1.0 reagieren. Die ZMI GmbH, als Spezialist für HR-Lösungen, sieht in diesem Punkt eine ganz zentrale Frage: Wie kann HR-Software für Zeiterfassung die Unternehmen dabei unterstützen, ihren Mitarbeitern mehr Flexibilität zu ermöglichen und gleichzeitig die gesetzlichen Rahmenbedingungen einzuhalten?

„Wir sind der Meinung, dass wir bereits heute mit unseren Lösungen genau diese Bedürfnisse von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gleichermaßen adressieren“, so der Geschäftsführende Gesellschafter von ZMI, Daniel Vogler. Beim Angebot von flexiblen Arbeitszeitmodellen und Home-Office-Regelungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, welche auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf positiv unterstützen, ist die Tendenz in den deutschen Unternehmen über alle Branchen hinweg steigend. Ortsunabhängige und flexible Arbeitsmodelle haben bei ZMI bereits in den vergangenen Monaten die Nachfrage an webbasierten Employee Self Services und Mobile Apps für die Zeiterfassung deutlich ansteigen lassen.

In einem Umfeld zunehmender Flexibilisierung von Organisationen, Arbeitsstrukturen und Arbeitszeiten, helfen die Lösungen von ZMI den digitalen Informationsfluss zum Mitarbeiter aufrecht zu erhalten und die Unternehmen bei der rechtskonformen Umsetzung von Arbeit 4.0 zu unterstützen. Darüber hinaus hat ZMI in seinem aktuellen Release der Zeiterfassungslösung auch Funktionen implementiert, die den Bedürfnissen der Arbeitnehmer im Sinne einer ausgewogenen Balance zwischen Arbeit und Freizeit Rechnung zu tragen.

Zudem kann mit der Arbeitszeiterfassung auch eine digitale Erfassung von Projekt- und Auftragszeiten einhergehen. Diese sorgt für mehr Transparenz in der Nachkalkulation von Projekten oder ermöglicht die digitale Übergabe der Daten direkt in die Faktura. „Der klassische Stundenzettel auf Papier hat damit endgültig ausgedient. Das aktuelle EuGH-Urteil rückt diese Aspekte in den Fokus der Entscheider und ist eine Chance für die Unternehmen, diese Themen aktiv anzugehen“, so Daniel Vogler abschließend.

ZMI hat sich zu einem führenden Lösungsanbieter für die Bereiche HR, Organisation und Sicherheit entwickelt. Das Portfolio umfasst branchenneutral einsetzbare Software, stationäre und mobile Hardware-Terminals sowie Mobile Apps für Personalzeiterfassung, Digitale Personalakte, Zutrittskontrolle, Workflowmanagement, Projekt- und Auftragszeiterfassung, Personaleinsatzplanung sowie Warenwirtschaft und Kundenmanagement (CRM). Sämtliche Applikationen sind als Cloud-Lösung (SaaS) und On-Premises verfügbar.

Das Unternehmen wurde 1996 gegründet und zählt heute mehr als 30 Mitarbeiter. ZMI betreut heute bereits über 1.200 Kunden in der DACH-Region aus allen Branchen und Unternehmensgrößen von 3 bis mehr als 13.000 Mitarbeiter. Zur ZMI GmbH gehören neben dem Unternehmenssitz in Elfershausen Niederlassungen in Hamburg, Nürnberg, München, Stuttgart und Wien. Neben Software und Hardware bietet ZMI auch umfassenden Service in Form von Beratung, Projektmanagement, Schulung und Kundensupport.

Über die ZMI GmbH

ZMI hat sich zu einem führenden Lösungsanbieter für die Bereiche HR, Organisation und Sicherheit entwickelt. Das Portfolio umfasst branchenneutral einsetzbare Software, stationäre und mobile Hardware-Terminals sowie Mobile Apps für Personalzeiterfassung, Digitale Personalakte, Zutrittskontrolle, Workflowmanagement, Projekt- und Auftragszeiterfassung, Personaleinsatzplanung sowie Warenwirtschaft und Kundenmanagement (CRM). Sämtliche Applikationen sind als Cloud-Lösung (SaaS) und On-Premises verfügbar.

Das Unternehmen wurde 1996 gegründet und zählt heute mehr als 30 Mitarbeiter. ZMI betreut heute bereits über 1.200 Kunden in der DACH-Region aus allen Branchen und Unternehmensgrößen von 3 bis mehr als 13.000 Mitarbeiter. Zur ZMI GmbH gehören neben dem Unternehmenssitz in Elfershausen Niederlassungen in Hamburg, Nürnberg, München, Stuttgart und Wien. Neben Software und Hardware bietet ZMI auch umfassenden Service in Form von Beratung, Projektmanagement, Schulung und Kundensupport.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ZMI GmbH
Adolf-Kolping Straße 11
97725 Elfershausen
Telefon: +49 (9704) 60392-100
Telefax: +49 (9704) 60392-200
http://www.ZMI.de

Ansprechpartner:
Jonathan Martin
Leiter Marketing
Telefon: +49 (9704) 60392-100
Fax: +49 (9704) 60392-200
E-Mail: j.martin@ZMI.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel

Comments are closed.

Für die oben stehenden Pressemitteilungen, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Pressetexte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber.