Erhalt der Sachkunde nach § 11 Abs. 1 Ziffer 2 Chemikalienverbots-Verordnung (Seminar | Hösbach)
Seit dem 27.01.2017 gilt die neue Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV), mit der das deutsche Chemikalienrecht den Neuerungen entsprechend der EU-Gesetzgebung angepasst wurde. Laut der Verordnung sind zur Aufrechterhaltung der Sachkunde nach § 11 der ChemVerbotsV wiederkehrende Fortbildungen gefordert.
Eine Fortbildung muss spätestens sechs Jahre nach der bestandenen Sachkundeprüfung durchgeführt und dann alle drei bzw. sechs Jahre wiederholt werden.
Sachkundige, deren Prüfung mehr als 6 Jahre zurückliegt, müssen bis 01. Juni 2019 eine solche Fortbildungsveranstaltung besucht haben.
Inhalte
– Neuerungen im euopäischen Stoffrecht (REACH-, CLP-Verordnung)
– Neuerungen im nationalen Stoffrecht (GefStoffV, ChemVerbotsV, TRGS)
– Neuerungen der Vorschriften zur Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen/ Gemischen nach CLP-Verordnung
– Beschränkungen zum Inverkehrbringen von Stoffen/ Gemischen/ Erzeugnissen
Teilnamevoraussetzungen
Bestandene Prüfung als sachkundige Person gemäß ChemVerbotsV bzw. GefStoffV zum Inverkehrbringen von Stoffen, Gemischen, Erzeugnissen bzw. eine anderweitige Qualifikation gemäß § 11 Abs. 3 ChemVerbotsV (Apotheker, Apothekerassistent, Pharmazieingenieur, pharmazeutisch- technischer Assistent, Apothekenassistent, Drogist, Geprüfter Schädlingsbekämpfer).
Kosten
680,-€ pro Person zzgl. MwSt
Abschluss
Bescheinigung zur Verlängerung der Sachkunde für 6 Jahre gemäß § 11 Abs. 1 ChemVerbotsV
Eventdatum: Donnerstag, 23. Mai 2019 09:00 – 17:00
Eventort: Hösbach
Firmenkontakt und Herausgeber der Eventbeschreibung:
PES Ingenieurgesellschaft mbH
Benzstr. 2
63768 Hösbach
Telefon: +49 (6021) 625350
Telefax: +49 (6021) 62535200
http://www.gefahrstoff.com
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