Wirecard wickelt nun auch Onlinezahlungen für Continental ab

Wirecard wickelt nun auch Onlinezahlungen für Continental ab

Der bekannte deutsche Automobilzulieferer Continental (ISIN: DE0005439004) mit Sitz in Hannover bietet auch Fahrradzubehör an. Die Business ‚Unit TwoWheel’ des Unternehmens führt dazu einen Onlineshop, dessen Zahlungsabwicklung von Wirecard (ISIN: DE0007472060), dem führenden Innovationstreiber für digitale Finanztechnologie, übernommen wird.

Neben Zubehör und Radsportbekleidung bietet der Onlineshop auch ausgewählte Reifen als Sondereditionen an. Beliefert werden vorerst nur Kunden mit einer Lieferadresse in Deutschland. Diese können aus dem Angebot online auswählen und dank Wirecard bequem und sicher bezahlen, als Zahlungsmittel sind Kreditkartenzahlungen der Anbieter Mastercard und Visa ins System integriert.

In Deutschland erfreut sich der Markt für Zweiräder stetigen Wachstums. Neben Standardrädern für die Stadt wachsen auch die Zahlen für den Sportbereich, hierzu zählen etwa Mountainbikes und Rennräder. Auch die den Fahrer unterstützenden Pedelec können auf eine wachsende Fangemeinde verweisen. Mehr als 73 Millionen Bundesbürger nennen derzeit ein Zweirad ihr Eigen. Jährlich kommen laut des Zweirad-Industrie-Verbands etwa 6 Millionen neue Fahrräder hinzu, was den Bedarf an Zweiradzubehör ebenfalls steigen lässt. Im Jahr 2016 wurden mit dem Zubehör für die Zweiräder, zu dem neben Reifen und Radsportbekleidung auch Merchandising-Artikel gehören, bereits 298 Mio. EUR umgesetzt.

Marion Laewe, Vice President Sales Consumer Goods bei Wirecard freute sich die Kooperation mit einem weiteren namhaften Unternehmen verkünden zu können und sagte: „Wir sind stolz, mit der Business ‚Unit TwoWheel’ von Continental im Bereich Payment zusammenzuarbeiten. Gemeinsam mit Continental haben wir aus unseren verschiedenen Lösungen den gewünschten Mix aus sicherer und flexibler Bezahlung für den Continental Online-Shop gefunden, um den Trend zum Online-Shopping mit der stark wachsenden Radsport-Community intelligent zu verbinden.“

Gemäß §34 WpHG weise ich darauf hin, dass JS Research oder Mitarbeiter des Unternehmens jederzeit eigene Geschäfte in den Aktien der vorgestellten Unternehmen erwerben oder veräußern (z.B. Long- oder Shortpositionen) können. Das gilt ebenso für Optionen und Derivate, die auf diesen Wertpapieren basieren. Die daraus eventuell resultierenden Transaktionen können unter Umständen den jeweiligen Aktienkurs des Unternehmens beeinflussen. Die auf den "Webseiten", dem Newsletter oder den Research-Berichten veröffentlichten Informationen, Empfehlungen, Interviews und Unternehmenspräsentationen werden von den jeweiligen Unternehmen oder Dritten (sogenannte "third parties") bezahlt. Zu den "third parties" zählen z.B. Investor Relations- und Public Relations-Unternehmen, Broker oder Investoren. JS Research oder dessen Mitarbeiter können teilweise direkt oder indirekt für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und andere Dienstleistungen von den besprochenen Unternehmen oder sogenannten "third parties" mit einer Aufwandsentschädigung entlohnt werden. Auch wenn wir jeden Bericht nach bestem Wissen und Gewissen erstellen, raten wir Ihnen bezüglich Ihrer Anlageentscheidungen noch weitere externe Quellen, wie z.B. Ihre Hausbank oder einen Berater Ihres Vertrauens, hinzuzuziehen. Deshalb ist auch die Haftung für Vermögensschäden, die aus der Heranziehung der hier behandelten Ausführungen für die eigenen Anlageentscheidungen möglicherweise resultieren können, kategorisch ausgeschlossen. Die Depotanteile einzelner Aktien sollten gerade bei Rohstoff- und Explorationsaktien und bei gering kapitalisierten Werten nur so viel betragen, dass auch bei einem Totalverlust das Gesamtdepot nur marginal an Wert verlieren kann.

Besonders Aktien mit geringer Marktkapitalisierung (sogenannte "Small Caps") und speziell Explorationswerte sowie generell alle börsennotierten Wertpapiere sind zum Teil erheblichen Schwankungen unterworfen. Die Liquidität in den Wertpapieren kann entsprechend gering sein. Bei Investments im Rohstoffsektor (Explorationsunternehmen, Rohstoffproduzenten, Unternehmen die Rohstoffprojekte entwickeln) sind unbedingt zusätzliche Risiken zu beachten. Nachfolgend einige Beispiele für gesonderte Risiken im Rohstoffsektor: Länderrisiken, Währungsschwankungen, Naturkatastrophen und Unwetter (z.B. Überschwemmungen, Stürme), Veränderungen der rechtlichen Situation (z.B. Ex- und Importverbote, Strafzölle, Verbot von Rohstoffförderung bzw. Rohstoffexploration, Verstaatlichung von Projekten), umweltrechtliche Auflagen (z.B. höhere Kosten für Umweltschutz, Benennung neuer Umweltschutzgebiete, Verbot von diversen Abbaumethoden), Schwankungen der Rohstoffpreise und erhebliche Explorationsrisiken.

Disclaimer: Alle im Bericht veröffentlichten Informationen beruhen auf sorgfältiger Recherche. Die Informationen stellen weder ein Verkaufsangebot für die besprochenen Aktien, noch eine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Dieser Bericht gibt nur die persönliche Meinung von Jörg Schulte wider und ist auf keinen Fall mit einer Finanzanalyse gleichzustellen. Bevor Sie irgendwelche Investments tätigen, ist eine professionelle Beratung durch ihre Bank unumgänglich. Den Ausführungen liegen Quellen zugrunde, die der Herausgeber und seine Mitarbeiter für vertrauenswürdig erachten. Für die Richtigkeit des Inhalts kann trotzdem keine Haftung übernommen werden. Für die Richtigkeit der dargestellten Charts und Daten zu den Rohstoff-, Devisen- und Aktienmärkten wird keine Gewähr übernommen. Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung: für den Inhalt, für die Richtigkeit, der Angemessenheit oder der Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung.

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