Martin Wansleben zum NKR-Jahresbericht: Bürokratie behindert Gründung und Nachfolge

Martin Wansleben zum NKR-Jahresbericht: Bürokratie behindert Gründung und Nachfolge

Der heute vom Nationalen Normenkontrollrat (NKR) veröffentlichte Jahresbericht 2018 steht unter der Überschrift "Einfach machen". Martin Wansleben, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), hält genau das für geboten. Auch gelte es, die "Realitätslücke bei der Bürokratiekostenmessung" zu schließen.

Wansleben: "Bürokratieabbau steht bei den Unternehmen regelmäßig weit oben auf der Prioritätenliste. In DIHK-Umfragen wird die Belastung inzwischen zum Teil sogar als sehr hoch angesehen, so im Gastgewerbe oder im Einzelhandel.

Besonders betroffen sind insgesamt die kleineren Betriebe. Die Bürokratiebelastung behindert mittlerweile Unternehmensgründungen, die Unternehmensnachfolge und damit die Vielfalt der regionalen Wirtschaft.

Die zunehmende Regelungs- und Kontrolldichte verlangt ein aktives Gegensteuern der politisch Verantwortlichen. Das Motto des Normenkontrollrats für seinen Jahresbericht ‚Einfach machen‘ ist deshalb angemessen.

Ebenso wichtig die Forderung, die Realitätslücke bei der Bürokratiekostenmessung zu schließen. Denn trotz der vom NKR erneut gemeldeten Entlastungen beim sogenannten Erfüllungsaufwand kommt bei den Unternehmen viel zu wenig an. Das Gegenteil ist der Fall: Unternehmen fühlen sich zunehmenden Belastungen durch neue Regelungen und Gesetze ausgesetzt.

Die Ankündigungen der Bundesregierung im Koalitionsvertrag klangen vielversprechend. Die Digitalisierung der Verwaltung sollte vorangebracht, die Aktivitäten zum Abbau von Bürokratie in einem dritten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG III) gebündelt werden. Nach einem Jahr Regierungsarbeit ist der Optimismus verflogen. Zu Recht vermisst der NKR zumindest ein Eckpunktepapier für das BEG III.

Weitere Verbesserungen beim Bürokratieabbau sind dringend erforderlich. Die Bürokratiebremse ‚One in, one out‘ funktioniert nur eingeschränkt. Berücksichtigt werden sollte zum Beispiel endlich auch der einmalige Erfüllungsaufwand, der bei den Unternehmen bei der Einführung neuer Regelungen entsteht.

Zudem sollte die Umsetzung von EU-Recht inklusive der vielen EU-Verordnungen durch ‚One in, one out‘ kompensiert werden. Weil bisher weder das eine noch das andere bei der Berechnung laufender Kosten einbezogen wird, hat die positive Bilanz hierzu nur sehr wenig mit dem zu tun, was die Unternehmen in ihrer täglichen Arbeit beschäftigt."

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